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Reiserücktritts/abbruch- versicherung bei chronischen Krankheiten

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • gutenmorgenG Offline
    gutenmorgenG Offline
    gutenmorgen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    ...., und? was willst du sagen?
    Tatsache ist, dass diese Versicherung auf Grund des Attestes des Hausarztes die Stornokosten übernommen hat.
    Vieles ist Auslegungssache oder auch Gummiband. Immer eine Frage, an wen man gerät.
    Ich hatte mit der RRV besprochen wie der Fall ist und dann abgeschlossen.

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    • Heike68H Offline
      Heike68H Offline
      Heike68
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Das Du offensichtlich Glück hattest oder es Kulanz war. Jedenfalls kann man sich bei den Versicherungsbedingungen nicht drauf verlassen, dass es immer so läuft...

      Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...

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      • gutenmorgenG Offline
        gutenmorgenG Offline
        gutenmorgen
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        ....,  ich bin da nicht so sicher.   Bei der Krankheit meines Mannes hätte ich seit sechs Jahren und vielleicht -so Gott will- noch eine weitere Anzahl von Jahren nicht das Recht, zu verreisen?
        Ich hatte z.B. eine herzkranke Mutter, die mit Ende 40 einen Schrittmacher bekam und dann mit 75 Jahren gestorben ist. Hätte ich niemals reisen dürfen? 
        Da gibt es Fälle noch und noch...

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        • la.pazL Offline
          la.pazL Offline
          la.paz
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          @Heike68,
           
          Dein Post auf der vorigen Seite lässt mich wieder etwas hoffen.
          Bei meiner rheumatischen Erkrankung (Vaskulitis) würde bei Verschlimmerung die RRV der Europäischen also im Ernstfall einspringen? Vorausgesetzt die letzten 2 Jahre war alles in Butter und der Arzt bestätigt dies?
           
          Bei mir ist die Diagnose 2001/2002 gestellt worden und die letzten 8 Jahre war kein Rückfall (auf Hoklz klopf!)
          Ich hab zwar bei meinen beiden Kreditkarten TUI-Card Gold + Mastercard Gold v.d. Sparkasse die Versicherungen dabei, aber im Ernstfall hab ich bei denen offensichtlich schlechte Karten.
           
          Wenn ich also z.B. jetzt bei der Europäischen abschließe, ist dann der V-Schutz trotzdem gewährleistet auch wenn meine Krankheit bereits 2002 festgestellt wurde??
           
          Ich hoffe, daß dem so ist und Du mir das bestätigst. Dann werd ich halt noch in den sauren Apfel beissen und zusätzlich bei der Europäischen was abschliessen.
          Wie schon vorhin von jemand anderen geschrieben; ganz aufs Reisen will ich dann doch nicht verzichten solange es mir gesundheitlich einigermaßen gut geht.
           
          Auf Deine positive Antwort hoff ich und grüße Dich
           
          la.paz

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • LexilexiL Offline
            LexilexiL Offline
            Lexilexi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            gutenmorgen wrote:
            ....
            Vieles ist Auslegungssache oder auch Gummiband. Immer eine Frage, an wen man gerät.
            Ich hatte mit der RRV besprochen wie der Fall ist und dann abgeschlossen.

            oder auch abhängig davon, was der arzt so ins attest schreibt.
            das weiß man in deinem fall ja gar nicht.

            Das "F" in Montag steht für Freude.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • fernweh1957F Offline
              fernweh1957F Offline
              fernweh1957
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              @ la paz
               
              Heike wird dir da nicht weiter helfen können - ich kenne nur einen Weg: die Versicherung ansprechen und mit denen abklären, was machbar ist und dann schriftlich fixieren lassen.
               
              LG
              Andrea

              gehe in die welt und sprich mit jedem

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Heike68H Offline
                Heike68H Offline
                Heike68
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                @ la paz
                 
                Es klingt in den Versicherungsbedingungen so, aber ich würde mich da auch rückversichern. Ich habs nur zufällig gefunden, also keine eigene Erfahrung mit der Versicherung.
                Habe übrigens auch eine rheumatische Erkrankung (seit 1997), bisher noch nie eine RRV abgeschlossen und bin bisher immer geflogen...auf Holz klopf...
                 
                LG
                Heike

                Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HC-Mitglied985931H Offline
                  HC-Mitglied985931H Offline
                  HC-Mitglied985931
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  Könnte bei gutenmorgen`s Mann nicht die "2-Jahresregelung" eingetreten sein, also dass der Arzt bestätigt hat, dass es vorher über zwei Jahre keine Verschlechterung gab und diese somit nicht vorhersehbar war?!
                   
                  Macht es eigentlich einen Unterschied, ob der Erkrankte selbst mitreist oder nicht?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Heike68H Offline
                    Heike68H Offline
                    Heike68
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    Hatte ich auch schon gedacht, Holger, dass es vielleicht ein solches Attest war. Glaube nicht, dass Versicherungen zahlen, wenn sie nicht unbedingt müssen.
                     
                    Nein, glaub, das macht keinen Unterschied. Der Reisende ist der Versicherte, der Erkrankte (der nicht mitfährt) ist die die so genannte Risikoperson (naher Angehöriger, minderjähriges Kind, Pflegebedürftiger) oder?

                    Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • gutenmorgenG Offline
                      gutenmorgenG Offline
                      gutenmorgen
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      ...., @Lexilexi-was weißt du in meinem Fall nicht? Ich habs schon  zweimal geschrieben:
                      Ärztl. Attest: Frau xxx kann auf Grund der Verschlechterung der  bestehenden Krankheit Ihres Mannes die Reise nicht antreten.
                      Nicht mehr und nicht weniger steht geschrieben.
                       
                      Allerdings habe ich vor Abschluß der RRV meinen Fall vorgetragen und erst dann die Versicherung abgeschlossen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • zuckerpueppiZ Offline
                        zuckerpueppiZ Offline
                        zuckerpueppi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        @gutenmorgen hat recht 😉
                        Es ist tatsächlich so, dass man beim Versicherer auch eine RRV abschließen kann , obwohl man z.B. eine chronische Erkrankung hat und die dann auch zahlt wenn die Reise nicht angetreten werden kann. Das sind die sogenannten Ausnahmen, die auch gesondert beantragt werden müssen.
                        Das ist allerdings nicht bei den 0815-RRV, die über den RV abgeschlossen werden können so.
                        Also, Kontakt zur Versicherungsgesellschaft aufnehmen.
                        Es ist dabei möglich, dass die Versicherungsprämie eventuell etwas höher ist als bei einer "gesunden " Person.

                        Freundliche Worte sterben nie, aber sie müssen ausgesprochen werden,
                        bevor sie leben können.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • la.pazL Offline
                          la.pazL Offline
                          la.paz
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          @alle,
                           
                          danke für Eure Rückmeldungen.
                          Dann werde ich mal meine beiden Versicherungen von den Kreditkarten anschreiben und genau nachfragen.
                          Außerdem mach ich noch eine Anfrage bei der schon erwähnten Europäischen wegen einem Neuabschluß.
                           
                          Dann werd ich hoffentlich klarer sehen.
                           
                          An alle nochmal danke und ein schönes Wochenende
                          wünscht
                           
                          la.paz

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • KidirK Offline
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                            Kidir
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            La.paz
                             
                            Könntest Du dich bitte hier dann noch mit den Antworten deiner Kreditkarten zurückmelden ? Hab auch eine und das tät mich logischerweise stark interessieren 😉
                             
                            wünsche auch ein geruhsames Altweibersommerwochenende

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • la.pazL Offline
                              la.pazL Offline
                              la.paz
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              @Kidir,
                               
                              mach ich.
                               
                              Werd dieses Wochenende mal den Brief formulieren und dann der Dinge harren. Im Endeffekt wird meine Anfrage ja fast identisch bei den drei Versicherungen lauten.
                               
                              Sobald ich da Antwort bekomme melde ich mich gerne wieder.
                               
                              LG
                               
                              la.paz

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • la.pazL Offline
                                la.pazL Offline
                                la.paz
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                @Kidir und @alle,
                                 
                                habe von der Europäischen Reiseversicherung bereits ein mail bekommen. So wie es ausschaut könnte diese Rücktrittsversicherung auch bei bereits bekannten Erkrankungen greifen sofern diese Halbjahresfrist eingehalten wird.
                                 
                                Ich hab das Schreiben sowie die betreffenden Stellen bei den Versicherungsbedingungen hier reinkopiert:

                                Sehr geehrte Frau ....,

                                gerne beantworten wir Ihre Anfrage vom So 16. Okt 2011, 00:28.

                                Im Rahmen der Reiserücktritts-Versicherung besteht lt. unseren Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz bei einer unerwartet schweren Erkrankung. Die Schwere der Erkrankung ist durch ein Attest des behandelnden Arztes nachzuweisen. Nicht versichert ist die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung.

                                Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsabschluss erstmals auftritt. Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine ärztliche Behandlung erfolgte; ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen.

                                Kontrolluntersuchungen
                                Kontrolluntersuchungen sind regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen, die durchgeführt werden, um den Gesundheitszustand des Patienten festzustellen
                                (z. B. Messung des Blutzuckerspiegels bei Diabeteserkrankung). Sie werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung.

                                Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Reiseschutzangeboten.


                                Versicherungsbedingungen für Jahres-Versicherungen der
                                Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV JV 2011)

                                A Reiserücktritts-Versicherung
                                § 1 Gegenstand der Versicherung

                                1. Die ERV berät die gversicherte Person vor Stornierung
                                  der Reise durch ihren Medizinischen Beratungsservice.
                                2. Die ERV leistet Entschädigung
                                  a) bei Stornierung der Reise;
                                  b) bei verspätetem gReiseantritt;
                                  c) bei Verspätung während der Hinreise;
                                  d) für Reisevermittlungsentgelte;
                                  e) für gUmbuchungsgebühren.
                                  § 2 Stornierung der Reise
                                3. Die ERV erstattet die gvertraglich geschuldeten Stornokosten
                                  bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme,
                                  sofern
                                  a) die gversicherte Person oder eine Risikoperson von
                                  einem der nachstehenden versicherten Ereignisse
                                  betroffen wird;b) bei Buchung der versicherten Reise mit Eintritt dieses
                                  Ereignisses nicht zu rechnen war;
                                  c) die Stornierung aufgrund dieses Ereignisses erfolgte
                                  und
                                  d) der gversicherten Person die planmäßige Durchführung
                                  der Reise deshalb nicht zumutbar ist.

                                2. Versichertes Ereignis ist die unerwartete schwere Erkrankung. Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsabschluss
                                oder bei bestehendem Versicherungsvertrag
                                nach Buchung der Reise erstmals auftritt. Verschlechterungen
                                bereits bestehender Erkrankungen gelten dann
                                als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor
                                Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag
                                in den letzten sechs Monaten vor Buchung der
                                Reise keine ärztliche Behandlung erfolgte; ausgenommen
                                hiervon sind gKontrolluntersuchungen.

                                K
                                Kontrolluntersuchungen
                                Kontrolluntersuchungen sind regelmäßig durchgeführte
                                medizinische Untersuchungen, die durchgeführt werden,
                                um den Gesundheitszustand des Patienten festzustellen
                                (z. B. Messung des Blutzuckerspiegels bei Diabeteserkrankung).
                                Sie werden nicht aufgrund eines konkreten
                                Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung.

                                An alle liebe Grüße und ich bin auch gerne bereit per PN noch zu antworten.
                                 
                                la.paz

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  Das klingt doch gut. Viele chronisch Kranke sind medikamentös so gut eingestellt, dass lediglich Kontrolluntersuchungen erforderlich sind....
                                   
                                  Danke für Deine Rückmeldung la.paz
                                   
                                  (hatte Tante Goo ja was gutes ausgespuckt) 😆

                                  Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    Danke la.paz!
                                     
                                    Hilft uns zwar nicht weiter, ist aber trotzdem interessant, da vorher immer von 2 Jahren die Rede war.
                                     
                                    Wir müssen momentan leider eh noch abwarten, wenn ich aber irgendwelche neuen und interessanten Informationen habe, bzgl. einer Versicherung, werde ich das hier sofort posten.
                                     
                                    Habe mich mal diesbezüglich durch einige Krebsforen geklickt, auch dort wird das Thema kontrovers diskutiert, aber keine wirkliche Lösung geboten...

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #58

                                      @Kidir,
                                       
                                      kann Dir leider keine PN schreiben. Das geht bei mir im Moment nicht. Hab Neuigkeiten von meiner TUI-KK.
                                      Hab da was wegen meinem Mann laufen und da ist jetzt eine Antwort gekommen.
                                       
                                      Vielleicht versuchst Du es mal mit einer PN an mich??
                                       
                                      Liebe Grüße
                                       
                                      la.paz

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                                        #59

                                        @la paz    OT
                                        Wenn du eine PN verschicken möchtest, geh über meinHC / Nachrichten / Nachricht schreiben.  😉

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                          #60

                                          @Kourion,
                                           
                                          danke hab ich erfolgreich gemacht.
                                           
                                          LG
                                           
                                          la.paz

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