Zollbestimmungen (Zigaretten,Alkohol,sonstiges)
Ägypten
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Ganz normal wie aus anderen NICHT EU Ländern auch:
- Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 g Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
- Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
- 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder
- 2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
- 2 Liter nicht schäumende Weine.
- Kaffee, wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist:
- 500 g Kaffee oder
- 200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.
- Parfüms und Eau de Toilette:
- 50 g Parfüms und
- 0,25 Liter Eau de Toilette.
- Arzneimittel
- die dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
- andere Waren
- bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR
Quelle: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen/index.html
Falls du noch wissen willst , was es so alles zu kaufen gibt, nutze die Suchfunktion oben rechts und gibt als Stichwörter "shoppen oder einkaufen" ein.LG ELLI
- Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: