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Überbuchung im Turan Prince

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • laybackL Offline
    laybackL Offline
    layback
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich hab in einigen Hotelbewertungen gelesen, dass bei Überbuchung manche Gäste in diesen Annex-Zimmern einquartiert wurden. Wie gehe ich vor, wenn mir trotz Reklamation von Seiten des Hotels oder der Reiseleitung nicht geholfen wird? Hat man Anspruch auf Reisepreisminderung? Reichen ein paar Fotos,oder was muss ich sonst noch vor Ort machen??

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    • HogitH Offline
      HogitH Offline
      Hogit
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wie bei jeder Reklamation, Dokumentieren, Bestätigung vom Reiseleiter, evtl. Adressen von Zeugen/Betroffenen und natürlich innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehr die Reklamation, am Besten als Einshreiben mit Rückschein, an den Veranstalter.

      Hab ich was vergessen? ❓

      Lg

      1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
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      • taurusbikerT Offline
        taurusbikerT Offline
        taurusbiker
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        1 Monat ist die Frist.

        Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen.
        (Jh. W. Goethe)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HogitH Offline
          HogitH Offline
          Hogit
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ..... :? ist das was anderes als 4 Wochen ❓

          Lg 😉 😆

          1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
          1 Antwort Letzte Antwort
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          • holzwurmH Offline
            holzwurmH Offline
            holzwurm
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Die Frist für Reklamationen beträgt 4 Wochen (= 28 Tage) ab Rückkehr aus dem Urlaub und keinen Tag mehr.

            Wer meint er müsste gleich noch einen 2wöchigen Urlaub woanders dran hängen, dem bleiben dann halt nur noch 2 Wochen zur Reklamation des ersten Urlaubs.

            Ein Monat kann aus 28 Tagen oder auch aus 31 Tagen bestehen.

            Das ist der kleine aber feine unterschied.

            LG
            holzwurm

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            • LexilexiL Offline
              LexilexiL Offline
              Lexilexi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hogit wrote:
              ..... :? ist das was anderes als 4 Wochen ❓

              Lg 😉 😆

              aber sicher.

              Das "F" in Montag steht für Freude.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HogitH Offline
                HogitH Offline
                Hogit
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Na dann hatte ich ja laut Holzwurms Definition Recht mit 4 Wochen. 😉

                Lg 😆

                1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
                1 Antwort Letzte Antwort
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                • holzwurmH Offline
                  holzwurmH Offline
                  holzwurm
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @ hogit

                  Ja Du hattest recht.

                  Man beachte aber noch, daß die Reklamation innerhalb dieser Frist beim Reiseveranstalter eingehen muß.

                  Es reicht nicht nur auf das Datum des Poststempels zu achten. Vielmehr muß die Postlaufzeit mit berücksichtigt werden. Und die kann schon mal 2 bis 3 Tage dauern.

                  Beispiel:

                  Rückreise: 25.06.08
                  Eingang spätestens beim Reiseveranstalter: 17.07.08

                  Folglich sollte die Reklamation auf das Beispiel bezogen meiner Ansicht nach schnellstens nach Rückkehr - jedoch spätestens am 12.07.08 - bei der Post aufgegeben werden, damit ein rechtzeitiger Eingang beim Reiseveranstalter gewährleistet ist.

                  meint
                  holzwurm

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                  • HogitH Offline
                    HogitH Offline
                    Hogit
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Super Holzwurm,

                    ich glaub jetzt hat's jede(r) kapiert! 😉

                    Lg 😆

                    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • holzwurmH Offline
                      holzwurmH Offline
                      holzwurm
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @ Hogit

                      Du kannst davon ausgehen, daß bald schon der Nächste mit einer anderen Fragestellung das glieche fragt.

                      vermutet
                      holzwurm

                      1 Antwort Letzte Antwort
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