Pauschalreise, Flugzeit geändert und nicht mitfliegen können, neue Tickets selbst bezahlt, was nun?
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Hallo, brauche einen Rat
wir hatten eine Reise bei einem Internetreisebüro / vermittler ? gebucht, diese wiederum reichten uns weiter an einen Veranstalter, der dann den Flug bei FTI gebucht hat Leipzig nach Antalya und den Hotelaufenthalt bei wiederum einem anderen Anbieter, Hoteltechnisch verlief alles super, nur beim Rückflug gabs folgende Probleme. Wir waren 2 Familien mit zwei unterschiedlichen Buchungsnummern, flogen gemeinsam von Leipzig nach Antalya.
Den Rückflug mußten wir aufgrund von schriftlich mitgeteilten ( PER fAX AUFS hOTELZIMMER )geänderten Rückflugzeiten getrennt antreten, wir flogen anstelle von 20.45 Uhr schon 7.00 Uhr, ( Abholung nachts 3.00 Uhr)
meine Schwester wurde gegen 14.00 Uhr vom Hotel abgeholt und sollte um 17.00 Uhr nach Leipzig fliegen. Dies geschah auch so.
Leider stellte sich heraus dass ein Fehler unterlaufen war von Seiten der Reiseleitung und sie mit diesem Flugzeug nicht fliegen konnten, da keine Plätze mehr verfügbar waren, stellte sich heraus bei dem versuch einzuchecken.Die örtliche Reiseleitung wurde versucht telefonisch zu erréichen, war nicht möglich. Nun bereits in leichter Panik erhielten sie das Angebot am Flugschalter, nach Hamburg fliegen zu können, aber nur, wenn sie sofort die Tickets nochmal bezahlen, sie sagten zu, da das Flugzeit zeitnah starten sollte. Kanpp 500,00 Euro
Nun die Frage. Wie muß man hier vorgehen? Welche Forderungen kann man nun stellen? Natürlich möchten sie die 500,00€ Ticketkosten ersetzt haben, ansonsten gabs noch Mehrkosten wegen Rückreise von Hamburg nach sachsen Anhalt , Telefonkosten.
Freue mich über jede Antwort. -
Hi arkomecki,
na, ich weiss nicht so recht, ob du dich über meine Antwort freuen wirst. Ich befürchte nämlich, dass deine Schwester längst nicht so viel zurückbekommt, wie ihr erwartet.
Für die ursprünglichen Abflugverschiebungen gibt's sowieso leider gar nichts, da diese im normalen Rahmen bei einer Pauschalreise liegen.
Den kompletten Ticketpreis gibt's wohl auch nicht, die Schlüsselwörter dabei sind "in leichter Panik" und Schadenminderungspflicht. Der RV wird mit Sicherheit so argumentieren, dass deine Schwester diesen Flug nicht so ohneweiteres hätte buchen dürfen, ohne dem RV Gelegenheit zum ordnungsgemäßen Rücktransport zu geben. Deshalb ganz wichtig: wie oft bzw. wie lange hat deine Schwester denn versucht, den Reiseleiter zu erreichen?
Ich würde das natürlich trotzdem erst einmal schriftlich per Einschreiben innerhalb von max. vier Wochen nach Reiseende beim RV beanstanden und dann erst mal abwarten, was für eine Antwort kommt. Ggf. kann man dann ja immer noch einen Anwalt einschalten.
Gruß,
soedergren
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arkomecki wrote:
Hallo, brauche einen Rat
Die örtliche Reiseleitung wurde versucht telefonisch zu erréichen, war nicht möglich.Wenn man die örtliche Reiseleitung nicht telefonisch erreicht, dann wendet man sich an die Vertretung des Reiseveranstalters direkt am Flughafen. Diese sind dann auch dafür zuständig die Sache zu regeln.
Erst wenn diese nicht mehr weiterhelfen können, sollte man sich
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dies von denen zwecks Rückforderung des Flugpreises schriftlich bestätigen lassen.
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Ein Ersatzticket beschaffen.
Ich denke ihr bleibt auf einem Teil oder gar komplett auf den Kosten des Ersatztickets sitzen.
LG
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Ich hatte beim Mitlesen heute Morgen auch so ne leichte Ahnung, dass da nicht viel zu erwarten ist. Aber ich kenne mich wirklich nicht aus. Lediglich ohne irgendwelche Kontaktaufnahme, da sollte man schon im Hinterkopf behalten, dass man auf den Kosten sitzen bleibt. Die Reaktion deiner Schwester kann ich schon verstehen, es ist nicht immer leicht, einen kühlen Kopf zu bewahren.
Ich wünsche viel Erfolg!
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Hallo,
wenn ich das richtig sehe ist erst einmal zu klären, wer denn überhaupt der Veranstalter war. Ich vermute, daß dies derjenige war, der die Flüge bei FTI gebucht hat. Hierbei muß aber dann ein Fehler unterlaufen sein.
Ich würde also erst einmal versuchen telefonisch mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen und die Sache dann schildern. Mach das am Besten zusammen mit Deiner Schwester. Klärt erst einmal in Ruhe ab, wie der Veranstalter das Problem überhaupt sieht.
Dann die schriftliche Reklamation, die bis spätestens vier Wochen nach der Rückkehr erfolgen muß.
Abklären würde ich im Vorfeld, ob es an diesem Abend, und in der folgenden Nacht, noch weitere Maschinen gab, die nach Leipzig geflogen sind. Ganz gleich von welcher Gesellschaft. Das wäre dann eventuell wichtig, wenn es um die zusätzlichen Reisekosten geht. Diese Info solltest Du direkt vom Flughafen Leipzig bekommen können.
Daher bitte erst einmal die nötigen Informationen sammeln und dann entsprechend reklamieren. Je nachdem, wo der Fehler liegt kannst Du sogar alle, oder zumindest fast alle Kosten erstattet bekommen. Hängt natürlich unter Umständen auch vom Veranstalter ab und auch den sonst noch, vielleicht vorhandenen Alternativen.
Gruß
Berthold
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Diese "Herumwurstelei" mit den Flugzeiten, häufig hier reklamiert
z.B. bei Türkeireisen:Fax auf's Hotelzimmer und dann entsprechen die Flugzeiten nicht den
Tatsachen, da die Maschine überbucht ist. Einfach unglaublich. Oder
sogar mit System nach dem Motto: Das werden die am Flughafen
schon noch merken ...Die Fluggesellschaft - oder der buchende Veranstalter treibt hier ein übles Spiel - hat überbucht und verkauft die Ersatztickets noch mal gegen Bares.
Vielleicht, weil der Veranstalter den Flug nicht bezahlt hat?Alles andere als die komplette Rückerstattung wäre eine Farce.
Extrem schlechte Werbung für die Pauschalreise.
Gruß privacy
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Klar ginge das - auch pauschal - anders ... aber hier stand wohl eher der Gesamtpreis der Reise im Vordergrund.
Alleine diese hier beschriebene Konstellation
arkomecki wrote:
wir hatten eine Reise bei einem Internetreisebüro / vermittler ? gebucht, diese wiederum reichten uns weiter an einen Veranstalter, der dann den Flug bei FTI gebucht hat Leipzig nach Antalya und den Hotelaufenthalt bei wiederum einem anderen Anbieterklingt doch schon nach einer "komischen" Abwicklung, oder?

Viele Grüße.
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Sorry privacy,
Die Fluggesellschaft - oder der buchende Veranstalter treibt hier ein übles Spiel - hat überbucht und verkauft die Ersatztickets noch mal gegen Bares.
Vielleicht, weil der Veranstalter den Flug nicht bezahlt hat?... ich finde, das sind jetzt doch ein paar unbewiesene Unterstellungen zuviel. Warum unterstellst du dem Veranstalter hier Absicht? Bei den zigtausenden von Buchungen können schon mal Fehler passieren, ohne dass gleich dunkle Absichten dahinter stecken.
Abgesehen davon bringt diese Grundsatzdiskussion, ob die bösen RVs nun die Quelle allen Bösens sind, den Fragstellern - hier arkomecki - leider überhaupt nichts.
Denn vor Gericht gilt einzig und allein, was zur Zeit im Gesetz steht und von der Rechtsprechung anerkannt ist (und das hat übrigens überhaupt nichts mit den RVs zu tun). Ob einem das gefällt oder nicht steht auf einem völlig anderen Blatt.
klingt doch schon nach einer "komischen" Abwicklung
Ja, CaptainJarek, oder einfach nach 'ner nicht ganz glücklichen Darstellung

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@soedergren
Wäre nicht der erste Veranstalter, der mit solcher Vorgehensweise
akute Probleme von sich weist und Reisende auflaufen läßt.
Siehe zuletzt bentours deutschland.Solche merkwürdigen Konstellationen lösen da irgendwie immer
eine Warnlampe aus. Wäre schön, wenn sich hier das Gegenteil
dokumentieren läßt. Allein, mir fehlt der Glaube.Unabhängig davon, daß es u.U. auch keine Pauschalreise,
sondern eine Baustein-Zusammenstellung war.Wäre die Airline in der Verpflichtung gewesen, hätte sie nicht
unter dem Druckmittel Zeit die Tickets neu verkauft, sondern
ganz regulär umgebucht. Zumal sie - soweit europäische Airline -
sowieso wegen der Flugstornierung bzw. Überbuchung
noch zusätzlich gem. EU-Richtlinie Geld erstatten muß.
Hoffe, zumindest dieser Hinweis hilft dem Thread-Eröffner weiter.Gruß privacy
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Hi privacy,
richtig, aber Bentours ist nur ein Veranstalter von geschätzen 1.500 in Deutschland... das kann man nun wirkllich nicht verallgemeinern, findest du nicht?
Und was die anderen Dinge angeht, müsste man erst mal noch weitere Infos vom Threaderöffner haben (genaue Konstellation, Anzahl der Anrufversuche beim Reiseleiter/RV, welche Airline usw.)
Gruß,
soedergren
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1500 Veranstalter mit Türkeireisen? Du verallgemeinerst ! Da gehören
die Touren auf den Himalaya und die Wanderreisen sicherlich auch dazu.Aber hier geht es um diesen einen, allerdings häufig vorkommenden Fall des Charter-Hoppings. Irgendjemanden trifft es da immer.
Falscher Flughafen, stundenlange Fahrt mit Bus nach
Ankunft im Nirwana. So leid es mir tut, aber das hat schon Methode.Verallgemeinern braucht man da eher nicht, das kann man Fall zu
Fall hier und anderswo nachlesen. Und man muß es wirklich nicht
mit dem Deckmäntelchen des reinen Zufalls und der Statistik
zudecken wollen.Wen interessiert die statistische Größe, wenn es einen genau so selbst trifft ?
Gruß privacy
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Ich hab nirgendwo geschrieben, dass es 1.500 Türkei-RVs sind. Es gibt in Deutschland allgemeinrund 1.500 Reiseveranstalter zuzüglich weitere 3.500 Busreiseveranstalter. Und wenn einer dieser 1.500 Veranstalter Probleme hat, und du dies auf die gesamte Branche ausdehnst, dann ist das eine Verallgemeinnerung.
Klar ist es immer ärgerlich, wenn es gerade einen selbst trifft, das ändert aber nichts daran, dass man aus einem einzigen Fall nicht ein allgemeines Problem machen kann.
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Wie schon geschrieben, gerade weil es ein allgemeines Problem mit der Nichteinhaltung von vorgegebenen Vertragsvereinbarungen bei Pauschal-
reisen ( Überbuchungen bei Hotels und Flügen ) gibt, kann man da wirklich nicht energisch genug darauf hinweisen. Und möglichst die Verantwortlichen
benennen. Und es ist hier leider schon wieder vorgekommen.Was meinst Du, wie lange wird es dauern, bis ein weiterer, ähnlicher
(Einzel-) Fall geschildert wird:Minuten, Stunden?
Gruß privacy
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allgemeines Problem mit der Nichteinhaltung von vorgegebenen Vertragsvereinbarungen bei Pauschalreisen ( Überbuchungen bei Hotels und Flügen ) gibt
Woher nimmst du diese Kenntnis?
Klar, in einem Forum landen immer die Problemfälle und nicht die zig-Tausend Fälle, wo alles glatt geht. Das heisst doch aber nicht, dass es nur Problemfälle gibt.
Aber ich seh schon, da kommen wir auf keinen gemeinsamen Nenner - ist ja auch okay, jeder soll ja seine Meinung haben.
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arkomecki wrote:
... wir hatten eine Reise bei einem Internetreisebüro / vermittler ? gebucht, diese wiederum reichten uns weiter an einen Veranstalter, der dann den Flug bei FTI gebucht hat Leipzig nach Antalya und den Hotelaufenthalt bei wiederum einem anderen Anbieter...ohne den Buchungsschein gesehen zu haben, sagen diese Sätze gar nichts aus. Kann eine Pauschalreise gewesen sein, kann eine Bausteinreise gewesen sein, kann aber ebenso gut nur eine Flugbuchung und nur eine Hotelbuchung gewesen sein. Wie gesagt, ohne die Buchungsbestätigung gesehen zu haben, schwer zu beurteilen, wer nun welchen Fehler begannen hat.
Hat man aber ein gültiges Rückflugticket in Händen gehabt, stand rechtzeitig beim Check-In-Schalter und wurde trotzdem - aus welchen Gründen auch immer - nicht transportiert, hat jetzt irgendwer (Veranstalter, Vermittler, Fluglinie) ein Problem.
Wie dem von mir heute geschilderten Urteil zu entnehmen ist, greift hier die Fluggastverordnung nicht (mehr...). Aber das Beförderungsrecht der Fluglinie oder eben die Pauschalreiserechtsgrundlagen.
Einziges Argument, dass ich so mal stehen lassen könnte - wenn nicht wirklich alle zumutbaren Mittel ergriffen worden sind: man hätte den Reiseveranstalter kontaktieren müssen (telefonisch, vor Ort am Flughafen...), um ihm die Möglichkeit zu geben, einen Ersatzflug auf seine Kosten zu organisieren. Aber ich war nicht in Antalya dabei und kann daher nicht beurteilen, ob die versuchte Kontaktaufnahme korrekt, aber unmöglich war oder ob man vielleicht doch noch hätte dies oder jenes machen können...
Beweist nun der Veranstalter - unter der Voraussetzung, dass es sich (doch) um eine Pauschalreise gehandelt hat - dass er eine Vertretung am Flughafen gehabt hätte, dann wird er möglicherweise die Mehrkosten nicht ersetzen müssen. Dies können wir hier mangels genauer Kenntnis des Hergangs, der örtlichen Vertretung und der möglichen Alternativen hier nichts sagen können.
Meint
Peter