Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. 13-Jährige bucht Urlaub - überhaupt rechtsfähig?
  6. 13-Jährige bucht Urlaub - überhaupt rechtsfähig?

13-Jährige bucht Urlaub - überhaupt rechtsfähig?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
48 Beiträge 23 Kommentatoren 19.5k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • TanjyT Offline
    TanjyT Offline
    Tanjy
    schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
    #1

    Es geht um folgendes Problem:
    Meine Schwester hat telefonisch einen Urlaub an der Ostsee gebucht, von welchem sie nun zurücktreten möchte. Es kam eine schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters, welche NOCH NICHT wieder ausgefüllt zurück gesandt wurde.
    Besteht die Möglichkeit, dass noch kein Vertrag zustande gekommen ist, weil sie noch keine 18 ist? Kenne mich mit beschränkter Geschäftsfähigkeit u. ä. leider nicht so aus....

    Vielen Dank für Antworten!

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      aus "Recht im Tourismus"

      Rechtsstellung vom Minderjährigen
      Laut Gesetz ist minderjährig, wer das 18 Lebensjahr nicht vollendet hat. Nicht alle Minderjährigen haben jedoch die selbe Rechtsstellung.

      Minderjährige sind grundsätzlich auch rechtsfähig, jedoch nicht vollumfänglich geschäftsfähig.

      Geschäfte mit Minderjährigen
      aa) Geschäftsunfähigkeit
      Geschäftsunfähige können selbst keine vertraglichen Verbindlichkeiten eingehen. Die von Geschäftsunfähigen geschlossenen Verträge sind immer nichtig. Einziger Berechtigter ist der gesetzliche Vertreter.

      Zu beachten ist, dass bei bestimmten Geschäften (Kreditvertrag, Grundstückskaufvertrag) auch die Handlung durch die gesetzlichen Vertreter nicht ausreicht. Hier muss die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes §§ 1643, 1821, 1822 BGB eingeholt werden.

      Ein Geschäftsunfähiger kann jedoch Bote sein.
      bb) volle Geschäftsfähigkeit
      Die volle Geschäftsfähigkeit berechtigt zum selbständigen Abschluss von Verpflichtungsgeschäften und Verfügungsgeschäften innerhalb der Rechtsordnung. Sie tritt mit erreichen des 18 Lebensjahres ein.
      cc) beschränkte Geschäftsfähigkeit
      Bei der beschränkten Geschäftsfähigkeit ist das Geschäft des Minderjährigen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wirksam.

      Ich hoffe, daß es Dir weiterhilft... 😉

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • angsteA Offline
        angsteA Offline
        angste
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich lese das jetzt so, daß, wenn sie den Urlaub für sich und/oder für andere Minderjährige gebucht hat, ist der Vertrag nicht gültig.

        Wenn der Urlaubaber für sich und jemand volljährigen gebucht hat, gilt sie als geschäftsführend für den Volljährigen, der Vertrag ist rechtskräftig.

        Auch, wenn sie berufstätig ist und/oder genügend verdient, um den Urlaub zu zahlen, kann der Vertrag bindend sein. Bedingte Geschäftsfähigkeit.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • NexaLotteN Offline
          NexaLotteN Offline
          NexaLotte
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Miss 17teen rumtelefoniert und einen Vertrag erhalten den sie ausfüllen sollte. Da sie das aber nicht gemacht hat, ist das hinfällig.
          Ob 18 oder nicht, wenn ich dem Vermieter weder eine Kreditkartennummer, Bankdaten oder sonstiges gebe und das auch nicht zurücksende, gibt es keinen Vertrag. 😉 Und natürlich auch keine Reservierung, das /die Zimmer/Appartment sind natürlich futsch (mit recht).

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • HarwuscheH Offline
            HarwuscheH Offline
            Harwusche
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das Rechtsgeschäft ist solange schwebend rechtsfähig bis der Erziehungsberechtigte zustimmt, ohne diese Einverständniserklärung ist es direkt Rechtsunfähig.
            §§ 107,108 BGB

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • NexaLotteN Offline
              NexaLotteN Offline
              NexaLotte
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Das ist nicht richtig Harwusche, das gilt nur beim Taschengeldparagraphen, der gilt bis 14 Jahren.
              Nur... ist dieser Reservierungswisch gar nicht ausgefüllt, gibts auch keinen Vertrag. ( aber auch keine Reservierung)

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • HarwuscheH Offline
                HarwuscheH Offline
                Harwusche
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                NexaLotte:
                Es wird aber auf jeden Rechtsfall angewendet, solang se minderjährig sind und es sich um einen Betrag über 100,00 Euro handelt.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • NexaLotteN Offline
                  NexaLotteN Offline
                  NexaLotte
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  😉 Das ist nicht richtig Harwusche, glaub mir das mal, ich hab pubertierende Teenies in dem Alter daheim die genug Unsinn machen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • HarwuscheH Offline
                    HarwuscheH Offline
                    Harwusche
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ich hab keine Kinder, ich darf höchstens mit den Gesetzen arbeiten ^^

                    teeniealarmT 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • NexaLotteN Offline
                      NexaLotteN Offline
                      NexaLotte
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      😉 ich habe schon einige Rechtsstreitigkeiten hinter mir dank meinen pubertierenden Söhnen Harwusche. Ich sags einfach aus Erfahrung. Sollte keine klugshitterei sein.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • angsteA Offline
                        angsteA Offline
                        angste
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Wenn 17jährige in der Lage sind, einen Urlaub aus ihrem Einkommen zu zahlen (natürlich keinen Luxusurlaub), ist der Vertrag rechtsgültig. Es ist kein Ratenvertrag oder ähnliches, der unter 18 gar nicht geht.
                        Die ca 100 Euro gelten dann, wenn ein Minderjähriger kein eigenes Einkommen hat, er soll sich nicht verschulden.
                        Bedingt geschäftsfähig bedeutet eben, sie dürfen keine längerfristigen Verträge eingehen, ohne Zustimmung, aber sie dürfen im Rahmenihrer finanziellen Möglichkeiten Verträge abschließen, sprich einkaufen oder auch einen Urlaub buchen. Das Risiko, was die finanziellen Möglichkeiten angeht, trägt der Vertragspartner, sprich der Vertrag ist ungültig, wenn ein Schüler mit Taschengeld große Einkäufe macht.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • DerCavemanD Offline
                          DerCavemanD Offline
                          DerCaveman
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          NexaLotte wrote:
                          Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Miss 17teen rumtelefoniert und einen Vertrag erhalten den sie ausfüllen sollte. Da sie das aber nicht gemacht hat, ist das hinfällig.

                          Ich glaube nicht, dass du das richtig verstanden hast. Tanjy schrieb klipp und klar, dass telefonisch gebucht wurde. Das sieht fuer mich schon nach einem Vertragsschluss aus. Ob dann anschliessend noch irgendwelche Formulare ausgefuellt werden sollen oder nicht (z.B. Detailangaben zur Person u.s.w.), spielt hier eigentlich keine Rolle.

                          Ob hier ein Vertrag zustande gekommen ist, kommt darauf an, was da genau telefonisch vereinbart wurde.

                          Gruss
                          Caveman

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • carstenW.C Offline
                            carstenW.C Offline
                            carstenW.
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @eslipart
                            hier ein Auszug aus der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder u. Jugendschutz:
                            Betreff: Jugend und Urlaub
                            Mal eine Frage: Dürfen Jugendliche über 16 (aber noch keine 18) ohne Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsberechtigen auf einem Campingplatz selbstständig Urlaub machen?

                            Antwort: Die Frage des Urlaubs von Minderjährigen ist nicht gesetzlich geregelt und hat auch keine Jugendschutzgesichtspunkte, solange die Vorschriften zu Rauchen, Trinken, Ausgehzeiten usw. eingehalten werden. Es ist eine Frage der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht durch die Eltern. Deshalb sind hier die Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)wichtig:

                            Minderjährige brauchen für ihren Urlaub das Einverständnis der Eltern. Für eine Individualreise kann eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern sehr hilfreich sein, bei der die Unterschrift der Eltern beglaubigt ist.

                            Außerdem sind nach § 106 BGB Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig; das bedeutet, dass Sie für den Vertrag, den Sie mit dem Campingplatzbesitzer abschließen, theoretisch das Einverständnis Ihrer Eltern brauchen. Wenn Sie bei einem Reiseveranstalter eine Reise buchen würden, müssten Ihre Eltern den Vertrag unterschreiben. Gleiches gilt streng genommen schon für den Kauf von Fahrkarten, wenn der Preis höher ist, als man gemeinhin als Jugendlicher Taschengeld bekommt (§110 BGB).

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • SueCologneS Offline
                              SueCologneS Offline
                              SueCologne
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ich denke es müßte ausreichen, wenn die Mutter dem Vertrag widerspricht und damit ausdrücklich erklärt, nicht einverstanden zu sein.

                              Da der Vertragspartner eine schriftliche Buchungsbestätigung geschickt hat, gehe ich mal davon aus, dass ein Vertrag besteht.

                              Liebe Grüße aus Köln
                              Sue

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • AntoniaWA Offline
                                AntoniaWA Offline
                                AntoniaW
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ausgehend davon, dass auch mündliche geschlossene Verträge rechtsgültig sind, würde ich mich für einen verbindliche Buchung aussprechen. Selbst die Kontaktdaten wurden zu diesem Zweck übermittelt, Preise "verhandelt".

                                Für den Taschengeldparagraphen oder andere Jugendschutzmechanismen sehe ich nur begrenzt Anwendung. Bei einer 17-Jährigen sollte eine solche Unterkunftsanmietung rechtskräftig sein.

                                Traurig: Dennoch mag ein Widerspruch seitens der Eltern Wirkung zeigen. Wollen wir für die Teenies nur hoffen, dass sich die Eltern nicht auch gegen die neugewählte Unterkunft entscheiden. Aus Schadenfreude wäre es dem abgezockten Erstvermieter sicher recht.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • TanjyT Offline
                                  TanjyT Offline
                                  Tanjy
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Vielen Dank für eure Antworten! Mein Vater hat bei dem Vermieter angerufen und erklärt, dass er zu dem von meiner Schwester geschlossenen Vertrag nicht zustimmt und die Sache war damit geklärt.

                                  Abgesehen davon, ist auch gar kein wirksamer Vertrag zu stande gekommen, da in den AGB stand:
                                  Ein Vertrag kommt nur mit Buchungsbestätigung und Anzahlung zu stande.

                                  Die Anzahlung wurde aber auch noch nicht geleistet

                                  Zum Glück hat sich das Thema geklärt.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • DerCavemanD Offline
                                    DerCavemanD Offline
                                    DerCaveman
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Tanjy wrote:
                                    Abgesehen davon, ist auch gar kein wirksamer Vertrag zu stande gekommen, da in den AGB stand:
                                    Ein Vertrag kommt nur mit Buchungsbestätigung und Anzahlung zu stande.

                                    Auch wenn das Problem inzwischen anderweitig geloest wurde: Die AGB sind nur dann relevant, wenn sie auch wirksam in den Vertrag (der deiner Meinung gar nicht geschlossen wurde) mit einbezogen wurden. Bei einer telefonischen Buchung waere das aber eher unwahrscheinlich. Weiterhin glaube ich auch nicht so recht, dass das wirklich genau so und ohne weitere Verpflichtung fuer den Bucher in den AGB steht, z.B. bezueglich einer verbindlichen Buchungsanfrage. Waere zumindest aeusserst ungewoehnlich.

                                    Gruss
                                    Caveman

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • dettavondutzD Offline
                                      dettavondutzD Offline
                                      dettavondutz
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      wollte auch mit dem sohn meiner freundin der 17 jahre ist nach italien war dan im reisebüro und die sagten mir das nichts geht ohne die einverständnis erklärung der Mutter da er noch keine 18 ist tja und wie das so ist im leben bekam ich mit der freundin streit so jetzt darf er nicht mehr mitfahren 😞 also es geht nichts ohne den gesetzlichen erziehungsberechtigten obwohl er genau 1 monat später 18 wird!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • carstenW.C Offline
                                        carstenW.C Offline
                                        carstenW.
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @dettavondutz
                                        hast Du nicht mal vorher mit Deiner Freundin darüber gesprochen?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • dettavondutzD Offline
                                          dettavondutzD Offline
                                          dettavondutz
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          morgrn doch habe vorher mit ihr gesprochen war auch alles in ordnung bis zum streit und dann wollte sie es nicht mehr 😞 schade der sohn von ihr ist nun sauer der hatte sich gefreut.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 1 von 3
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag