Kot & Unrat im Wasser und falsche Hotelbeschreibung
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Ich war für eine Woche in die Türkei geflogen und mich auf einen Badeurlaub gefreut. Leider traf ich auf Menschenkot, Damenbinden, Windeln und Toilettenpapier im Wasser, was richtig widerlig war! Leider war das jeden Tag so, so dass ich mich nur noch in den Pool traute! Kann ich im nachhinein Schadensersatz fordern?
Als zweites hatte ich das Problem, dass Die Hotelbeschreibung im Öger Katalog nicht stimmt. Wir haben das Hotel gerade wegen dem kostenlosen Tennisplatz herausgesucht. Es stand eindeutig da, dass TENNISPLATZ Benutzung kostenlos sei. Dort mussten wir aber 7 Eur pro Stunde zahlen, weil wir keine AI Touristen sind. In der Hotelbeschr. wird aber nicht HP und AI Gäste unterschieden! Der Reiseleiter vor Ort konnte uns aber auch nur sagen, dass der Platz 7 Eur/STD für HP Gäste kostet. Kann man da eine Preisminderung anstreben?
Danke für euren Rat!
Grüße, Enrico
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Quittieren lassen haben wir uns das nicht, hunderte andere Besucher des Hotels haben shcon die gleiche Bewertung bei Holidaycheck gemacht und das gleiche Problem gehabt. In Alanya kam nur als Antwort: "Ja von den Problem wissen wir, aber wir können nichts gegen machen".
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Wenn Euch im Angebot die kostenlose Benutzung der Tennisplätze zugesichert wurde, dann muss Euch der Veranstalter meiner Meinung nach die entstandenen Kosten erstatten. Ich hoffe, Ihr habt Belege, wieviel Ihr für die Benutzung der Tennisplätze ausgegeben habt. Dann schickt diese Belege einfach an den Veranstalter - ich gehe davon aus, dass Euch der Betrag zurückerstattet wird.
Bei der anderen Sache bin ich mir nicht sicher. Die Sauberkeit (oder eben Nicht-Sauberkeit) des Meeres liegt natürlich nicht im Einflussbereich des Reiseveranstalters. Vielleicht kann hier ja ein Experte mehr sagen.
Gruß
Chris -
Um welches Hotel geht´s konkret? ( wg. der Hotelbeschreibung )
Viele Grüße!
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Das Problem ist jetzt, das ihr einen Nachweis braucht. Ich kann leider nicht sagen wie der VA ( Veranstalter ) bzgl. Verunreinigungen im Meer gerade steht. Jedoch denke ich nicht das hier ein Anspruch an den VA geltend gemacht werden kann. Jedoch bin ich kein Rechtsanwalt ...
Das mit dem Tennisplatz stellt auf alle Fälle eine Preisminderung dar !
Dies sollte auch ohne quittierung "anfechtbar" sein. Wenn du schon sagst, dass dieses Hotel wegen des kostenlosen Tennisplatzes gebucht worden sei. Eine Quittierung ist jedoch immer vorteilhaft. Schreibe doch den VA mal an und bringe gleich eine Forderung mit hinein.
Im aktuellen Holidaycheck Magazin findest du Informationen zur Reisepreisminderung:
In der Frankfurter Tabelle findest du unter "sonstiges" -> "3" Infos zu fehlenden Einrichtungen. Ob man jedoch diesen kostenlosen Tennisplatz als fehlende Einrichtung bezeichnen kann, kann ich dir an dieser Stelle leider nicht sagen.
Es stand auf alle Fälle dieser nicht zur Verfügung...
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen...
Gruß Paul
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Mein Veranstalter ist Öger, aber ich habe bei Holidaycheck.de gebucht. Ich müsste mich aber an Öger wenden, oder? Vielen Dank für die schnelle Hilfe
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Hallo,
also wenn ich etwas zurück haben will, wie die Kosten für den Tennisplatz, dann verlange ich doch einen Beleg. Denn ohne wirst Du keinerlei Chancen haben, denn außer deiner Behauptung, daß Du dort gespielt hast, kannst Du das ja nicht nachweisen.
Gleiches mit dem Strand. Wenn der dreckig ist, dann muß ich halt auf entsprtechende Reinigung drängen, wenn das nicht gemacht wird, dann halt in ein anderes Hotel wechseln, das den passenden Strand hat.
Aber alles natürlich mit entsprechenden Belegen, denn nur so wird es etwas, mit der Rückzahlung.
Gruß
Berthold
p.s. Es wäre auch noch ganz praktisch wenn Du nicht nur den Hotelnamen nennst, sondern auch noch den Katalog, aus dem Du gebucht hast. Denn im Hauptkatalog steht durchaus einmal auch etwas Anderes, als im Family.
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Der Veranstalter - also in diesem Fall Öger - ist Dein Ansprechpartner.
LG
Sokrates
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However, im Hauptkatalog ( sofern aus diesem gebucht ) wird ein kostenfreier Tennisplatz zugesichert. Das ist nicht der Fall gewesen, aber ohne den Beleg, dass Du Kosten hattest wird da nix zu erreichen sein. Da könnte ja jetzt jeder im Nachhinein behaupten, er hätte täglich 4 Std. gespielt.
Den Strand hast Du auch nicht reklamiert und um Abhilfe gebeten? ... auch schlecht.
Viele Grüße.
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Hallo,
ich habe einmal kurz nachgeschaut. Die Beschreibungen der Veranstalter sind für dieses Hotel uneinheitlich. Bei den einen kostet der Platz etwas, bei den anderen nichts, bei den nächsten nur die Ausrüstung und das Flutlicht.
An sich also ein klarer Mangel, jedoch nur bei entsprechendem Nachweis. Somit wird es ohne Beleg nichts werden.
Gruß
Berthold
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meistens kann das hotel noch nicht mal was dafür, dass die abwässer ins meer geleitet werden.
was kann das eine hotel dafür, wenn es das nachbarhotel macht?
da müßte man klären, wer der schuldige eigentlich ist.
aber ich kann mir schon vorstellen, dass es ekelig ist, den exkrementen deines nachbarn entgegen zu schwimmen.
das mit dem tennisplatz ist eine andere sache: wie oft habt ihr gespielt?jeden tag? jeden tag 5 mal?
ohne quittung keine entschädigung. leider -
eslipart wrote:
Ohne Beleg für die Zahlung geht nix, aber........ich kann in keiner Bewertung da am Strand lesen, daß das Wasser voll Kot und Unrat war.....
ich kann in einigen Bewertungen etwas von Kot im Wasser lesen. Du darfst nicht nur die sehr guten Bewertungen lesen. Das mit den Tennisplatz kann ich wohl jetzt nicht mehr ändern, da ich die Belege nicht habe. Ich könnte höchstens Öger darauf hinweisen, dass die entweder die Hotelbeschreibung ändern oder mit dem Hotel reden.
Die Sache mit dem Kot, da muss ich doch was erreichen können, zu mal ich nicht der einzige bin, der das mitbekommen hat. Ich weiß nur nicht, wie ich da vorgehen soll. Das Hotel Personal hat ja versucht den Kot raus zu kechern, aber so richtig genützt hat es nicht! -
An Deiner Stelle würde ich mich per PN mit den Hotelbewertern in Verbindung setzen, die die Situation so wie Du vergefunden haben. Bei den Bewertungen ist vermerkt, ob die Bewerter den Kontakt zulassen.
Beim Reiseleiter scheinst Du Dich nicht gemeldet zu haben, das ist Dir als Versäumnis anzurechnen. Er hätte zwar Meer und Strand nicht säubern, aber ggf. Abhilfe schaffen können, indem er Euch umquartiert hätte.
Eine Möglichkeit wäre es, Dich schnellstmöglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen (Einschreibebrief), ihm die Umstände zu schildern und ihm mitzuteilen, dass Dir weitere Unterlagen und Nachweise noch fehlen, die Du aber nachreichen wirst - nämlich die, die Du evtl. von den Bewertern bekommst.
Zunächst ist mal nur die Frist einzuhalten, Belege/Nachweise lassen sich nachreichen.
Solltest Du den Katalog mit der Ausschreibung noch haben, schicke eine Kopie mit, aus der hervorgeht, dass Tennis kostenlos ist. Die Reisen haben bestimmte Kennziffern, wenn sich da etwas an den Ausschreibungen in den verschiedenen Hotels unterscheidet, erkennt man es daran.
Kataloge kannst Du auch hier bei HC online nachblättern und das Wichtige ausdrucken.
Veranstaltern ist durchaus bekannt, dass Hotels in manchen Ländern äußerst ungern Quittungen ausstellen. Hast Du denn keine Abrechnung bekommen, als Du ausgecheckt hast? Oder musstest Du nach jeder Platznutzung bar bezahlen?
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Bezahlt wurde immer Bar vor dem Spiel. Eine Abrechnung gab es am Ende nicht, einfach normal ausgecheckt und gute Heimreise wurde mir gewünscht. Das mit den Tennis ist mein Versäumnis, schlecht für mich aber nagut. Viel wichtiger ist mir die Sache mit den Kot im Wasser. Soll ich erstmal die ganze Angelegenheit Öger schildern oder direkt eine Forderung stellen? Ich mein, antworten die wirklich auf sowas , wenn ich nur schilder, dass Kot im Wasser schwimmt und ich vor Ekel nicht baden konnte?
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Schicke ein Schreiben an Öger mit Schilderung des Grunds Deiner Beschwerde, ein Link für Musterschreiben und Frankfurter Tabelle ist auf der vorigen Seite, und einer Forderung von 10-20% des Reisepreises.
Versuchen kannst Du es, aber Reklamation bei der Reiseleitung und Fotos wären natürlich hilfreich gewesen. Nur Deine Schilderung und der Hinweis auf Bewertungen in HC werden evtl. nicht ausreichen.