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  • thyra03T Offline
    thyra03T Offline
    thyra03
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo!
    Wir haben ein Zusage von 800 euro in bar oder 1000 euro gutschein (air berlin)angeboten bekommen.Eingeklagt wurden 1600 euro.Sprich für 4 Personen 400 euro.
    Wir hatten einen technischen Defekt am Höhenleitwerk.
    Maschine war grad aus Deutschland gekommen(wohl ohne den defekt).es war eine neu angeforderte Maschine,da die ursprüngliche in Düsseldorf sich nicht betanken ließ(aussage ner Freundin,die vorher in unserem flieger saß)
    Die Reiserechtabteilung von Air Berlin rief meinen Anwalt an,daß 50 euro zu wenig seien für die std die wir später ankamen.Zuerst wurden uns nur 50 euro angeboten,weil die dafür nicht zuständig seien,weil eine andere Firma für die Wartung zuständig sei.
    Tja Frage annehmen oder volles Geld einklagen?Man denkt sich,wenn Air Berlin schon 800 euro anbietet,dann sind unsere Chancen ganz gut,sonst würden sie sich ganz drücken.
    vllt habt ihr mehr Erfahrung
    gerichtstermin wäre am 14.01.11

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    • tina1312T Offline
      tina1312T Offline
      tina1312
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ein ziemlich wirrer Bericht! Ob du einen Vergleich annimmst, ist deine persönliche Einschätzung, ob der Abfindungsbetrag für dich ok ist. Außerdem wirst du ja wohl anwaltlich vertreten sein und der Jurist wird dir mehr sagen können, wie hoch das Prozeßrisiko bei Weiterführung des Prozesses ist und wie deine Aussichten sind.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • thyra03T Offline
        thyra03T Offline
        thyra03
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        also ich hab das gefühl,daß der anwalt sich selbst nicht so gut auskennt.Er läßt alle Spalten offen von 0 bis vergleich oder die vollen 1600 euro.
        Das hilft natürlich nicht weiter.

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        • bernardo2001B Offline
          bernardo2001B Offline
          bernardo2001
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          in der Tat - etwas wirr formuliert. Ich gehe davon aus, dass Du bereits eine Klage eingereicht hast und von der Fluggesellschaft fuer 4 Personen je Euro 400,-- Ausgleichszahlung einforderst. Die Fluggesellschaft bietet Dir als aussergerichtliche Einigung Euro 800,-- als Zahlung an, oder Euro 1.000,-- als Gutschein. Ich gehe ferner davon aus, dass die Euro 400,--, die Du pro Person einforderst, auf Grund der Entfernung Berechtigung hat.

          Also grundsaetzlich duerfte es so sein, dass die Fluggesellschaft fuer technische Probleme an ihren Maschinen einzustehen, also zu haften hat. Aus diesem Grunde hast Du meiner Meinung nach gute Aussichten vor Gericht die Sache zu gewinnen. Die Fluggesellschaft kann dann natuerlich in Berufung gehen, und alles wird zur unendlichen Geschichte.....

          Hast Du denn ueberhaupt die Frage hinsichtlich der Kostenverteilung geklaert? Wenn Du das Angebot der Fluggesellschaft annimmst, wer zahlt dann Deinen Anwalt??? An Deiner Stelle wuerde ich einen Gegenvorschlag unterbreiten - Euro 1.000,-- als Zahlung und Uebernahme aller bisherigen und folgenden Gerichts- und Anwaltskosten durch die Fluggesellschaft. Geht die Fluggesellschaft darauf ein ist die Sache zeitnah fuer Dich erledigt.

          Du musst entscheiden.

          Viele Gruesse
          bernardo2001

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • thyra03T Offline
            thyra03T Offline
            thyra03
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Zitat ist völlig entbehrlich, der Beitragb steht ja unmittelbar drüber....ein @reicht in solchen Fällen-daher entfernt..

            gut erfasst.genauso ist es.
            Ich bezahle für meinen Anwalt nichts,da ich eine Rechtschutzversicherung bei der advokat hab(ohne Zuzahlung)
            Der Anwalt hat auch die Zusage für die Klage,die wir extra einnehmen mußten bevor wir diesen Schritt gegangen sind

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mkfpaM Offline
              mkfpaM Offline
              mkfpa
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wieviele Stunden sind denn die von dir genannte "std"? (Zitat: ....50 euro zu wenig seien für die stddie wir später ankamen.....).
               
              Damit ist es dann etwas einfacher deine Chancen abzuschätzen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • thyra03T Offline
                thyra03T Offline
                thyra03
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                wir sollten ursprünglich um 19,35 uhr fliegen und sind stattdessen um 0,45 uhr(quasi nächster tag) geflogen.
                ich kann es auch nur so wieder geben wie es mir der anwalt am tel geschildert hat.fakt ist die geben zu das die 50 euro(die zuerst angeboten wurden) zu wenig sind.aber erst nachdem sie die klage bekommen hatten.

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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @thyra
                  am besten ist, du lässt deinen anwalt machen.
                  wenn deine rechtsschutzversicherung die kosten übernimmt, du den sachverhalt nicht richtig wieder geben kannst und auch nur von telefonaten was weißt, dann hat hier alles spekulieren wirklich keinen sinn.
                  versteh mit bitte nicht falsch. nicht, dass ich will, dass man dir nicht hilft.
                  aber vom hörensagen, wie man es dir geschildert hat, was dein anwalt sagt,.......
                  das ist wirklich keine gute grundlage für eine verbindliche hilfe.
                  der anwalt wird ja schließlich bezahlt.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • thyra03T Offline
                    thyra03T Offline
                    thyra03
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    also das vergleichsangebot hab ich schriftlich vom anwalt bekommen.er hat mir nur über´s tel näheres über das telefonat mit air berlin erzählt

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mkfpaM Offline
                      mkfpaM Offline
                      mkfpa
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der länge der Flugstrecke.
                       
                      Ab 3 Stunden Verspätung, was bei euch ja der Fall ist, gibt es für Flüge bis 1500 KM pro Person €250.-, bei längeren innereuropäischen Flügen €400.- p.P. und bei Interkontinentalflügen über 3500 KM €600.- p.P. (Ich habe die Formulierung für die Entschädigungshöhe bewusst etwas vereinfacht. Deshalb bitte nicht auf dem letzten Komma des Gesetzestextes rumreiten).
                       
                      Wenn du uns jetzt noch sagst von wo nach wo ihr geflogen seid, dann kann man das schon recht gut abschätzen. Aber die niedrigste, euch gesetzlich zustehende, Entschädigung sollte für 4 personen €1000.- in Bar sein.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • wukovitsW Offline
                        wukovitsW Offline
                        wukovits
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo thyra03
                         
                        Ich vermute, das deine Forderung auf der Fluggastrichtlinie der EU basiert.
                        Wenn die Sachlage eindeutig ist hast Du keinen Grund einem Vergleich zuzustimmen.
                        Da Du eine Rechtschutzversicherung hast, brauchst Du keine Angst zu haben auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben falls die Fluglinie während des Verfahrens einlenkt. Was hat Dir dein Anwalt geraten?
                        Gruß
                        Karl

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • bernardo2001B Offline
                          bernardo2001B Offline
                          bernardo2001
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Na, wie sie schreibt, scheint der ja keine Ahnung zu haben.

                          Und aus dem Satz .....Der Anwalt hat auch die Zusage für die Klage,die wir extra einnehmen mußten bevor wir diesen Schritt gegangen sind..... kann man ja hoechstens spekulieren, dass die Zusage fuer die Klage wohl von der Rechtsschutzversicherung erfolgte.

                          Viele Gruesse
                          bernardo2001

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • tina1312T Offline
                            tina1312T Offline
                            tina1312
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Genau das meint sie. Die Rechtsschutzversicherungen geben eine Zusage zunächst nur für das außergerichtliche Geschehen, die Zusage für das streitige Verfahren muss gesondert eingeholt werden. Allerdings verstehe ich die Fragestellerin nicht, dass sie ihre Sache hier beraten haben will, obwohl sie anwaltlich vertreten wird. Vielleicht sollte sie mal gründlich mit ihrem Anwalt reden. Hier wird doch eh meist nur "Halbwissen" weitergegeben.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • thyra03T Offline
                              thyra03T Offline
                              thyra03
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              hallo!
                              ich weiß das uns pro person 400 euro zusteht laut eu verordnung(antalya türkei)
                              mein anwalt hat mir ja noch nicht mal geraten zu klagen,daß hab ich gesagt wir klagen.weil 50 euro mehr oder weniger,wenn juckt das schon.
                              er hat auch diesmal zu nichts geraten.weder annehmen noch weiterklagen,wie ich ja bereits geschrieben hab.
                              tja gelbe seiten sagt auch nicht grade welcher anwalt nun gut oder schlecht ist.
                              also ich hab bei ihm das gefühl die entscheidung selbst treffen zu müssen.er führt nur das aus was ich will.
                              wäre da als beispiel eine organisation von änwälten,die drauf spezialisiert sind wie eu-claim die wüßten wie weit man gehen kann und was aussicht auf erfolg hat.
                              das gefühl hab ich bei meinem anwalt nicht.
                              aber was will ich machen
                              kosten hab ich zum glück keine,auch die zusage zur klage vor gericht hab ich ja.
                              die findet am 14.01.11 statt

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • thyra03T Offline
                                thyra03T Offline
                                thyra03
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                aber ich weiß ja leider nicht ob die sachlage 100 % ist,sonst würd ich die vollen 1600 euro verlangen.das ist mein gedenken.
                                ich hab mal gelesen,daß sie beim plötzlichen! defekt nicht haften müssen.
                                mal hab ich gelesen,daß sie sich bei techn.defekt sich nicht drücken können.
                                 
                                Technische Probleme mit dem Flugzeug sollen allerdings nach dem EuGH-Urteil nicht unter diese Ausnahmeregel fallen. Die Ursache muss außerhalb des Einflussbereiches der Fluggesellschaft liegen, so dass die Ursache von der Fluggesellschaft nicht zu beherrschen sei. Die Beweispflicht hat die Airline.

                                da steht außerhalb.air berlin sagt die wartung des höhenleitwerk(was bei uns war)würde nicht von denen durchgeführt werden.
                                 
                                Die Fluggesellschaften kommen nur dann ohne Ausgleich davon, wenn der Flugausfall aufhöhere Gewaltzurückzuführen ist. Zu höherer Gewalt zählt zum Beispiel ein plötzlicher technischer Defekt sowie ein wetterbedingter Ausfall

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • mkfpaM Offline
                                  mkfpaM Offline
                                  mkfpa
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Das Verhalten eures Anwalts wundern mich auch erheblich.
                                   
                                  Laut EU Verordnung sind die 400.- (fuer euren Fall) ja wohl recht eindeutig. Da wuerde ich mich nicht auf den Angebotenen Vergleich einlassen.
                                   
                                  Ich wuerde denen hoechstens ein Gegenangebot ueber 1800.- Euro (Geld) machen, mit Hinweis auf die EU Verordnung und dass sie sich damit wenigstens die Gerichts- und Anwaltskosten sparen. 😉
                                   
                                  Edit: Es spielt keine Rolle wer eine Reperatur durchfuehrt und es gibt auch bereits Urteile zu Entschaedigungen bei Flugzeugdefekten.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • juanitoJ Offline
                                    juanitoJ Offline
                                    juanito
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Reparatur
                                     
                                    Reperatur heisst es zwischen Elbe und Oder 😆

                                    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • June2J Offline
                                      June2J Offline
                                      June2
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @juanito: niveaulos.

                                      Ansonsten: schon mal über einen Anwaltswechsel nachgedacht? Mir scheint, du hast dir da nicht den Besten auf diesem Gebiet herausgesucht. Versuchs doch mal bei einer Großkanzlei. Die haben oftmals Experten für mehrere Fachgebiete.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        chepriC Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        thyra03 wrote:
                                        aber ich weiß ja leider nicht ob die sachlage 100 % ist,sonst würd ich die vollen 1600 euro verlangen.das ist mein gedenken.

                                        Und warum soll hier jemand sein, der die Sachlage besser kennt als du und dein Anwalt? Welche Antwort willst du hören? Die vorsichtigen unter uns werden schreiben "Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach". Und die "Spielernaturen" animieren zum Klagen. Persönlich glaube ich zwar nicht, dass du bei einer Klage etwas verlieren kannst, wenn dir außergerichtlich schon dieser Betrag geboten wird, aber man weiß ja nie. Wichtig ist jedenfalls, dass eine Kostenentscheidung getroffen wird, aber das sollte nun wirklich dein Anwalt wissen.

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                                          #20

                                          ich hab einen anwalt extra fürs reiserecht ausgesucht.

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