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Flug gestrichen.. Und nun???

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  • feuerelliF Offline
    feuerelliF Offline
    feuerelli
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo und Guten Morgen!!!
    Wir wollten eigentlich am 13. Oktober mit Thomas Cook in die DomRep fliegen. Am freitag rief unser Reisebüro an (zuerst glaubten wir an einen Aprilscherz - war aber keiner) Unser Flug wäre gestrichen und wir müßten nun schon am 12. fliegen. Dafür brauchen wir ja nun eine  Tag Urlaub mehr und außerdem können wir die kostenlosen zugtickets wieder nicht nutzen, da es zu dieser Zeit keine annehmbare Verbindung gibt. Können wir da irgendwas tun. Brauch schnell Hilfe!! DANKE!!!

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    • salvamor41S Offline
      salvamor41S Offline
      salvamor41
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @ feuerelli

      Schau mal in die Bedingungen Deines Vertragspartners  Thomas Cook, die Du mit dem Zustandekommen des Vertrages akzeptiert hast. Solche Fälle sind sicher dort eindeutig geregelt.
      Ich vermute, daß Du da gar nichts machen kannst, TC wird sich schon rechtlich entsprechend abgesichert haben.

      ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Verschiebt ein Pauschalreiseveranstalter seine Flugtage, so hat der Kunde ein kostenloses Rücktrittsrecht. Darüber hinaus hat er keine weiteren Ansprüche, zumal zwischen Reisedatum und Information darüber ein halbes Jahr liegt.
        Gruß
        Peter

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        • Erika1E Offline
          Erika1E Offline
          Erika1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Unser gebuchter Flug am 22.04. wurde ebenfalls storniert. Der Reiseveranstalter bot uns drei alternative Abflugtage und -flughäfen an und außerdem den Rücktritt von der Reise. Wir haben uns entschieden, drei Tage später zu fliegen. Für etwaige Unbequemlichkeiten wie zwei zusätzliche Urlaubstage und die Umbuchung des Parkplatzes kann man sicherlich keine Entschädigungen erwarten, da man ja die Möglichkeit des Rücktrittes hat.
          Gruß Erika

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          • hartiH Offline
            hartiH Offline
            harti
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Feuerelli,
            da ich mich kürzlich in eigener Sache mit dem Thema Reiserecht befasst habe, kann ich nur das bestätigen, was bereits geschrieben wurde: Sobald sich der Flugtag um 1 Tag ändert, hast Du ein Rücktrittsrecht. Die Frage ist nur, ob es sich lohnt wg. einem Tag den ganzen Urlaub zu stornieren.
            Da Du erst im Oktober fliegst, müsste sich bis dahin auch eine vernünftige Bahnverbindung (ggf. kannst du ja schon einen Tag früher anreisen, müsstest ggf. übernachten) finden lassen.
            Würde mich mal interessieren, wie Du dich entschieden hast.
            Viele Grüße
            Stephan

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