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Urlaub mit meiner Freundin

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
33 Beiträge 10 Kommentatoren 10.5k Aufrufe
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  • squ1zzzS Offline
    squ1zzzS Offline
    squ1zzz
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo erstmal,
    nachdem wir jetzt den schulstress hinter uns gelassen haben und jetzt dann auch bald mit der Arbeit fertig sind haben wir irgendwie den Entschluss gefasst zusammen in den Urlaub zu fliegen um mal wieder schön Zeit für uns zu haben. Jetzt zu meinem Problem:

    Ich bin 18 Jahre alt und meine Freundin 15 (28.10.92). Wir führen eine sehr harmonische Beziehungs seit 4 1/2 Monaten und sind uns ganz sicher das wir fahren wollen. Von elterlicher Seite gibt es ebenfalls keine Einwände nur hab ich ein kleines Problem. Ich habe des öfteren gelesen, dass das Zusammenschlafen in einem Raum/ Bett in manchen Staaten zu Problemen führen kann. Eine Vollmacht und eine Reisepasskopie der Eltern ist natürlich kein Problem jedoch hab ich wenig Lust dann einige Jahre in einem türkischen Knast zu sitzen.

    Meine Frage lautet: wie sieht es im rechtlichen Sinne in Türkei und Spanien aus? Ist es mir erlaubt mit einer 15 jährigen im Bett zu schlafen oder gar einzureisen?

    Danke im Voraus

    mfg
    Stefan P.

    EDIT: 4 1/2 Monate sinds

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    • JackfruitJ Offline
      JackfruitJ Offline
      Jackfruit
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Aber Hallo! Jeder brav im Einzelzimmer, sonst kommt die Sitte!! 😱 😛 😱

      Die besten Reisen, das steht fest, sind die oft, die man unterlässt.

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      • squ1zzzS Offline
        squ1zzzS Offline
        squ1zzz
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke für den hilfreichen Beitrag 😉

        Anm. d. Admins:
        Überflüssiges Zitat gem. der Verhaltensregeln entfernt

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • JackfruitJ Offline
          JackfruitJ Offline
          Jackfruit
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Denk an den Fall Marco ....

          Anm. d. Admins:
          Überflüssiges Zitat gem. der Verhaltensregeln entfernt

          Die besten Reisen, das steht fest, sind die oft, die man unterlässt.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • AussteigerA Offline
            AussteigerA Offline
            Aussteiger
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            wie es in Spanien oder der Türkei ist, kann ich Dir nicht sagen.

            Aber falls das nicht klappt >>>>Österreich<<<<

            Weiß ja nicht, aus welcher gegend Du bist, aber man kann dahin auch fliegen. Nach Klagenfurt und schon bist Du in Kärnten. Oder nach Salzburg und Du bist fast im wunderschönen Salzkammergut.

            Jedenfalls wird die Gästekarte in Österreich meistens vom GAST ausgefüllt, es wird kein Ausweis verlangt und für die Begleiterin braucht man nur den Vornamen eintragen und sonst nichts.

            Wer seine Träume verwirklichen will, muss erst einmal aufwachen

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • squ1zzzS Offline
              squ1zzzS Offline
              squ1zzz
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              ich bin Österreicher 😉

              ---------------------AUTSCH---------------------------

              Türkisches Strafgesetzbuch Nr. 765 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 320 vom 13.03.1926
              (Änderung 09.07.1953 - 6123/1 md.)
              Art. 414:
              Der sexuelle Missbrauch von Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
              wird mit einer Zuchthausstrafe von nicht unter 5 Jahren geahndet. Handelt es sich
              dabei um eine minderjährige Person (unter 18 Jahren), die im Falle von Gewaltanwendung
              oder Bedrohung aufgrund einer geistigen oder körperlichen Krankheit, einer sonstigen
              Handlung des Täters oder eines listigen Mittels des Täters keinen Widerstand leisten
              kann, wird diese Tat mit einer Zuchthausstrafe von nicht unter 10 Jahren bestraft.
              Art. 416:
              Liegt kein schwererer Tatbestand vor, wird der mit Zustimmung erfolgte Beischlaf mit
              Minderjährigen mit einer Zuchthausstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren bestraft.

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              • AgapanthusA Offline
                AgapanthusA Offline
                Agapanthus
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo

                Also, was das gesetzlich Schutzalter betrifft so bist Du in Spanien (Schutzalter 13 Jahre), sowie in der Schweiz (Schutzalter eigentlich 16, aber sofern der Altersunterschied weniger als 3 Jahre beträgt auch darunter O.K.) auf der "sicheren" Seite.

                Mach Dir nicht's draus, wenn Du hier manchmal auch ironische Antworten bekommts, es ist sicher nicht bös gemeint

                Heinz

                Heinz

                ///////////////*/
                Anstatt Urlaub mache ich Ferien

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • JackfruitJ Offline
                  JackfruitJ Offline
                  Jackfruit
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Warum hast dann diese Frage gestellt? Weißt ja eh Bescheid!

                  Die besten Reisen, das steht fest, sind die oft, die man unterlässt.

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                  • squ1zzzS Offline
                    squ1zzzS Offline
                    squ1zzz
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ja seit genau 5 min

                    Danke trotzdem den Bemühungen so fällt die wahl wohl auf Spanien....

                    Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?
                    Welche Altersbeschränkungen gibt es?
                    Kein Gesetz, keine Altersbeschränkung.
                    In Spanien existiert kein dem deutschen Jugendschutzgesetz vergleichbares Gesetz.

                    Quelle BAG-J

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • AgapanthusA Offline
                      AgapanthusA Offline
                      Agapanthus
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo

                      Du wirbelst hier einige gesetzliche Bestimmungen durcheinander: sexueller Missbrauch kann auch zwischen einer 30-jährigen Frau und einem 31-Mann stattfinden.

                      Massgeblich für einvernehmliche sexuelle Kontakte ist das Schutzalter, welches z.B. in Österreich bei 14 Jahren liegt. Gemäss Internet soll das Schutzalter in der Türkei bei 18 Jahren liegen, was mich jedoch etwas "stutzig" macht.

                      Unterschreitet eine der Personen das Schutzalter, so sind auch einvernehmlich sexuelle Kontakte unzulässig, z.b. 25-jähriger Mann und 13 Jahre altes Mädchen in Österreich.

                      Heinz

                      ///////////////*/
                      Anstatt Urlaub mache ich Ferien

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                      • KessiK Offline
                        KessiK Offline
                        Kessi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Na, dann müsst Ihr jetzt nur noch was bekommen.
                        Da Ihr ja wohl die nächsten Wochen fahren wollt, könnte das schon etwas knapp und auch recht teuer werden.

                        Fast während des gesamten Oktoberfestes - der Wiesn - in München.

                        Partyurlaubs-Fragen werden auch gerne beantwortet, vorausgesetzt dies wurde nicht schon 50 x in der Partyurlaubsrubrik getan.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Sandra1971S Offline
                          Sandra1971S Offline
                          Sandra1971
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Naja, die Eltern der jungen Dame hätte ich gerne mal kennengelernt....Mit 15 habe ich noch mit Barbiepuppen gespielt ;-)))
                          Wie schon geschrieben: denk´ an den Fall Marco, vielleicht grenzt Ihr Euer Urlaubsziel etwas mehr ein.....

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • AdelaideA Offline
                            AdelaideA Offline
                            Adelaide
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Einreise in Spanien kein Problem da Schengen-Staat. Ansonsten einen guten Tipp - nehm dir das Zelt und ab nach Kärnten oder sonstwohin auf einen Campingplatz. In Hotels könnt ihr Probleme bekommen. Alternativ natürlich ein appartment, da dürfte kein Hahn nach krähen wer wann wo mit wem 😄

                            LG Adriana

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • squ1zzzS Offline
                              squ1zzzS Offline
                              squ1zzz
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Sandra1971 wrote:
                              Naja, die Eltern der jungen Dame hätte ich gerne mal kennengelernt....Mit 15 habe ich noch mit Barbiepuppen gespielt ;-)))
                              Wie schon geschrieben: denk´ an den Fall Marco, vielleicht grenzt Ihr Euer Urlaubsziel etwas mehr ein.....

                              DIe Zeiten ändern sich nunmal und nachdem sie mich 4 1/2 Monate kennen, wir seit 4 wochen 1 mal auseinandergeschlafen haben hat sich doch ein kleines stück vertrauen aufgebaut. es wäre ja nicht bei gott mein erster urlaub, bin bereits mit meinem alter 15 - 20 mal geflogen. Es geht mir rein darum nicht im ********* verrosten zu müssen, erst recht nicht in meinem Maturajahr xD

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • tosca4711T Offline
                                tosca4711T Offline
                                tosca4711
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ja die Zeiten ändern sich dahin, dass man sich immer später bindet. Du weißt garnicht was Du verpasst ohne Freundin zu verreisen. Mit 15 ist man doch noch ein KInd.

                                23.11-27.11 Dublin

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • squ1zzzS Offline
                                  squ1zzzS Offline
                                  squ1zzz
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  tosca4711 wrote:
                                  Ja die Zeiten ändern sich dahin, dass man sich immer später bindet. Du weißt garnicht was Du verpasst ohne Freundin zu verreisen. Mit 15 ist man doch noch ein KInd.

                                  Hinsichtlich deiner auffassung, ich bin bereits 2 mal mit freunden in den Urlaub und ja es war wirklich sehr lustig und flüssig aber ist etwas einzuwenden wenn man mit seiner freundin einmal den alltagsstress hinter sich lassen will und ne schöne gemeinsame Woche auf den Balearen verbringen will? Vielleicht meinst du irgend etwas verpasst zu haben in deinem Leben aber ich für meinen Teil habe genug erlebt um sagen zu können hier und jetzt wäre ein entspannungsurlaub gerechtfertigt 😉

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    Adelaide
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Wie um Himmels willen kann man(n) und auch frau mit 18 oder gar 15 "Alltagsstress" haben? Ganz ehrlich, den "Stress" von damals hätte ich gerne mal wieder :?

                                    LG Adriana

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      squ1zzz
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Dazu muss man den BLick etwas ausweiten und vielleicht daran denken dass nicht jeder so sein Leben lebt wie der andere. Wir beide sind von morgens bis Abends in höheren Schulen, arbeiten in der Freizeit und sind dann noch in 3 verschiedenen vereinen mehr wie max 1-2h Freizeit bleibt da nicht 😉

                                      Aber is ja wurst Thema ist beantwortet, danke an die die wenigstens versucht haben zu helfen. Danke

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • JackfruitJ Offline
                                        JackfruitJ Offline
                                        Jackfruit
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        1-2 Stunden Freizeit + Vereine macht aber mind. 4 Stunden Freizeit, na und das bißchen Schule...? Bald sind 6 Wochen Ferien!! 😛 😉 😛

                                        Die besten Reisen, das steht fest, sind die oft, die man unterlässt.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          squ1zzz
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Jackfruit wrote:
                                          1-2 Stunden Freizeit + Vereine macht aber mind. 4 Stunden Freizeit, na und das bißchen Schule...? Bald sind 6 Wochen Ferien!! 😛 😉 😛

                                          Wie bereits erwähnt bin ich österreicher, fällt einem natürlich ned auf wenn man nicht alles liest 😉

                                          Weiters gehe ich eine höhere Schule wären wobei wir wieder bei dem Länderunterschied Österreich/ Deutschland. 45h/Woche Schule.... ein bischen ist für mich was anderes...... Ferien hab ich ebenfalls keine nur 1 Woche Urlaub von meinem Arbeitgeber da ich meine Diplomarbeit schreibe 😉

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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