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Reisepreisminderung bei gesperrtem Wellnessbereich?

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  • veteqV Offline
    veteqV Offline
    veteq
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    folgender Fall: Angenommen, das Ehepaar A bucht über einen Hotelvermittler ein Hotel in Wien, auf dessen Internetseiten auch ein kleiner Wellnessbereich (Schwimmbad, Sauna) angepriesen wird. Nach Anreise stellt sich heraus, dass dieser Wellnessbereich aufgrund von Umbauarbeiten auf weiteres geschlossen ist. Das Ehepaar A genießt zwar den Aufenthalt in Wien, ist aber enttäuscht darüber, dass der Wellnessbereich nicht genutzt werden kann.

    Hätte das Ehepaar A Anspruch auf Reisepreisminderung, da trotz Anpreisung eines Wellnessbereichs dieser nicht zur Verfügung steht? Wieviel Reisepreisminderung wäre realistisch, und wie ist hier vorzugehen? Muss die Reisepreisminderung beim Hotelvermittler eingereicht werden?

    Ich freue mich über Informationen!

    Gruß
    David

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    • KourionK Online
      KourionK Online
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hi,
      schau mal in die Frankfurter Tabelle, klick hier   .
       
      Es geht um  Punkt 9 bei "Unterkunft" (gleich am Anfang): "Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen)" - könnte das passen ?
       
      und gegen Ende unter "Sonstiges": "fehlendes Hallenbad"  ( ich weiß nicht, ob das für euch zutrifft).
      LG

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • LuganskL Offline
        LuganskL Offline
        Lugansk
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo!
         
        Da kannst Ansprüche von 5 bis 10 % des Tagespreises als Preisminderung gelten machen. Du mußt aber beim sofort beim Hotel vor Ort reklamiert haben und sie aufgefordert haben den Wellnesbereich benutzbar zu machen. Dafür brauchst Du Zeugen und Belege. Nichts sagen und hinterher abkassieren geht nicht.
        Entscheidend ist aber wohl nicht was der Internetseite des Hotels steht, sondern was der Reisevermittler verspricht. Wenn der keinen Wellness Bereich verspricht, braucht das Hotel keinen zu haben.
         
        Das fehlende Thermalbad hat nur etwas mit einem Kururlaub zu tun und nicht mit einer Städtereise.
         
        Die Kemptener Reisemängeltabellevon Prof. Dr. Führich ist eine gute Hilfe in solchen Fragen und genauer.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sunshine997S Offline
          Sunshine997S Offline
          Sunshine997
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Vor Ort nicht reklamiert zu haben, sollte nicht das Problem sein in diesem Fall ... denn wenn es offensichtlich ist, dass ein Mangel nicht beseitigt werden kann, dann hat man u.U. trotzdem Ansprüche. Also wenn der Wellnessbereich eine Baustelle war oder so...

          Jetzt ist natürlich wichtig, ob dieser Wellnessbereich auf der Internetseite, auf der Du gebucht hast, angepriesen wurde. Wenn ja, ist es tatsächlich ein Mangel. Wenn Du nur woanders gelesen hast, dass dieses Hotel einen Wellnessbereich hat, es aber auf der Seite, wo Du gebucht hast, nicht stand, ist es keiner.

          Die Preisminderung ist direkt bei Deinem Vertragspartner zu fordern. Ein Vermittler ist dafür nicht zuständig. Dein Vertragspartner ist bei Hotelportalen im Normalfall das Hotel selbst. Bei manchen Städtereisen ist noch ein Reiseveranstalter zwischengeschaltet, aber so wie ich Deinen Beitrag bisher verstehe, hast Du über das Portal beim Hotel selbst gebucht.

          "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • KourionK Online
            KourionK Online
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @Lugansk
             
            "Kleiner Wellnessbereich" ist relativ.  😉
            In manchen Hotels werden in derartigen, als klein bezeichneten Bereichen auch Massagen u. Ä. angeboten.
             
            Das Schwimmbad (Indoor-Pool) ist für mich hingegen nicht Teil eines Wellnessbereiches. Kann es natürlich sein, aber es gibt auch den Indoor-Pool ohne jeglichen Wellnessbereich.
             
            Darum die Nennung unterschiedlicher Möglichkeiten.

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • LuganskL Offline
              LuganskL Offline
              Lugansk
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Kourion wrote:
              @Lugansk
               
              "Kleiner Wellnessbereich" ist relativ.  😉
              In manchen Hotels werden in derartigen, als klein bezeichneten Bereichen auch Massagen u. Ä. angeboten.
               
              Das Schwimmbad (Indoor-Pool) ist für mich hingegen nicht Teil eines Wellnessbereiches. Kann es natürlich sein, aber es gibt auch den Indoor-Pool ohne jeglichen Wellnessbereich.
               
              Darum die Nennung unterschiedlicher Möglichkeiten.

              Hallo!
               
              Richtig!
               
              Deshalb kann man ohne konkrete Nennung des Hotels schwer etwas sagen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • chepriC Offline
                chepriC Offline
                chepri
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Welches Recht ist denn hier überhaupt anwendbar? Deutsches oder Österrteichisches? Nicht zum erstenmal wären hier u. U. Unterschiede feststellbar.
                Und was hat das Managment des Hotels vor Ort dazu gesagt? Meine Meinung: Hier will jemand im Nachhinein noch ein kleines Zuckerl, denn Wien ist zwar eine schöne, aber auch eine teure Stadt. Damit meine ich jetzt nicht den TO, den der frägt ja nur im Auftrag des Ehepaars A.

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                • KourionK Online
                  KourionK Online
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @chepri
                  Ich war vor rund 4 Jahren in einem 5 Sterne Hotel, das lt. Hotelbeschreibung einen Fitnessraum hatte.
                  Der Fitnessraum entpuppte sich als sehr kleine Kammer, in der eng beieinander 3 Geräte standen: ein Laufband, ein "Mini-Stepper" und ein weiteres (weiß nicht mehr, was es war). Der Raum war verschlossen, auf Nachfrage: nicht nutzbar.
                   
                  Ich habe mich nicht beschwert und natürlich auch keine Minderung beantragt.
                  Geärgert habe ich mich aber schon ein wenig.

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                  • Karl99K Offline
                    Karl99K Offline
                    Karl99
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @ chepri:
                    Auch in Österreich dient die Frankfurter Tabelle als Richtschnur für die Bemessung von Reisepreisminderungen bei Mängeln.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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