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Hausgemachte Sondervorschriften für Keditkarten

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  • wukovitsW Offline
    wukovitsW Offline
    wukovits
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo
    Als ich heuer meinen Ausflug bei der Reiseleiterin mit meiner Kreditkarte (valid 07/05)
    bezahlen wollte, meite die Dame:
    "Es gibt eine Anweisung von "ganz oben" , das die Karte noch mindestens 2 Monate gültig sein muß.
    Als ich darauf ziemlich ungehalten wurde, hat die Dame Ihr Büro angerufen, und plötzlich war die Anweisung von "ganz oben" kein Thema mehr.
    Ich hätte gerne gewußt ob Ihr auch schon solche Erfahrungen gemacht habt.
                                                             Gruß
                                                             Karl

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    • holzwurmH Offline
      holzwurmH Offline
      holzwurm
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      ich habe kein Problem mit Kreditkarten die kurz vor dem Ablaufen sind.

      Ich frage halt die Reiseleitung, ob Sie ihre Ausflüge verkaufen will oder nicht. Falls meint sie sei auf meine Umsätze nicht angewiesen, dann buche ich halt bei einem anderen Veranstalter, der im Hotel Zimmer hat. Natürlich erfolgt Meldung an Service-Center und Veranstalter über das Verhalten der Reiseleitung.

      Sollte Sie meinen die Kreditkarte nicht nehmen zu wollen, dann sage ich ganz offen, daß dies eine Beschwerde im zuständigen Service-Center sowie eine Meldung in Deutschland an den Veranstalter geht.

      Dann nimmt sie schnell die Kreditkarte, bevor ihr Job auf dem Spiel steht.

      Gruß
      Karl-Heinz

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      • SternediebS Offline
        SternediebS Offline
        Sternedieb
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Naja - eine Kreditkarte hat ein Ablaufdatum - damit man genau erkennen kann wann sie abläuft. Wenn sie nicht genommen wird, weil sie nur noch 2 Monate gültig ist, müsste das "Haltbarkeitsdatum" der Karte ja 2 Monate früher ablaufen. 😉

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