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Flug abgebrochen - Schiff verpasst...

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Sue1975S Offline
    Sue1975S Offline
    Sue1975
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    A (Erwachsener) und B (Kind) haben eine Kreuzfahrt mit individueller Anreise gebucht. Die Anreise erfolgte in einem großen Zeitrahmen, so dass man sie hätte zweimal durchführen können, Verspätungen waren eingeplant.
    A und B sind von Berlin nach Leipzig mit dem Zug, von dort mit dem Flieger nach TFS. Unterwegs hatte der Flieger (der schon 1,5 Stunden Verspätung hatte, aber bis hierhin war noch alles ok) technische Probleme, kehrte um, kreiste dreimal über MUC und flog dann nach TXL. Ab diesem Zeitpunkt war es nicht mehr möglich, das Schiff in TFS noch zu erreichen.
    A und B haben dann den von der airline angebotenen Flug abends nach TFS angenommen, das Schiff war dann allerdings weg. Es wurde von hier aus ein billiges HOtel für zwei Nächte und ein Flug von TFN nach La Palma gebucht (auch sehr preiswert), damit A und B auf La Palma  nach zwei verpassten Inseln auf ihr Schiff steigen können.
    Die Frage ist jetzt, haben A und B, die in einem Hotel wohnen, wo Frühstück extra kostet und sonst keine Verpflegung angeboten wird, ein Anrecht auf Erstattung der Verpflegungskosten, die ihnen ja nun aufgrund des Ausfalls des Fluges entstanden sind? Und auf Erstattung der anderen Reisekosten wie neue Flüge + Transfer zu den Flughäfen/Hotels?
    Es gab wirklich keine andere Möglichkeit als drei Tage später auf das Schiff zu steigen, alle Inseln, die sonst angefahren wurden, waren von Deutschland aus nicht mit dem Flieger zeitgerecht zu erreichen.
    Wie verhält es sich mit den drei Ausfalltagen auf dem Schiff? Die Reise hätte sieben Tage gedauert, besteht hier ein Ersatzanspruch durch die Airline? Außerdem wurden auf den zwei Inseln, die A und B jetzt eben mit dem Schiff nicht anfahren (können), Tagesausflüge gebucht, die bereits bezahlt wurden und nun ebenfalls nicht angetreten werden konnten.
    Es wurde alles quittiert von der Airline und alle Rechnungen aufgehoben - A und B sind noch unterwegs (nur eben noch nicht auf dem Schiff) - Vielen Dank.

    LG Sue

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Tja, A, das ist hochkomplex ... und sehr ärgerlich!! :?
      Es steht dir zumindest von der Airline eine Entschädigung gem. der berühmten EUVO 261 zu, das wären dann 400€ für A und B. Da die Verpflegungsaufwendungen in der Wartezeit nur mittelbar mit der Verspätung zusammenhängen, wird die Airline hier kaum zu einer Leistung verpflichtet werden können - immerhin hast du diese Lösung selbst gewählt, wenn auch "nicht ganz freiwillig"...
      Frage: Für welche Flüge sollt ihr in Anspruch genommen werden? Da hänge ich gewaltig ... schwarz sehe ich auch für Transferkosten, es sei denn, die Airline zeigt sich kulant.
      Die versäumten Schiffstage wird man euch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht "ersetzen", hier lieferst du eher ein Beispiel, warum nicht "alles schlecht" ist an pauschal gebuchten Arrangements. Auch ein Super GAU, wie der trotz aller Puffer von dir beschriebene gehört leider zum selbst gewählten Risiko einer individuell geplanten Anreise.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • KourionK Offline
        KourionK Offline
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Die Anreise war individuell: Das heißt, der Flieger sollte euch von A nach B bringen. Mehr nicht.
        Für diese Leistung ist die Airline verantwortlich - für den Rest m. E. nicht, da getrennt gebucht.

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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        • Sue1975S Offline
          Sue1975S Offline
          Sue1975
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          nur zur Klarstellung: ich bin nicht A, ich bin C 🙂 A ist mein Freund mit seinem Kind B.
          Die Airline hat bereits die Übernahme des Fluges von TFS nach La Palma zugesichert, wenn auch nur mündlich, ebenfalls das Hotel in TFN, wo A und B jetzt sind und auf ihren Flug warten. Man müsse dann eben Rechnungen einreichen... Mir ging es jetzt um die Verpflegung... 
           
          Nur WÄRE das ja alles nicht passiert, wenn die Airline die Beiden nach TFS geflogen hätte - haben sie nicht... Den ganzen anderen Käse, der jetzt entstanden ist, haben sie ja der airline zu verdanken. Man kann A und B auch nicht vorwerfen, zu wenig Zeit eingeplant zu haben... 
           
          Der Flug am Abend nach TFS wurde angenommen, weil es eben, wenn auch Tage später, eine Möglichkeit gab, die Beiden auf den Kutter zu bringen... ansonsten wären nämlich bei der Kreuzfahrtgesellschaft Stornokosten entstanden, die eigentlich gar keine mehr sind, weil die Reise fünf Stunden vor Abfahrt hätte storniert werden müssen (wir haben auch mit der Kreuzfahrtgesellschaft telefoniert) und somit am Ende nichts mehr übrig geblieben wäre. Und was sowas kostet, was ja jeder.

          LG Sue

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          • Gabi2001G Offline
            Gabi2001G Offline
            Gabi2001
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            A und B haben Flug und Kreuzfahrt getrennt gebucht, das ist der Fakt, wenn dann was schief geht hat man immer die A.... Karte.
             
            Wenn jetzt AB so kulant ist A und B nach La Palma zu fliegen und auch noch die Hotelkosten zu übernehmen ist dies höchst löblich, kann ich mir aber beim bestem Willen nicht vorstellen.
             
            Um so was zu umgehen entweder Flug und Kreuzfahrt zusammenbuchen, dann muß sich der Veranstalter einen Kopf machen, oder eben immer eine Hotelvorübernachtung buchen, was aber auch noch keine Garantie für eine Erreichung des Kahns ist, siehe Aschewolke etc.
             
            Grüßle Gabi 2001 ( Franz )

            man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Joh, so ist das ... wem ihr was zu "verdanken" habt, spielt keine Rolle, denn der Leistungsträger Flug kann nicht im Einzelfall abschätzen, welche Folgerisiken mit der bei ihm gebuchten Leistung verbunden sind. Würde er es tun, lautete die Ansage "Oh, Herr Freund von Sue, da sie anstreben, mit unserem Operating ihr Kreuzfahrtschiff zu erreichen, unterschreiben Sie doch bitte vorher folgende Ausschlussklauseln der Haftung." ...
              Es wurden zwei Leistungsteile unabhängig gebucht, ein Flug (für dessen Ausfall die Airline gem. EUVO aufkommen muss) und eine Schiffsreise, deren Teilnahmebedingung das rechtzeitige Erscheinen der Passagiere zum Ablegen darstellt. Das lässt sich nicht vernetzen, denn ansonsten könnte man die Haftung für Folgen verspäteter oder ausgefallener Flüge ja endlos treiben. 
              Ich sach ja ... nicht alles ist schlecht an pauschalen Arrangements!
               
              Sofern die bisher zugesicherten Kulanzen von der Airline zu erwarten sind, frage ich mich, was du denn eigentlich noch an Erstattungen forderst - vor allem welche Flüge?
              Ich sagte ja, ich hänge spätestens da ...
               
              Nein, leider, sofern ich mich nicht völlig irre, ist wahrlich keine noch weiterreichende Leistungsübernahme zu erwarten!
              Überdies ist es selbstverständlich, dass der Anbieter der Kreuzfahrt auch bei No-Show den vollen Reisepreis einbehält.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • KourionK Offline
                KourionK Offline
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Zu den Flügen - das habe ich so verstanden.

                1. Flug nach TFS entfällt.
                2. Flug nach TFS findet statt, Schiff ist weg, 2 Nächte im Hotel
                3. (steht wohl noch an / sie sind noch im Hotel lt. TO) Flug von TFN nach La Palma, um das Schiff dort verspätet zu erwischen.
                   
                  Wenn die Airline angeboten hat (mündl. lt. TO), die Kosten für diesen Zusatzflug zu erstatten, ist das m. E. schon sehr kulant.

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                • Sue1975S Offline
                  Sue1975S Offline
                  Sue1975
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  genau so ist es, Kourion.
                  A und B (ich bin nicht bei A und B, ich BIN NICHT A und B und so weiter gggg) gehts halt noch ums Essen, aber gut, WENN die airline zahlt, ist ja der größte Teil schon gedeckt und ja, wahrscheinlich ist das sogar mehr Kulanz, als man erwarten kann. Ok, die Tagesausflüge, zwei Stück an der Zahl, sind hin und es kommen eben noch Verpflegungskosten dazu.
                  Mit den Flügen, vonschmeling, hatte ich was doppelt gemoppelt, also die Flüge sind - laut airline - sicher... im Sinne von "zahlen wir" und wir reden hier GsD nicht von hohen Kosten, da muss ich dem Reisebüro und mir selbst auf die Schulter klopfen, dass wir innerhalb von einer Stunde Ersatz oder Alternativen gefunden haben...

                  LG Sue

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Verstanden, wobei vollkommen unerheblich ist, ob du C oder gar Y gibst! 😉
                     
                    Sofern du das Krisenmanagement verantwortest, kannst du dir geflissentlich mehrfach auf die Schulter klopfen ... die Mehrzahl wäre - das erlaube ich mir zu konstatieren! - an der Aufgabe gescheitert!
                    Im herkömmlichen Sinne bist du so weit voran, dass ein Zubrot in Sachen Verpflegung gänzlich unvorstellbar anmutet ... aber wenn du dich als Meister in der Quadratur des Kreises bewiesen hast, sollte es einen Versuch wert sein!

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • mcgeeM Offline
                      mcgeeM Offline
                      mcgee
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Sue1975 wrote:
                      A (Erwachsener) und B (Kind) haben eine Kreuzfahrt mit individueller Anreise gebucht. Die Anreise erfolgte in einem großen Zeitrahmen, so dass man sie hätte zweimal durchführen können, Verspätungen waren eingeplant.

                      Scheinbar doch nicht... 😱
                      Toll, dass Flüge zum nächsten, möglichen Hafen bereitgestellt wurden.
                      Verpflegung ist nicht Vertragsleistung sondern nur die Beförderung zum gebuchten Ort.
                      Das ist eben das Risiko einer Individualbuchung zu einer Kreuzfahrt.
                      Dafür war der Preis etwas günstiger, gelle ? Sorry, sollte Ironie sein... 😞
                      LG

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Sue1975S Offline
                        Sue1975S Offline
                        Sue1975
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        mcgee wrote:

                        Sue1975 wrote:
                        A (Erwachsener) und B (Kind) haben eine Kreuzfahrt mit individueller Anreise gebucht. Die Anreise erfolgte in einem großen Zeitrahmen, so dass man sie hätte zweimal durchführen können, Verspätungen waren eingeplant.
                        Scheinbar doch nicht... 😱
                        Toll, dass Flüge zum nächsten, möglichen Hafen bereitgestellt wurden.
                        Verpflegung ist nicht Vertragsleistung sondern nur die Beförderung zum gebuchten Ort.
                        Das ist eben das Risiko einer Individualbuchung zu einer Kreuzfahrt.
                        Dafür war der Preis etwas günstiger, gelle ? Sorry, sollte Ironie sein... 😞
                        LG

                        Ob günstiger - weiß ich nicht, ich habe das nicht gebucht und war auch bei der Buchung nicht dabei. Es war der erste Flug nach TFS an diesem Tag, zwei Stunden später ging noch einer, DER wurde nicht gebucht, kam aber dummerweise rechtzeitig an. HIER wäre es allerdings dann eng geworden, deshalb WURDE ja der frühere  Flug gebucht... 
                         
                        Ich werde, vor allem vonschmeling dann per PN, über den weiteren Werdegang der Geschichte informieren. Ich habe schon bei der GROSSEN airline (Du erinnerst Dich, zwei Tage Flugverspätung AYT - MUC???) so viel rausgehauen, wie kein Anderer, vielleicht sind Wunder möglich....
                         
                        Danke für Eure Antworten!

                        LG Sue

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • KourionK Offline
                          KourionK Offline
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          "Ich habe schon bei der GROSSEN airline (Du erinnerst Dich, zwei Tage Flugverspätung AYT - MUC???) so viel rausgehauen, wie kein Anderer, vielleicht sind Wunder möglich....!" 
                           
                          Ach ja, und darum geht's, nicht wahr ? Um's was raushauen...  :?  
                          Wäre es schön, wenn AB hier mitlesen würde...

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                          • HolginhoH Offline
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                            Holginho
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Da ich bisher nicht an diesem thread beteiligt war, erspare ich mir einen Kommentar zum "was raushauen wollen" abzugeben.
                             
                            ...vielleicht deshalb die Fragen zu möglichem Ersatz der gebuchten Ausflüge und  der Verpflegungsleistungen?
                             
                            Was aber in einem Forum gar nicht "geht" ist, sich erst "öffentlich" helfen zu lassen, und dann das weitere Geschehen und/oder den Ausgang gerade mal noch maximal per PN (und somit "nicht öffentlich) zu kommunizieren...bzw. ja eben in dem Sinne nicht mehr zu kommunizieren.
                             
                            PS:
                            @Kourion:
                            Ja sie lesen 😉 ...und mit einer relativen Wahrscheinlichkeit auch "hier"

                            “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • KourionK Offline
                              KourionK Offline
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @Holginho
                               
                              Ich will allerdings gar nicht mehr wissen, wie's ausgegangen ist.
                              Ein weiteres "Sich-auf-die Schulter-klopfen" seitens der TO würde mir sehr viel Mühe abfordern, weiterhin höflich zu bleiben.  :?

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Das ist hier zwar das Unterforum zum Reiserecht, aber doch immer wieder auch ein "Lehrbuch zur teutonischen Beschwerdekultur".
                                 
                                Aus rechtlicher Sicht sind A und B für den abgebrochenen Flug nach EUVO zu entschädigen sowie an die gebuchte Destination zu verbringen.
                                Alles, aber wirklich ALLES andere ist Sache der Reisenden! 
                                 
                                Bleibt zu hoffen für A und B, dass die Airline sich nicht urplötzlich auf ihre reinen Verpflichtungen zurückzieht, weil sie keine Lust drauf hat, noch mehr aus sich "raushauen" zu lassen und an der Trophäenwand zu landen ...
                                :?

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  Holginho
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ähm, ich glaube, ich verstehe Dich jetzt nicht ganz...
                                   
                                  ...doch, ich würde ir wünschen, das AB sich auf die pure Verpflichtung zurückzieht.
                                   
                                  Jedwede Kulanz...wäre in dem Fall ja noch "schöner"

                                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • KourionK Offline
                                    KourionK Offline
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Dieser Meinung muss ich mich leider leider 😉   anschließen.

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Gabi2001G Offline
                                      Gabi2001G Offline
                                      Gabi2001
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Man muß sich nicht wundern wenn Airlines, Reiseveranstalter etc mit Kulanzen immer gnausigrer werden, ein Paradebeispiel ist leider der geschilderte Fall.

                                      man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • editheE Offline
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                                        edithe
                                        Admin Türkei Experte Türkische Riviera
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @all
                                        Da kann ich nur recht geben,, solangsam nimmt das Formen an ,
                                        nur noch zum Kopf schütteln 😞
                                        Nicht genug  ,wieweit entgegen gekommen wurde,,
                                        dann immer noch nicht den Hals voll kriegen.. 😞 😱

                                        Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @Holginho
                                          A und B sind die Reisenden, die offenbar nicht die Verhandlungen mit der Airline führen. Sie sitzen auf einer Insel und warten auf den Kahn.
                                          Für diese beiden, A und B, würde ich mir wünschen, dass die Airline die bisherigen Zusagen einhält und sich nicht entschließt, nur das eben Notwendigste zu leisten, um künftig maßvoll beansprucht zu werden. Soweit ich das ermessen kann, sind A und B auch die eigentlich einzigen Betroffenen von der Misere, nicht die TO. 
                                          😉

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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