Die meisten Leser dürften den Vorfall als solchen verstanden haben und sich lediglich fragen, warum du diese deine aufschlussreichen Recherchen nicht vor der Versteigerung angestellt hast?
Rechtlich könnte es sich um einen Verstoß gegen die Bestimmungen des UWG handeln (deutsches Recht), das ist aber noch kein Betrug (StGB), zumal ja noch nicht einmal ein Abschluss zustande kam.
Deine Erfahrung reiht sich ein in eine Litanei negativer, sei das nächste Mal einfach wacher und strenge gleich Nachforschungen an. Man kann inzwischen ja beim Kauf von Teebeuteln oder Haferflocken Verbrauchermeinungen finden, bei einer Reisebuchung sollte die Maßnahme selbstverständlich sein.
Wie ich bereits sagte: Niemand hat was zu verschenken! Die Pferdefüße kann man als aufmerksamer Konsument quasi schon riechen!