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3 Personen aber ein Doppelzimmer& 1 Einzelzimmer wie buche ich es?

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  • HamburgerGirl16H Offline
    HamburgerGirl16H Offline
    HamburgerGirl16
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich habe eine Frage, meine beste Freundin, meine Mutter und ich wollen nächstens Jahr in die Türkei aber da gibt es ein Problem denn wir wissen nicht wie wir es buchen sollen den :
    Meine Freundin und ich wollen ein Doppelzimmer & meine Mutter bekommt dan ein Einzelzimmer aber wie geb ich es ein bzw. das es die selbe Reise ist undso??? Achja und nochhwas wir sind beide 16 geht es den überhaupt, dass wir ein eigenes Zimmer bekommen?
    Kostes es mehr als wenn wir ein Dreierzimmer nehmen würden?
     
    Dankeeschöön!

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    • editheE Offline
      editheE Offline
      edithe
      Admin Türkei Experte Türkische Riviera
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @Hamburgergirl
      So wie ich das sehe ,bist Du nicht sehr erfahren damit..
      Ich würde dir daher ein Reisebüro empfehlen ..auch hier bei HC kannst du buchen..
       Du musst  1 Dz ...sowie 1 EZ buchen..
      3 Bettzimmer sind in der Regel billiger..
      Das Alter dürfte keine Rolle spielen,da ja deine Mutter dabei ist..
      L.G.Edithe 😉

      Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • soosiS Offline
        soosiS Offline
        soosi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Mutti bucht ein DZ und/oder ein EZ oder ein Familienzimmer für euch 3 was Ihr wahrscheinlich nicht wirklich wollt  😉  kurzum,Ihr könnt nicht buchen....Ihr seit nicht volljährig

        Vaya con Dios y quiêreme como soy

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • katjaworldK Offline
          katjaworldK Offline
          katjaworld
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @HamburgerGirl16, Fragen über Fragen.... Es geht natürlich prinzipiell, dass ihr als noch nicht unbeschränkt Geschäftsfähige (also nach dem BGB unter 18) ein eigenes Zimmer bewohnt, wenn es von einem voll Geschäftsfähigen (also Mutti), wie von soosi schon angemerkt, gebucht wird. Dann kann deine Mutti auch ein EZ bewohnen, während ihr als noch Minderjährige ein DZ bewohnt. Hierbei ist aber zu bedenken, dass deine Mutti Vertragspartnerin für alle 3 Reiseteilnehmer wird. Das heißt, sollte wider Erwarten deine momentan beste Freundin im nächsten Jahr nicht mehr deine besten Freundin sein und nicht mit auf Reisen gehen wollen (was wir ja nicht hoffen wollen, aber das kommt vor und ist in ähnlicher Konstellation auch bei HC schon nachzulesen), dann bleibt deine Mutti auf den Kosten für die beste Freundin, so sie mit euch nicht mehr in den gemeinsamen Urlaub fahren will und noch nicht im Voraus bezahlt hat bei Vertragsschluss, hängen und kann sie gern zivilrechtlich im Nachinein einklagen. Da bietet sich ja eher die Variante an, dass du mit deiner Mutti zusammen erstmal ein DZ und deine beste Freundin über ihre Eltern separat ein EZ bucht (die Kosten könnt ihr ja individuell noch verteilen) mit dem Hinweis im Reisebüro oder auch telefonisch bei HC, dass die Buchungen zusammengeführt werden sollen. Dann habt ihr 2 verschiedene Verträge (Deine Mutti und du = 1 Vertrag und deine Freundin separat = 1 Vertrag und trotzdem werdet ihr bei etwaigen Flug- oder Hotelumbuchungen zusammen gehändelt). Erkundigt euch einfach mal im Reisebüro (kann ja auch bei HC sein 😉 ), wie es für euch am besten ist.
          Ach ja, in den meisten Fällen ist ein DZ + EZ preisintensiver als ein 3-Bett-Zimmer. Aber im Endeffekt kann man das pauschal nicht so sagen, das hängt von den Konditionen des RV ab und ergibt sich sehr schnell durch einen Blick in verschiedene Kataloge verschiedener RV zu verschiedenen Destinationen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • KourionK 1
            KourionK 1
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Wobei das Dreibett-Zimmer wieder unter den Punkt fällt: Mutter steht für die Kosten gerade, falls Freundin abspringt o. Ä.
             
            Die Variante "Mutter bucht für Tochter und sich ein DZ - Freundin bucht für sich über ihre Eltern ein EZ" ist m. E. die sicherste.

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • katjaworldK Offline
              katjaworldK Offline
              katjaworld
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ganz genau so ist es Kourion. Ein Dreibett-Zimmer wird sicherlich preiswerter, aber es kann unter Umständen im Endeffekt für die Mutti um einiges teurer werden als erwartet.

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              • Kathy68K Offline
                Kathy68K Offline
                Kathy68
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo HamburgerGirl16,
                schau auch mal nach einem Appartment . Unser Urlaubshotel bietet dieses an.
                Gruß Karina

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @kathy
                  gute idee.
                  aber wie "katjaworld" schon schrieb:
                  die mutter der freundinnen, die als einzige buchen darf, hat dann die kosten am hacken.
                  und wenn die freundin dann plötzlich abspringt, hängt die mutter in der haftung und darf dafür bezahlen.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Kathy68K Offline
                    Kathy68K Offline
                    Kathy68
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Überflüssiges Zitat entfernt.
                    APP. schon ab 2 Personen buchbar.Somit ist die Rückerstattung mit Verrechnung sicher.Hatten wir auch schon mal gehabt.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • LexilexiL Offline
                      LexilexiL Offline
                      Lexilexi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @kathy
                      ja. super idee.
                      es ist aber preislich ein unterschied, ob ich das appt. mit 2 oder 3 personen bewohne.
                      und wenn die dritte wegfällt bedeutet das nicht automatisch, dass nur der preis für die dritte person wegfällt, sondern das für die 2 verbliebenen noch ein aufpreis gilt.
                       
                      da sich in dem alter von 16 jahren auch dicke besten feundschaften schnell mal verändern könnten, ist das schwierig.
                      (anfragen zu dieser konstellation gab es in der vergangenheit schon genug).
                       
                      aber trotzdem unterm strich keine schlechte idee. dann kann die mutter auch mal ein auge auf die teenies werfen.

                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • katjaworldK Offline
                        katjaworldK Offline
                        katjaworld
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @Kathy68, wie meinst du denn das "Rückerstattung mit Verrechnung ist sicher"? Zum einen ist es ja so, dass, wie von Lexilexi schon erwähnt, dadurch der Preis für 2 im 3-er-Appartement oftmals steigt und zum anderen bleibt es ja bei der Konstellation und gerade dann trotzdem so, dass die Mutter den Vertrag für alle 3 abschließen müsste. Und welche Rückerstattung meinst du eigentlich? Meinst du etwa eine etwaige Stornierung einer Person für den Fall der Fälle? Dann kann es ja noch zu einigen anderen Komplikationen kommen, wie z.B. der Tatsache, dass manche Appartements nur mit Mindestbelegung von 3 Personen zu buchen sind, so dass beim Wegfall einer der Personen grundsätzlich das gebuchte Appartement unter Umständen gar nicht mehr zur Debatte steht. Auch wenn es in deinem Fall vielleicht ganz gut geklappt hat, was ich dir gar nicht absprechen will, halte ich es eher für zu einfach betrachtet, deinen Sachverhalt zu verallgemeinern und davon auszugehen, dass das der normale Weg sei, bei einem Vertrag, dem 3 gebuchte Personen zugrunde liegen auf einen Vertrag mit 2 Personen zu switschen.

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