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Überbuchung bei Arkefly.

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  • NRWSaschaN Offline
    NRWSaschaN Offline
    NRWSascha
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Habe im Dez 2007 unseren Pauschalurlaub (2 Erw.+2 Kinder 7 Jahre) im holländischen Reisebüro gebucht. Flug mit Arkefly nach Hurghada am 28.06.08 AMS-HRG, Rückflug 12.07.08 HRG-AMS. Soweit alles OK.

    Hatten Star Class gebucht. Vor 2 Monaten kam die Info, daß mit anderem Fluggerät geflogen wird und nur noch Comfort Class möglich sei. Wir haben noch immer keine Reiseunterlagen, obwohl wir seit 4 Wochen bezahlt hatten.

    Heute meldet sich das Reisebüro, die Maschine sei überbucht, wir könnten nicht mitfliegen. Was tun? Abgefunden habe ich mich noch nicht damit. Habe morgen dort nochmal einen Termin.

    Bemerkung: Wir hatten bereits im Dez gebucht. Haben bereits downgrade hinter uns. Seit 4 Wochen bezahlt. Treffen uns da mit mehreren Leuten. Haben 2 Kids dabei. Können unseren Urlaub beruflich nicht verschieben. Haben bereits Inlandsflug mit Egyptair nach Kairo gebucht. Aus heiterem Himmel 14 Tage vor Abflug diese Horrornachricht.

    Wegen dere Ferien ist da flugtechnisch nix mehr zu machen ab Deutschland.

    Was nun ?

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    • ADEgiA Offline
      ADEgiA Offline
      ADEgi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      ich schätze, da hilft nur noch eines. Ein Fachmann für holländisches Reiserecht.

      Nach deutschem Recht würde ich sagen einen Flug ab dem Süden Deutschlands buchen, sofern der Veranstalter nichts anderes anbietet, dann ab dort nach Hurghada.

      Das Hotel vom Veranstalter behalten. Die Differenz muß der Veranstalter bezahlen. Ebenso zusätzlichen Mehraufwand, so dieser nachgewiesen werden kann.

      Gruß

      Berthold

      p.s. Alternativ mit dem Auto in den Süden. Übernachtung am Flughafen. Abflug von dort, so dies zeitlich möglich ist.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • ADEgiA Offline
        ADEgiA Offline
        ADEgi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        also Flugproblem sehe ich gar keines. Charterflüge sind für den Samstag und/oder Sonntag ab folgenden Flugäfen verfügbar:

        Düsseldorf, Frankfurt, Berlin/Schönefeld, Zürich, Basel

        Linienflüge finde ich für den 29.06. auch noch mit Egypt Air ab Amsterdam.

        Weiter habe ich nicht geschaut, da das ausreichend sein sollte.

        Einzig bezüglich der rechtlichen Bewertung wäre ich vorsichtig. Aber eine komplette Stornierung wäre nach deutschem Recht von Seiten des Veranstalters nicht möglich. Die Frage ist aber auch, ob wirklich der Veranstalter storniert hat, weil eine Überbuchung bei Charterflügen eigentlich so gut wie nie vorkommt. Könnte es auch denkbar sein, daß das Reisebüro einen Müll zusammengebucht hat?

        Gruß

        Berthold

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • jaykayhamJ Offline
          jaykayhamJ Offline
          jaykayham
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Überbuchung bei einem Charterflug? Wie soll das bitte gehen???!!! ❓

          Da sollte sich der Reiseveranstalter etwas einfallen lasse, notfalls niederländischen Anwalt einschalte. 😉

          LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ADEgiA Offline
            ADEgiA Offline
            ADEgi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            das kann am anderen Fluggerät liegen. Aber trotzdem darf das eigentlich nicht vorkommen.

            Gruß

            Berthold

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