Pauschalreise - Flug gestrichen
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Hallo,
im Jan. habe ich bei Magic Life (ML) eine Reise gebucht.
Nun wurde von der Tui der Flug gestrichen.
ML hat mir darauf zwei Angebote geschickt und eine 2 Tages Frist mich zu entscheiden.
Das erste Angebot 50€ billiger dafür aber München statt FRA als Flughafen.
Das wären 2x 350km die zu fahren wären. (Info: Zug zum Flug ist im Preis drin.
Ich will aber nicht 700km im Zug verbringen)
Das zweite Angebot, gleicher Flughafen, jedoch 2 Wochen früher und 25% Mehrkosten.
Geärgert hat mich hierbei, dass ML mir nicht entgegengekommen ist.
Beide Gegenangebote kann ich zum gleichen Preis selbst buchen.
Beide Angebote habe ich daher als unzumutbar abgelehnt.Danach haben die mir geschrieben, dass ich kostenfrei stornieren kann.
(Info: Was ich bislang noch nicht getan habe)
Hier bin ich mir nicht sicher. ML kann sein Angebot nicht halten.
Warum muss ich dann vom Vertrag zurücktreten und nicht ML ?
Macht das einen Unterschied ?Vielen Dank im Voraus
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Hallo,
ML duerfte Deiner Schilderung nach lediglich der Vermittler sein. Dein tatsaechlicher Vertragspartner ist die TUI, die ja Veranstalter Deiner urspruenglich gebuchten Reise ist.
Mit was soll Dir denn ML entgegen kommen? Du kannst doch kostenlos zuruecktreten, wenn Dir die Alternativen nicht zusagen.
Solltest Du die urspruenglich gebuchte Reise bei einem anderen Veranstalter jedoch einbuchen koennen, und wenn das mit Mehrkosten fuer Dich verbunden ist, kannst Du diese Kosten gegen die TUI geltend machen, aber nicht gegen ML.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
@kelvan
willkommen im forum.
ein fall, wie deiner, wird hier schon mehrfach diskutiert.
du bist also nicht allein
hier
http://www.holidaycheck.de/thema-Alles+zum+Thema+Flugzeitenaenderung+Flugverspaetung+Flugstornierung-id_30784.html
wird auf den letzten seiten genau das thematisiert.
lies dir das mal in ruhe durch.
wenn du dann fragen hast, kannst du sie ja dort stellen- -
bernardo2001 wrote:
Solltest Du die urspruenglich gebuchte Reise bei einem anderen Veranstalter jedoch einbuchen koennen, und wenn das mit Mehrkosten fuer Dich verbunden ist, kannst Du diese Kosten gegen die TUI geltend machen,@Bernardo2001
Nachdem ich von dir ja inständig gebeten wurde, hier keine Beiträge mehr zu schreiben, wäre es für die Fragestellerin sicher sehr hilfreich, wenn du für diesen Ratschläg auch die rechtlichen Grundlagen angeben würdest. Denn behauptet kann viel werden, ob es aber auch stimmt, ist eine andere Frage. -
Da bist Du aber kraeftig im Irrtum, dass ich Dich 'instaendig' gebeten haette, das Forum zu verlassen. 'Instaendig' bedeutet z.B. auch kniefaellig, und da darf ich Dir etwas verraten - einen solchen Aufwand vor Dir auf die Kniee zu gehen, das wuerde mir in der Tat zu weit gehen.
Nur ist es so, wenn man staendig mit irgendwelchen Massnahmen droht, dann sollte man auch konsequent sein. Aber an Konsequenz - auch da scheint es Dir maechtig zu fehlen.Zum Sachverhalt bleibt zu sagen, dass es so zu sein scheint, dass hier der RV entgegen § 651 c, 1 BGB nicht in der Lage ist, die gebuchten Leistungen ohne Mangel zu erbringen, da er die zugesagte und gebuchte Eigenschaft, naemlich ab Frankfurt zu fliegen, nicht einhaelt.
Alternativen des RV lehnt der Reisende wg. Unzumutbarkeit ab. Nun kann man sich natuerlich darueber streiten, ob es zumutbar ist, eine Zugfahrt hin und zurueck nach Muenchen zu akzeptieren.
Dem Reisenden ist es allerdings moeglich nach § 651 c, 3 BGB selbst Abhilfe zu schaffen. Kann er nun die absolut identische Reise ueber einen anderen RV einbuchen, hat der urspruengliche RV die Mehrkosten zu tragen, wenn denn solche anfallen. Da gibt es meines Wissens auch ein paar Urteile, die mir z.Zt. jedoch nicht vorliegen.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
NUr zur Klarstellung: Magic Life ist weder RV noch Vermittler. Demzufolge kann ML auch keine Angebote machen, wenn -wie hier- der RV informiert, das ein Flug gestrichen worden ist. Die Sachlage ist einfach und dennoch nicht ohne Brisanz. Unbestritten hat der RV den Reisevertrag von seiner Seite aus gebrochen und wäre schadensersatzpflichtig. Was vorgelegt wurde sind aber lediglich neue Angebote. Kostenfreies Stornieren ist unstreitig möglich, aber was ist, wenn der Reisende die neuen Angebote als nicht zumutbar ablehnt ? Ich gehe mal davon aus, das es sich um eine Reise in ein aktuelles Krisengebiet gehandelt hat, also entweder Tunesien oder Ägypten. Über Flugzeitenänderungen brauchen wir nicht zu diskutieren, aber hier geht es um andere Flughäfen und andere Zeiten. Die RV geben dazu in ihren AGB nur wachsweiche Informationen, wonach das möglich sei. Juristisch ist das aber nicht haltbar.
Aber Vorsicht: alles was sich jetzt mit der Bewältigung der Krisen in Ägypten und Tunesien befasst ist Neuland. Richtig ist aber auch, das es bereits Entscheidungen gab, was die Änderung eines Flughafens angeht. Was ist zumutbar ? Statt Köln z.B. Düsseldorf leuchtet mir ein, aber -willkürliches Beispiel- statt Hannover neu München ? Unabhängig davon muss der RV natürlich die Kosten der geänderten Anreise bezahlen, was bei der TUI aber in aller Regel keine Rolle spielt, da Zug zum Flug includiert. Und wie ein Richter 350 km Zugfahrt beurteilt weiss keiner. Da spielen natürlich auch die Flugzeiten eine Rolle, denn niemand darf verlangen, sich deswegen eine Nacht um die Ohren zu schlagen.
Ich hatte mit der TUI dazu einen Präzedenzfall: Rückflug statt nach München nach Stuttgart, Ankunft ca. 22.30 Uhr. Die TUI hat anstandslos eine Hotelübernachtung in Stuttgart bezahlt und sogar noch den Absacker um Mitternacht an der Bar.
Sollte es für den TO aber alternative Flüge geben -zu seinem gebuchten Zeitpunkt- würde ich darauf dringen. Ansonsten bleibt es nur mit Verhandlungen mit der TUI, oder eben zu stornieren, und mit der TUI juristisch zu streiten. Es sollte aber möglich sein, die gleiche Reise wenn auch 14 Tage versetzt zum gleichen Preis zu bekommen.
Gruss Gabriela
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@bernardo
Von Verlassen des Forums war ja auch nie die Rede, aber mit der präzisen Anwendung von Sachverhalten hapert es halt ein wenig.
Was den Versuch angeht, den Sachverhalt juristisch aufzuarbeiten nur der Hinweis, dass die erste Frage (bevor man sich blindlings auf 651c stürzt) die geklärt werden müßte, die ist, ob überhaupt noch ein Vertragsverhältnis besteht.
Jetzt darfst du gerne wieder weitermachen. -
"Seit 2004 ist Club Magic Life eine 100prozentige Beteiligung der TUI AG, mit Sitz in Hannover." Hier nachzulesen (Dies zum Thema Vermittler / RV)
Ob eine durch R&F inkludierte dreistündige Zugfahrt im ICE von FRA nach MUC - und ich gehe mal davon aus: 1. Klasse - zumutbar ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Was den Aufpreis für eine 14 Tage vorverlegte Reise betrifft, so könnte ich mir vorstellen, dass dieser Aufpreis verhandelbar ist.
Denn - wie aus anderen Beiträgen zu den z. Zt. gestrichenen Flügen nach Ägypten / Tunesien, etc. immer wieder hervorgeht, ist ein Verhandeln mit der TUI sehr wohl möglich.
Führt diese Alternative zu keinem befriedigenden Ergebnis, kann man kostenfrei stornieren... und ja, das musst du tun, da du die neuen Angebote ablehnst.
Was ich nicht wirklich verstehe, sind diese 2 Sätze:
"Beide Gegenangebote kann ich zum gleichen Preis selbst buchen.
Beide Angebote habe ich daher als unzumutbar abgelehnt."
Geht es dir hier um eine Entschädigung ?
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ist aber seit diesem Jahr nicht mehr so. Wir hatten im Januar nur noch die 2. Klasse ! Alle müssen sparen ! Was die 350 km Bahnreise -egal, ob 1. oder 2. Klasse angeht- können sich Ansichten eines Betroffenen und -im Streitfall- eines Richters ( mit denen der RV sowieso ) durchaus unterscheiden. Wichtig sind auf jeden Fall die Flugzeiten, diese müssten bei der Bewertung der Zumutbarkeit auf jeden Fall berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob sich u.U. auch die ursprünglichen Flugzeiten hätten ändern können. Ich bin auch dafür zu verhandeln, denn auch die TUI möchte eigentlich keinen Reisenden durch Storno verlieren.
Gruss Gabriela
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Frage: wann gebucht ? Und die Reiseunterlagen hast du auch noch nicht, immer möglich, das es doch noch eine "böse" Überraschung gibt. Oder doch schon erhalten ?
Gruss Gabriela
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@gabriela
Reiseunterlagen am 25.3. (Abflug 21.4.) - gestern - erhalten.
Aber ich habe mal eben nachgeschaut - im Preisteil des Kataloges:"Bei Buchung einer TUI-Paketreise (inkl. Flug) aus diesem Katalog ist eine Fahrkarte der 1. Klasse der DB inklusive.... Bei Buchung eines TUI individuell Angebotes aus diesem Katalog und einem zubuchbaren Flug des Veranstalters TUI... erhalten Sie auf Wunsch eine Fahrkarte 2. Klasse..."
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hallo,
ich hole den thread nochmal hervor, weil ich gerade dasselbe problem habe, und nicht über die aktuelle gesetzeslage bescheid weiss
ich habe im januar bei Magic Life eine pauschalreise in die türkei gebucht, von München nach Dalaman, für den 22.07.2016, abflug 6.10 uhr morgens, 7 tage später der rückflug
wurde jetzt informiert, dass der flug gestrichen wurde, mein flug würde auf einen abflug ab FRANKFURT umgebucht werden, zum selben preis , abflug 15.00 Uhr nachmittags, 22.07
alternativ würde mir noch ein Flug am 23.07 angeboten abflug 5 uhr morgens, ab WIEN (ich komme aus österreich), der preis der pauschalreise würde sich von 3700 auf 4200 erhöhen, für mich würde es aber beim ursprünglichen preis von 3700 bleiben
ich habe nun 2-3 tage zeit mich zu entscheiden, natürlich wäre auch eine kostenlose stornierung möglich
ich habe mich schon lange auf den urlaub gefreut, möchte genau an dieses reiseziel und in dieses hotel, allerdings sind die alternativen meiner meinung nicht zumutbar wegen der weiteren anreise
welche rechtlichen möglichkeiten habe ich, um mit diesen eventuellen rechten im rücken vielleicht auch einen flug am MUC ohne aufpreis auszuhandeln? (erste anfragen haben ergeben, dass flüge ab MUC die pauschalreise jetzt auf 4800 euro verteuern würden)
auf eine rasche antwort würde ich mich sehr freuen
lg
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Damit ich es richtig verstehe: Es gibt also noch Flüge ex MUC, nur nicht am betreffenden Reisetag?
Falls das so korrekt ist, würde ich meinen du hast gute Aussichten sofern du flexibel bist hinsichtlich des Datums. Das schließe ich aus dem Angebot, ex VIE ohne Aufpreis fliegen zu können. Du solltest darlegen, dass eine 7 tägige Reise für dich sinnlos wird wenn die Anreise zum Flughafen bereits einen Tag beansprucht. Der Abflugort MUC ist ein wesentlicher Bestandteil des Reisevertrages, welchen zu erfüllen oberstes Gebot für den Veranstalter sein muss. Das Angebot alternativer Abflughäfen ist häufig der Tatsache "Termintreue" geschuldet. Ist es dir möglich auch 3 Tage früher oder später zu reisen, wird man sehr wahrscheinlich auf deinen entsprechenden Vorschlag eingehen - immer vorausgesetzt der RV hat noch Kontingente.
Teile mit, dass du unbedingt auf MUC-DLM bestehst, nicht jedoch auf das exakte Datum - ich bin ziemlich sicher, du bekommst ein alternatives Angebot ohne Aufpreis.
Viel Gück und im Voraus danke für deine Rückmeldung! -
ja richtig, wenn ich auf die ML-seite gehe, dann gäbe es da noch flüge MUC-Dalaman in der preisrange von ca. 4000-4800 eur und zwar täglich um die 2-4 flüge in den zweiwochen vor meinem eigentlich geplanten abflug am 22.07 (die tui-hotline nannte mir heute aber nur flüge ab 4800, wofür ich aufpreis zahlen muesste)
es gibt sogar einen einzig verbliebenen flug am 22.07, der über 5000 euro kosten würde(welchen die tui-hotline aber als ausgebucht betitelt)
ex VIE wurde wahrscheinlich auch abgeboten, weil in dieser region mein eigentlicher wohnsitz liegt, allerdings bin ich aus privaten gründen (verorgung des hundes, verwandschaft, urlaubsplanung) eben in den 3 letzten wochen vor 22.07 eher in der region MUC, weshalb ich auch von dort gebucht habe
werde also am montag meine zeitliche flexibilität (von 2 wochen!!) anbieten, gleichzeitig die beiden anderen abflugorte (fra, vie) als unzumutbar ablehnen!
mich haette halt noch interessiert, ob ich halt auch ein recht auf vertragserfüllung habe EX MUC, wenn es von dort eigentlch jeden tag ausreichend flüge gibt, diese halt jetzt um ca. 30% teurer angeboten werden, als mein ursprünglich gebuchtes angebot
aber dafür kann ich ja nix, wenn die tui aus wirtschaftlcihen gründen die sonderangebote dann plötzlich zusammenstreicht und gebündelt von FRA fliegen laesst....haette das von TUI/ML eigentlich auch nicht erwartet

lg
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Hallo libe Mitglieder,
ich habe bezüglich der Flugverschiebung eine Frage und werde unser Fall erst ein Mal kurz beschreiben. Wir haben letztes Jahr eine Türkeireise früh gebucht.
Hinflug 5.50 Uhr von Düsseldorf nach Bodrum
Rückflug 19.15 Uhr von Bodrum nach Düsseldorf
Jedoch ist uns jetzt bekannt, dass der Rückflug ca. 8 Stunden vorgeschoben ist, sodass der komplette Urlaubstag im Eimer ist. Der Rückflug ist jetzt um 11.30 Uhr geplant statt 19.15 Uhr.
Uns ist bekannt, dass eine Änderung seitens der Vernstalter vorgenommen werden kann. Ich denke ,aber
bei so einer massiven Flugverschiebung sollte wir als Verbraucher nicht gefallen lassen.
Was können wir in dem Fall unternehmen. Ich denke man kann zumindest den Tagespreise für den Letzten Urlaubstag einfordern. Kann mir jemand Tipps geben, wie ich reiserechtliche vorgehen soll. -
Hallo nochmal
,was ich noch bezüglich unser Reiseverlauf ergänzen wollte ist, wir eine Pauschalreise über Tui Deutchland gebucht mit Sunexpress Deutschland.
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Nutze doch bitte den Thread Flugzeitänderung vor der Reise.