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Erfahrungen mit ITS in Hammamet (Tunesien) Sommer 2008

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  • Olena18O Offline
    Olena18O Offline
    Olena18
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo an Alle,

    wir haben diesen Sommer sehr schlechte Erfahrungen mit ITS erlebt. Wir (Stuttgarter) haben das Hotel Khayam Hammamet Resort (+) gebucht aber in einem schlechteren Hotel El Bousten () gelandet. Angeblich sind es 280 Reisenden (Deutschland/Österreich) betroffen. Nun wollen wir mit möglichst vielen Betroffenen Kontakt aufnehmen und Erfahrungen austauschen. Soviel wir mitbekommen haben, sind wir nicht die Ersten und nicht die Letzten, die dieses Horror erlebt haben!

    Schreibt bitte eure Erfahrungen und Meinungen, damit wir gegen ITS handeln können. Für eure Teilnahme sind wir sehr dankbar!

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    • Ronny87R Offline
      Ronny87R Offline
      Ronny87
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Guten Abend,

      die Frage die sich mir bei solchen Sachen imemr stellt, warum lasse ich mich als Gast vor Ort in ein schlechteres Hotel bringen? Ich hätte MINDESTENS ein gleichwertiges Haus verlangt, wenn nicht sogar besser, ansonsten hätte ich bei dem Hotel den Heimflug auf Kosten des Veranstalters angetreten.

      Habt ihr vor Ort eine Gegenleistung angenommen, zum Beispiel Ausflugsgutschein ...?

      Warum habt ihr nicht vor Ort Adressen gesammelt, wenn es so viele Leute betrifft? Ich denke, ihr könnt auch einzeln gegen den Veranstalter vorgehen, da es zudem keine Sammelklagen o. ä. gibt, falls ihr so etwas in Betracht ziehen solltet.

      LG

      Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

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      • Olena18O Offline
        Olena18O Offline
        Olena18
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ja klar haben wir die Adressen vor Ort gesammelt und 2 Ausflugsgutscheine bekommen!

        Laut ITS sind auch die Hotels gleichwertig-was aber in der Realität ganz anders aussiet: einfach die Hotelbewertungen vergleichen.

        Was wir einfach fragen wollten, ob die ersten Beschwerden bei ITS eingegangen sind. Wir sind erst vor 2 Tagen zurückgekommen aber: das Problem war angeblich schon seit Mitte Juli bei ITS bekannt!

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        • Ronny87R Offline
          Ronny87R Offline
          Ronny87
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Den ersten Fehler habt ihr gemacht, als ihr die Gutscheine angenommen habt, damit ist die Sache der Umbuchung auf ein anderes Hotel leider "erledigt". Ihr könnt nur noch Mängel geltend machen, die euch in dem Hotel entgegengetreten sind, also zum Beispiel Hygeienmängel usw. Diese sollten aber mit Bildmaterial dokumentiert sein und von der Reiseleitung unterschrieben worden sein bzw. hätte, wenn es denn Mängel gab, diese abstellen müssen ...

          Ich sehe einen kleinen Fehler von euch darin, dass ihr nicht auf ein gleichwertiges oder höherwertiges Hotel bestanden habt.

          LG

          Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

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          • ADEgiA Offline
            ADEgiA Offline
            ADEgi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Ronny,

            die Annahme von Leistungen vor Ort bewirkt nicht einen Verzicht auf Reklamationen nach der Rückkehr. Denn laut einem Gerichtsurteil kann es den Reisenden nicht zugemutet werden, vor Ort abzuschätzen, ob die angebotene Entschädigung zum vorhandenen Mangel passend war.

            Klar wird dieser Wert angerechnet, jedoch auf eine eventuell höhere Gesamtforderung hat die Annahme von Leistungen vor Ort keinen Einfluss.

            Gruß

            Berthold

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            • Ronny87R Offline
              Ronny87R Offline
              Ronny87
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo Berthold,

              das ist wahrlich interessant.

              Ich gehe jedoch davon aus, da es sich um einen halben Stern oder besser um eine halbe ITS-Sonne handelt, es schwer sein dürfte, dort zusätzlich für die Umbuchung auf ein anderes Hotel noch etwas zu bekommen, wenn es zwei Ausfluggutscheine gab.

              Allerdings und das meinte ich auch, bleiben ja die Rechte einer zusätzlichen Beschwerde zwecks Zustand im umgebuchten Hotel unangetastet und man kann diese geltend machen.

              LG

              Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

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              • ADEgiA Offline
                ADEgiA Offline
                ADEgi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,

                auch hier bin ich anderer Meinung. Hängt natürlich auch davon ab, was man vor Ort unternommen hat. Jedoch haben wir hier nicht nur die Abweichung vom gebuchten Objekt, sondern auch eine deutlichs Abweichung vom Ort des Hotels. Hinzu vielleicht noch die einen, oder anderen Mängel. Da könnte schon noch etwas zusammenkommen.

                Gruß

                Berthold

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