Einreise aktuell DRINGEND
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Ich habe folgende dringende Frage:
Muß der Ausweis bei der Einreise noch mind. 3 Monate gültig sein? Egal wo ich im Internet schauen, mal muß, mal nicht. Was ist denn nun aktuell richtig???
Ich hoffe jemand kann mir schnell und vor allem sicher weiterhelfen.
Danke schonmal
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...die 3 Monatsregelung betrifft die maximale Auenthaltsdauer.
Zudem fordern z.T. lt. des nachstehenden Zitats vom Auswärtigen Amt einige Fluggesellschaften hiervon abweichenden Regelungen. 
Republik Zypern
Die Einreise ist mit einem deutschen Reisepass oder Bundespersonalausweis bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von drei Monaten möglich.
Wer einen längeren Aufenthalt beabsichtigt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies gilt auch für längere Aufenthalte im Norden.
Der Kinderausweis mit Lichtbild und der neue Kinderreisepass werden bis zum Alter von 16 Jahren anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist bis zum Alter von 16 Jahren ausreichend. Auch der für Kinder ausgestellte Personalausweis wird für die Einreise anerkannt.
Alleinreisende Minderjährige müssen durch einen Mitarbeiter der Fluggesellschaft, mit der das Kind reist, begleitet werden und am Zielflughafen von Angehörigen oder Freunden abgeholt werden, die eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorweisen müssen. Die Unterschrift der Erziehungsberechtigten muss beglaubigt sein. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist möglich.
Die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis ist möglich, sofern dieser mit einem Lichtbild versehen ist.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Das Anlaufen und die Nutzung von Häfen oder Flughäfen im Norden gilt in der Republik Zypern als illegal. Die Regierung der Republik Zypern behält sich weiter vor, die „illegale Einreise“ zu bestrafen. Wenn sich aus Schiffspapieren oder sonstigen Dokumenten ergibt, dass vor dem Anlaufen oder der Nutzung eines Hafens im Süden ein solcher im Norden angelaufen oder genutzt wurde, muss mit Problemen bis hin zu strafrechtlichen Verfahren gerechnet werden. Der Botschaft ist allerdings kein Fall einer Verurteilung bekannt.
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...letztlich legen nicht die Fluggesellschaften die Vorgaben fest sondern immer noch die betreffenden Staatsorgane des Einreiselandes.
Hier der Auszug von der Botschaft der Republik Zypern:
1. EINREISEFORMALITÄTEN
Die Einreisebestimmungen finden nur im von der Regierung der Republik Zypern kontrollierten Gebiet Anwendung.
Reisepass: Erforderlich, außer bei Besitzern von:
a. Bürger der Europäischen Union, als auch der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen benötigen für die Einreise nach Zypern nur ihren Personalausweis, sofern dieser mit einem Lichtbild versehen ist.
b. Laissez-Passer ausgestellt von den Vereinten Nationen
c. Dokumenten ausgestellt an Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge*Die Regierung der Republik Zypern verweigert folgenden Personen die Einreise:
- Besitzern eines illegal ausgestellten „Reisepasses“ der sogenannten „Türkischen Republik Nord - Zypern“ (TRNC).*
Anmerkung:
■ Die Regierung der Republik Zypern ist die einzige anerkannte Regierung auf der Insel und Mitglied der EU (seit 1. 5. 2004), sowie der UN und anderer Internationaler Organisationen. Als Folge der Besetzung und der militärischen Präsenz der Türkei ist es der Republik Zypern nicht möglich, das besetzte Gebiet zu kontrollieren.
Die „Türkische Republik Nord - Zypern“ wird international nicht anerkannt und wurde von der internationalen Gemeinschaft durch die UN Resolutionen 541/83 und 55/84 verurteilt und für illegal erklärt. Mit Ausnahme der Türkei erkennen kein Staat und keine Internationale Organisation das abspalterische Regime an.■ Besuchern der Republik Zypern ist es zurzeit erlaubt in das besetzte Gebiet einzureisen.
■ Der Aufenthalt in einem griechisch zypriotischen Hotel, das illegal betrieben wird, kann juristische Folgen nach sich ziehen.
■ Die legalen Einreisehäfen der Republik Zypern sind die Flughäfen von Larnaka und Pafos und die Häfen von Larnaka, Lemesos (Limassol), Latsi, und Pafos, die sich im von der Regierung der Republik Zypern kontrollierten Gebiet befinden. Jegliche Einreise über andere Flughäfen oder Häfen, die nicht von der Regierung der Republik Zypern kontrolliert werden (türkisch besetztes Gebiet) ist illegal.
2. Personen, für die ein Beschäftigungsverhältnis in Zypern beabsichtigt ist, benötigen vor eine Arbeitsgenehmigung der Einwanderungsbehörde.
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Du scheinst recht zu haben, denn ich habe mich offenbar auch verlesen. In den Katalogen steht allerdings etwas anderes.
@Maus
Also würde ich doch einfach einmal hergehen und bei der Botschaft kurz nachfragen, anstatt hier im Forum. Denn das von uns sind trotz alledem nur Meinungen. (ich scheine mich auch geirrt zu haben) Was Du aber brauchst sind zuverlässige Fakten.Nur mal so nebenbei. Ein gültiger Reisepass existiert nicht zufällig?
Gruß
Berthold
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...lt. der offiziellen Darstellung ist keine Mindestgültigkeit für die Reisedokumente vorgegeben. Aber ich stimme ADEgi vollkommen zu, wende Dich sicherheitshalber an die Botschaft bzw. Konsulare von Zypern in Deutschland, denn wir sind hier auch nur Laien...

Botschaft Zypern, Wallstrasse 27, 10179 Berlin
Telefon (030) 308 68 30
Fax (030) 275 91 454Generalkonsulat Zypern, Rothenbaumchaussee 3, 20148 Hamburg
Telefon (0 40) 4 10 74 97
Fax (0 40) 4 10 72 46Honorarkonsulat der Republik Zypern, Stockenstr. 1-5, 53113 Bonn
Telefon (0228) 4447050 (Visaabteilung: (0228) 44 47 05 77)
Fax (0228) 4447055Honorarkonsul der Republik Zypern, Paul-Ehrlich-Straße 27, 60596 Frankfurt am Main
Telefon (069) 96 36 68 88
Fax (069) 96 36 68 22Honorarkonsul Zypern, Orleansplatz 3, 81667 München
Telefon (089) 48 57 64
Fax (089) 44 89 890 -
Vielen Dank für Eure Hilfe. Ich habe bei der Botschaft angerufen und bin jetzt ganz beruhigt. Der Ausweis muß nur gültig sein, aber keine bestimmt Dauer nach Rückreise.
@ADEgi
Ein Reisepass ist vorhanden, aber auch dieser wäre nicht mind. 3 Monate nach Rückreise gültig gewesen.