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Arbeigeber streicht Urlaub eine woche vor abflug

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • PatrickuAnjaP Offline
    PatrickuAnjaP Offline
    PatrickuAnja
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    hallo ihr,
    ich habe ein megaproblem
    wir haben ab 11.11 zwie wochen mexico für knapp 4000 euro gebucht. der urlaub war seit märz(!) eingetragen. da ich neu in der firma war, wollte ich wissen wie es mit urlaubsscheinen aussieht. da wir nur eine kleine gruppe sind, hieß es wir brauchen keine, wir regeln das selbst unter uns, nur eintragen. wenn keine ückantwort kommt gehts in ordnung.
    nun haben wir ende 06/08 gebucht.
    gestern abend geh ich zum dienst, da bekomme ich zu hören, dass aufgrund bestimmter situationen mein urlaub gestrichen ist..
    es liegen jedoch meines (und meiner kollegen) erachtens wie laut gesetz geregelt keine besonderen betreiblichen gründe vor, da es schon öfters zu engpässen gekommen ist und wir einfach ersatz aus anderen gruppen holen konnten.

    natürlich ist die moral jetzt total am a...! wer weiss rat
    so schnell findet sich niemand, der die reise antreten könnte um nur ne namensänderung zu beantragen.

    der AG würde meine jedoch nicht anjas kosten evtl übernehmen, jedoch ging dies laut Ltu nicht, da wir eine reise gebucht haben, also zusammen.

    antwort wäre nett.
    viell kennt jemand jemanden, der nach mexico möchte am 11!
    telnummer. bei bedarf per PN!

    danke euch allen leuts!

    patrick und anja

    nicht schon wieder fliegen, OH MEIN GOTT....

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    • Silvia LS Offline
      Silvia LS Offline
      Silvia L
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,
      ich denke Dein AG muss für die vollen Reisekosten aufkommen. Er kann nicht verlangen, dass Deine Frau bzw.Freundin alleine fliegt. Bei einer Bekannten von mir war das vor kurzem auch so und der AG hat die gesammten Kosten übernommen.
      Viele Grüße Silvia

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • PatrickuAnjaP Offline
        PatrickuAnjaP Offline
        PatrickuAnja
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        der abschuss ist ja, er sagt, (AG) er würde eine verschiebung der reise übernehmen, (kosten ca. 6500-7000 Euro) jedoch eine storniereung für miene freundin und ersatz (kosten ca .3200 Euro) will er nicht übernehmen. ich werd nicht schlau. langsam kommt es mir vor als ob es mobbing wäre, da ich mienen urlaub dieses jahr schon zum DRITTEN mal nicht antreten konnte( bin immer auf den kosten sitzengeblieben und habe es immer ca 4-5 tage vorher erfahren)

        nicht schon wieder fliegen, OH MEIN GOTT....

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • DylanD Offline
          DylanD Offline
          Dylan
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Patrick und Anja,

          leider gibt es zu Eurer Problematik weder im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) noch im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) eine gesetzliche Regelung.

          Patrick,
          ob Dein Arbeitgeber (AG) den einmal erteilten Urlaub nun widerrufen kann oder nicht, muss als Bestandteil im Arbeitsvertrag verankert sein. Ist dieser Bestandteil in Deinem Arbeitsvertrag vorhanden, kann Dein AG den genehmigten Urlaub aus betrieblichen Gründen – mit einer ordentlichen Begründung – streichen.

          Widerruft nun Dein AG aus betriebsbedingten Gründen den bereits von ihm bewilligten Urlaub, kannst Du von Deinem AG Ersatz für entstandene Kosten einfordern. Das gilt z.B. für Stornogebühren, wenn eine gebuchte Reise durch nachträgliche Urlaubsstreichung nicht angetreten werden kann. Für den Fall, dass Dein Arbeitgeber sich weigert, die entstehenden Kosten zu tragen, bleibt Dir leider nur der Gang vor das Arbeitsgericht.

          Wichtig ist, dass die Reise erst nach Genehmigung des Urlaubes gebucht wurde. Aber das ist ja bei Euch der Fall.

          Ist bescheuert und klingt auch unfair – ist aber leider so. Und ich befürchte, dass der Gang zum Arbeitsgericht Euch nicht erspart bleiben wird, wenn Ihr Euer Recht durchsetzen möchtet. Solche Fälle werden immer im Einzelfall geprüft.

          Gruß

          Dylan

          Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bernhard707B Offline
            bernhard707B Offline
            bernhard707
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das Arbeitsgericht und eine Auseinandersetzung würde ich bei einem erst in diesem Jahr neu angefangenen Job meiden.

            Das Angebot des Arbeitgebers, die Kosten für eine Verschiebung des Urlaubs komplett zu übernehmen, solltest Du annehmen.

            Life is too short to limit your vision ... indeed

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • gabriela_maierG Offline
              gabriela_maierG Offline
              gabriela_maier
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ob das im Arbeitsvertrag steht oder nicht steht ist völlig egal. Der Arbeitgeber kann immer aus zwingenden betrieblichen und nachvollziehbaren Gründen den zugesagten Urlaub streichen ( und je kleiner die Abteilung um so eher ).
              Dafür muss er die gesamten Kosten übernehmen. Es ist aber schon sehr komisch, dass das schon das 3. Mal in diesem Jahr passiert. Da du keine Angaben über die angeführten Gründe machst ( ob sie auch in deinen Augen nachvollziehbar sind ), aber selbst schon mobbing dahinter vermutest -und dem Verdacht würde ich mich anschliessen- wird deine Zukunft in dem Betrieb eh nicht von Dauer sein. Aber: das Angebot der Verschiebung und Übernahme der damit verbundenen Kosten auszuschlagen kannst du dir auch taktisch nicht so einfach erlauben.
              Mein Vorschlag:
              ein ehrliches und offenes Gespräch mit dem Chef, und dann die Entscheidung. Wenns halt nicht geht dann gehts eben nicht und dann würde ich auch den Gang vors AG empfehlen.
              Wünsche dir Glück und eine richtige Entscheidung.
              Gruss Gabriela

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • juanitoJ Offline
                juanitoJ Offline
                juanito
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                der urlaub war seit märz(!) eingetragen. da ich neu in der firma war, wollte ich wissen wie es mit urlaubsscheinen aussieht. da wir nur eine kleine gruppe sind, hieß es wir brauchen keine, wir regeln das selbst unter uns, nur eintragen. wenn keine ückantwort kommt gehts in ordnung.

                Wo steht ob der AG zugestimmt hat?

                Dann regel das doch mal "in der kleinen Gruppe" 😱

                ++++

                Die haben dich auflaufen lassen 😞

                En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Marion1804M Offline
                  Marion1804M Offline
                  Marion1804
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers bei der Gewährung des Urlaubs zu berücksichtigen. Die Ablehnung des Urlaubs kann und darf nur auf dringende betriebliche Belange gestützt werden.

                  Es bestehen keine gesetzlichen Regelungen darüber, bis wann ein Arbeitgeber über einen vorgelegten Urlaubsantrag entschieden haben muss. Der Arbeitgeber muss allerdings in angemessener Zeit den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers widersprechen, wenn er nicht beabsichtigt, dem Arbeitnehmer den Urlaub in der gewünschten Zeit zu gewähren. Erfolgt dieser Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, so darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Urlaub entsprechend seinem Urlaubswünsche als gewährt gilt“ (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1970 - Az. 3 Sa 89/70). Das Gericht hatte „einen Zeitraum von einem Monat nach Vorlage des Urlaubswunsches“ als angemessen angesehen.


                  schau auch mal hier:http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=611545

                  LG
                  Marion

                  Es gibt keine uninteressanten Frauen, nur unaufmerksame Maenner!

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Brenni2000B Offline
                    Brenni2000B Offline
                    Brenni2000
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Dein Arbeitgeber muss die gesamten Kosten übernehmen,da der Urlaub ja zum gebuchten Zeitpunkt genehmigt war.
                    Das Du allerdings keinen schriftlichen genehmigten Urlaubsantrag hast,macht die Sache nicht einfach.

                    Habt ihr einen Betriebsrat? Seid ihr Gewerkschaftlich organisiert?

                    Für den Triumph des Bösen reicht es wenn die Guten nichts tun

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                    • carstenW.C Offline
                      carstenW.C Offline
                      carstenW.
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      also im Vorfeld fragt man ja bei seinem Arbeitgeber nach, ob der Urlaub denn zum gewünschten Zeitpunkt definitiv funktioniert, alleine schon wegen den Kosten. Wenn dies damals geschehen ist u. dem zugewilligt wurde, dann sehe ich darin eher das Problem beim Arbeitgeber. Da es sich um eine beachtliche Summe handelt müßte doch eigentlich darüber zu reden sein mit dem Arbeitgeber, ansonsten hoffe ich auf eine Rechtschutzversicherung u. würde mich anwaltlich beraten lassen.
                      LG

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Brenni2000B Offline
                        Brenni2000B Offline
                        Brenni2000
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Klar carstenW,in vielen Betrieben funktioniert das auch so.
                        Da aber leider kein schriftlicher Urlaubsschein vorliegt hat der Arbeitgeber die Möglichkeit zu argumentieren es wäre nicht Sicher gewesen..blablabla.
                        Wenn es hart auf hart kommt zumindest.

                        Ich würde nochmals mit dem Arbeitgeber reden,Betriebsrat einschalten oder mich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

                        Andererseits da der AG ja bereit ist die Kosten für eine Verschiebung zu übernehmen,erkennt er ja den genehmigten Urlaub an,also muss er für beide bezahlen.

                        Für den Triumph des Bösen reicht es wenn die Guten nichts tun

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                        • PatrickuAnjaP Offline
                          PatrickuAnjaP Offline
                          PatrickuAnja
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          habe vorhin nochmal mit meinen chef telefoniert. die firma würde meine kosten tragen, anjas, leider nicht.
                          auch ein gespräch mienes chefs mit dem kunden ergab nur den satz: der erste urlaubstag ist sein letzter arbeitstag.
                          damit ist wohl alles gesagt.
                          könnt dicht machen hier.

                          danke trotzdem euch allen!
                          😞 😞 😞

                          morgen wird storniert...

                          nicht schon wieder fliegen, OH MEIN GOTT....

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • carstenW.C Offline
                            carstenW.C Offline
                            carstenW.
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @PatrickuAnja
                            Frechheit.
                            Nichts desto Trotz würde ich mir rechtlich nochmal Informationen einholen bzw. mich informieren.
                            LG

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • holzwurmH Offline
                              holzwurmH Offline
                              holzwurm
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Da meint ein Arbeitgeber wohl auf dem hohen Roß zu sitzen.

                              Den würde ich aber schleunigst mittels dem Arbeitsgericht davon mal schnell wieder runter holen.

                              Es kann nicht sein, daß man einerseits eine Terminverschiebung zu horrenden Mehrkosten übernimmt und ein Storno für zwei Personen nicht.

                              Der AG hat für mich einen an der Waffel.

                              Tut mir leid es so hart ausdrücken zu müssen.

                              LG

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Brenni2000B Offline
                                Brenni2000B Offline
                                Brenni2000
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ich kann mich carstenW. nur anschliessen. Holt euch rechtlichen Rat.
                                So einfach geht das nämlich nicht wie Dein Chef sich das vorstellt.

                                Ich stehe selbst auf der Arbeitgeberseite und weiss das es so nicht Rechtens ist. Am besten gleich morgen früh einen Rechtsexperten kontaktieren oder Gewerkschaft anrufen.

                                Für den Triumph des Bösen reicht es wenn die Guten nichts tun

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • El-Presidente1E Offline
                                  El-Presidente1E Offline
                                  El-Presidente1
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ob der Urlaub, den Job-Verlust wohl wert ist?
                                  Auch nach dem Prozess beim Arbeitsgericht, musst Du zurück in die Firma.....fragt sich nur wie lange, dass scheinen viele zu vergessen!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • carstenW.C Offline
                                    carstenW.C Offline
                                    carstenW.
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @El-Presidente
                                    es geht ja auch erstmal nur um eine Rechtsberatung. Wenn die zu Gunsten des Arbeitnehmers ausgeht, würde ich dies in mündlicher Form erst mal meinem Arbeitgeber versuchen klar zu machen. Ansonsten muß jeder selbst wissen, was einem mehr wert ist. Nur soviel dazu: Alles muß man sich nicht gefallen lassen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • holzwurmH Offline
                                      holzwurmH Offline
                                      holzwurm
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      El-Presidente1 wrote:
                                      Ob der Urlaub, den Job-Verlust wohl wert ist?
                                      Auch nach dem Prozess beim Arbeitsgericht, musst Du zurück in die Firma.....fragt sich nur wie lange, dass scheinen viele zu vergessen!

                                      Die Ansicht mag zwar richtig sein.

                                      Aber andererseits steht die Frage im Raum, ob dies der AG mit jedem anderen neuen Mitarbeiter so machen darf/sollte.

                                      Wenn der AG jetzt mal eine gewaltig auf die Nuß bekommt wird er sich halt in Zukunft überlegen wie das mit den Urlaubsanträgen laufen sollte, damit es solche Probleme nicht mehr gibt.

                                      LG

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • El-Presidente1E Offline
                                        El-Presidente1E Offline
                                        El-Presidente1
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Das nennt man dann wohl "Opfer" für die Anderen - für einen selber war es das dann erst einmal, es ist Spießrutenlauf angesagt - Gehaltserhöhung, Beförderung usw. dass entscheidet auch alles der Chef - kann man sich auch gleich einen neuen Job suchen.

                                        Schönen Urlaub??? :?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Brenni2000B Offline
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                                          Brenni2000
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Der Schuss kann immer für den AN nach hinten losgehen,ganz klar.

                                          Jedoch würde ich mir rechtlichen Rat einholen und diesen dem AG vorlegen.

                                          Viele AG,besonders in Kleinbetrieben wissen nämlich gar nicht was hier Rechtens ist und was nicht. Einfach so hinnehmen würde ich es auf keinen Fall,zumal dieser Chef das schön öfters so gehandhabt hat.

                                          Für den Triumph des Bösen reicht es wenn die Guten nichts tun

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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