Info : Erhöhung einiger Freimengen aus Nicht-EU-Ländern
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Ich möchte, nachdem ich eben gerade noch einmal mit der Zollverwaltung (0351-44834-510) telefoniert habe, nochmals die neuen Zollregelungen ab 1. Dezember 2008 zusammenfassen:
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Die Freigrenze wird von 175 € auf 430 € angehoben.
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Daran anschließend wird bis zu einem Gesamtwarenwert von 700 € (bisher 350 €) ein pauschalierter Zollsatz in Höhe von 17,5 % (bisher 13,5%) fällig.
Das heißt, dass Waren zwischen 431 € und 700 € jetzt mit 17,5% zu verzollen sind.
Alles was höher liegt, muß mit dem individuellen Satz verzollt werden, wie es bisher ab 350 € auch war.
Zur Thematik teilbare und nicht teilbare Waren (wie z. B. ein teueres Notebook) äußere ich mich hier der Einfachheit halber nicht - es geht mir darum den Normaltouristen anzusprechen, der einen Koffer voll Souvenirs und übliche Bekleidung mitbringt.
Bei einem derzeitigen Dollarkurs von ca. 1,25 € heißt das also, dass man Waren im Wert von ca. 540 € zollfrei nach Deutschland einführen kann und für Waren zwischen diesen 540 Dollar und 875 Dollar 17,5 Prozent Zoll bezahlen muss. Das sollte doch für einen Normaltouristen reichen.

Ronald
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Hallo Harry,
hab grad noch mal nachgefragt - bis zur pauschaliert zu versteuernden Grenze von 700 € fällt keine Mwst. an, erst beim individuellen Steuersatz ab 700 € aufwärts.Schönen Abend - Ronald

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Ronny-Bonny wrote:
Zur Thematik teilbare und nicht teilbare Waren (wie z. B. ein teueres Notebook) äußere ich mich hier der Einfachheit halber nicht - es geht mir darum den Normaltouristen anzusprechen, der einen Koffer voll Souvenirs und übliche Bekleidung mitbringt.[...]Hallo Ronny,
kannst du mir das mal genauer erklären. Gilt das das nur für elektrowaren oder allgemein für alles?
lg Crux
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Hallo SirCrux,
also es ist wohl so, dass Du, wenn Du z. B. ein teueres Notebook oder sowas kaufst was z. B. 800 € kostet, dieses nicht teilweise auf den Freibetrag von 430 € anrechnen lassen kannst und nur den darüber hinausgehenden Betrag verzollen brauchst. Hier mußt Du das ganze Teil verzollen.
Wenn Du aber z. B. zwei I-Phones für jeweils 215 € mitbringst, dann liegen die beide ja in dieser Freigrenze von 430 €. Ein drittes wäre dann zu verzollen, weil es ja darüber liegt.
Wenn die beiden I-Phones aber z. B. jweils 250 € kosten (also zusammen 500 €), dann ist nur das eine steuerfei, weil das zweite ja die Freigrenze von 430 € überschreiten würde und es für sich allein nicht teilbar ist.
Für spezielle Fragen helfen Dir die netten Leute von der Hotline der Zollverwaltung wochentags von 8 bis 17 Uhr weiter:
für Privatkunden: 0351-44834-510
für gewerbliche Kunden (kann man aber auch versuchen, wenn man in die Warteschleife der ersten Nummer nicht reinkommt:
0351-44834-520LG - Ronald
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Hallo zusammen,
Ich hab mal ne Frage, die mich noch bissle verwiirrt....
Ich fliege in 17 Tagen nach NEW YORK und habe auch von dieser Freimengen Erhöhung mitbekommen.
Nun meine Frage ist:
Gilt das weltweit...wir leben in der Schweiz und fliegen ab Zürich ZRH.
Wie haben aufjedenfall eine Kreditkarte Visa dabei und natürlich noch ca. 200 Euro Dollar Scheine dabei für Ausflüge/Essen/Trinken etc.
Wie viel Geld Dollars darf man pro Person einführen in die uSA?
Und wie ist das wenn wir ja alles dort mit Kreditkarte zahlen....
wie können denn die am Zoll dann später mitkriegen, wie viel eingekauft wurde? Einfach normal auf den Quittungen? ...da kann doch auch geschummelt werden..oder nicht? Wenn man nicht alle Quittungen vorzeigt?
Wir werden hauptsächlich Assercoires, Klamotten,Schuhe, kleine Geschenke einkaufen....
Wir haben ausserdem einen Freund, der möchte, dass wir ihm einen guten I-PHONE dort in nyc kaufen auf kreditkarte.....zählt dies auch schon zu dieser freimenge....weil ansonsten wäre dass ja für uns doof?...Dann könnten wir ja nicht mehr so viel kaufen?
Man kann ja auch über 430 Euro mit Kreditkarte einkaufen...werden wir zwar eh nicht, aber es kann ja bei anderen der Fall sein...
Wäre froh, wenn mir jemand dies beantworten könnte.
Liebe Grüsse
Märry -
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Hallo miss_mary,
du wirst im apple store kein iphone bekommen ohne vertrag. Das habe die leider abgestellt. Wenn du glück hast bekommst du eins in solchen handystores, wie wird es hier zu lande kennen.
Zweiten, man kann die 3G Iphones nicht unlocken.Nicht das es dann zuhause eine große überarschung gibt wenn das gute teil nicht will...
lg Crux
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Hallo Ch.Uryga
Zu den Aufgaben des Zolls gehört auch das aus dem Verkehr ziehen von gefällschten Produkten.
Wenn Du also im großen Stil Klamotten einkaufst, kann es sein das selbige vom Zoll eingezogen werden und Du eine Anzeige bekommst.Gruß
Karl
