2. Person bei Pauschalreise muss nachfliegen. Problemlos möglich?
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hallo zusammen,
wir haben ein Problem. Wir haben zu zweit eine Pauschalreise gebucht. Wir sind zwar RRv versichert aber aufgrund eines imimens wichtigen nicht zu verschiebenden Bewerbungsgespräches muss die zweite Person nachfliegen.
Meine Frage: Ist das Ganze ohne Probleme möglich oder greift dann irgendeine NoShow Klausel?
Die zweite Person würde 3 Tage später nachfliegen und dann im Hotel alle Leistungen beansprochen wollen (wir haben ein Doppelzimmer). Den Rückflug würde Sie dann ganz normal wie in der Pauschalreise geplant antreten.Wer kann helfen?
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Als erstes mal beim Reiseveranstalter nachfragen, was bei ihm die Umbuchung des Hinfluges kostet.
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Wenn ich recht verstehe, geht es weniger um die Kosten, als um die Folgen bei No Show - und das ist in der Regel die Drohung eines Stornos für den Rückflug.
Die Rechtslage hierfür ist immer noch nicht eindeutig geklärt.Vermutlich kommt eine Umbuchung nicht infrage, also wird der später anreisende Fluggast ein zusätzliches Ticket buchen müssen. Trotz vollmundiger Androhung wird der Rückflug i.d.R. nicht storniert, zumal es sich nicht um ein Cross Ticketing, also die Nutzung eines günstigeren Angebotes von Teilstrecken, handelt.
Da sowieso rechtsunverbindlich: Die relativ schmerzliche Investition in ein One Way Ticket muss man leiden - kann aber sodann alle gebuchten Ansprüche wahrnehmen, und auch der Rückflug ist nicht gefährdet. Allerdings steht das im krassen Gegensatz zu den ABB und ggf. eingeholten Auskünften beim Veranstalter - auf die Risiken und Nebenwirkungen will ich zumindest hinweisen!
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Genau deshalb ist es ja am sichersten, den Hinflug für die zweite Person vom Reiseveranstalter umbuchen zulassen (vorausgesetzt natürlich, es ist möglich und nicht wesentlich teurer als ein selbst gekaufter one-way-Flug).
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a) Zum einen hatten wir dieses Problem doch gerade: Pauschalreise Verzicht auf Hinflug
b) Frage ich mich auch, ob die "Regeln" für einen no show auch auf eine Pauschalreise anzuwenden sind.
Bei einer Pauschalreise "kaufe" ich ein Gesamtpaket und keine einzelnen Leistungen, es wird ja auch nie möglich sein, irgendeine dieser Leistungen getrennt zu stornieren oder eine Erstattung zu beanspruchen, weil ich zwar AI gebucht, aber nie zu Mittag gespeist habe (obwohl es sicher auch solche Zeitgenossen gibt).
Ich denke mir, das Beste wird sein beim Veranstalter nachzufragen.
Nachtrag:
In einer Berufungsverhandlung hat das Landgericht Frankfurt geurteilt, dass bei einer Pauschalreise das bloße Nichterscheinen zum Abflug nicht als Reiserücktritt gewertet werden darf. Vielmehr müßten noch andere Anzeichen hinkommen (vergl. LG Frankfurt vom 30.08.2007, Aktenzeichen 2/24 s 39/07) Entscheidungen der hessischen Gerichte.
Wird nun dem Veranstalter vor Reisebegin unmissverständlich der Sachverhalt mitgeteilt, gibt es überhaupt keinen Grund Angst zu haben, dass die übrigen Reiseleistungen nicht erbracht werden.
Dabei gehe ich davon aus, dass an den RV keine finanziellen Ansprüche gestellt werden und der Hinflug in eigener Regie durchgeführt wird.Bei der AIDA-Sache bin ich mir im übrigen nicht mal sicher, ob hier Flug und Kreuzfahrt tatsächlich ein Paket sind.
@vS Kann dir momentan leider keine PN schicken, es tritt ein script-fehler (wieder mal) auf. Trotzdem LG
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RV sagt:
einchecken als einzelperson in ein DZ geht nicht. es müsse umbuchung auf EZ erfolgen. EZ nicht verfügbar. müsste von anderem RV zugekauft werden. Kosten 1100 euro bei jetzigem gemsatreisepreis von 1200. umbuchung auf 10 statt 14 tage würde 700 euro umbuchungsgebühr kosten. RV ist eine bekannte dt. Firma mit gelbem Logo.
bzgl noshow des hinfluges wurde gesagt, dass dies eventuell probleme auf dem rückflug geben könnte.
bin auf 180;) -
Zum Zimmer nur soviel: Du hast ein DZ gebucht und bezahlt, also ist es dir auch zur Verfügung zu stellen!! Sofern keine Erstattung verlangt wird, geht es den Hotelier überhaupt nichts an, dass da wenige Tage nur eine Person drin wohnt, wenn doch für zwei bestellt und bezahlt wurde ...
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..., die gebuchte Reise muß geändert werden, da ein nicht zu verschiebendes Bewerbungsgespräch geführt werden muß. Da wird doch evtl. die RRV einspringen müssen (drohende bzw. Ende der Arbeitslosigkeit)
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@mattes82
Ist es so, dass ihr die Reise gebucht und bezahlt habt und du keinerlei finanzielle Ansprüche an den RV stellst, dass vielmehr die zweite Person auf eigene Kosten die Anreise finanziert? Dann kann ich mir nicht vorstellen, dass es rechtlich irgendeine Handhabe seitens des Veranstalters gibt, zusätzliche Gebühren zu kassieren.
Wieso um alles in der Welt solltest du umbuchen? Vonschmeling hat zum Zimmer etwas geschrieben, das ich voll teile und bezüglich des Fluges hast du ein Urteil.
Und was heißt das vom Veranstalter: Es könnte evtl. Probleme beim Rückflug geben? Was ist denn das für eine Auskunft von deinem Vertragspartner? Entweder er sagt Hü oder Hott, aber nicht "das steht in den Sternen".
Lass dir nichts gefallen, mach Druck und lass dir die Auskunft schriftlich geben.
Unabhängig davon kannst du auch wie gutenmorgen meint, bei der RRV anfrgane, sofern der Sachverhalt dem genannten entspricht.
Und ganz ehrlich: Ich bin auch auf 180 über die Unverschämtheiten die sich diese Branche erlaubt.
Hinweis: In diesem Beitrag habe ich keinen link gesetzt. Sollte dennoch einer erscheinen, stammt er von HC und ich distanziere mich ausdrücklich davonHinweis 2: Der button zum antworten auf diesen Beitrag befindet sich unten rechts am Seitenende
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Auszug aus den AGV einer RRV:
"unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses durch die versicherte Person oder einer mitreisenden Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war oder innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Schule noch keinen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hatte; .......unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden) oder unerwarteter Wechsel des Arbeitgebers unter Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson; "
Die Sache mit dem DZ ergibt auch für mich keinen Sinn (es wurde bezahlt)
Aber wir hatten das neulich hier schon mal: Klick hier
Auch da musste ein Reiseteilnehmer abspringen und es gab Probleme. -
Ehrlich gesagt: Man kann über soviel Dreistigkeit seitens des Veranstalters wahrlich nur den Kopf schütteln. Zumal die Auskunft "es könnte Probleme bei der Rückreise geben" nicht nur vage ist, sondern auch noch der aktuellen Rechtslage widerspricht. Bei 700€ Kosten für die Flugumbuchung kannst du 3 One Way Tickets kaufen - das ist eine ganz lausige Vorstellung, die da abgeliefert wird, ich finde 180 fast ein wenig zu langsam dafür!
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@Kourion
Im damaligen Beitrag ging es aber darum, dass eine person überhaupt nicht mitflog.
Im vorliegendem Fall geht es um drei Tage, die die zweite Person später ankommt. Insofern ist mir auch ein Rätsel, was die Umbucherei auf ein EZ soll. Irgendwie macht das alles keinen Sinn, vielleicht fehlen uns auch ein paar Infos. -
@chepri
Ja, ich weiß. Und darum ist es auch überhaupt nicht mehr nachvollziehbar.
Aber wer kennt denn nicht die Masche (egal welche Branche): Einfach dem Kunden eine dummdreiste (sorry) Antwort um die Ohren hauen. Vllt. klappt's ja und er beißt an.
Oder saß hier ein inkompetenter Mitarbeiter, der einfach mal so über den Daumen gepeilt hat ? -
zum thema rrv:
die zweite person ist fertige studentin7absolventin und muss jetzt zu einem AC bei denen aus den letzten 10 leuten von insg 150 bewerbern 3 personen gepickt werden, die die stelle erhalten.
meint ihr, dass man hier eine chance bei der rrv hätte. ein schreiben, dass das AC nicht aufschiebbar ist könnte man sicherlich erhalten. problem ist dass vor reiseantritt noch kein arbeitsvertrag vorliegen würde und ja auch immer der fall eintreten kann, dass person2 die stelle nciht erhält.
zum thema dreistigkeit des RV. es ist ist nicht der x ableger. alle infos sind vorhanden. ich stelle keinerlei monetären ansprüche an den rv und möchte auch keine inhalte des reisevertrages abändern. ich möchte lediglich eine teilleistung (hinflug, plus interkunft mit hp für 3 tage einer person nicht in anspruch nehmen).
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Ich habe dieses in den AGB gefunden (RV mit gelbem Logo)
"5.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam... ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen." (Rücktritt, Umbuchung, Ersatzpersonen)
Voller Zimmerpreis ja - Umbettung wenn möglich. Aber hier steht absolut nichts von Umbuchung... und es geht nur um drei Tage ! :? -
@chepri
Es geht mir darum, dass selbst im Falle eines tatsächlichen Rücktritts nicht von einer Umbuchung die Rede ist.
Und dann kann schon gar nicht von einer Umbuchung gesprochen werden, wenn einer der Teilnehmer mit 3 Tagen Verspätung anreist.
Das wäre dann ja Schwachsinn pur !
Und mit diesem Argument kann der TO doch erneut an den RV herantreten...
Ich glaube ja, da hat ein nicht informierter Mitarbeiter mal einfach irgendwas gesagt - was ev. passen könnte. :? -
Ich leite aus aus 5.6. der AGB ab:
- Ist das DZ für 2 Personen bezahlt,
- erhebe ich keine Ansprüche auf Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen (3.4. der AGB)
so kann ich das Zimmer beziehen, auch wenn der 2. Teilnehmer verspätet ankommt.
Wenn man mich dann für drei Tage in ein EZ umquartiert (unberechtigt - denn es gab keinen Rücktritt), wird das Ganze allerdings lächerlich.
In diesem Fall würde auch ich sagen: Nie wieder.
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@mattes82
RRV ist die verkehrte Spur.
Mein unverbindlicher Tipp: Bucht ein One Way Ticket, meldet bei Ankunft dem FOM, dass der zweite Zimmerbewohner am Tag X nachreist und gut is.
Alle weiteren Gremien sind hier nur störend und offenkundig extrem mies informiert ... zudem in keiner Weise betroffen!
Feddich ...