Einladung/ Verpflichtungserklärung für einen Türken
-
Ja wenn das alles gut läuft freut es mich ja für dich

Jecoh trotzdem.. von was will er 2 Monate in D. leben? Du zahlst wahr. essen ..trinken..ect..na bravo..
-
Ich hab das mal im Urlaub mitbekommen. Da war auch ein betuchtes Ehepaar aus Deutschland, was einem Kellner (habn wohl dicke Freunschaft im Urlaub geschlossen) versprochen hat..wenn se wieder zu Hause sind, dann kümmern sie sich um die Einreise für den Türken. Der hat nie wieder was von denen gehört....die haben sich wohl erkundigt und schleunigst die Finger davon gelassen.
-
Die Verpflichtungserklärung gibts beim Bürgeramt.
u.a.
- Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit oder für die Ausreise des eingeladenen Gastes aufgewendet werden. Die Haftung besteht für die Zeit, für die die Verpflichtungserklärung gilt (ab Einreise für die Dauer des Aufenthalts).
Sofern öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden und Sie Ihrer Verpflichtung zur Kostenerstattung nicht nachkommen sollten, werden die Kosten im Wege der Vollstreckung zwangsweise beigetrieben.
http://www.berlin.de/buergeramt/index.php?dienstleistung=65081
im Wege der Vollstreckung zwangsweise beigetrieben.
das heißt Gerichtsvollzieher kommt ins Haus
-
Man kann sich in Menschen immer täuschen..und ich finde das auch schade, dass es so krass is für die nach D. zu kommen..aber egal wie lange ich Ihn oder Sie kennen würde, mir persönlich wäre das Risiko glaubeich zu GROSS
-
Danke, Juanito ... ich hab grad Schnappatmung ...

-
Für die Beantragung des Visums bedarf es gewisser Unterlagen (ggf. sehe man auf der Seite der Deutschen Botschaften unter Schengen Visum nach), deren Beschaffung Kosten in Höhe von 1000 € und mehr verursacht.
Die deutsche Botschaft in Izmir, die für die Region AYT zuständig ist, verwöhnt den Antragsteller mit ca. 16-26 Stunden Wartezeit in der Schlange.
Fehlt ein Dokument, heißt es zurück auf 0, auch wenn ein Kopierer im selben Raum steht und damit das Problem behoben wäre.
Nach weiteren 24 Stunden kann der Antragsteller dann das Formular einreichen (schon jetzt fühlt er, wie willkommen er ist!).5 Tage bis 4 Wochen später erreicht ihn in 999 von 1000 Fällen ein formloses Absageschreiben, selbstverständlich unbegründet.
DAS SIND DIE TATSACHEN
... ja, genau, alles ganz schnuckelig da unten!Ich wünsche noch viel Spaß!
-
Hallo,
na hoffentlich weiß das befreundete Ehepaar, worauf es sich evtl. einlässt. Ich würde niemals für einen "Fremden" mit meinem Geld bürgen!
Angenommen der türkische Freund erleidet hier einen Unfall und/oder muss aus irgendwelchen Gründen ins Krankenhaus? Das kann ein teurer Freundschaftsdienst werden. Oder verfügt er oder die Threaderöffnerin über ausreichende Gelder?
Wie sieht es mit Kosten für Ordnungswidrigkeiten, Versicherungsfällen und Reisekosten aus? Dies müsste alles sofort und "hier" bezahlt werden.
Sicherlich läuft das alles nur unter dem Motto: Was wäre wenn.....?... aber darüber sollte und muss man sich Gedanken machen, auch wenn die Schmetterlinge im Bauch und die Wiedersehensvorfreude es zunächst verdrängen.Hier mal ein Auszug von der Seite der Ausländerbehörde.
Der Einlader geht mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung folgende Verpflichtungen ein:
Sofern durch oder während des Aufenthalts der eingeladenen Person öffentliche Gelder für diese Person aufgewendet werden, können die die Aufwendungen zahlenden öffentlichen Stellen von der Person, die die Verpflichtungserklärung abgegeben hat, diese Aufwendungen zurückfordern. Folgende Kosten sind denkbar:
* Lebensunterhalt * Unterbringung * Behandlung im Krankheitsfall (Medikamente, Arzt, Operation) * Pflegekosten * AbschiebungIn dem Sinne alles Gute
Sabine
-
Danke, aber genau diese Informationen hatten wir eine Seite vorher schon von Juanito!
-
Hoffen kann man da nur, dass sich das Mädel all das hier mal durch den Kopf gehen lässt. Und mich würde ja mal interessieren, ob das Ehepaar sich genaustens erkundigt hat, was da alles auf sie zukommt. Ich glaube wohl eher nicht, sonst hätte sie hier nicht diese Frage gestellt.
-
Die Frage bezieht sich ja nicht auf die Einladung und ob man sich im klaren ist oder nicht! Wir sind uns dessen schon bewußt was eine Verpflichtungserkärung ist und heißt. Es ging lediglich um die Frage ob er dahin fliegen muß woher die Einladung kommt oder Nicht??? Und nichts anderes
-
Na, wurde nicht irgendwo geschrieben, dass der Mann des Ehepaares ein sehr guter Freund des anderen ist.
Würde mich also nicht wundern, wenn beide Männer somit ursprünglich aus der Türkei wären und der bereits in Deutschland lebende natürlich versucht, dass sein Freund nachkommen kann.
Was natürlich die junge Dame betrifft, die nun den Besuch bekommt, sollte auch diese sich natürlich nochmal alles gut durch den Kopf gehen lassen.
-
Danny1505,
bei der Einreise in D muss der Freund ja die Verpflichtungserklärung vorzeigen bzw. immer dabei haben. Ich befürchte, wenn er eine solche Erklärung/Einladung für Berlin als angebl Aufenthaltsort hat und nach Köln (?) fliegt , gibt es Unannehmlichkeiten. Um Ärger zu vermeiden, sollte er in Berlin landen und dann mit dem Zug weiter nach Köln...und natürlich die Heimreise wieder von Berlin aus starten.
Gruß
Sabine -
Nein, es gibt keinerlei Unannehmlichkeiten, wenn er ein Schengenvisum hat, kann er auch in Amsterdam oder Rom landen, das ist ihm völlig freigestellt.
Die Einladung versichert lediglich die Behörden, dass er ggf. einen Aufenthaltsort hat und nicht mittellos unter der Brücke liegen muss. Kein Mensch verpflichtet ihn, sich bei dem Einladenden aufzuhalten.
-
Genau so isses!
Du warst zu schnell, wollte nochwas anfügen:
++++
Es gab den Fall, dass eine cubanita in Düsseldorf? ankam und an dem Einlader vorbei ging und zu dem Liebling ging, welcher ebenfalls wartete
Die Einladung eines kub. Staatbürgers kostet incl. Flug ca. 2000 EUR

ist es schon vorgekommen, dass der Einlader zum Airport kommen musste.