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Abflug wurde vom 28.09. auf den 29.09. verschoben - Rückerstattung ??

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Jag20001J Offline
    Jag20001J Offline
    Jag20001
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    wir hatten eine Pauschalreise vom 28.09. bis 05.10. in einem 5* Hotel in der Türkei gebucht. Anbieter war ITT und Fluggesellschaft Inter. Abflugort Hannover. Abflugzeit bei Buchung: 14:20 Uhr

    Eine Woche vor unserem Abflug bekamen wir die Tickets mit einer Flugzeitänderung. Der Hinflug wurde von 14:20 Uhr auf 23:20 Uhr verschoben. Das fanden wir schon unverschämt. Immerhin fehlten uns so schon 9 Stunden am 1. Tag.

    Am Flughafen angekommen, gab es die nächste böse Überraschung. Die Abflugzeit von 23:20 Uhr wurde nochmals geändert, diesmal auf 01:15 Uhr (am 29.09. , also nicht mehr am gebuchten 28.09.).
    Diese Zeit wurde dann auch nicht eingehalten und wir starteten erst um 01:35 Uhr !!!!!!!

    Haben wir nun die Chance auf eine Rückerstattung von Betrag X ? Immerhin fehlte uns nun 1 kompletter Tag Urlaub ..

    Würde mich über Antworten freuen..

    VG
    Markus

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    • CaptainJarekC Offline
      CaptainJarekC Offline
      CaptainJarek
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ja, eine Chance habt ihr.

      Viele Grüße.

      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • ADEgiA Offline
        ADEgiA Offline
        ADEgi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        die Erstattung könnte also maximal einen Tag betragen. Den Preis für den Verlängerungstag (selbstverständlich ohne Flug) nehmen und diesen einfordern.

        Gruß

        Berthold

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • CaptainJarekC Offline
          CaptainJarekC Offline
          CaptainJarek
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Aber die entsprechende Frist nicht vergessen!

          Viele Grüße.

          Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Jag20001J Offline
            Jag20001J Offline
            Jag20001
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,
            vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten..
            Das hört sich ja schonmal gut an was Ihr schreibt...

            @CaptainJarek

            was meinst Du mit Deiner Aussage :
            "Den Preis für den Verlängerungstag (selbstverständlich ohne Flug) nehmen und diesen einfordern"
            und wie lange geht die von Dir genannte Frist ??

            @ all

            gibt es irgendwo ein Formular oder ein Beispiel für so einen Brief um Geld für den verlorenen Tag Urlaub zurück zu fordern ?
            Ich habe nämlich überhaupt keine Ahnung wie man sowas formulieren könnte..

            vielen Dank im vorraus..

            VG
            Markus

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            • useiU Offline
              useiU Offline
              usei
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,
              schau doch dort mal rein:

              www. rechtspraxis.de/frankfurt.htm

              Dort findest du Hinweise zur Reisepreisminderung und wie sie berechnet werden.

              Gruß
              Usei

              Wir sind nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere uns haben wollen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Sue1975S Offline
                Sue1975S Offline
                Sue1975
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                oh, wenigstens konntet ihr am 5.10. zurückfliegen !!!! wir saßen am flughafen fest, erste rückflugzeit 20.25 uhr, dann geändert auf 20.10 uhr. dann geändert auf 2.45 uhr. dann geändert auf 06.10.08 um 09.00 uhr. zwei stunden im flugzeug gesessen, wieder ausgestiegen - flug gestrichen. bus nach lara ins kremlin palace. nacht dort geschlafen
                07.10. 09.00 uhr: rückflug münchen.

                hab ich irgendwelche chancen?????? 😆 😆 😆

                LG Sue

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • ADEgiA Offline
                  ADEgiA Offline
                  ADEgi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Bei dem Foto schon! 😆 😆 😆

                  Gruß

                  Berthold

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                  • Jag20001J Offline
                    Jag20001J Offline
                    Jag20001
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    kann mir jemand ein paar Tipps geben, wie ich so eine Rückerstattungs-Vorderung formulieren kann/sollte ??

                    Bin für alle Tipps dankbar..

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • soedergrenS Offline
                      soedergrenS Offline
                      soedergren
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Moin Jag20001,

                      mach dir um die Formulierung keine großen Sorgen. Einfach formlos ein paar Zeilen im Stile von Sehr geehrte Damen und Herren,... dann Angabe von wann bis wann und wo du warst und was passiert ist. Schließlich deine Forderung, also etwa "Dies stellt leider einen erheblichen Mangel dar, für den ich eine Entschädigung in Höhe von x %/€ als angemessen ansehe". Und dann noch MfG.

                      Das ganze dann innerhalb von (max.) vier Wochen nach Reiseende am besten per Einschreiben an den RV.

                      Setze dem RV keine zu kurze Frist für die Antwort, die brauchen auch ihre Zeit, um das alles zu überprüfen; ein paar Wochen dürfen die sich schon Zeit nehmen, die haben ja nicht nur auf deine Beschwerde gewartet. Schreib da einfach was im Stile von "Ihrer Antwort sehe ich bis zum xx.xx.2008 entgegen".

                      Bei all dem bitte immer freundlich oder zumindest aber sachlich bleiben. Worte wie "Unverschämtheit" und dgl. kommen einfach nicht gut und bewirken eher das Gegenteil des Gewünschten - auf z.B. Kulanzgutscheine o.ä. kann man bei solchen Formulierungen ganz sicher nicht hoffen, und auch sonst wird die Reaktion des RV eher nicht besser, wenn man nicht freundlich bleibt.

                      Die ursprüngliche Flugverschiebung um 9 Stunden wäre im übrigen KEIN Mangel, ein Mangel wird's erst durch die zweite Verschiebung auf einen Abflug nach Mitternacht. Bei Pauschalreisen wird nämlich nur der Flugtag bestätigt und keine spezifischen Flugzeiten (diese werden ohne Gewähr nur zur Info mitgeteilt). D.h. die Verschiebung von 14:20 Uhr auf 23:20 Uhr ist irrelevant, da es sich ja immer noch um den selben Tag handelte. Mit der Verschiebung auf 01:15 Uhr sind wir dann ja aber am nächsten Tag angekommen.

                      Deshalb, wie ADEgi schon gesagt hat: "Den Preis für den Verlängerungstag (selbstverständlich ohne Flug) nehmen und diesen einfordern".

                      Gruß,

                      soedergren

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Jag20001J Offline
                        Jag20001J Offline
                        Jag20001
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo soedergren,

                        vielen Dank für Deine sehr ausführliche und schnelle Antwort..

                        Ich habe da aber noch eine kurze Frage zu, wie kann ich in Erfahrung bringen was ein Verlängerungstag zu dem Zeitpunkt im Hotel gekostet hätte?

                        VG
                        Jag

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • soedergrenS Offline
                          soedergrenS Offline
                          soedergren
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hi,

                          um den Preis eines Verlängerungstages geht's dabei gar nicht. Mach einfach folgende Rechnung:

                          Reisepreis minus ca.-Flugpreis
                          geteilt durch Anzahl der Reisetage
                          = Reisepreis pro Tag

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ADEgiA Offline
                            ADEgiA Offline
                            ADEgi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Jag20001 wrote:
                            kann mir jemand ein paar Tipps geben, wie ich so eine Rückerstattungs-Vorderung formulieren kann/sollte ??

                            Hallo,

                            ich weiß ja, daß ich manchmal gemein bin, aber als erstes würde ich Forderung nicht mit "V" schreiben. 😉

                            Dann einfach die Umstände schildern, wie sie sich zugetragen haben. Dann in etwa folgender Satz:

                            In anbetracht der geschilderten Vorkommnisse, fordere ich eine Rückzahlung in Höhe von € XX. Dies entspricht in etwa dem Tagessatz.

                            Unter Umständen dann noch etwa wie folgt:

                            Von der Zusendung eines Gutscheines bitten wir abzusehen, da wir auch in Zukunft bezüglich unserer Urlaubsplanung flexibel sein wollen, sichern Ihnen aber zu, daß wir im Falle einer einvernehmlichen Lösung gerne auch wieder Angebote Ihres Unternehmens wohlwollend prüfen werden.

                            So in etwa halt. wichtig ist natürlich auch, daß der Rest des Briefes einigermaßen zum Text passen sollte.

                            Den Tagessatz kannst Du über einen Katalog auch dadurch errechnen, daß Du einfach den Wochernpreis der Verlängerung durch sieben teilst. Eventuell sind auch einzelne Verlängerungstage ausgeschrieben.

                            Gruß

                            Berthold

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Sue1975S Offline
                              Sue1975S Offline
                              Sue1975
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              es gibt doch diese "frankfurter tabelle" oder wie die heißt, wo man nachlesen kann, was einem bei mängeln der gruppen I - IV zusteht, oder? bin ich neulich im i-net drüber gestolpert.
                              ich knabbere auch gerade an der formulierung für meinen schadenersatz. am liebsten würd ich ja alles zurück fordern 🙂 hab schon überlegt, damit lieber zum anwalt zu gehen, dann blech ich halt was dafür.

                              LG Sue

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • soedergrenS Offline
                                soedergrenS Offline
                                soedergren
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hi Sue,

                                erstmal zur Sicherheit noch mal der Link zur Frankfurter Tabelle: >HIER<

                                Denk aber bitte daran: die Liste ist weder für Gerichte noch für Reiseveranstalter verbindlich. Sie dient nur zur Orientierung!

                                Außerdem: die dort angegebenen Prozentsätze gelten idR nicht für die gesamte Reise und somit nicht für den gesamten Reisepreis, sondern nur für die Tage, wo die Mängel bestanden.

                                Da's bei dir "nur" um den Rückflug geht und durch einen verlängerten Aufenthalt auch nicht gleich die ganze Urlaubsfreude flöten gegangen sein wird, kannst du halt auch nur diese Tage anteilig geltend machen.

                                Schließlich und endlich, schreib dem RV erst mal selbst, wenn dieser ablehnt, kannst du immer noch zum Anwalt gehen. Da gelten für dich natürlich die selben Fristen und Tips wie für Jag. Basierend auf dem, was du zu deinem Fall geschrieben hast, befürchte ich nämlich, dass nicht all zu viel herrausspringen dürfte... ich schätze mal so 5 bis 10 % des anteiligen Reisepreises für einen Tag (NICHT 5 bis 10% der ganzen Reise). Da kannst du dir leicht selbst ausrechnen, ob sich der Gang zum Anwalt lohnen würde.

                                Gruß,

                                soedergren

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  Sue1975
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  also wie ich ja in dem betreffenden thread geschrieben habe, wir waren in einem wirklich tollen hotel aber ich weiß nicht, ob sich jemand von euch vorstellen kann, dass DAS kein urlaub mehr ist, wenn man weiß, man hängt in einem land fest und hat keine ahnung, wann und wie es weitergeht, das kind ist daheim und krank und hat keine betreuung mehr, die firma ist auf 180 und man hat keinen cent mehr dabei... sorry, aber URLAUB war das nicht !

                                  LG Sue

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    soedergren
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Ähmmm, ich hatte jetzt nur diesen Thread hier gelesen (und da ging's ja bei dir nur um den Flug), werde den anderen mal suchen ...

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      Sue1975
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      condor-thread bei "airlines" ich glaube seite 82 gehts los

                                      LG Sue

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hi, ich hab mir jetzt mal den Condor-Thread durchgelesen (so viel zum Thema "Übersichtlichkeit" bei HC durch das Zusammenfassen in einem einzigen Thread, bei knapp 90 Seiten verliert sich diese doch ganz erheblich...). Ich würde an deiner Stelle zwei Einschreiben schicken, eines an den RV (der hat das ganze, in dem er Condor als Carrier ausgesucht hat, auch zu vertreten), und eine an Condor direkt.

                                        Bei Condor direkt würde ich mich auf die EU-Fluggastrichtlinie (EU VO 261/2004) berufen und 100% des Flugpreises einfordern: >>KLICK<<

                                        Die sagt nämlich im Tenor: "Bei einer Verspätung von 5 Stunden und mehr ist der Ticketpreis zu erstatten und gegebenenfalls ein kostenloser Rückflug zu stellen." Bei Pauschalreisen sind Ansprüche aus der Fluggastverordnung nicht an den Reiseveranstalter zu stellen, sondern ausschließlich an die Fluggesellschaft! Zusätzlich kann ggf. beim RV Schadenersatz verlangt werden.

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                                        • Sue1975S Offline
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                                          Sue1975
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          und wie erfahre ich, was der FLUG gekostet hat? das war ne pauschalreise.

                                          hab mir das mal durchgelesen, so ganz schlau werde ich nicht, vielleicht kann das mal jemand einer dunkelblonden erklären:

                                          sagen wir mal das ticket hätte jetzt 245 euro gekostet. ich bekäme also in meinem fall (fast 37 stunden verspätung, unterbringung in einem hotel erst nach ca. 13 stunden, die erste mahlzeit und eine cola - ich glaube NICHT durch condor gestellt - nach 8 stunden) die 245 euro zurück + schadenersatz von 400 euro? flugstrecke ayt - muc sind glaube ich fast 2.000 km, oder? außerdem natürlich meine handykosten, denn wir hatten jeder EIN telefonat an EINE nummer in einer länge von 3 min. gemacht hat das keiner, weils einfach nicht gereicht hat. das handy, von dem wir aus hätten telefonieren können, hat auch keiner gesehen oder benutzt

                                          LG Sue

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