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Stornokosten Air Berlin

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • henkraH Offline
    henkraH Offline
    henkra
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo!

    Wie es aussieht, muß ich einen bei Air Berlin im Spartarif gebuchten Flug (Kurzstrecke) wohl stornieren. Weiß jemand,welche Stornokosten da auf mich zu kommen? Aus den AGB's von AB werde ich nicht so richtig schlau. Danke im voraus. ❓ http://www.holidaycheck.de/images/forum/smilies/32.gif

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    • soedergrenS Offline
      soedergrenS Offline
      soedergren
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hi henkra,

      die Info, die du suchst, steht bei Air Berlin schon auf der Preisseite... Spar (Kurzstrecke): Gegen Gebühr umbuchbar, nicht erstattbar, d.h. Stornokosten 100% des Flugpreises abzgl. Steuern und Gebühren.

      Gruß,

      soedergren

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      • pittpatt01P Offline
        pittpatt01P Offline
        pittpatt01
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Auszug aus den AGB`s

        1. Stornierungen
          ........
          Spartarif:
          5.1.2. Wird ein gebuchter Kurz- oder Mittelstreckenflug (Entfernung zwischen Abflug- und Zielort nach Großkreisberechnung unter 3.000 Meilen) im Spartarif nicht angetreten oder storniert, so ist die Fluggesellschaft nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Reiseteilnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und/oder möglicher anderweitiger Verwendungen der gebuchten Leistung zu verlangen. Einwendungen des Reiseteilnehmers finden nach Ziffer 5.3 Berücksichtigung.
          ........
          5.3. In allen vorbenannten Fällen bleibt es dem Reiseteilnehmer nach deutschem Recht unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch entstanden ist.

        wenn Du das der Gesellschaft nachweisen kannst, hast Du Anspruch auf Rückerstattung.
        Ich habe noch nicht gehört das das geklappt hat.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • summer1975S Offline
          summer1975S Offline
          summer1975
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo zusammen,

          auch wir haben das Problem mit den Stornokosten.
          Haben einen Flug nach Spanien gebucht im Spartarif Flug sollte in fünf Monaten stattfinden, diesen nach telefonischer Rücksprache mit Airberlin storniert. Auskunft von denen 20% Stornokosten.
          Heute kam die Post, stornokosten 100%.

          Kann uns bitte jemand mal den Absatz 5.3 ins Normaldeutsche übersetzen. Würden gerne dagegen angehen.

          Vielen Dank für Eure Hilfe.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • juanitoJ Offline
            juanitoJ Offline
            juanito
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            5.3. In allen vorbenannten Fällen bleibt es dem Reiseteilnehmer nach deutschem Recht unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch entstanden ist.

            ich sehe kein einziges Fremdwort darin 😱

            Nur in deinem nick 😆

            summer = zu Deutsch Sommer!

            En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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            • summer1975S Offline
              summer1975S Offline
              summer1975
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Danke Juanito,

              super hilfreich. Für jemanden der nicht gerade studiert hat sind diese Sätze nicht wirklich zu verstehen. Aber wie es aussieht ist bei dir das Wort "unbenommen" im alltäglichen Wortgebrauch.

              Aber vielleicht findet sich ja bitte noch jemand der es uns an einem Beispiel erklären kann.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • soedergrenS Offline
                soedergrenS Offline
                soedergren
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Nichts für ungut, aber wofür gibt's den guten alten Duden?

                unbenommen: 1. un|be|nom|men (mhd. unbenommen = nicht versagt; zugestanden)

                Im Klartext: du darfst (versuchen), nachzuweisen, dass geringere Stornokosten angefallen sind.

                Unabhängig davon: bei fast allen Airlines (nicht nur bei Air Berlin) betragen die Stornokosten für die bezahlbaren Flugtickets 100%.

                Die Chancen, dagegen anzugehen, tendieren gegen Null. Deshalb nochmal: es steht auch schon direkt auf der Flugauswahlseite von Air Berlin zum Spar-Tarif folgendes: "Spar: Gegen Gebühr umbuchbar, nicht erstattbar". Und das in ganz normaler Schriftgröße und nicht versteckt.

                Lediglich die Steuern und Gebühren können erstattet werden. Allerdings darf die Airline für diese Erstattung Bearbeitungsgebühren erheben.

                Gruß,

                soedergren

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                • Ronny87R Offline
                  Ronny87R Offline
                  Ronny87
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Lufthansa ist da eine der wenigeren Ausnahmen. Da gibt es die günstigen Tickets für oftmals 2,- € Flugpreis zzgl. 85,99 € Steuern und Gebühren. Habe ich schon öfters zugeschlagen, und zweimal musste ich stornieren und wenig später wurden die Steuern und Gebühren meinem Konto wieder gutgeschrieben.

                  Du kannst versuchen nachzuweisen, dass Air Berlin das Flugzeug noch vollbekommen hat und somit quasi "dein" Ticket noch einmal verkauft werden konnte, dann hättest du eine Möglichkeit, sobald du es nachweisen kannst (und das ist mir aus der Praxis nicht bekannt), würdest du Geld wiederbekommen. Also musst du dich wohl oder übel damit abfinden, dass du nur die Steuern und Gebühren zurückerhälst.

                  Grüße

                  Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

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