FTI: Flug gestrichen...
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Hallo!
Vielleicht kann uns jemand helfen oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht...
Wir haben im November (!) bei FTI einen 2-wöchigen Urlaub nach Sharm el Sheik gebucht. Vorgestern - genau eine Woche vor dem Abflug (!!!) - erhalten wir den Anruf aus dem Reisebüro, dass unser Flug komplett gestrichen wurde.
Wir sind also hin und haben uns angehört, was die zu sagen haben. Wir wurden einfach umgebucht auf den nächsten Flug: also am Dienstag statt am Freitag. Dieses "Angebot" können wir unmöglich annehmen, weil wir ein schulpflichtiges Kind haben und auf die Pfingstferien angewiesen sind!
Alle Bemühungen des Reisebüros waren vergeblich - kein Wunder: eine Woche vorher gibt´s halt keine Flüge mehr für diese Reisezeit...
Ich finde es eine Riesen-Sauerei, dass es sich ein Reiseveranstalter erlauben kann, eine Woche vor Reisebeginn einen Urlaub zu streichen, auf dem man sich schon ein halbes Jahr gefreut hat!!!
Wir können natürlich kostenlos stornieren (wie großzügig...), unseren Urlaub für dieses Jahr allerdings abschminken.
Ich bin echt stinkesauer und wir wollen uns das nicht bieten lassen. Welche Möglichkeiten gibt es???
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
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Bei Flugabsagen innerhalb 14 Tage vor Termin könnte durchaus
die EU-Verordnung 261/2004 wegen Nichtbeförderung greifen.Die EU-Richtlinie unterscheidet nicht zwischen Reiseveranstalter und Fluggesellschaft. Ändert also der Veranstalter An- oder Abreise, gilt hier gleiches Recht wie bei der Verlegung/Stornierung des Fluges durch das Luftfahrtunternehmen.
In einem, allerdings etwas anders gelagerten Fall, wurde die
Fluggesellschaft zur Zahlung von Euro 400 pro Person verurteilt.Ob das Beispiel passt, sollte man mal von kompetenter Seite
(Verbraucherzentrale o.ä.) prüfen lassen. -
Hallo "MD"!
Diese EU-Verordnungsnummer ist doch schon mal was - vielen Dank!
"emdebo" wrote:
Bei Flugabsagen innerhalb 14 Tage vor Termin könnte durchaus
die EU-Verordnung 261/2004 wegen Nichtbeförderung greifen.Die EU-Richtlinie unterscheidet nicht zwischen Reiseveranstalter und Fluggesellschaft. Ändert also der Veranstalter An- oder Abreise, gilt hier gleiches Recht wie bei der Verlegung/Stornierung des Fluges durch das Luftfahrtunternehmen.
In einem, allerdings etwas anders gelagerten Fall, wurde die
Fluggesellschaft zur Zahlung von Euro 400 pro Person verurteilt.Ob das Beispiel passt, sollte man mal von kompetenter Seite
(Verbraucherzentrale o.ä.) prüfen lassen. -
Außerdem wird der Reiseveranstalter schadenersatzpflichtig, wenn er seine versprochene Leistung nicht einhält (aus welchem Grund auch immer). Der Schadenersatz ist mit der Höhe des Reisepreises begrenzt.
Schreiben an den Reiseveranstalter
eingeschrieben zwecks Nachweis
mit der Forderung gemäß Fluggastverordnung für annullierte Flüge
mit der Forderung SchadenersatzGruß
Peter -
hallo Lieben Menschen,
ich habe diese Reise festgebucht aber je mehr ich mich im Internet darüber schlau mache, umso mehr wachsen dieÄngste, dorthin zu fliegen mit einem Kind(6j) noch dazu... Die 5* Schiffe sind im brutal schlechtem Zustand(nicht alle aber viele! Glücksfall!!) wie ich es von den Reiseberichten bzw. Fotos der Opfer, die schonmal dort waren und vorwahnen...
Hab mich erkundigt über die Stornogebühren.. In jedem Fall stehen mir mind. 60% der Reisekosten als Stornokosten als Schaden zu..Das wären in meinem Fall um 650 euro für nichts!
Hab mich auch schon beim stornopool.de angemeldet und diese Reise öffentlich zum Angebot listen lassen.. In dem Fall, 300 € würde ich einfach aus meiner Tasche verschenken für den Fall, wenn ein anderer sich für diese Reise interessiern würde...
HILFEE
Bin keine reiche Person, hab einfach spontan- falsch entschieden gehabt!
Wer kann mir helfen aus dieser Situatuon raus zu kommen ohne viele Geldverluste...
bin sehr dankbar für interessierte .. Bin Single mit Kind und bin noch immer auf der Suche nach einer schönen Reise für die kommende Woche!(egal wohin aber keine Nilkreuzfahrt mehr!), frei und sorgenlos...
Danke im Voraus
C.
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Sag mal was erwartest du?
Stornopool kannst du mit Sicherheit so kurzfrsitig auch vergessen!
Du hättest dich VORHER informieren müssen.
Es ist schade für euch, aber du hast einen Vertrag geschlossen und gekündigt werden kann eben nur zu den Bedingungen die DU akzeptiert hast.
Demnach auch der Tipp, anstatt hier lange zu schreiben und herumzusuchen, gehe doch bitte das nächste Mal in ein Reisebüro!
Woher willst du wissen, dass dein Schiff auch schlecht ist? Vor Ort stehen dir doch noch alle Möglichkeiten frei. Falls du doch fahren willst, hoffe ich dass du die Einreisebestimmungen beachtest!
Ich wünsche euch, dass ihr das Beste draus macht!
LG
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tja.. ja.. danke.. uns bleibt soundsonichts anders übrig in dem Fall...
Machen wir halt das besté raus in dem Fall...
Mein Fehler! Geb ich zu!
danke
C.
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Hallo,
ich vermute, daß Du die ganze Reise bei FTI gebucht hast. Einmal davon abgesehen, daß eine Nilkreuzfahrt, um die es sich hier ja vermutlich handelt, nicht unbedingt für jeden 6 Jährigen geeignet ist gäbe es ja noch die Möglichkeit mit Deiner Buchungsstelle Kontakt aufzunehmen.
Wenn Du bereit bist, das eigentlich schon verlorene Geld in Höhe von 300,- bis 600,- € zusätzlich zu investieren, kann man ja mal schauen, ob der gleiche Veranstlater etwas alternatives zur Verfügung hat, das noch buchbar ist. Falls sich der Gesamtreisepreis erhöht, könntest Du eventuell umbuchen.
Versuche doch einmal diesen Weg.
Gruß
Berthold
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Hey Ronny,
Bin kein Typ- sondern, eine junge Mutter, die sich am Anfang etwas zuviel Sorgen gemacht hat ...
Meine Sorgen haben sich gelegt, dank der einigen guten lieben Ägypten Experten, Menschen, die auch mitfühlen können...

alles Bestens
C.
"Auch Schlafen ist eine Form der Kritik, vor allem im Theater. "
*George Bernard Shaw.
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Wo habe ich dich als Typ tituliert?
Und auf eine Aussage von mir zu antworten, die schon lange zurück liegt und ich in der Zeit dir auch schon Tipps im anderen Thread gegeben habe, finde ich ehrlich gesagt ein wenig komisch.
Hauptsache du hast dir dann auch den Tipp von mir im anderem Thread beachtet

Viel Spaß ...