FTI Teil II
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Für mich gehts am 03.06. nach Rhodos. Mit den Unterlagen 14 Tage vorher hat irgendwie nicht geklappt, aber ein paar Tage hab ich ja noch.
Edit: Gerade mit dem Reisebüro telefoniert. 14 Tage vorher hat doch auf den Tag geklappt. Die haben die Unterlagen bekommen und diese sind jetzt per Post auf dem Weg zu mir.
Ich freu mich auf jeden Fall auf den Urlaub!

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Hallo zusammen,
ich würde gerne auch mal meine Erfahrungen teilen die ich indirekt mit FTI gemacht habe. Gebucht wurde ursprünglich über C24 bei FTI eine Reise nach Rhodos. Allerdings stellte sich vorletzte Woche auf Nachfrage direkt beim Hotel heraus, daß das (komplett renovierte) Hotel erst zum 12.7. statt zum 1.7. öffnen würde - das Hotel selbst hat für die Antwort auf meine Nachfrage einen Tag gebraucht. Über C24 bei FTI angefragt, warte ich bis heute auf ein Statement seitens FTI, wie es mit der Reise weitergehen soll - sei es mittels eines Alternativangebots oder komplette Stornierung der ganzen Reise. Ich habe irgendwie den Verdacht daß FTI meinen Stichtag 18.6. verstreichen lassen will, denn nur bis dahin kann ich kostenlos umbuchen oder gegen €100 Gebühr stornieren.
Man kann sich sicherlich vorstellen daß wir mit einer erneuten Buchung oder Umbuchung nicht warten wollten bis FTI sich mal rührt, zumal C24 uns gegenüber erklärt hatte, der Veranstalter habe ja noch ausreichend Zeit für eine Antwort...und das bei weniger als 30 Tagen bis zur Abreise. Wir haben nun eine separate neue Buchung getätigt (diesmal Schauinsland) und hoffen auf eine baldige Rückmeldung von FTI über C24 damit das Storno angesichts des unfertigen Hotels dann auch kostenlos erfolgen kann. Rückstau hin oder her, aber wenn man von Problemen bei der Renovierung weiß, sollte man m.E. in der Lage sein, dem Kunden auch entsprehchend zu antworten.
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Hallo zusammen,
ich würde gerne auch mal meine Erfahrungen teilen die ich indirekt mit FTI gemacht habe. Gebucht wurde ursprünglich über C24 bei FTI eine Reise nach Rhodos. Allerdings stellte sich vorletzte Woche auf Nachfrage direkt beim Hotel heraus, daß das (komplett renovierte) Hotel erst zum 12.7. statt zum 1.7. öffnen würde - das Hotel selbst hat für die Antwort auf meine Nachfrage einen Tag gebraucht. Über C24 bei FTI angefragt, warte ich bis heute auf ein Statement seitens FTI, wie es mit der Reise weitergehen soll - sei es mittels eines Alternativangebots oder komplette Stornierung der ganzen Reise. Ich habe irgendwie den Verdacht daß FTI meinen Stichtag 18.6. verstreichen lassen will, denn nur bis dahin kann ich kostenlos umbuchen oder gegen €100 Gebühr stornieren.
Man kann sich sicherlich vorstellen daß wir mit einer erneuten Buchung oder Umbuchung nicht warten wollten bis FTI sich mal rührt, zumal C24 uns gegenüber erklärt hatte, der Veranstalter habe ja noch ausreichend Zeit für eine Antwort...und das bei weniger als 30 Tagen bis zur Abreise. Wir haben nun eine separate neue Buchung getätigt (diesmal Schauinsland) und hoffen auf eine baldige Rückmeldung von FTI über C24 damit das Storno angesichts des unfertigen Hotels dann auch kostenlos erfolgen kann. Rückstau hin oder her, aber wenn man von Problemen bei der Renovierung weiß, sollte man m.E. in der Lage sein, dem Kunden auch entsprehchend zu antworten.
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Eine alternative Buchung wurde ja bereits getätigt.
Korrekt - kein Hotel, kein Reisevertrag. Ein Alternativangebot kann eh abgelehnt werden, insofern spielt es auch keine Rolle, wann FTI damit um die Kurve kommt.
@paimutan
Dein Ansprechpartner ist allein Check24, also deine OTA. Bei FTI brauchst du gar nicht erst direkt zu insistieren. -
Warum willst du stornieren. Wenn fti dein Vertrag mit dem hotel erfüllt dann kannst du vom Vertrag zurück treten und das kostenlos.
Problem wäre dann kurz vor Schluss wahrscheinlich höhere Preise.xxx überflüssiges Zitat - editiert! xxx
Den Vertrag können sie ja gar nicht erfüllen, die Reise war vom 3.-17.7. gebucht und das Hotel eröffnet erst am 12.7. (wenn sie das rechtzeitig schaffen). Es ging hier ja primär um die zeitliche Abfolge daß man seitens FTI den Kunden doch Bescheid geben kann wenn man Kenntnis von den Problemen auf der Baustelle erlangt - vor allem damit der Kunde sich um eine Alternative bemühen kann.
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Eine alternative Buchung wurde ja bereits getätigt.
Korrekt - kein Hotel, kein Reisevertrag. Ein Alternativangebot kann eh abgelehnt werden, insofern spielt es auch keine Rolle, wann FTI damit um die Kurve kommt.
@paimutan
Dein Ansprechpartner ist allein Check24, also deine OTA. Bei FTI brauchst du gar nicht erst direkt zu insistieren.xxx ... und gleich noch eines! xxx
@vonschmelingSo gar keine Rolle würde ich nicht sagen, immerhin steckt bei FTI schon eine Anzahlung drin die man natürlich gerne in die neue Reise umleiten würde. Insofern ist es durchaus von Belang daß der Veranstalter sich mit der Kommunikation Zeit lässt.
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Behaupte mal dass FTI solvent genug ist, auf solche Spielereien verzichten zu können ..
Weiß gar nicht wo dein Problem liegt .. Du hast nach eigenen Angaben Zeit bis zum 18. umzubuchen oder kostengünstig zu stornieren .. Wir haben gerade mal den 7.6 ...Dein Abflug ist auch noch fast nen Monat hin ..
Die Damen und Herren von FTI haben neben dir vielleicht auch 1-2 Kunden mehr.
Und vielleicht aber auch nur vielleicht ist man mit den Problem deines Wunschhotels bisher noch nicht auf dich zugekommen weil man sich um eine passende Alternative bemüht.Bin schon sehr häufig mit FTI in den Urlaub geflogen und sowohl vom Ablauf als auch von der Kommunikation kann ich nur positives berichten.
Einfach mal durchatmen und nicht in Allem eine Verschwörung sehen ..
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@paimutan
Da deine Anzahlung zu erstatten ist im Falle eines Nichtantretens der gebuchten Reise spielt das gar keine Rolle - Fakt.
Entweder erfüllt FTI / Check24 die vertraglichen Vereinbarungen oder hat keinen Anspruch auf irgendwelche Zahlungen.
"Umleiten" is nich.
Ferner wurde wiederholt erläutert, weshalb die Weiterleitung von Informationen auf Ebene der Vertragspartner nicht immer so simpel ist, wie auch du sie dank der Auskunft des Hotels (übrigens rechtlich wertlos!) erlangt hast.
Im Prozess können verschiedenste Leistungserbringer involviert sein (typisch Bettenbanken), mit welchen der Veranstalter Verpflichtungen eingegangen ist. Erst wenn von dieser Partei die Nachricht ergeht, dass das Hotel nicht verfügbar ist, kann sie an den Leistungsempfänger weitergegeben werden.
Ich möchte mit diesen Erläuterungen der offenbar sehr verbreiteten Vorstellung entgegentreten, dass es sich bei Vermittlern und Veranstaltern um überwiegend völlig verschnarchte Vereine handelt, die den smarten Selbstermittler Urlauber restlos unterschätzen.Fazit: Deine Risiken liegen im homöopathischen Bereich, pacta sunt servanda.
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Hallo zusammen,
ich würde gerne eure Meinung zur Fortsetzung erfahren.
Wir hatten ja über C24 eine Pauschalreise gebucht die von FTI durchgeführt werden sollte. Das Ganze mit einer Option, bis zum 18.6. entweder kostenfrei umzubuchen oder für €100 Gebühr zu stornieren (ja ich weiß, die Stornogebühren sind sonst ganz andere). Nun hat sich herausgestellt, daß das gebuchte Hotel zum Reiseantritt am 3.7. nicht fertig wird. FTI hat daraufhin über C24 eine Alternative angeboten und in seinem Schreiben C24 aufgefordert, uns als Kunden zu fragen ob wir mit der angebotenen Alternative einverstanden sind.
Nach einem Gespräch mit C24 heute kam heraus, daß auch bei Nichtzustandekommen der Reise und Nichtgefallen der angebotenen Alternative uns als Kunden nur die Option bleibt, für €100 Gebühr zu stornieren. Das finden wir angesichts der Konstellation natürlich unerfreulich und daher die rein informative Frage, ob es sich hier um übliches Reiserecht handelt? C24 meinte nämlich auch, daß FTI theoretisch zahlreiche weitere Alternativen anbieten kann und damit seine Verpflichtungen erfüllt, am Ende sei der Kunde quasi selbst schuld wenn ihm die Alternativen nicht gefallen.
Würde mich über sachliche Rückmeldungen zu der Frage freuen! -
Du hast ein bestimmtes Hotel gebucht, das ist eherner Bestandteil deines Reisevertrages.
Demgemäß musst du keine andere Beherbergung akzeptieren, der Vertrag wird aufgehoben und es bestehen keinerlei berechtigte Forderungen zur Zahlung irgendwelcher Gebühren dir gegenüber (falls das vertraglich anders geregelt sein sollte wäre es angreifbar. Über deinen tatsächlichen Vertrag informierst du kaum!?).
Was auf immer dir die Stimmen vorgetragen haben - kein Hotel kein Vertrag.
Dabei ist vollkommen unerheblich, ob du dich mit der Alternative subjektiv "verbessert" hättest - denn kein Upgrade der Welt hebt deinen Anspruch auf die Entscheidung für ein ganz bestimmtes Hotel auf. -
Du hast ein bestimmtes Hotel gebucht, das ist eherner Bestandteil deines Reisevertrages.
Demgemäß musst du keine andere Beherbergung akzeptieren, der Vertrag wird aufgehoben und es bestehen keinerlei berechtigte Forderungen zur Zahlung irgendwelcher Gebühren dir gegenüber (falls das vertraglich anders geregelt sein sollte wäre es angreifbar. Über deinen tatsächlichen Vertrag informierst du kaum!?).
Was auf immer dir die Stimmen vorgetragen haben - kein Hotel kein Vertrag.
Dabei ist vollkommen unerheblich, ob du dich mit der Alternative subjektiv "verbessert" hättest - denn kein Upgrade der Welt hebt deinen Anspruch auf die Entscheidung für ein ganz bestimmtes Hotel auf.Überflüssiges Zitat entfernt
Vielen Dank, was ist denn mit "informierst du kaum" gemeint - fehlen zur besseren Beurteilung noch nähere Angaben? Wenn ja, reiche ich die gerne nach. Wie würde man denn als Kunde vorgehen, wenn FTI z.B. bei der Rückzahlung der Anzahlung von ca. €1.000 einfach €100 einbehält? Geht man mit so etwas zum Anwalt der den Fall u.U. wegen zu geringem Streitwert nicht aufgreifen würde - oder kann man z.B. zur Verbraucherzentrale oder zur Ombudsstelle gehen?
PS: habe mir mal die beigefügten Unterlagen angesehen. Relevant sind da m.E. zwei Unterlagen:
- Formblatt nach EU-Richtlinie 2015/2302 -> Da steht drin: "Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
=> Ist es schon ein "wesentlicher Bestandteil" in der rechtlichen Auslegung, wenn das gebuchte Hotel geschlossen ist und der Veranstalter eine vergleichbare Alternative (gleiche Kategorie, Ort, Verpflegung, Zimmertyp) anbietet?
- AGB des Veranstalters -> Hier könnten folgende Regelungen relevant für die Auslegung sein:
"FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden."
=> Könnte sich der Veranstalter hierauf beziehen wenn er ein alternatives Hotel anbietet?
"Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 4 (2)) oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von FTI gesetzten angemessenen Frist die Änderung anzunehmen oder ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten."
=> Das würde m.E. den kostenfreien Rücktritt vom Vertrag, auch ohne die €100 Gebühr, rechtfertigen, oder?
"Bei einem Rücktritt von Pauschalreisen hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von FTI zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die
Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von FTI unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären."=> Wenn das Hotel nicht rechtzeitig öffnet, sind das gemäß dieser Definition "außergewöhnliche Umstände" die FTI nicht kontrollieren kann?
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Die von dir zitierten Passus der AGB beziehen sich im Wesentlichen auf Schadenersatzansprüche, bzw. schließen diese aus.
Der Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisespreises bleibt davon unberührt. Dieser besteht in deinem Fall eindeutig.
Sollte - was ich nicht annehme! - FTI die 100€ einbehalten kannst du z.B. einen Mahnbescheid erwirken, allerdings auch einen Anwalt bevollmächtigen. Manchmal muss man sich um noch deutlich geringere Werte streiten. -
Die von dir zitierten Passus der AGB beziehen sich im Wesentlichen auf Schadenersatzansprüche, bzw. schließen diese aus.
Der Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisespreises bleibt davon unberührt. Dieser besteht in deinem Fall eindeutig.
Sollte - was ich nicht annehme! - FTI die 100€ einbehalten kannst du z.B. einen Mahnbescheid erwirken, allerdings auch einen Anwalt bevollmächtigen. Manchmal muss man sich um noch deutlich geringere Werte streiten.Vielen Dank für die Antwort, vonschmeling!
Ich hatte zwischenzeitlich bei FTI Product Solutions (von denen kam der Alternativvorschlag) direkt nachgefragt und die haben mir per Mail bestätigt, daß die Anzahlung bei einem Storno vollständig zurückbezahlt wird,
Bleibt natürlich die Frage offen, wie Check24 als Vermittler darauf kommt, daß diese €100 Stornogebühr in jedem Fall zu zahlen seien. Diese Option ist normalerweise ja ganz gut wenn man bis 14 Tage vor Reiseantritt stornieren will ohne einen hohen Prozentsatz der Reisekosten zu verlieren, und man hat das denke ich wegen der Covid-Pandemie eingeführt um den Reisenden mehr Flexibilität zu geben. Wenn jedoch wie hier das Hotel nicht fertig wird, deuten ja alle Anzeichen darauf hin, daß keine €100 Gebühr anfällt - umso merkwürdiger also das Verhalten von Check24. Man könnte man fast meinen, die bekommen einen Anteil an diesen €100 den sie nicht verlieren wollen...oder aber sie sind schlicht schlecht informiert.
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Lass es mich so sagen:
Deine zuletzt geäußerte Vermutung trifft zumindest auf deinen Gesprächspartner m/w/d im Auftrag von Check24 zu. Für derartige Feinheiten lagen keine Richtlinien vor und sie/er/es hat gemutmaßt.
Bitte ziehe daraus keine Rückschlüsse auf die Professionalität des Unternehmens insgesamt - die ist so schlecht nicht.
Bleibt ein "G´schmäckle" im Hinblick darauf, dass der Vermittler die maßgebliche Institution zur Auskunft sein sollte - das gilt es dererseits wohl mal zu checken!? -
Eine Pauschalreise? Das kommt alles per Mail. Schau auch mal in den Spamordner. Eigentlich müsste das aber schon da sein oder wurde kurzfristig gebucht? Da ich bei HC buche, habe ich alles in meinem HC/meine Buchungen. Gibt es so etwas auch bei AidU, einen eigenen Bereich für getätigte Buchungen? Wenn nichts zu finden ist, rufe da an, wann. Du bekommst sicherlich nur einen Voucher/Bestätigung für das hinterlegte e-Ticket der Fluggesellschaft. Da reicht dann der Reisepass zum Check in.
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Hallo, das sollte aber nicht zu übersehen sein wenn man schon bei denen bucht.

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