Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Flug gestrichen ohne Passagiere zu informieren - welche Rechtslage?
  6. Flug gestrichen ohne Passagiere zu informieren - welche Rechtslage?

Flug gestrichen ohne Passagiere zu informieren - welche Rechtslage?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
19 Beiträge 12 Kommentatoren 6.4k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • KielpinskiK Offline
    KielpinskiK Offline
    Kielpinski
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo an Alle,

    seit 2 Jahren haben wir irgendwie Flugpech ;=)

    Diesmal wollten wir am 03.08.2008 von Hamburg nach Danzig mit LOT fliegen. Hatten den Direktflug im März gebucht und die Tickets - wg. unserer mitfliegenden kleinen Tochter auch "richtige" Tickets und nicht nur ein eTicket - bekommen.

    Und nun der Schock für uns: als wir am Flughafen ankamen, fanden wir den Flug nicht auf der Ablugtafel, so daß wir uns bei der Info danach erkundigten und erfahren mußten, daß LOT bereits im Juli die Direktflüge von HAM nach GDN eingestellt hat!!! "Ob man uns denn nicht informiert hätte...?" Stünden wir sonst mit Baby und Gepäck am Flughafen??? Nein, wir haben keine Info bekommen. Also handelt es sich hier nicht einfach um die sonst übliche Stornierung sondern eigentlich was?

    1. Gebucht haben den Flug über XXXX.de, wir haben neben der eMailadresse auch unsere Mobilnummer angegegen. Hätte uns nicht einer von beiden informieren müssen?

    2. Als wir bei XXXXXXX.de anriefen, sagte man uns, daß sie keine Info hätten und uns daher auch nicht informiert haben. Kann das angehen?

    3. Man bot uns darauf hin einen Abendflug via Warschau an (der anstelle der etwa 1:35 Std. Flugzeit direkt dann über 4 Stunden gedauert hätte mit Ankunft um Mitternacht) und entsprechend eine Woche später wieder einen via- Warschau-Flug an Stelle des Direktfluges. Oder eine kostenlose Stornierung unsererseits (aber wie können wir etwas stornieren, was die Airline bereits storniert hat?). Wir haben uns gegen den Flug via Warschau entschieden und wollten auf Wizzair umgebucht werden, was von xxxxxxx.de aus nicht ging. Wir haben dann am gleichen Tag den Flug selbst mit Wizzair gebucht, aber wer trägt die Mehrkosten? Flugkosten ursprünglich mit LOT 182,- Euro, nun 322,-. Es stand ja ein Ersatzflug zur Verfügung, aber nicht Direktflug und 2. erst auf unsere Initiative hin, nicht von der Airline oder vom Vermittler aus! (Das ist, finde ich, ist etwas Anderes, als wenn sie uns vorher von der Flugstornierunbg informiert hätten!).

    4. Im Verlauf des Gespräches mit der XXX-Hotline maulte uns der Mitarbeiter irgendwann mal an, wir hätten uns den Hinflug 3 Tage vorher ja auch bestätigen lassen MÜSSEN. Das stünde so in den AGBs. Mit unserem Ticket haben wir keine AGBs bekommen, aber auch in den Online-AGBs finde ich keinen Hinweis auf die notwendinge Rückbestätung des Hinfluges (und entsprechend des Rückfluges). In den englischen AGBs von LOT bin ich leider auch nicht fündig geworden - vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen? Welche AGBs gelten - die des Vermittlers oder der Airline oder beide?

    Welche Erfahrung habt Ihr? Hat jemand schon einmal diesen Fall gehabt?

    Uns würde Eure Meinung interessieren, da ich diesen Fall hier so noch nicht gefunden habe (hoffe, daß ich nichts übersehen habe!).

    Es ist bereits ärgerlich, wenn man vorher von einer Flugstornierung erfährt, aber mit Gepäck etc. am Flughafen zu stehen und nicht loszukommen, war so schockierend (ich schwankte zwischen Brüllen und Heulen, habe beides gelassen), daß mir mein liebes Fernweh echt vergangen ist und ich nicht bereit bin, das sowohl Lastminute als auch LOT ohne Konsequenzen durchgehen zu lassen. (Bin nicht streitlustig, aber die Unverbindlichkeit im Flugverkehr hat uns nun mehrfach getroffen und nervt!!!)

    Freue mich auf Eure Tipps und bedanke mich bereits im Voraus dafür!

    Liebe Grüße
    Vio

    Anm. d. Admins:
    Name des Vermittlers gemäß der Verhaltensregeln unkenntlich gemacht

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • deifiD Offline
      deifiD Offline
      deifi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      habe dass jetzt mal auf der HP in den Agbs gefunden und kopier das jetzt mal hier rein, denn da stehts ganz deutlich:

      8.4
      Wir empfehlen Ihnen bei Charter- und Linienflügen etwaige Abflugdaten innerhalb von 72 bis 24 Stunden vor Abflug gegenüber dem jeweiligen Anbieter telefonisch rückzubestätigen. Einzelheiten können Sie dem jeweiligen Flugticket entnehmen.

      LG

      Yvonne

      14.03.-18.03. Centerparcs Zandvoort, 30.05.-06.06. Centerparcs Port Zélande, 11.09.-18.09. Alanya, Hotel Savk

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • maximaxM Offline
        maximaxM Offline
        maximax
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Bei Linienflügen - und Dein Flug war einer - ist keine Rückbestätigung erforderlich.

        Da Dein Veranstalter sich offensichtlich wenig Mühe gibt, die Sache unjuristisch aus der Welt zu schaffen, befürchte ich, daß Du einen Rechtsbeistand benötigen wirst. Auf keinen Fall würde ich dem Veranstalter (er ist Dein Vertragspartner) das durchgehen lassen.

        Suaviter in modo, fortiter in re.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • ADEgiA Offline
          ADEgiA Offline
          ADEgi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          also normalerweise informiert die Fluggesellschaft das Reisebüro und dieses dann wieder die Kunden. Wer was unterlassen hat ist hier aber erst einmal nicht relevant.

          Die LOT hat eine zeitnahe Beförderung mit Umstieg und einen kostenlosen Storno angeboten. Wobei die Betonung hier nicht auf Storno, sondern kostenlos liegt. Einen Flug mit einer anderen Gesellschaft muß die Airline meines Wissens nicht anbieten, sofern sie eine akzeptable eigene Verbindung hat.

          Bezüglich der Flüge mit der Wizz Air wirst Du dich also an Dein Reisebüro halten müssen. Inwieweit sich das dann aber wieder lohnt ist eine andere Frage.

          Denn als Geschädigter bist Du verpflichtet den Schaden auch möglichst gering zu halten. Hier könnte aber der Haken sein. Denn den Flug via Warschau, der keinerlei Kosten verursacht hätte, hast Du ja abgelehnt. Somit glaube ich weniger, daß Du hier eine Erstattung erstreiten kannst.

          Bezüglich der Linienflüge bist Du nicht dazu verpflichtet, diese bestätigen zu lassen. Schon gar nicht von Deutschland aus, wenn Deine ganzen Kontaktdaten vorhanden sind. Vom Ausland eigentlich auch nicht, doch hier ist es durchaus ratsam, denn man will ja wieder heim... 😉

          Gruß

          Berthold

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Paul-UHP Offline
            Paul-UHP Offline
            Paul-UH
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich denke es könnte auch mit Anwalt schwierig werden, da ein Ersatzflug angeboten wurde. Der Preis hätte dann sicherlich gemindert werden können.

            Die Mehrkosten liegen nach meinem Rechtsverständnis bei euch und nicht bei der Airline oder dem VA.

            Versuchen würde ich es jedoch auf alle Fälle.
            Unverbindlichkeit gehört nicht nur im Flugverkehrt zum alltag sondern auch bei "unseren tollen deutschen Bahn".

            Dies wird sich hoffentlich bald ändern...

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • holzwurmH Offline
              holzwurmH Offline
              holzwurm
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wenn jemand einen Flug von A nach B gebucht hatte, dann hat er auch Anspruch auf gleichwertigen Ersatz.

              Und gleichwertigen Ersatz heißt nicht ein Flug von A nach B über C, sondern vielmehr ein Flug von A nach B unter Umständen mit einer anderen Airline.

              Und dem entsprechend hat die stornierende Airline die Kosten zu übernehmen.

              LG

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • KielpinskiK Offline
                KielpinskiK Offline
                Kielpinski
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,

                vielen lieben Dank für Eure Statements.

                Da wir eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben, die auch Reiserecht inkludiert, werden wir auf alle Fälle einen Anwalt bemühen.

                Vor allem bin ich von xxxx.de enttäuscht, denn die haben ja bestätigt, daß sie uns keine Info geschickt haben, wenn aber der Flughafen Bescheid wußte, werden die es wohl auch gewußt haben...

                Danke an Dich, Yvonne, für den AGB-Auszug - konnte ich online nicht finden und wie schon geschrieben, haben wir keine zusätzlichen AGBs mit den Tickets erhalten. Und unter "empfehlen wir" versteht man ja auch keine Pflicht!

                Wenn jemand von Euch noch einen Tipp hat, freuen wir uns über weitere Beiträge.

                Werden berichten, was sich auf unserer Seite tut.

                Liebe Grüße
                Vio

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • KielpinskiK Offline
                  KielpinskiK Offline
                  Kielpinski
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo an Alle,

                  wie versprochen, wollte ich Euch gerne berichten, wie unser Fall ausgegangen ist:

                  Nach Rücksprache mit der Rechtschutzversicherung haben wir uns ersteinmal dafür entschieden, das Portal ........de/com, über das wir den Flug gebucht haben, selbst anzuschreiben und uns den Anwalt für den Notfall auszuheben.

                  Die Rechtschutzversicherung hatte uns mitgeteilt, daß wir die Erstattung der Mehrkosten für den teureren Flug mit Wizzair, den wir direkt gebucht haben, sowie die Fahrtkosten zum Flughafen Hamburg, dann zurück und dann nach Lübeck und retour (mit 50 Cent pro km) verlangen sollen.

                  Genau das haben wir gemacht und heute kam ein Schreiben mit einer Entschuldigung sowie der Zusage der Überweisung aller geforderten Kosten.

                  Nun schließen wir den Fall einfach ab und hoffen, beim nächsten Flug einfach mal wieder mehr Glück zu haben.

                  Liebe Grüße
                  Vio

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • ginusG Offline
                    ginusG Offline
                    ginus
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Kielpinski,

                    erstmal ein ganz dickes Lob an dich, dass du hier im Forum noch gepostet hast wie die Sache ausging. Ich hatte dein Posting/diesen Thread vor einem Monat ebenfalls gelesen.

                    Aufgrund des xxx in allen (deinen) Beiträgen weiß ich jetzt natürlich nicht wo du gebucht hattest, ich nehme mal an ein Vermittler und nicht ein ganz normales Reisebüro. Aber schön, dass du mit deiner Sturheit (nicht negativ gemeint) und durchgeführten Neubuchung und der jetzigen Kostenübernahme durch das Buchungsportal Erfolg hattest . Die Durchführung gebuchter Flüge und Flugzeiten sind doch nicht so ganz unverbindlich 😉 wie manche hier glauben (machen wollen?).

                    LG Ginus

                    Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • CaptainJarekC Offline
                      CaptainJarekC Offline
                      CaptainJarek
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Auch von mir Danke für die Rückmeldung zum Ausgang der Sache.

                      @ginus: Im Linienflugbereich ist selbstverständlich fast alles verbindlich, jedenfalls was die Flugzeiten angeht. Daher bucht man ja auch Linienflüge und hat auch entsprechende Forderungen falls mal was nicht klappt.
                      Im Charterflugbereich bei Pauschalreisen sieht das schon wieder ganz anders aus ...

                      Viele Grüße!

                      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • LexilexiL Offline
                        LexilexiL Offline
                        Lexilexi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @kielpinski
                        danke für deine rückmeldung.
                        erlaubt sei mir nur der hinweis, dass wahrscheinlich nicht deine verkehrsrechtsschutzversicherung dafür aufkam, sondern es wird die privatrechtsschutzvers. gewesen sein.
                        die verkehrs rs kümmert sich nur um sachen im zusammenhang mit deinem fahrzeug.

                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • ginusG Offline
                          ginusG Offline
                          ginus
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo, nochmal ich,

                          es ist mir noch eine Kleinigkeit im nachhinein aufgefallen. So wie ich das lese wolltet ihr ursprünglich von Hamburg aus starten und seid auch zum dortigen Airport gefahren. Deine Neubuchung beinhaltete aber einen Flug ab Lübeck (?) wo ihr dann auch wieder per Auto hingelangt seid.
                          Ja? Habe ich das nun richtig verstanden, ihr habt die Fahrtkosten je hin und retour für beide Airports erhalten, die du - nach Weisung deiner RSV - schriftlich eingefordert hattest? Na dann doch wenigstens ein kleines Trostpflaster bei Übernahme aller 4 Fahrten, nachdem du schon den Ärger hattest (Ärger = privates Pech = allerseltenst durch Geldersatz gecovert).

                          Auch eine interessante Variante; Forderungsschreiben selber erstellen aber duch die Versicherung mit (Fach?) Wissen unterstützt. Warum auch nicht, geht am schnellsten. Und wenn die Forderungsangelegenheit ne einfachere ist.

                          @ Captain,
                          ja, danke, ich weiß schon (zwischenzeitlich ganz gesichert). Aber wenn da halt ne Stelle, sprich, Vermittler o.Reisebüro zwischengeschaltet ist, und dieser/s erhaltene Informationen nicht weitergibt, dann ...? So auch leider bei mir schon, wenn auch wegen (komentarloser) Übersendung 2. Flugplan (zus. mit Vouchers) 10 Tage vor Flug von mir entdeckt. Hier jedoch nicht gecancelt sondern späterer Transitflug, daher Umbuchung auf 3 Std. früher schon Monate vor Flug ohne Info vorab an mich = Gesamtreisezeit (BCN) lächerliche 10 Std.

                          PS: @ Kielpinski, wie war das mit der RSV? Verkehrsrechtschutz- oder Privat, würde auch mich interessieren?

                          Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KielpinskiK Offline
                            KielpinskiK Offline
                            Kielpinski
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo an Alle,

                            schön, daß wir Euch damit eine Freude machen konnten - wir freuen uns ja auch immer über Eure Tipps!

                            Bei uns ist es tatsächlich die Verkehrsrechtschutzversicherung, die u.a. auch Reiserecht mitabdeckt (vom größten Automobilverkehrsclub - hoffe, daß dieser Hinweis erlaubt ist, da HC eine scholche Versicherung nicht anbietet, oder?!). Und dann lief das so, daß ich erst mal Eure Antworten abgewartet habe und dann einen von der Versicherung benannten Anwalt angerufen habe.

                            Nach telefonischer Schilderung des Falls teilte er uns mit, wie er die Rechtslage bewertet und was wir fordern könnten und sollten. Da wir erst einmal den diplomatischen Weg ausprobieren wollten, haben wir uns mit der Fachauskunft als Rückendeckung an das Portal, das uns den Flug vermittelt hat, persönlich gewandt.

                            Ich denke, daß das Portal unserer Forderung gefolgt ist, da der Fall recht eindeutig ist und es sich hier eben um einen Linienflug gehandelt hat. Obwohl wir etwas Sorge hatten, wie sich das Angebot des Ersatzfluges am Abend auswirken könnte. Aber da dies ja nunmal nicht dem gebuchten Reisevertrag entsprach, haben wir wohl in vollem Umfang recht bekommen - ohne weitere Anwaltskosten zu verursachen. Oder eben auf Grund des entsprechenden Fachvokabulars :=)

                            Und ja, es waren die kompletten Fahrtkosten hin und zurück, die erstattet wurden:
                            von Zuhause zum Flughafen Hamburg dann nach Hause zurück und dann von dort nach Lübeck und dann auch nochmals retour nach Hamburg, da wir das Auto nicht in Lübeck stehen lassen wollten, so daß mein Vater es zurückfuhr. Das Ganze also zweimal (Summe ca. 170 €, wo wir mit etwas Gegenwind gerechnet haben, aber scheinbar hat sich der entsprechende Fahrtennachweis und der Hinweis auf Parkgebühren vor Ort gelohnt).

                            Der Anwalt sagte uns auch, daß man darüber hinaus noch versuchen könnte, etwas mehr rauszuholen, aber wir wollten keinen Rechtsstreit riskieren, sondern unsere Kosten erstattet bekommen und den Fall abschließen.

                            Falls Ihr noch Fragen habt, könnt Ihr Euch gerne melden.

                            Zukünftig hoffen wir auf verbindlichere Reisen von der Buchung bis zur Ausführung ;=)

                            Liebe Grüße
                            Vio

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Evil_EvaE Offline
                              Evil_EvaE Offline
                              Evil_Eva
                              Experte Großbritannien & Irland
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo,
                              ich hoffe, es ist okay, wenn ich diesen Thread nutze, um auch eine Frage zum Thema Linien-/Charterflug und Rückbestätigung zu stellen.
                              Ich habe ein Last Minute Angebot gebucht, dass 7 Hotelübernachtungen beinhaltet sowie Hin- und Rückflug mit Lufthansa (durchgeführt wird´s wohl von einer anderen Fluggesellschaft). Transfer ist bei diesem Angebot nicht inbegriffen.
                              Ich würde gerne wissen: muss ich diesen Flug (der ja eigentlich ein Linienflug ist) rückbestätigen lassen, da er im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurde? Geht das nur telefonisch oder auch per Internet?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • ADEgiA Offline
                                ADEgiA Offline
                                ADEgi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo,

                                also nach meiner Meinung müsstest Du das nicht machen. Die Rückbestätigung dient ja dazu, Dich rechtzeitig von Flugzeitenänderungen wissen zu lassen. Hier sollten aber auch die AGB des Veranstalters aufschluß geben. Denn normalerweise ist die Rückbestätigung ja eigentlich mit den Transferinformationen abgedeckt.

                                Da diese entfällt würde ich mich einmal dort erkundigen. Wie es rechtlich ausschaut kann ich nicht definitiv beantworten, würde aber dazu neigen, daß der Veranstalter hier in der Informationspflicht ist. Hast Du denn eine Reiseleitung vor Ort? Hier vielleicht die entscheindende Frage.

                                Gruß

                                Berthold

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • bernhard707B Offline
                                  bernhard707B Offline
                                  bernhard707
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Der einfachste Weg ist 2 Tage vor Rückflug die Hotel-Rezeption zu bitten, die telefonische Rückbestätigung bei der Airline zu machen. Man erhält dann auch eine Bestätigungsnummer.

                                  Das hat bisher noch nie ein Hotel abgelehnt.

                                  Life is too short to limit your vision ... indeed

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • WonderfulNZW Offline
                                    WonderfulNZW Offline
                                    WonderfulNZ
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Freu dich über einen Tag mehr Urlaub und opfer 8 Überstunden für den nächsten Tag 😉

                                    Aus Freundschaft wurde Liebe und aus Liebe wurde Hass!
                                    Nun sitz ich 1.000 km entfernt von dir, schaue aufs Karibische Meer und DU bist nicht da :(

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Evil_EvaE Offline
                                      Evil_EvaE Offline
                                      Evil_Eva
                                      Experte Großbritannien & Irland
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ja, danke, ich denke, so werd ich´s machen.
                                      Ehrlich gesagt, weiß ich gar nicht, ob ich eine Reiseleitung habe. Der Veranstalter ist, wenn ich das hier kund tun darf, Fünf vor Flug. Bin noch nie mit denen gereist...

                                      Auf deren Website steht:
                                      Flugzeitenänderungen
                                      Manchmal werden die Flugzeiten von den Airlines kurzfristig geändert. Falls sich Ihre Flugzeiten nachträglich ändern sollten oder etwas anderes Unvorhersehbares passiert, informieren wir Sie natürlich sofort per E-Mail oder Telefon.
                                      Wenn sich die Flugzeiten nur wenig ändern, schicken wir Ihnen die Informationen zu Ihren neuen Flugzeiten per E-Mail. Wenn es sich um eine größere Änderung handelt, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und finden gemeinsam eine Lösung. Falls der Flug ganz ausfällt, wird die Airline auf jeden Fall versuchen, Sie auf einen anderen Flug umzubuchen. Auch in diesem Fall werden wir uns sofort bei Ihnen melden.

                                      Demnach wäre keine Rückbestätigung nötig, aber sicher ist sicher...

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • KielpinskiK Offline
                                        KielpinskiK Offline
                                        Kielpinski
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo Eva,

                                        nach unserer Erfahrung werden wir uns, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, in Zukunft immer die Flugzeiten des Hin- und Rückfluges bei der Airline bestätigen lassen, denn die Schuldfrage kann man hinterher klären, aber am Flughafen stehen und nicht befördert zu werden, war "grotesk".

                                        Wenn ich z.B. in unserem Fall vor der Abfahrt zum Flughafen im Videotext geprüft hätte, ob unser Flug pünktlich ist, hätten wir vorab festgestellt, daß es den Flug nicht gibt und uns den Weg zum Flughafen und den dortigen Schock erspart - glaub mir, allein das ist den Anruf schon wert!

                                        Sollte es beim Linienflug zu Abweichungen kommen, hast Du dann ja immer noch die Möglichkeit, das hinterher zu regeln; beim Charterflug ist die Verschiebung von bis zu 14 Stunden erlaubt, so daß hier immer eine Rückbestätigung persönlich oder durch Reiseleitung/Hotel zu empfehlen ist. Schont die Nerven! :=) Und wenn es mal eine Verschiebung nach hinten ist, verschwendest Du keine Zeit am Flughafen.

                                        Schönen Urlaub!

                                        Liebe Grüße
                                        Vio

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        Antworten
                                        • In einem neuen Thema antworten
                                        Einloggen
                                        • Sortiert nach
                                        • Älteste zuerst
                                        • Neuste zuerst
                                        • Meiste Stimmen

                                        • 1 von 1
                                        Reiseforum Service
                                        • RSS-Feed abonnieren
                                        • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                        • Reiseforum Hilfe
                                        • Forensuche
                                        • Aktuelle Themen

                                        • Inhalte melden
                                        • Veranstalter AGB
                                        • Nutzungsbedingungen
                                        • Datenschutz
                                        • Privatsphäre-Einstellungen
                                        • AGB
                                        • Impressum
                                        © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                        • Erster Beitrag
                                          Letzter Beitrag