Fehlender Reise-Sicherungsschein
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Hallo,
ich hätte gern mal folgende Sachlage beurteilt:Es geht um eine Fahrrad-Reise von 1100 €, bei der 100 € angezahlt wurden. Nun ist die Hauptzahlung fällig(bis 18.7.08). **Der Unternehmer****stellt aber keinen Sicherungsschein aus, obwohl er das in seinen Reisebedingungen stehen hat.**Begründung: Er hält nichts davon. Ich könnte den Preis ja auch während der Fahrt bar bezahlen.Eine Bezahlung per EC-Karte ist allerdings auf der Reise nicht möglich.
Ich finde das sehr dubios und habe Zweifel, wie man sich verhalten sollte.
Für Ihre Meinungen vielen Dank. -
gefunden bei Wikipedia:
Der Reisesicherungsschein ist ein in Deutschland bei Pauschalreisen vorgeschriebenes Versicherungsinstrument, mit welchem Anzahlungen und Restzahlungen von Reiseleistungen an Reiseveranstalter abgesichert werden müssen. Wichtig ist dabei die rechtliche Qualifizierung des Status als Veranstalter, die sich u. a. aus der Koppelung mindestens zweier ansonsten unabhängiger Reiseleistungen ergibt, also zum Beispiel Flug und Hotel. Reisebüros in Deutschland vermitteln eigentlich nur noch Reisen von akkreditierten und versicherten Veranstaltern, da nur dann sichergestellt ist, dass die Kundenanzahlungen im Falle eines Konkurses abgesichert sind und bereits auf einer Reise bei diesem zahlungsunfähig gewordenen Reiseveranstalter die Rückreise sichergestellt ist.
Die Pflicht, Reisesicherungsscheine bei jeder Pauschalreise mitzuliefern besteht seit 1994 im deutschen Reiserecht und ist in Paragraf 651k BGB geregelt.
Verstößt der Anbieter gegen seine Pflicht, einen Reiseversicherungsschein auszustellen, kann gemäß § 147b GewO mit einem Bußgeld bestraft werden. Ein mehrfacher Verstoß kann gemäß § 35 GewO zu einem gewerberechtlichen Untersagungsverfahren führen.
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Hi,
der Veranstalter ist gesetzlich zur Übergabe eines Sicherungsscheins verpflichtet. Tut der dies nicht, droht ihm ein kräftiges Bußgeld (bis zu 5000 EUR pro Person).
Es gibt einige wenige Ausnahmen von dieser Regel, bei denen kein Sicherungsschein erforderlich ist, nämlich:
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staatliche oder kirchliche Veranstalter
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Reisen, die nicht länger als 24 Stunden dauern, die keine Übernachtung einschließen und deren Preis 75 Euro nicht übersteigt
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Reiseveranstalter, die nur gelegentlich und außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstalten
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ausländische Reiseveranstalter, die ihren Sitz (auch Niederlassungen) nicht in Deutschland haben
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Bezahlung des gesamten Reisepreises ist erst nach Reiseende fällig
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Reise besteht nur aus einer Einzelleistung (z.B. NUR Hotel)
In ALLEN anderen Fällen MUSS der Sicherungsschein noch VOR der Anzahlung ausgehändigt werden, alles andere wird für den RV teuer.
:: HIER :: kannst du prüfen, on dein RV überhaupt eine Insolvenzversicherung abgeschlossen hat.
Gruß,
Eckhard
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Wenn der Veranstalter nicht gerade jemand ist, der das Ganze gelegentlich und aus Spaß an der Freude privat organisiert und Du ihn nicht schon kennst - besteh bitte auf den Sicherungsschein.
Daß er nichts davon hält, kann und soll nicht Dein Problem sein. Ich persönlich habe eine gewisse Aversion gegen die gelegentliche Hemdsärmeligkeit (wobei das nicht negativ sein muß) und Kumpelmentalität mancher Kleinstveranstalter.
Um welchen Veranstalter handelt es sich denn? Bei einem Preis von über 1000,- € gehe ich davon aus, daß es sich um eine größere Tour und nicht um ein Wochenende Radwandern an der Nordseeküste handelt und da ist es Dein gutes Recht, auf eine ordnungsgemäße und der Rechtslage entsprechende Abwicklung zu bestehen. -
Hallo Sina 1,
Natürlich werde ich auf einer ordnungsgemäßen Abwicklung meiner Radreise bestehen, auch wenn es mich die inzwischen geleistete Anzahlung von 100 € kosten sollte. Insofern bin ich inzwischen sachkundig genug. Den Unternehmer möchte ich vorerst nicht benennen, da ich ihm noch einen Vorschlag zur gütlichen Einigung unterbreitet habe. Die Entscheidung hierfür steht noch offen.
Sollte man sich nicht einigen können, wird die Reise storniert und versucht, die geleistete Anzahlung wieder hereinzuholen. Ich weiß, daß das Recht auf meiner Seite ist und er gegen Bestimmungen der Gewerbe-Ordnung verstößt, was mit heftigen Geldbußen geahndet wird.Im übrigen handelt es sich um eine 1-wöchige Radreise für 2 Personen an der Elbe entlang.
Freundliche Grüße
Watnu -
Watnu wrote:
Hallo,
Es geht um eine Fahrrad-Reise von 1100 € ... **Der Unternehmer****stellt aber keinen Sicherungsschein aus, obwohl er das in seinen Reisebedingungen stehen hat.**Begründung: Er hält nichts davon. Ich finde das sehr dubios und habe Zweifel, wie man sich verhalten sollte.
Für Ihre Meinungen vielen Dank.Ich halte dies ebenfalls für dubios. Es heißt zwar "in dubio pro reo" aber ich sag mir, im Zweifelsfall lieber für mein Geld.
Ich kenne solche Typen nur zu gut und daher ist es eigentlich nicht dubios sondern vielpraktiziert. Vertrauen darauf, dass man beschämt abzieht wegen seines Misstrauens. Man würde doch ihm sowas nieeeee zutrauen.
Wie immer, kann gut gehen, muss nicht.
Na dann hoffen wir mal dass ihr euch einigen könnt, wie es zu einer Sicherung des Geldes kommen kann.Ginus
PS: An sich ne schöne Reise, viel Spaß dabei.
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Hi,
ich würde dem Busunternehmen vorschlagen, die Reise erst nach Beendigung zu bezahlen.
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Aussteiger wrote:
Hi,ich würde dem Busunternehmen vorschlagen, die Reise erst nach Beendigung zu bezahlen.
Wie ihr mir geraten habt, habe ich dem Bus-Unternehmer vrgeschlagen, die Reise nach Beendigung zu bezahlen. Heute kam sein Gegen-Vorschlag:
500 € bei Reiseantritt bar, die restlichen 500 € nach Beendigung der Fahrt am letzten Tag.
Um nicht nervlich so belastet zu werden, könnte ich hiermit leben. Und nur für diese Reise den Sicherungsschein einmal "vergessen". Man möchte ja seinen Urlaub eigentlich auch geniessen.
Bleibt festzustellen, daß alle anderen 18 Teilnehmer an dieser Radreise offenbar ja wohl das gleiche Problem haben, man sich aber leider vorher nicht kennt, um sich auszutauschen.
Ich werde den Unternehmer über die Verbraucher-Zentrale "abmahnen" lassen, denn offenbar hat diese Masche Methode.
Gruß Ekkehard
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Hm, na ja, allzu viel halte ich von diesem Gegenvorschlag nicht.
Schließlich verstößt der Veranstalter schon gegen das Gesetz, wenn er auch nur einen einzigen Euro verlangt, bevor er den Sicherungsschein ausgehändigt hat. Bei uns und eigentlich allen anderen Veranstaltern, die ich kenne, wird der Sicherungsschein zusammen mit der Buchungsbestätigung und Rechnung ausgehändigt, so dass man ihn definitiv vor Zahlung hat.
Wie auch immer, wenn du die 500 EUR riskieren willst, kann ich das insofern verstehen, weil man sich auf so eine Reise ja auch freut und nicht unbedingt nur wegen Formsachen darauf verzichten will.
Trotzdem noch eine Frage... was für Leistungen sind denn für rund 1100 EUR enthalten? Auch für 2 Personen ist das nicht gerade eben wenig, wenn man davon ausgeht, dass ihr ja selbst radelt und es in erster Linie die Hotels sein dürften, die da bezahlt werden müssen. Selbst entlang der Elbe bekommt man eine Übernachtung im DZ für zwei Personen zusammen locker für 50 bis 80 EUR, und wenn ich da von sieben Übernachtungen ausgehe und den oberen Preisrand nehme, komme ich auf max. 560 EUR für die Übernachtungen (und der Veranstalter bekommt das ja noch deutlich billiger)... also muss da ja eigentlich noch mehr drinn sein, oder?
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Hallo,
denke einmal daran, was Du machen möchtest:
Du willst die Reise antreten, obwohl der Veranstalter schon vorab deutlich gegen geltendes Recht verstößt! Das kann doch nicht Dein Ernst sein!
Eine Meldung an die zuständigen Stellen und Du wirst den erforderlichen Reisesicherungsschein bekommen. Alles andere würde nur bedeuten, daß Du entsprechende Methoden auch noch unterstützt.
Denn warum sollte der Anbieter Dir denn dieses Angebot machen, wenn es für Ihn kein Problem darstellen würde, einen Sicherungsschein zu liefern. Nochmals: Der Anbieter macht sich strafbar. Und das nach Deinem Hinweis nicht nur aus Versehen, sondern mit voller Absicht. So jemandem sollte man sein Geld einfach nicht anvertrauen. Egeal wieviel.
Gruß
Berthold
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Moin Berthold,
ich würde persönlich davon auch die Finger lassen, kann aber watnus Tendenz, trotzdem die Reise anzutreten insofern verstehen, als dass man sich auf so eine Reise ja irgendwo freut und diese hier definitiv ins Wasser fällt, wenn er auf den Sicherungssschein besteht und die entsprechenden Stellen einschaltet (was ich trotzdem auf auf jeden Fall tun würde!). Der RV hat ja offensichtlich keine Sicherungsscheine - und die bekommt er auch nicht so von heute auf morgen.
Bei 20 Teilnehmern dürfte der Veranstalter sofort pleite gehen, denn das Bußgeld wird ja für jeden einzelnen nicht ausgehändigtem Sicherungsschein verlangt, in diesem Fall also x 20. Die bereits geleistete Anzahlung ist dann auch futsch.
Ich selbst würde in so einem Fall ohne dem RV zu sagen, was ich sonst vorhabe, die Reise unter Hinweis auf den fehlenden Sicherungsschein stornieren, die Anzahlung zurückfordern und mich dannan den Verbraucherschutz wenden (da der RV nicht die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, kann er auch keine Stornogebühren verlangen).
Gruß,
Eckhard
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Hallo,
genau so sehe ich das auch. Denn wenn ich mich nicht an Gesetze halte, dann sollte ich mit dem Veranstalter auch keine Geschäfte tätigen.
Auch wenn der Veranstalter einen Sicherungsschein nachreicht, so würde ich in diesem Fall dringendst empfehlen diesen nachzuprüfen, indem man bei der Versicherungsgesellschaft anruft.
Verständnis habe ich hier null, wenn man bereit ist auf seine Rechte komplett zu verzichten. Hier geht es ja nicht um Kulanz, sondern um eine grundsätzliche Absicherung seines Geldes. Es gibt einfach Punkte, da sollte man bezüglich seiner Rechte nicht nachgeben, zumal das ja nicht nur den Kunden schädigen könnte, sondern auch andere korrekt arbeitenede Veranstalter benachteiligt, die diesen Sicherungsschein ja anbieten und dadurch auch etwas teurer sind.
Daher eine klare Ansage machen: Sicherungschein oder eine Meldung bei den zuständigen Stellen.
Wo eigentlich? Verbraucherschutz, oder gleich die Polizei?
Gruß
Berthold
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Wie ihr mir geraten habt, habe ich dem Bus-Unternehmer vrgeschlagen, die Reise nach Beendigung zu bezahlen. Heute kam sein Gegen-Vorschlag:
500 € bei Reiseantritt bar, die restlichen 500 € nach Beendigung der Fahrt am letzten Tag.
Um nicht nervlich so belastet zu werden, könnte ich hiermit leben. Und nur für diese Reise den Sicherungsschein einmal "vergessen". Man möchte ja seinen Urlaub eigentlich auch geniessen.
Bleibt festzustellen, daß alle anderen 18 Teilnehmer an dieser Radreise offenbar ja wohl das gleiche Problem haben, man sich aber leider vorher nicht kennt, um sich auszutauschen.
Ich werde den Unternehmer über die Verbraucher-Zentrale "abmahnen" lassen, denn offenbar hat diese Masche Methode.
Gruß Ekkehard[/quote]
Wenn ich diese Reise gerne machen würde, dann würde ich den Vorschlag des Busunternehmers annehmen.
Weil wenn ich 500 Euro bei Reiseantritt bezahle, dann ist der Bus ja schon da und ich sitze bereits drin. Also findet die Reise vermutlich ja statt.
Und wenn ich dann den Rest bei Beendigung bezahlen könnte, ist doch ein guter Vorschlag. Ich könnte ja dann keine 500 Euro mehr haben.
Also Sicherungsschein hin oder her, vorgeschrieben oder nicht.
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Weil wenn ich 500 Euro bei Reiseantritt bezahle, dann ist der Bus ja schon da und ich sitze bereits drin. Also findet die Reise vermutlich ja statt.
Na ja, Aussteiger, und wie sieht's mit den Hotels entlang der Strecke aus? Der Sicherungsschein ist ja auch dafür da, den Reisepreis zu sichern, wenn der RV währendder Reise kaputt geht. Dass der Bus dasteht, bedeutet schließlich nicht, dass er auch irgendwo hinfährt.
Abgesehen davon ist es auch unlauterer Wettbewerb gegenüber anderen Reiseveranstaltern, die nämlich für die Sicherungsscheine eine Stange Geld hinlegen müssen (Kaution, Jahresprämie, und jeder einzelne Schein) ... und dann von jemandem, der sich nicht an die Gesetzte hält, leicht unterboten werden können.
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Der Veranstalter will partout keinen Sicherungsschein rausrücken. Also ist er nicht gegen Insolvenz versichert. Das bedeutet, er ist kriminell. Was wiederum bedeutet, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass er in auch nur in einem einzigen anderen Bereich seriös arbeitet.
Also: Himmelfahrtskommando. Finger weg und anzeigen.
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Hallo guten Abend.....an alle, die mir mit ihren Ratschlägen geholfen haben!
Den erhaltenen Vorschlag zur Bezahlung der Radreise habe ich abgelehnt, da er keine Sicherheit bedeutet.
Die Reise wurde komplett storniert, und findet nun nicht mehr statt!!!!Die geleistete Anzahlung wurde mit Fristsetzung zurück gefordert, was wahrscheinlich zu Differenzen führen wird. Der Auseinandersetzung sehe ich gelassen entgegen, da mir die Verbraucherzentrale wegen des Verstoßes gegen das Reiserecht § 651k BGB und die Gewerbe-Ordnung § 147 B zur Seite steht bzw. den "Fall" übernehmen wird.
Grüsse Watnu
