Überbuchung im Turan Prince
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Ich hab in einigen Hotelbewertungen gelesen, dass bei Überbuchung manche Gäste in diesen Annex-Zimmern einquartiert wurden. Wie gehe ich vor, wenn mir trotz Reklamation von Seiten des Hotels oder der Reiseleitung nicht geholfen wird? Hat man Anspruch auf Reisepreisminderung? Reichen ein paar Fotos,oder was muss ich sonst noch vor Ort machen??
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Wie bei jeder Reklamation, Dokumentieren, Bestätigung vom Reiseleiter, evtl. Adressen von Zeugen/Betroffenen und natürlich innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehr die Reklamation, am Besten als Einshreiben mit Rückschein, an den Veranstalter.
Hab ich was vergessen?

Lg
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1 Monat ist die Frist.
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Die Frist für Reklamationen beträgt 4 Wochen (= 28 Tage) ab Rückkehr aus dem Urlaub und keinen Tag mehr.
Wer meint er müsste gleich noch einen 2wöchigen Urlaub woanders dran hängen, dem bleiben dann halt nur noch 2 Wochen zur Reklamation des ersten Urlaubs.
Ein Monat kann aus 28 Tagen oder auch aus 31 Tagen bestehen.
Das ist der kleine aber feine unterschied.
LG
holzwurm -
@ hogit
Ja Du hattest recht.
Man beachte aber noch, daß die Reklamation innerhalb dieser Frist beim Reiseveranstalter eingehen muß.
Es reicht nicht nur auf das Datum des Poststempels zu achten. Vielmehr muß die Postlaufzeit mit berücksichtigt werden. Und die kann schon mal 2 bis 3 Tage dauern.
Beispiel:
Rückreise: 25.06.08
Eingang spätestens beim Reiseveranstalter: 17.07.08Folglich sollte die Reklamation auf das Beispiel bezogen meiner Ansicht nach schnellstens nach Rückkehr - jedoch spätestens am 12.07.08 - bei der Post aufgegeben werden, damit ein rechtzeitiger Eingang beim Reiseveranstalter gewährleistet ist.
meint
holzwurm
