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Hilfe, brauche dringend Rechtsbeistand aus Berlin !!!

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • haihappen66H Offline
    haihappen66H Offline
    haihappen66
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wir hatten im Spätsommer 3 Wochen auf einer einsamen Almhütte in Österreich-Kärnten gebucht, abseits von jedem Trubel.
    Ankunft war an einem Samstag im August. Gleich am Montag gingen dort Vorort, in ca 150 m Entfernung von der ach so einsamen Hütte, Staßenbaumaßnahmen und Ferienhausbauarbeiten los. Jeden Tag von 7:15 - 17:00 Uhr. Das hatten wir so nicht hinnehmen können und haben unserer Vermieterin am Mittwoch mitgeteilt, das wir vorzeitig (nach einer Woche) abreisen werden.
    Zuerst zeigte sie sich sehr verständnisvoll und als sie dann am Freitag (einen Tag vor unserer Abreise) zum Abrechnen kam verlangte sie, aufgrund unserer vorzeitigen Abreise statt 33,- € plötzlich 43,- €.
    Da wir froh waren endlich dort weg zu kommen, zahlten wir ohne zu murren. Die Vermieterin hatte jedoch keine Rechnung für uns dabei.
    Also vorderten wir diese an, als wir wieder zu Hause waren.
    Zuerst tat sich nichts.
    Dafür kam nun heute ein bitterböser Brief von ihr in dem sie plötzlich eine Restzahlung fordert über den Rest der von uns gebuchten 3 Wochen ❓ .
    Hat auch gleich eine Kopie der österreichischen Hotelvertragsbedingungen beigelegt. 😱
    Hat sie nicht eigentlich mit der Zahlung vor Ort und der Erhöhung des Mitpreises aufgrund der vorzeitigen Abreise unsere Abreise akzeptiert ? Kann sie überhaupt noch etwas nachvordern (unsere Abreise war am 30.08.08)? Tausend ???
    Da wir uns dieser Situation nicht ohne fachliche Hilfe gewachsen sehen, nun hier unsere ganz dringende Frage: Wer kennt einen guten Anwalt für Reiserecht in Berlin??? Und hat mit diesem schon gute Erfahrungen gemacht.
    Für möglicht schnelle Antworten bin ich schon jetzt mega dankbar.

    Liebe Grüße
    Sabine

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    • juanitoJ Offline
      juanitoJ Offline
      juanito
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Da Österreich eigene Gesetze hat, musst du wohl einen aus Österreich nehmen.

      N.B. Wenn man bezahlt lässt man sich eine Quittung geben!

      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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      • haihappen66H Offline
        haihappen66H Offline
        haihappen66
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Damit hat ja alles angefangen, nämlich das wir keine Rechnung / Quittung bekommen hatten.
        Vor Ort konnten wir auch nicht ganz so viel ausrichten, denn schließlich waren wir ja auf einer Almhütte und diese befand sich nicht in der Nähe des Wohnhauses unserer Vermieter. Sie wollte sie uns nachsenden und wir haben uns darauf eingelassen.
        Alles verlief freundlich und nett.
        Das sie nun, nach fast 9 Wochen nicht nur die Rechnung schickt, sondern auch noch gleich eine Forderung von der nie die Rede war, damit konnte niemand rechnen. Dies scheint ihre Reaktion auf die von uns erbetene Rechnung zu sein. Irgendwie scheint sie sich völlig auf den "Schlips" getreten zu fühlen. Sie droht auch gleich mit rechtlichen Schitten bei Rufschädigung. War nie,nie, nie auch nur im Traum unsere Absicht.
        Wir wollten doch nichts weiter als eine einfache Rechnung....!
        Und jetzt brauchen wir einen verlässlichen fachmännischen Rat was wir machen sollten und wie man weiter vorgeht.
        Braucht es da wirklich gleich einen Anwalt aus Österreich?

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        • ADEgiA Offline
          ADEgiA Offline
          ADEgi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          das was Ihr benötigt ist einen österreichischen Anwalt, oder einen Anwalt der in Österreich zugelassen ist. Denn klagen werdet Ihr in Österreich müssen. Die Vermieterin müsste übrigens in Deutschland gegen Euch klagen.

          Könnte man beides darauf ankommen lassen, jedoch würden eventuell spätestens bei der nächsten Einreise in Österreich rechtliche Probleme auf Euch zukommen.

          Blöd ist, daß Ihr natürlich keinerlei Bestätigung habt. Auch wenn man keine Rechnung bekommt, so sollte man sich doch den Sachverhalt von der Vermieterin so wie abgesprochen bestätigen lassen.

          Erkundigungen würde ich ansonsten noch bei der zuständigen Gemeinde einziehen, wie lange diese Straßenarbeiten schon vorher angekündigt waren. Dann könnte ein Anwalt im Gegenzug mit arglistiger Täuschung argumentieren.

          Wie das Ganze ausgeht, wird aber vor allem von der Zeugenlage abhängen. Also auch wieviel Personen das Gespräch mit der Vermieterin bestätigen können und ob es neutrale Zeugen dafür gibt. Meine Empfehlung wäre erst einmal eine PN an unseren Reiserechtsexperten Mosaik, denn der ist aus Österreich und kann Euch vielleicht ein paar Tipps dazu geben.

          Gruß

          Berthold

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          • Felixxx87F Offline
            Felixxx87F Offline
            Felixxx87
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Wieso so kompliziert?

            Schließlich muss sie klagen, wenn sie Geld will und das überlegt sie sich wohl zweimal, zumal es in D-land ist.

            Ich würde ihr erst nochmal mehr oder weniger freundlich schreiben, dass es so und so abgemacht war und du dafür zeugen hast etc...

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            • UteEberhardU Offline
              UteEberhardU Offline
              UteEberhard
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Erste Maßnahme, vor Einschaltung von Anwälten:

              Deutlicher Brief an die Dame in Austria, sehr deutlich !

              1.) Vorher kein Hinweis auf die Baustelle, damit ist der Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt.
              Der Hinweis von Berthold ist gut - Information bei der Gemeinde/Bauamt einholen oder wer ist für die Straße verantwortlich (Landesbehörde?).

              2.) Ungerechtfertigte Preiserhöhung. Das bedeutet eine einseitige Vertragsänderung. Unzulässig!
              Oder wie wurde die Preisanhebung um etwa 30% (!!) argumentiert ? Gab es bei dem Gespräch Zeugen ?

              3.) Die Preiserhöhung (33,-/43,- €) die sie als Forderung aufstellte, nachdem sie über die vorzeitige Abreise informiert wurde, erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Sie wollte damit die vorzeitige Abreise verhindern (Unterstellung!)
              Sie hat nicht über die ruhestörende Baumaßnahme informiert, aber einseitig eine Preiserhöhung von zirka 30 % eingefordert.

              Wichtig welche Zeugen gibt es und noch wichtiger, welche Zeugen gibt es nicht ?

              Wichtig ist auch die ursprünliche Beschreibung der Hütte. Lage, Straße, einsam usw. Gibt es eine Beschreibung, einen Prospekt, ein Angebot ? Hilft argumentativ wennin den Unterlagen besonders die Ruhe und Einsamkeit der Hütte herausgestellt/beschrieben wird.

              Also "deutlicher Brief" den aber ein "rechtskundiger Mensch" schreiben sollte.

              Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

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              • holzwurmH Offline
                holzwurmH Offline
                holzwurm
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Eine Änderung des Preises - hier von 33 auf 43 Euro kann zulässig sein, da der Übernachtungszeitraum tatsächlich kürzer als gebucht war und somit je nach Preisgestaltung der Almhütte in eine andere Preiskategorie gefallen ist.

                Jedoch können u. U. die Baumaßnahmen preismindernd geltend gemacht werden.

                LG

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • UteEberhardU Offline
                  UteEberhardU Offline
                  UteEberhard
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @holzwurm

                  Hallo,

                  ja natürlich, ist bekannt. Aber wir wollen doch hier Argumente "für den User"
                  zusammenstellen und keine Argumente für die Dame in Austria.

                  @Coraya Beach Resort

                  "Macht Arbeit ohne Sinn ?"

                  Ich würde den Vorgang nicht aussitzen, so lautet ja im Ergebnis Deine Empfehlung.
                  Dem User nachträglich zu erklären wie die Alternative für eine Rechnung hätte sein können, ist ein guter Hinweise für die Zukunft. Eine Hilfestellung für die aktuelle Vorgehensweise jedoch nicht.

                  Gruß

                  Hans

                  Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

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                  • sanrobS Offline
                    sanrobS Offline
                    sanrob
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Wußte gar nicht, dass sich hier so viele "Rechtsverdreher" tummeln. Ratschlägen von Laien in Sachen Recht würde ich nicht folgen, vorallem wenn der ganze Sachverhalt kompliziert ist, man nicht alle Details kennt (andere User) und sich das Ganze über die Landesgrenzen erstreckt!! Ups, bin auch Laie und habe einen Ratschlag erteilt. Erwischt!!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • holzwurmH Offline
                      holzwurmH Offline
                      holzwurm
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      UteEberhard wrote:
                      ja natürlich, ist bekannt. Aber wir wollen doch hier Argumente "für den User"
                      zusammenstellen und keine Argumente für die Dame in Austria.

                      Wir müssen es aber auch aus Sicht der Dame sehen.

                      Es geht7funktioniert halt nicht, daß man 3 Wochen für 33 Euro pro Tag bucht und dann meint man könnte bereits nach einer Woche den Bettel hin werfen und dann ebenfalls nur 33 Euro pro Tag zahlen.

                      Schließlich hat dadurch die Dame in Austria einen Ausfall von 2 Wochen, die nur schwerlich kurzfristig vermietbar sind.

                      LG

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • UteEberhardU Offline
                        UteEberhardU Offline
                        UteEberhard
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        1.) "Der kostet dich gleich"................Also der Brief würde mir 0 € kosten !

                        2.) Ich habe bewußt diese Formulierung gewählt und nicht den Weg zum RA.
                        Hier geht es zunächst nicht um die korrekte Beweisführung und umfangreiche Kenntnisse der Rechtsprechung in Österreich. Hier geht es um einen Widerspruch der mit Fakten unterlegt wird.

                        4.) Genau wie Du vermute ich auch, dass die Dame aus Austria sich nicht mehr meldet. Aber das ist eben nur eine Vermutung. Insofern rate ich zu einer Reaktion.

                        5.) Das Ziel des Widerspruchs, ist einen "Rückzug" der Dame zu erreichen.

                        6.) Sehr salopp formuliert bedeutet diese Vorgehensweise: Angriff ist die beste Verteidigung.

                        Das die von Dir empfohlene Vorgehensweise die absolut zielführende ist, kannst Du nicht belegen. Selbstverständlich gilt das umgekehrt auch für meine Empfehlung.

                        Also einen schönen Abend.

                        Gruß

                        Hans

                        Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

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                        • UteEberhardU Offline
                          UteEberhardU Offline
                          UteEberhard
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @holzwurm

                          Hallo,

                          wenn Du hier die Position der Dame in Austria vertrittst, stimme ich Dir zu.
                          Aber ich vertrete den User. Und der hat "vor Ort" deutliche andere Gegebenheiten vorgefunden, als vereinbart. Insofern ist der wirtschaftliche Verlust der Dame in meiner Betrachtung nachrangig und zunächst nicht relevant.

                          Wenn ich die Dame unterstützen sollte, hätte ich natürlich für die Dame auch ausreichende Argumente. Genau so wie Du - ist doch o.k.

                          Aber meine Position ist der "Hüttengast".

                          Schönen Abend,

                          Hans

                          Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

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                          • ADEgiA Offline
                            ADEgiA Offline
                            ADEgi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo,

                            also nur Aussitzen würde ich diese Sache auf keinen Fall. Fraglich ist aber auch wie eine Baustelle in 150 Meter Entfernung sich überhaupt rechtlich auswirkt. Zumal die Bauarbeiten ja nur tagsüber stattfanden. Das hängt aber sicher auch mit dem Objekt und dessen Beschreibung zusammen. Ebenso, ob es sich um bekannte und angekündigte Bauarbeiten handelte.

                            Bezüglich des Aussitzens wäre ich sehr vorsichtig, da ich das österreichische Recht nicht kenne. Eventuell werden dort nicht wiedersprochene Forderungen automatisch verbindlich. Dann sähe es spätestens beim nächsten Österreich Urlaub eventuell ziemlich schlecht für den User aus. Das könnte dann aber richtig daneben gehen.

                            Daher nochmals meinen Tipp mit unserem Reiserechtsexperten Kontakt aufzunehmen. Denn der hat wirklich eine Ahnung und ist Österreicher! 😉

                            (Kein weiterer Kommentar, auch wenn er mir auf der Zunge liegt! 😆 )

                            Gruß

                            Berthold

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ericmuE Offline
                              ericmuE Offline
                              ericmu
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo,

                              möchte mich UteEberhard anhängen,
                              erst seit Ihr mal in ' Beweisnot ( Beleg ) ',setzt euch mal mit dem
                              dortigen Verkehrsamt ( Bürgermeister ) in Verbindung
                              und schildert den Sachverhalt,
                              RA bringt auch nicht immer den erhofften Erfolg,
                              Kosten und Ärger aber nicht immer ein zufriedenstellendes Ergebnis.
                              Zeugen wären da hilfreich !

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Erika1E Offline
                                Erika1E Offline
                                Erika1
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ich würde einfach gelassen abwarten, was passiert.

                                Ergreift die Vermieterin tatsächlich rechtliche Schritte, wird sie zunächst auch die Beweislast tragen müssen. Und dann hat der TE immer noch Zeit genug, zu reagieren.

                                Ob es grenzüberschreitende Zahlungsbefehle gibt, ist mir nicht bekannt, da dürfte EU-Recht gelten. Dann bleibt immer noch der Widerspruch. Beim Antrag auf Zahlungsbefehl muss in Deutschland erst einmal nicht nachgewiesen werden, ob die Forderung zu Recht besteht.

                                Nach 9 Wochen stellt die Vermieterin eine Forderung, sie hatte genug Zeit zum Überlegen, konnte sie vermutlich ihre lärmbehaftete Unterkunft auch nicht anderweitig los werden... nur ´ne Vermutung.

                                Ja, es ist in Ordnung, dass bei unterwöchiger Buchung ein Aufpreis verlangt werden kann. Ist in Deutschland auch so. Jedoch habt Ihr nicht so gebucht, sondern seid wegen Mangel vorzeitig abgereist.

                                Unterlagen aufheben, sammeln, Bilder können helfen - oder die Videocam, die den Krach aufgezeichnet hat. Benötigt wird das alles erst, wenn es zum Rechtsstreit kommt, was ich bezweifle.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • haihappen66H Offline
                                  haihappen66H Offline
                                  haihappen66
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Vielen lieben Dank für die vielen Antworten.
                                  Was ich auf alle Fälle tun werde ist, mich an mosaik zu wenden.
                                  Da ich beim Einstellen meiner Frage gar nicht daran gedacht hatte, das es sich hier um österreichisches Recht handelt (hatte zuerst nur Panik) war meine Frage ja auch nur ersteinmal nach einem Anwalt. Die Sachlage hatte ich deshalb nur abgerissen dargestellt. Dachte, bei der Frage nach einem Anwalt muß man ja nicht alles haargenau schildern.
                                  Hir nun die genaue Sachlage:
                                  Im März 2008 habe ich die Hütte im Internet gefunden und sie hat mir sehr gut gefallen. Es waren 2 Fotos dazu abgebildet. Das eine zeigt die Hütte von innen, das andere von außen. Es ist so aufgenommen, als würde es im ganzen Nockgebiet nur diese eine Hütte geben, also sehr einsam.
                                  Es wird nicht sehr viel beschrieben, aber z.B das es eine Sommerrodelbahn gibt und diese haben wir nur noch als demolierte und überwucherte Reste vorgefunden. Die gibt es scheinbar schon seit etlicher Zeit nicht mehr.
                                  Auf Grund der Internetanzeige haben wir uns an den Vermieter gewendet und am 27.03.08 die Hütte gebucht.
                                  Eine Anzahlung von 100,- € sollten wir tätigen. Das haben wir auch sofort gemacht.
                                  Leider ging etwas mit der Überweisung schief, da ich nach der IBAN- und BIG-Nr.: - fragte und die Übermittlung auf österreichisch etwas undeutlich war. Damit sie sehen konnte, wie ernst es uns mit der Buchung war, habe ich statt der geforderten 100,- € gleich 200,- € überwiesen. Alles war ok.
                                  Anreise war am Samstag den 23.08.08. Sie war mit ihrer Enkelin vor Ort und übergab uns die Hütte. Wir waren auch sehr zufrieden mit dem was wir ausgesucht hatten.
                                  Das im Internet beschriebene Wanderparadies ließ sich nur schwer von der Hütte aus erwandern, da egal in welche Richtung man wandern wollte, man an viel Stacheldraht und Weidevieh stieß. Also mußte man wohl oder übel immer erst mit dem Auto fahren. Wir dachten aber, das es schlimmeres geben könnte. Schließlich war uns die Unterkunft für einen erholsamen und ruhigen Urlaub wichtig. Die Beschreibung sagte aus:
                                  Lage Südwestliche mäßige Hanglage in lichtem Waldbestand. Es war auch so, nur der Wald war sehr klein. Außerdem war das Waldgebiet in unserer Nähe durch den Stum im Februar 2008 total beschädigt. In unmittelbarer Nähe unserer Hütte haben wir davon aber nichts gesehen.
                                  Am Montag morgen ging es dann los! 7:20 Baggerlärm. Wir vielen fast aus dem Bett. Zuerst dachten wir, oberhalb unserer Hütte wird etwas gebaggert, das hört schon wieder auf. Es ging unermüdlich so weiter und gegen 13:00 Uhr haben wir dann die Flucht ergriffen und sind mit dem Auto weg gefahren.
                                  Als wir am Abend (ca. 18:00) zurück waren, war der Spuk vorbei. War aber nicht von langer Dauer.
                                  Am nächsten Morgen um 7:13 Uhr das gleiche Spiel.
                                  Darauf hin haben wir uns dann die Baustelle mal von nahem angesehen.
                                  Es waren 3 Baufahrzeuge am arbeiten und immer wieder kam ein Laster und kippte Erdreich ab bzw. wurde beladen.
                                  Es wurde eine Straße gebaut.
                                  Oberhalb unserer Hütte waren auch Häuser, auch hier wurde gebaut und in ca. 500m zu unserer Hütte entstanden gleich mehrere neue Ferienhäuser. Hier wurde munter gehämmert. Wahrscheinlich müssen sie bis zur Wintersaison fertig sein. Also
                                  waren wir rundherum gut versorgt.
                                  Mittwoch morgen dann genau das gleiche Spiel wie an den anderem Tagen.
                                  Da haben wir uns dann entschieden weg zu fahren. Die Baustellen sahen ja auch nicht im geringsten so aus, als wären sie in ein, zwei Tage zu Ende. Es war keine Leichte Entscheidung für uns, da uns die Hütte selbst sehr gut gefiel. Am Abend dann hatten wir die Wirtin angerufen und ihr unsere Sachlage geschildert. Sie hatte einerseits sehr viel Verständnis, sagte aber gleich, das sie sich beschweren wolle. Außerdem versteht sie gar nicht, das so früh angefangen wurde, denn eigentlich dürften die Bauarbeiten erst um 8:00 Uhr beginnen. Ich sagte ihr, das auch das uns etwas zu früh wäre. Trotz dem nahm sie unsere "Kündigung" an.
                                  Wir verabredeten uns für Freitag zwecks Bezahlung und Übergabe. Abreisetag war für uns aber am Samstag, da konnte sie aber nicht kommen.
                                  Am Freitag dann war sie mit ihrem Mann da. Zuerst machte sie den Versuch uns zum bleiben zu überreden und wollte uns zwei Tage á 30,- € erlassen. Da aber unser Entschluß fest stand sagte sie darauf hin, das sie aufgrund dessen jetzt 43,- € nehmen muß. Die wäre der reguläre Preis für eine Woche. Außerdem hätte sie sie auch schon einen Nachmieter. Da hab ich mich schon sehr gewundert. Einen Nachmieter obwohl sie vorher versucht hatte uns zum bleiben zu überreden. Ich denke, sie war schon etwas gekränkt. Sie sagte uns auch, das die Arbeiten wegen der neuen Kanalisation seien und daher auch an dem Haus hinter uns gearbeitet wurde. Zwar kann mein Mann diese Aussage bezeugen, aber im Gegenzug war ja auch ihrer anwesend.
                                  Ich bat sie, bevor sie ging um eine Rechnung, aber sie hatte nichts dabei und so vereinbarten wir, das sie uns diese schicken sollte.
                                  Nichts tat sich.
                                  Also habe ich sie am 25.09.08 angeschrieben und um eine Rechnung gebeten. Wieder kein Mucks. Also hab ich am 24.10.08 nochmals geschrieben und darauf hin kam dann am 08.11.08 die Rechnung.
                                  Da steht auch drauf:
                                  Betreff: XXXX-Hütte
                                  Urlaubsaufenthalt vom 23.08. - 30.08.08
                                  Zahlungsbestätigung
                                  7xá 43,-
                                  abzüglich 200,- €
                                  Rechnungsbetrag 101,- €
                                  Betrag bar bezahlt

                                  Dann aber schreibt sie:

                                  • Über die Bauarbeiten war sie nicht informiert worden. Hier werde ich mich mal bei der Gemeinde informieren.
                                  • Die Bauarbeiten waren von 8:00-17:00 Uhr. Wie soll ich beweisen, das es früher war. Trotzdem selbst 08:00 Uhr ist zu früh und 17:00 Uhr zu lange!!!
                                  • Wir haben ihr Angebot wegen der Tage die sie uns erlassen wollte abgelehnt und sind somit vertragsbrüchig geworden. Haben wir nicht durch den höheren Betrag von 43,- € unsere vorzeitige Abreise abgegolten ??? Sie schreibt ja selbst: Der Preis von 33,-€ galt für eine Buchung von 3 Wochen, der Preis von 38,-€ gilt für 2 Wochen und der Preis von 43,-€ gilt für eine Woche.
                                  • Dann kommt der letzte Absatz in dem sie schreibt:
                                    Laut Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB vom 23.09.1981) sind wir vertragsbrüchig geworden, da wir laut Buchungsbestätigung der XXXX-Hütte für 3 Wochen gebucht haben.
                                    Nun ihre Rechnung:
                                    3 Wochen á 33,- € = 693,- €
                                    abzügl. 7Tage á 43,- € = 301,- €
                                    offener Betrag = 392,- €
                                    innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
                                  • Sie gibt aber nicht ihre Kontodaten an (die hätte ich zwar noch von der Anzahlung. muß man doch aber nicht sagen, oder?)
                                  • Und zum Abschlss dann der Hinweis, das sie rechtliche Schritte einleiten wird, sollten wir uns an offizielle Stellen wenden wegen Rufschädigung.
                                    So liebe Leute. Dies ist die ganze Sachlage. Da muss ich nun etwas draus machen.
                                    Vielleicht hat ja jetzt jemand einen konkreten Tipp wenn er sich bishierhin durchgelesen hat.
                                    Liebe Grüße und vielen Dank nochmals
                                    Sabine
                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    hubkatfrieH Offline
                                    hubkatfrie
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo Sabine,

                                    bin wirklich kein Profi, aber eine Rechnung begleichen ohne Nachweiß nie und nimmer, mach dies bitte nicht wieder und besonders in Österreich.

                                    Gruß Hubert.

                                    Wie viel Sand verträgt ein Getriebe?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Erika1E Offline
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                                      Erika1
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ihr wart im August dort, habt im September und Oktober um eine Rechnung gebettelt (warum eigentlich) und sie bekommen. Oder meintest Du Quittung?

                                      Zitat:

                                      Also habe ich sie am 25.09.08 angeschrieben und um eine Rechnung gebeten. Wieder kein Mucks. Also hab ich am 24.10.08 nochmals geschrieben und darauf hin kam dann am 08.11.08 die Rechnung.
                                      Da steht auch drauf:
                                      Betreff: XXXX-Hütte
                                      Urlaubsaufenthalt vom 23.08. - 30.08.08
                                      Zahlungsbestätigung
                                      7xá 43,-
                                      abzüglich 200,- €
                                      Rechnungsbetrag 101,- €
                                      Betrag bar bezahlt

                                      Zitatende.

                                      Die Vermieterin hat zwei Monate darüber nachgegrübelt, wie sie ihren Verlust durch Baulärm wettmachen kann. Euch hat es getroffen. Einen anderen Mieter hätte sie wohl kaum gefunden - es sei denn, sie hätte verschwiegen, dass Bauarbeiten stattfinden.

                                      Der Hinweis auf rechtliche Schritte, so wie Du ihn zitierst, bezieht sich lediglich auf die Tatsache, dass sie die einleiten würde, wenn Ihr Euch mit einer Baulärm-usw.-Beschwerde an offizielle Stellen wendet. Tourismusverband, was auch immer.

                                      Mit ihrer Drohung geht die Dame nicht gerade einen rechtsüblichen Weg. Nötigung ist in Österreich sicher ebenso strafbar wie in Deutschland.

                                      Habt Ihr diese Nötigung schriftlich, habt Ihr die besseren Karten.
                                      Und eine Abrechnung/Quittung.

                                      Warum macht Ihr Euch solche Gedanken?

                                      Ich würde nichts tun.
                                      Nicht zahlen, nicht schreiben, eben gar nichts.
                                      Einfach nur abwarten.

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                                      • haihappen66H Offline
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                                        haihappen66
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Wir haben um einen Zahlungsbeleg (Quittung?!?) gebeten und diese ja jetzt auch bekommen.
                                        Im Nachhinein ist man natürlich immer schlauer, geb ich zu.
                                        Ich verware die Quittungen bei meinen Reiseunterlagen und mache mir dazu Notizen, z.B. wie es dort war, was man besser machen könnte, was man nicht mehr mit zu nehmen braucht usw. Es ist halt so eine "Macke" von mir. Und wegen der Vollständigkeit wollte ich halt das blöde Ding.
                                        Konnte ja nicht damit rechnen, das die Gute so geladen ist.
                                        Ich hoffe mein tick kommt mir jetzt nicht teuer zu stehen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • mosaikM Offline
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                                          mosaik
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          ganz kurz, da ich schon "hinter den Kulissen" ausführlich geantwortet habe:

                                          eine Hüttenvermietung fällt sicher nicht unter "Hotelrecht", sondern unter Mietrecht.

                                          Im Beisein von beiden Parteien - Mieter und Vermieter - wurde vor Abreise einvernehmlich die Mietdauer auf eine Woche zu einem neuen Preis vereinbart, der bezahlt wurde.

                                          Bei gleichem Treffen gaben die Vermieter an, einen Nachmieter zu haben. Somit ist ihnen kein Schaden entstanden, den sie - theoretisch - später nun fordern...

                                          So gesehen, ganz ruhig bleiben.

                                          Ob jedoch ein Abbruch grundsätzlich ohne Folgen richtig gewesen war, kann ich so nicht beantworten. Lärm mag wohl stimmen, aber ... wie gesagt, ausführliche Antwort an Betroffene geschickt.

                                          Erklärt
                                          Peter

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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