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Einreisen mit vorläufiger Personalausweis nach Mallorca?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Mallorca
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  • slessinS Offline
    slessinS Offline
    slessin
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    morgen,
    habe da mal eine frage:

    ich fliege am 15.06 nach Mallorca, genauer nach Cala Ratjada. Ich habe folgendes Problem am 01.05 ist mein Personalausweis abgelaufen. Ich habe 05.05. einen neuen beantragt. dieser ist bis jetzt noch nicht da???
    ich wolte mir im rathaus einen vorläufigen perso austellen lassen.
    kann ich damit problemlos einreisen nach spanien und mich ausweisen im hotel??
    hoffe doch das spanien ja eu mitglied ist.
    danke schon mal für eure antworten

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    • 2411502 Offline
      2411502 Offline
      241150
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      das genügt,passkontrollen am flughafen gibt es für eu bürger keine und für die anmeldung im hotel genügt dieser.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • slessinS Offline
        slessinS Offline
        slessin
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke für die schnelle Auskunft, da bin ich aber beruhigt. 🙂

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • holzwurmH Offline
          holzwurmH Offline
          holzwurm
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Dein Personalausweis kommt normalerweise noch rechtzeitig.

          In der Regel solltest Du den ca. 4 Wochen ab Bestellung bei Deiner zuständigen Behörde abholen können.

          Ich würde den vorläufigen Perso erst kurz vor der Reise machen lassen.

          @ 241150

          Es ist zwar richtig, daß es keine Passkontrollen innerhalb der EU mehr gibt, jedoch wird der Perso/Pass am Check-In zum Abgleich mit den Ticketdaten verlangt.

          LG
          holzwurm

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • 2411502 Offline
            2411502 Offline
            241150
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            dafür reicht auch der führerschein.die fluggesellschaften sind nicht befugt personalausweise zu verlangen,zum datenabgleich würde dieser genügen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • holzwurmH Offline
              holzwurmH Offline
              holzwurm
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              241150 wrote:
              dafür reicht auch der führerschein.die fluggesellschaften sind nicht befugt personalausweise zu verlangen,zum datenabgleich würde dieser genügen.

              Ganz klar, NEIN

              Der Führerschein ist in D kein Ausweisdokument und wird daher auch nicht als solches anerkannt.

              Natürlich sind die Airlines berechtigt am Check-In den Perso oder Pass zu verlangen. Ich habe bisher immer ein solches Ausweisdokument vorlegen müssen.

              Damit soll sichergestellt werden, daß auch der Passagier fliegt der auf dem Ticket steht.

              In D gibt es eines sogenannte Ausweispflicht auf Verlangen berechtigter Personen. Dies bedeutet Du bist verpflichtet ein Ausweisdokument mit Dir zu führen um es bei Verlangen vorlegen zu können. Ob Du dafür einen Perso oder einen Reisepass nimmst spielt dabei keine Rolle.

              LG
              holzwurm

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • 2411502 Offline
                2411502 Offline
                241150
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                und berechtigte pers. sind polizeiorgane,zoll und andere die hoheitsrechte ausüben,fluggesellschaften garantiert nicht,für polizeiorgane genügt der vorläufige (ersatzdokument) ausweis aus.die bundespolizei kann auch am flughafen einen ersatzausweis ausstellen,wenn mir am flughafen erst kenntlich wird dass mein ausweis abgelaufen ist,gebühr war zu DM zeiten 0,50 DM. die fluggesellschaft kann einen datenabgleich machen,dieses ist über alle anderen dokum. (führerschei,kreditkarte,spielerpass ect. ) möglich.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • holzwurmH Offline
                  holzwurmH Offline
                  holzwurm
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @ 241150

                  Dann schau Dich mal bitte auf den Internetseiten der Airlines um.

                  Von allen mir bekannten Airlines wird der Personalausweis bzw. Reisepass als ein amtliches Prsonaldokument zum sich ausweisen verlangt.

                  Alle anderen von Dir genannten Dokumente sind in D keine amtlich anerkannten Personaldokumente.

                  Das sagt schon das Wort an sich aus:

                  Personalausweis = ein Dokument mit dem ich meine amtlich festgestellten Personalien nachweisen kann. Wird vom Rathaus oder Einwohnermeldeamt ausgestellt.

                  Reisepass = ein Dukument mit dem ich meine amtlich festgestellten Personalien auf Reisen nachweisen kann. Wird vom rathaus oder Einwohnermeldeamt ausgestellt.

                  Führerschein = ein Schein mit dem ich die Berechtigung zum Führen eins Fahrzeugs nachweisen kann. Wird von der Führerschinstelle ausgestellt.

                  Kreditkarte = eine Karte mit der ich auf Kredit einkaufen gehen kann, weil mir die ausgebende Bank ein Zahlungsziel eingeräumt hat bzw. mich für kreditwürdig hält. Wird von einer Bank ausgestellt

                  Spielerpass = Ein Dokument mit dem ich nachweisen kann, daß ich z. B. zum FC Bayern gehöre und für die A-Liga berechtigt bin zu spielen. Wird von einem Verein oder Verband ausgestellt.

                  Zu Deiner Beruhigung es gibt aber auch Länder in denen z. B. der Führerschein zugleich die Funktion des Personalausweises hat. Jedoch gilt dann das Dokument als Ausweis (hier der Führerschein) nur national und für Reisen ins Ausland wird ein Reisepass benötigt.

                  Wenn dann könnte vielleicht noch eine Vielfliegerkarte (z. B. Miles and More, Air Berlin Service Card) als Ausweisersatz anerkannt werden, da die Personen-Daten eh im System der Airline stehen und die Karte ja mit der Post zu Dir ins Haus kommt damit Du sie am Check-In vorlegen kannst.

                  LG
                  holzwurm

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                  • TeohaT Offline
                    TeohaT Offline
                    Teoha
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ihr schweift ab.

                    Fakt ist, der vorläufige Personalausweiss reicht auf jeden Fall für eine Auslandsreise in der EU aus, also auch für Mallorca.

                    Schluss, Thema schliessen !

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • 2411502 Offline
                      2411502 Offline
                      241150
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      genau,so ist es!

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Reisetante09R Offline
                        Reisetante09R Offline
                        Reisetante09
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,
                         
                        das Thema ist zwar schon ne weile her aber zu der Diskusion ob man ein Ausweis zum Check in am Flugschalter braucht kann ich nur ganz klar JA sagen. Diese Information kann man auch bei den Fluggesellschaften ganz einfach erfahren wenn man sich die Beförderungsbedingen genauer anschaut bzw. überhaupt anschaut. 
                         
                        http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/cmn/generalinfo?nodeid=1761532&l=de&cid=#7
                         
                        Artikel 7 ist hier von Bedeutung.
                         
                         7.1.5. Sie die Vornahme einer Sicherheitsprüfung verweigert haben;
                         
                        Innerhalb der EU reichen ja aber vorläufige Ausweise sowieso aus und oft wird der Ausweis nicht großartig beachtet.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • poly3P Offline
                          poly3P Offline
                          poly3
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Deine Antwort ist schon 3x (drei mal) verjährt!  😆 😆

                          1 Antwort Letzte Antwort
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