Reiserücktritts/abbruch- versicherung bei chronischen Krankheiten
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...., und? was willst du sagen?
Tatsache ist, dass diese Versicherung auf Grund des Attestes des Hausarztes die Stornokosten übernommen hat.
Vieles ist Auslegungssache oder auch Gummiband. Immer eine Frage, an wen man gerät.
Ich hatte mit der RRV besprochen wie der Fall ist und dann abgeschlossen. -
...., ich bin da nicht so sicher. Bei der Krankheit meines Mannes hätte ich seit sechs Jahren und vielleicht -so Gott will- noch eine weitere Anzahl von Jahren nicht das Recht, zu verreisen?
Ich hatte z.B. eine herzkranke Mutter, die mit Ende 40 einen Schrittmacher bekam und dann mit 75 Jahren gestorben ist. Hätte ich niemals reisen dürfen?
Da gibt es Fälle noch und noch... -
@Heike68,
Dein Post auf der vorigen Seite lässt mich wieder etwas hoffen.
Bei meiner rheumatischen Erkrankung (Vaskulitis) würde bei Verschlimmerung die RRV der Europäischen also im Ernstfall einspringen? Vorausgesetzt die letzten 2 Jahre war alles in Butter und der Arzt bestätigt dies?
Bei mir ist die Diagnose 2001/2002 gestellt worden und die letzten 8 Jahre war kein Rückfall (auf Hoklz klopf!)
Ich hab zwar bei meinen beiden Kreditkarten TUI-Card Gold + Mastercard Gold v.d. Sparkasse die Versicherungen dabei, aber im Ernstfall hab ich bei denen offensichtlich schlechte Karten.
Wenn ich also z.B. jetzt bei der Europäischen abschließe, ist dann der V-Schutz trotzdem gewährleistet auch wenn meine Krankheit bereits 2002 festgestellt wurde??
Ich hoffe, daß dem so ist und Du mir das bestätigst. Dann werd ich halt noch in den sauren Apfel beissen und zusätzlich bei der Europäischen was abschliessen.
Wie schon vorhin von jemand anderen geschrieben; ganz aufs Reisen will ich dann doch nicht verzichten solange es mir gesundheitlich einigermaßen gut geht.
Auf Deine positive Antwort hoff ich und grüße Dich
la.paz -
gutenmorgen wrote:
....
Vieles ist Auslegungssache oder auch Gummiband. Immer eine Frage, an wen man gerät.
Ich hatte mit der RRV besprochen wie der Fall ist und dann abgeschlossen.oder auch abhängig davon, was der arzt so ins attest schreibt.
das weiß man in deinem fall ja gar nicht. -
@ la paz
Heike wird dir da nicht weiter helfen können - ich kenne nur einen Weg: die Versicherung ansprechen und mit denen abklären, was machbar ist und dann schriftlich fixieren lassen.
LG
Andrea -
@ la paz
Es klingt in den Versicherungsbedingungen so, aber ich würde mich da auch rückversichern. Ich habs nur zufällig gefunden, also keine eigene Erfahrung mit der Versicherung.
Habe übrigens auch eine rheumatische Erkrankung (seit 1997), bisher noch nie eine RRV abgeschlossen und bin bisher immer geflogen...auf Holz klopf...
LG
Heike -
Könnte bei gutenmorgen`s Mann nicht die "2-Jahresregelung" eingetreten sein, also dass der Arzt bestätigt hat, dass es vorher über zwei Jahre keine Verschlechterung gab und diese somit nicht vorhersehbar war?!
Macht es eigentlich einen Unterschied, ob der Erkrankte selbst mitreist oder nicht? -
Hatte ich auch schon gedacht, Holger, dass es vielleicht ein solches Attest war. Glaube nicht, dass Versicherungen zahlen, wenn sie nicht unbedingt müssen.
Nein, glaub, das macht keinen Unterschied. Der Reisende ist der Versicherte, der Erkrankte (der nicht mitfährt) ist die die so genannte Risikoperson (naher Angehöriger, minderjähriges Kind, Pflegebedürftiger) oder? -
...., @Lexilexi-was weißt du in meinem Fall nicht? Ich habs schon zweimal geschrieben:
Ärztl. Attest: Frau xxx kann auf Grund der Verschlechterung der bestehenden Krankheit Ihres Mannes die Reise nicht antreten.
Nicht mehr und nicht weniger steht geschrieben.
Allerdings habe ich vor Abschluß der RRV meinen Fall vorgetragen und erst dann die Versicherung abgeschlossen. -
@gutenmorgen hat recht

Es ist tatsächlich so, dass man beim Versicherer auch eine RRV abschließen kann , obwohl man z.B. eine chronische Erkrankung hat und die dann auch zahlt wenn die Reise nicht angetreten werden kann. Das sind die sogenannten Ausnahmen, die auch gesondert beantragt werden müssen.
Das ist allerdings nicht bei den 0815-RRV, die über den RV abgeschlossen werden können so.
Also, Kontakt zur Versicherungsgesellschaft aufnehmen.
Es ist dabei möglich, dass die Versicherungsprämie eventuell etwas höher ist als bei einer "gesunden " Person. -
@alle,
danke für Eure Rückmeldungen.
Dann werde ich mal meine beiden Versicherungen von den Kreditkarten anschreiben und genau nachfragen.
Außerdem mach ich noch eine Anfrage bei der schon erwähnten Europäischen wegen einem Neuabschluß.
Dann werd ich hoffentlich klarer sehen.
An alle nochmal danke und ein schönes Wochenende
wünscht
la.paz -
@Kidir,
mach ich.
Werd dieses Wochenende mal den Brief formulieren und dann der Dinge harren. Im Endeffekt wird meine Anfrage ja fast identisch bei den drei Versicherungen lauten.
Sobald ich da Antwort bekomme melde ich mich gerne wieder.
LG
la.paz -
@Kidir und @alle,
habe von der Europäischen Reiseversicherung bereits ein mail bekommen. So wie es ausschaut könnte diese Rücktrittsversicherung auch bei bereits bekannten Erkrankungen greifen sofern diese Halbjahresfrist eingehalten wird.
Ich hab das Schreiben sowie die betreffenden Stellen bei den Versicherungsbedingungen hier reinkopiert:Sehr geehrte Frau ....,
gerne beantworten wir Ihre Anfrage vom So 16. Okt 2011, 00:28.
Im Rahmen der Reiserücktritts-Versicherung besteht lt. unseren Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz bei einer unerwartet schweren Erkrankung. Die Schwere der Erkrankung ist durch ein Attest des behandelnden Arztes nachzuweisen. Nicht versichert ist die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung.
Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsabschluss erstmals auftritt. Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine ärztliche Behandlung erfolgte; ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen.
Kontrolluntersuchungen
Kontrolluntersuchungen sind regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen, die durchgeführt werden, um den Gesundheitszustand des Patienten festzustellen
(z. B. Messung des Blutzuckerspiegels bei Diabeteserkrankung). Sie werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung.Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Reiseschutzangeboten.
Versicherungsbedingungen für Jahres-Versicherungen der
Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV JV 2011)A Reiserücktritts-Versicherung
§ 1 Gegenstand der Versicherung- Die ERV berät die gversicherte Person vor Stornierung
der Reise durch ihren Medizinischen Beratungsservice. - Die ERV leistet Entschädigung
a) bei Stornierung der Reise;
b) bei verspätetem gReiseantritt;
c) bei Verspätung während der Hinreise;
d) für Reisevermittlungsentgelte;
e) für gUmbuchungsgebühren.
§ 2 Stornierung der Reise - Die ERV erstattet die gvertraglich geschuldeten Stornokosten
bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme,
sofern
a) die gversicherte Person oder eine Risikoperson von
einem der nachstehenden versicherten Ereignisse
betroffen wird;b) bei Buchung der versicherten Reise mit Eintritt dieses
Ereignisses nicht zu rechnen war;
c) die Stornierung aufgrund dieses Ereignisses erfolgte
und
d) der gversicherten Person die planmäßige Durchführung
der Reise deshalb nicht zumutbar ist.
2. Versichertes Ereignis ist die unerwartete schwere Erkrankung. Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsabschluss
oder bei bestehendem Versicherungsvertrag
nach Buchung der Reise erstmals auftritt. Verschlechterungen
bereits bestehender Erkrankungen gelten dann
als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor
Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag
in den letzten sechs Monaten vor Buchung der
Reise keine ärztliche Behandlung erfolgte; ausgenommen
hiervon sind gKontrolluntersuchungen.K
Kontrolluntersuchungen
Kontrolluntersuchungen sind regelmäßig durchgeführte
medizinische Untersuchungen, die durchgeführt werden,
um den Gesundheitszustand des Patienten festzustellen
(z. B. Messung des Blutzuckerspiegels bei Diabeteserkrankung).
Sie werden nicht aufgrund eines konkreten
Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung.An alle liebe Grüße und ich bin auch gerne bereit per PN noch zu antworten.
la.paz - Die ERV berät die gversicherte Person vor Stornierung
-
Danke la.paz!
Hilft uns zwar nicht weiter, ist aber trotzdem interessant, da vorher immer von 2 Jahren die Rede war.
Wir müssen momentan leider eh noch abwarten, wenn ich aber irgendwelche neuen und interessanten Informationen habe, bzgl. einer Versicherung, werde ich das hier sofort posten.
Habe mich mal diesbezüglich durch einige Krebsforen geklickt, auch dort wird das Thema kontrovers diskutiert, aber keine wirkliche Lösung geboten... -
@Kidir,
kann Dir leider keine PN schreiben. Das geht bei mir im Moment nicht. Hab Neuigkeiten von meiner TUI-KK.
Hab da was wegen meinem Mann laufen und da ist jetzt eine Antwort gekommen.
Vielleicht versuchst Du es mal mit einer PN an mich??
Liebe Grüße
la.paz
