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Flug + Anschlussflug

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • steveattenS Offline
    steveattenS Offline
    steveatten
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hi,

    Kann mir vielleicht jemand erklären wie die Rechtslage und die Ansprüche sind für folgenden Fall 🙂

    Man fliegt von A nach B mit einer Fluggesellschaft X

    Der Flug der Fluggesellschaft X wird annuliert oder hat grössere Verspätung dass man in B den Anschlussflug der Fluggesellschaft Y verpasst.

    Hat man jetzt bei irgendeiner der beiden Fluggesellschaften ein Recht auf Entschädigung oder einen Anspruch auf einen Platz in einer anderen Maschine der Fluggesellschaft Y (falls ein anderer Flug stattfinden sollte)

    Ich denke mal wenn man die beiden Flüge mit der gleichen Fluggesellschaft bucht es weniger Schwierigkeiten gibt als wenn man mit 2 unterschiedlichen Airlines fliegt.

    Ein Bekannter sagte mir einmal dass wenn man beide Flüge in einem Paket bucht müsste man dafür sorgen dass der Passagier irgendwie an sein Endziel kommt.

    Nur wie ist es wenn man beide Flüge bei 2 unterschiedlichen Airlines separat bucht?

    Danke für eure Antworten 🙂
    Steve

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    • Chris737C Offline
      Chris737C Offline
      Chris737
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      steveatten wrote:
      Ein Bekannter sagte mir einmal dass wenn man beide Flüge in einem Paket bucht müsste man dafür sorgen dass der Passagier irgendwie an sein Endziel kommt.

      Das ist richtig. Sobald beide Flüge auf einem Ticket gebucht sind, ist der Passagier abgesichert. Bei einer Verspätung von Airline X ist diese dann verpflichtet (ggf. in Abstimmung mit Airline Y) für die Weiterbeförderung des Passagiers zu sorgen.

      Werden jedoch zwei separate Tickets gebucht, ist der Passagier selbst verantwortlich. In diesem Fall sollte also immer reichlich Puffer eingeplant werden, soweit man so etwas überhaupt riskieren möchte.

      Gruß
      Chris

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      • ADEgiA Offline
        ADEgiA Offline
        ADEgi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        entscheidend ist alleine, ob es sich um beide Flüge auf einem Ticket sind. Wenn dies der Fall ist, dann muß die Fluggesellschaft auch die Weiterbeförderung übernehmen.

        Sind es auch unterschiedliche Buchungen, dann ist die Gesellschaft aus dem Thema Weiterbeförderung heraus. Einzig eventuelle Rechte aus der Fluggastverordnung können geltend gemacht werden.

        Heißt also folgendes:

        Wenn Du einen Flug der Condor buchst mit integrietem Anschluß der Lufthansa. Die Umsteigezeit in Frankfurt ist eine Stunde und der Weiterflug wird nicht erreicht, dann muß die Condor für die Weiterbeförderung sorgen.

        Buchst Du beide Flüge extra. Also ein Condor Ticket und dazu unabhängig einen Lufthansa Zubringer, dann braucht die Condor nicht zu interessieren, ob Du rechtzeitig am Schalter ankommst und ob die Verbindung funktioniert. Verpasst Du also den Condor Flug, dann ist das ganz alleine Deine Sache.

        Einzig wenn der Lufthansa Zubringer soviel Verspätung hätte, daß aus diesem Flug Ansprüche anhand der Fluggastrechte entstehen, dann könntest Du diese geltend machen. Den Weiterflug aber ebenfalls nicht, denn den interessiert auch die LH wieder recht wenig.

        Gruß

        Berthold

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        • steveattenS Offline
          steveattenS Offline
          steveatten
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Danke für eure Antworten.

          Habe mir dass schon so ähnlich denken können, war mir nur nicht sicher.

          Wie bucht man den so ein Ticket dass aus 2 unterschiedlichen Airlines besteht? :?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • curiosusC Offline
            curiosusC Offline
            curiosus
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ...bei den online-Anbietern oder im Reisebüro Deines Vertrauens. Es ist kein Problem mit unterschiedlichen Airlines einen Flug zu buchen... 😉

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SirCruxS Offline
              SirCruxS Offline
              SirCrux
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Das ist eine interessante sache. Ich fliege über Madrid nach NY und habe ca. 1h zeit zum umsteigen. Da ich aus erfahrung weis, verspätet dich sich immer die flieger 10-30min. Bis der dann ausgerollt ist und ich den richtigen gate gefunden haben zum einjacken vergeht sicher wieder mal 30min.
              Sollte ich aber den flieger verpassen und es keinen anschlussflug in annehmbarer (Kann man das in stunden definieren?) zeit geben. Bekomme ich dann von der fluggesellschaft oder vom reisebüro eine endschädigung? Also essen, trinken, neues hotel bis der anschlussflug kommt usw... bezahlt?

              lg Crux

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • CaptainJarekC Offline
                CaptainJarekC Offline
                CaptainJarek
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Also ... so wie ich Barajas ( MAD ) kenne, ist eine Stunde für einen Umstieg in die Staaten eng bemessen.
                Aber wenn das von Deinem Reisebüro so auf einem Ticket ( nicht zwei einzelne Flüge! ) gebucht worden ist, dann war die "Minimum Connection Time" erfüllt und dann sollte es keine Probleme mit Dir und Deinem Gepäck geben, wenn die Flieger pünktlich sind.
                Falls sich der Zubringerflug verspätet ist die Airline am Zug Dich irgendwie nach NY zu schaffen. Und falls es nicht sofort klappt, dann zahlt die auch das Essen, das Hotel etc.

                Viele Grüße.

                Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                • SirCruxS Offline
                  SirCruxS Offline
                  SirCrux
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,

                  ich war heute wieder im reisebüro und habe mir mein Ticketloses-Ticket (ugly) abgeholt. Auf den Stehen alle 4 flüge, hin und zurück mit den zeiten usw...

                  Also kann ich laut deiner aussage CaptainJarek annehmen das es klar geht mit meinen Ticketlosen-Ticket?

                  lg Crux

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                  • CaptainJarekC Offline
                    CaptainJarekC Offline
                    CaptainJarek
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Warum hast Du nicht Deinen Reisebürofachmann gefragt?! Du warst doch schon vor Ort?! ❓

                    So ist jetzt alles ein stückweit Spekulation. Wie viele Ticketnummern stehen denn drauf? Nur eine? Dann ist alles Paletti, s.o.

                    Viele Grüße.

                    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                    • Kathi0815K Offline
                      Kathi0815K Offline
                      Kathi0815
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Bei uns auf dem E-Ticket steht auch noch die Railway-Anreise über Ethiad mit der Bahn. Wie verhält es sich da mit einer Zugverspätung? Wendet man sich an die Bahn oder die Fluggesellschaft?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Chris737C Offline
                        Chris737C Offline
                        Chris737
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Bei Rail & Fly-Angeboten wird in der Regel darauf hingewiesen, dass der Passagier selbst für die Anreise zum Flughafen verantwortlich ist. Man sollte also immer eine Zugverbindung wählen, bei der man auch im Falle einer Verspätung rechtzeitig am Flughafen ist (also immer genug Puffer einplanen). Ob bei einer Zugverspätung irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden können, ist mehr als fraglich.

                        Gruß
                        Chris

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                        • ginusG Offline
                          ginusG Offline
                          ginus
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo Kathi0815,

                          auch zu deiner Frage gibt es - wie in so vielen anderen Fällen auch - kein eindeutiges ja oder nein. Reichlich Zeit musst du auf jeden Fall einplanen für die Bahnanfahrt. Kommt dann aber trotzdem was dazwischen könnte möglicherweise das folgende Urteil "Rail & Fly" bei Bahnverspätung
                          für dich oder andere von Interesse sein.

                          LG Ginus

                          Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

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                            ADEgi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo,

                            das genannte Beispiel betrifft aber ausschließlich eine Pauschalreise und wurde "nur" von einem Landgericht gesprochen. Bei einem reinen Linienflug möchte ich eher davon ausgehen, daß die Fluggesellschaft schon einmal nichts zahlen wird und zudem ein eventuell angerufenes Gericht auch anders entscheidet.

                            Gruß

                            Berthold

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              ginusG Offline
                              ginus
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Richtig, es ist nur ein LG Urteil und es zielt auf eine Pauschalreise und nicht reine Flug-Bahnreise ab. Aber, Kathi0815 hatte nicht explizit erwähnt, dass es sich ausschließlich um eine Flug-Bahnanreise-Buchung handelt. Ihr Ticket Flug-Rail&Fly könnte ja auch Bestandteil einer Pauschalreise sein?

                              Vermutlich können nicht allzuviele Betroffene eine Wertschöpfung aus der Information laut dem obigen Link ziehen, aber schon wenn dies bei nur Einem der Fall sein würde, war der Linkhinweis nicht vergeblich.

                              LG Ginus

                              Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                              1 Antwort Letzte Antwort
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