Was gilt als 1 Tag?
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Bei einer Reise mit Ü/F in einer Pension in DE vom 21. - 27.08.2011 wurde der Preis für 7 Tage berechnet, obwohl das nach Adam Riese nur 6 Übernachtungen sind. An- und Abreise erfolgten jeweils mittags. Ist das rechtens und worauf kann ich dabei berufen?
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So ist es, An- und Abreisetag - wird jeweils als 1 Tag vom Vermieter berechnet.
In der Regel: Anreise ab 14:00, Abreise bis 11:00
@ Curi, bei mir sind das 6 Nächte Aufenthalt.

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Genau zu dem Punkt wie viele Nächte berechnet wurden hat manfredlenk ja nichts geschrieben, also alles pure Spekulation.
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Es waren offenbar 6 Übernachtungen mit Frühstück gebucht und die sind auch in Rechnung zu stellen. manfredlenk kann sich darauf berufen, 6x ÜF gebucht und genutzt zu haben und folglich auch nicht mehr zu schulden.
Daran ist eingentlich nichts sonderlich spekulativ - wenn auf der Rechnung 7x XY€ stehen, ist sie schlicht und ergreifend falsch. -
@ manfredlenk,
Du hast definitiv nur6 Übernachtungen gehabt, und die würde ich auch nur bezahlen. Wenn Du mehr Übernachtungen bezahlt hast, dann wird es sicherlich kein leichtes Unterfangen Geld ohne Rechtsbeistand zurück zu bekommen. Da Du aber bestimmt eine Rechnung vorliegen hast, würde ich mir, falls Rückzahlprobleme auftreten, diesen auch zur Seite nehmen.
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Gerade bei Pauschalreisen incl. Flug wird es immer mal passieren, dass die effektive Urlaubszeit durch Änderung der Flugzeiten gekürzt wird.
Wir hatten von Freitag bis Freitag einen Ägyptenurlaub gebucht. Hinflug am frühen Vormittag, so dass wir den Anreisetag noch genießen konnten. Rückflug dann Freitag früh um 3.30 Uhr d.h. wir wurden am Donnerstag um 22.30 Uhr aus dem Hotel abgeholt. Da fehlte die ganze Nacht.... Aber auf Nachfrage beim RV haben wir direkt beim Erhalt der Tickets nachgefragt und es reklamiert. Nach dem Urlaub auch noch mal, es hieß: wir haben einfach Pech gehabt...!
Wir hatten es aber auch schon genau anders rum, d.h. am Anreisetag einen ganz frühen Flug und am Abreisetag spät abends und schon wurden für uns daraus 8 Tage.
LG -
Bleibt aber erstmal die Frage, was wo und bei wem wie gebucht wurde.
Gerade in Werbeanzeigen von Discountern z.B. werden oft Sachen angeboten, wo es heisst, 7 Tage, aber in Klammern 6 Nächte vermerkt sind. Dann ist natürlich der vom VA geforderte Preis zu bezahlen und in Ordnung.
Wenn es allerdings eine Individualbuchung eines Hotel ist, dann zahle ich in diesem Fall 6 Nächte und keinen Cent mehr!
Mit den derzeit vorliegenden Fakten ist wohl kein abschliessendes Fazit zu ziehen.
Also lieber @ manfredlenk, kläre uns bitte auf, wie der genaue Sachverhalt ist, dann sind wir hoffentlich alle klüger. -
@Lind-24,
manfredlenk hat aber m. W. keine Pauschalreise gebucht, sondern:
**Reise mit Ü/F in einer Pension in DE vom 21. - 27.08.2011:**da ist ein himmelweiter Unterschied zu Deinem Vergleich einer Pauschalreise.Bei Pauschalreisen wird das ganz anders gehandhabt, oder

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curiosus:
...bei 6 Übernachtungen sind es 7 Tage, einfach mal nachrechnen...
[/quote]Also, curiosus, das war eine sehr schwache Antwort von Dir, meine ich. Aber vielleicht hätte ich mich auch ausführlicher äußern sollen.
Eigentlich gehört meine Frage gar nicht in die Kategorie Reiserecht, sondern hier handelt es sich um Beherbungsrecht, weil kein Reiseveranstalter beteiligt war. Ich hatte die Unterkunft für meine Frau für diesen Zeitraum gebucht und daran hat sich auch nichts geändert. Es geht hier einfach um die Frage, ob als Berechnungsgrundlage bei einer Beherbergung die Anzahl der Übernachtungen zählt oder der Vermieter berechtigt ist, sowohl den Anreise- als auch den Abreisetag einzeln in Rechnung zu stellen, was ja bedeuten würde, dass bei einer einzigen Übernachtung zwei Tage berechnet würden. Sonderfälle, in denen der Vermieter berechtigt ist, bei verspäteter Zimmerräumung und Abreise einen zusätzlichen Tag in Rechnung zu stellen, spielen hier keine Rolle.
Mir geht es auch nicht in erster Linie um eine Rückerstattung, sondern um die grundsätzliche Klärung dieser Frage, weil ich glaube, dass mir das Gleiche schon einmal untergekommen ist.
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...tja, schwach gefragt würde ich eher sagen.

Es gelten immer die Übernachtungen, die sind Grundlage für die Beherbergung. Dazu gibt der Eigentümer noch zudem früheste Anreisezeitpunkt (~14 Uhr) und spätesten check-out (~12 Uhr) i.d.R. vor. Wird früher an- bzw. später abgereist, dann ist eine weitere Übernachtung zu zahlen.
Wenn also 6 Nächte dort verbracht werden, dann zahlt man 6×die Übernachtung mit Frühstück...
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Nein, auch bei Pauschalreisen wird das ncht "ganz anders gehandhabt", auch da sind 6x ÜF 6x ÜF, ganz gleich, ob Discounter oder renommierter Premienveranstalter!
Zudem hatte manfredlenk angegeben: Anreise mittags am 21., Abreise mittags am 27. - eine einfache Frage und eine eindeutige Antwort: 6 Einheiten ÜF sind zu bezahlen.
Dabei ist es wirklich wahnsinnig unerheblich, ob er das bei Lidl an der Kasse oder direkt in der Pension gebucht hat, mit dem Bus oder auf dem Einrad gekommen ist (tbc) ...
:?
Wenn schon mal was einfach ist, kann man es doch einfach einfach lassen??!!
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@Lind-24
Es spielt ganz einfach keine Rolle, denn manfredlenk hatte alle relevanten Daten bereits im Eröffnungsbeitrag genannt.
Auch bei einer Pauschalreise werden 6 Übernachtungen nicht plötzlich zu 7 ...
Ich überreiss nicht, was daran so schwer zu verstehen ist??
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@lind24
Der Ursprung ist alleine die schon mit einer Unterstellung von 7 Tagen Berechnung verbundene Bemerkung des TO, "Reise vom 21.- 27.08., ist das rechtens?"Ob Veranstalter oder Hotel Buchung/Rechnung, die Konstellation enthält 6 Übernachtungen mit Frühstück mit erstem Tag der Anreise und siebtem Tag der Abreise, bezahlt wurden 6 Nächte.
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Hängt es nicht vom beiderseits akzeptierten Vertrag ab, ob 7 Tage oder 6 Nächte gebucht und bezahlt werden? Wenn ein Hotelier bspw. auf seiner Webseite die Aufenthalte in seinem Haus mit Preisen pro Tag ausgibt und daraufhin eine Buchung zu Stande kommt, dürfte die Rechnung 7x X Euro doch rechtens sein, nicht?
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@AntoniaW
Nein, bestenfalls kann "7 Tage" eine "Auslobung" der Reisedauer sein, aber kein abzurechnender Faktor. Es ist rechtens, eine Reise als "7 tägig" auszuloben, wenn sie 6 Übernachtungen umfasst und zu den demgemäß vereinbarten Aufenthaltszeiten in der Herberge innerhalb von sieben Wochentagen beginnt und endet.
