Verzweifelung da Aufenthalsgenehmigung nur befristet
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Hallo liebe User,
unser Urlaub steht in 4 Wochen an. Ab nach Varaderro, allerdings haben wir jetzt ein Problem mit unseren Pässen:
Wir verfügen über türkische Reisepässe mit deutschem Aufenthaltserlaubnis (unbefristet), eine Versicherungspolice und eine Touristenkarte.
Somit haben wir eigentlich alles notwendige an Dokumenten um unser Urlaub in Kuba genießen zu können.ALLERDINGS:
Da unsere Pässe leider in wenigen Monaten abläuft, haben wir neue Pässe beantragt die wir auch schon bekommen haben (Gültig bis zum Jahr 2021), jetzt müssen wir den neuen deutschen Aufenthaltstitel beantragen, dass allerdings über 6 Wochen dauern kann. Wir werden aber in ca.4 Wochen unseren Urlaub antreten. (Die Reise ist bereits gebucht)
Die deutsche Ausländerbehörde hat uns jetzt vorgeschlagen unseren unbefristeten deutschen Aufenthaltstitel vorläufig in unserem Pass einzukleben, dass allerdings für 4 Wochen befristet ist.
Wie ist das aus kubanischer Sicht zu bewerten? Ist die Ein- und Ausreise in dieser Form möglich?
Vielen Dank
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Also wenn ich die Schilderung richtig verstehe, dürfte das von kubanischer Seite kein Problem bedeuten, da die mit eurer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nichts zu tun haben.
Für die Einreise kommt es allein darauf an, dass ihr einen gültigen Reisepass habt, der noch länger als 6 Monate gültig ist und das ist ja bei euren neuen Pässen der Fall. Und quasi als "Visum" braucht ihr auch die Touristenkarte, welche ihr auch habt.
Die Aufenthaltserlaubnis hingegen dürfte nur für eure Ein- und Ausreise in Deutschland von Belang sein.
Du hattest geschrieben, dass ihr in 4 Wochen nach Kuba fliegt und die Aufenthaltserlaubnis auch auf 4 Wochen befristet ist. Ich würde zusehen, dass die, wenn auch ggf. befristete Aufentahltserlaubnis, auch noch am Tag der Rückreise gültig ist, damit es keine Probleme bei der Wiedereinreise nach Deutschland gibt. Ich weiß nicht, inwiefern sowas beim Einchecken von den Airlines geprüft wird. Zur Not kurz vor der Abreise die befristete Version nochmal verlängern lassen.
Aber vielleicht kennt sich da noch jemand besser aus, gebe keine Garantie dafür, dass diese Antwort richtig ist. -
Ich würde zusehen, dass die, wenn auch ggf. befristete Aufentahltserlaubnis, auch noch am Tag der Rückreise gültig ist,damit es keine Probleme bei der Wiedereinreise nach Deutschland gibt
Genau so ist es!
Und die Airlines prüfen es ganz genau beim Einschecken.
Ansonsten müssten sie dich nach Sabiha Gökçen transportieren
Hätteste doch mal früher gefragt, komşu.
Hätte dir gern Auskünfte gegeben.
Nach Kuba EINreisen könntes du auch mit dem Türkischen Pass ohne deutsche Niederlassungserlaubnis. Aber nicht nach Alemania zurück.
Habe schon "echte" Türken dort gesprochen. -
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Super, vielen Dank!
So ähnlich habe ich mir das auch von der Bundespolizei, von der Kubanischen Botschaft und von der Condor jetzt erklären lassen.
Für die Einreise nach Kuba brauche ich nur einen gültigen Reisepass und die Turistenkarte. Die deutsche Aufenthaltserlaubnis ist für die Kubaner uninteressant.
Für die Wiedereinreise nach Deutschland brauche ich allerdings diesen Titel, der aber im alten Pass noch Gültigkeit hat und auch bei der Bundespolizei im System abgespeichert ist.
Daher:
No hay ningún problema
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Se lo agradezco. -
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So eng wie mein Freund Dylan sehe ich das nicht! Meine Meinung, keine Panik - alles wird gut!!!

) handelt so - kannst du sicherlich den Fall schildern und einen Termin ausmachen damit das "Pläpperla" in den neuen RP eingeklebt wird.