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Reisemangel Ja oder Nein ???

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  • Torsten1986T Offline
    Torsten1986T Offline
    Torsten1986
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo ihr Lieben,

    meine Freundin und ich sind demnächst eine Woche auf Mallorca.
    Wir haben ein Hotel mit dazugehörgen Meerblick gebucht.
    Jetzt habe ich in Holiday Check gelesen das es erst ab der 3 Etage Meerblick gibt.
    Da bei den untersten Etagen Bäume im weg sind.
    Wie kann ich sicher gehen das ich ein Zimmer in den obersten Etagen bekomme?
    z.B. 10€ als Bestechungsgeld???

    Gilt es als Reisemangel wenn der Meerblick durch Bäume nicht vorhanden ist?
    Danke schonmal
    LG Torsten

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    • WooolfileW Offline
      WooolfileW Offline
      Wooolfile
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hi,

      1. abwarten, vllt. bekommst Du ja dein Zimmer in den oberen Etagen
      2. wenn nicht, an der Rezeption nachfragen ob das Zimmer gewechselt werden kann, da du Meerblick gebucht hast
      3. bekommst Du auch auf Nachfrage kein Zimmer, von dem aus du das Meer sehen kannst, obwohl Du es nachweislich gebucht hast, wäre es ein Reisemangel.

      & wegen dem Bestechungsgeld:  dann nimm lieber etwas mehr Kohle mit - für den Fall, dass dir der Platz im Restaurant nicht gefällt, du eine bestimmte Liege am Pool möchtest und die anderen Urlauber bezahlen kannst, damit Sie den Strand nicht nutzen und Du ihn für dich und deine Liebste alleine hast 😉

      Schönen Urlaub euch.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Der letzte Absatz gefällt mir 😆
        Wenn die 10€ an der Reze nicht langen, alternativ den Gärtner damit bestechen nen Baum zu fällen 😉

        Torsten, wenn Du auch nur ein Fitzelchen Blau durch die Bäume schimmern siehst, haste Meerblick, also erstmal abwarten und nicht schon vorm Urlaub verrückt machen oder refinanzieren!

        Vielleicht ist Eure Hütte ja gar überbucht und Ihr bekommt woanders nen Beachbungi 😄

        undwech

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Torsten1986T Offline
          Torsten1986T Offline
          Torsten1986
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          doc3366:
          Wenn die 10€ an der Reze nicht langen, alternativ den Gärtner damit bestechen nen Baum zu fällen 😉

          das ist mal ein produktiver Vorschlag 😄

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Sunshine997S Offline
            Sunshine997S Offline
            Sunshine997
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Meerblick bedeutet, dass man das Meer sehen können muss, zumindest ein bisschen. Wenn nicht explizit "frontaler Meerblick" versprochen ist, kann es auch sein, dass man nur einen seitlichen blick hat, das Meer nur vom balkon aus sehen kann oder der Blick durch Bäume etwas eingeschränkt ist. Aber es MUSS was vom Meer zu sehen sein.

            Meerseite bedeutet, dass man Richtung Meer wohnt, der Blick aber sehr sehr eingeschränkt sein kann und man so gut wie gar  nichts sieht.

            Wenn Du Meerblick gebucht hast und gar nichts vom Meer siehst, reklamiere bei Rezeption und Reiseleitung und verlange ein Zimmer mit besserem Blick.
            Wenn Du das nicht bekommst, wäre das selbstverständlich ein Reisemangel, der zu einer Reisepreisminderung berechtigt.

            "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Leonie04L Offline
              Leonie04L Offline
              Leonie04
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wir äußern vor Urlaubantritt immer per Mail an das Hotel unseren Zimmerwunsch. Hat bis  jetzt immer geklappt, Zimmerwünsche wurden erfüllt.
              Schreib ein freundliche Mail an eurer Hotel mit der Bitte ein Zimmer in den oberen Etagen zu bekommen.
              Viel Glück!

              Wende dein Gesicht der Sonne zu,
              und die Schatten fallen hinter dich!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Torsten1986T Offline
                Torsten1986T Offline
                Torsten1986
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Danke für eure Antworten

                Ich habe nochmal geschaut und bin auf folgendes gestoßen.
                Der Grund ist warum soviele Deutsche in den untersten Etagen untergebracht werden ist, dass die Schweizer direkt bei Buchung Ihre Zimmer auswählen können.
                Also ist es ja klar das keiner über der Terasse untergebracht werden möchte.

                Wie sieht jetzt meine weiteren Möglichkeiten aus?

                Habe eine Mail an das Hotel geschrieben, mit Zimmerwunsch und werde nochmals Alltours bzw. das Reisebüro kontaktieren.

                Ich meine es ist für mich kein "Weltuntergang wenn ich nicht ganz oben wohne",
                aber ich möchte wenigstens sicher gehen damit ich alles probiert habe.

                Danke

                Torsten

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                • Claudia86C Offline
                  Claudia86C Offline
                  Claudia86
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Versuch es einfach vor Ort in einem netten Tonfall 🙂

                  De gustibus non est disputandum.
                  Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • KourionK Online
                    KourionK Online
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Sollte es dich trotz Schreiben ans Hotel erwischen: Bitte an der Rezeption - wie schon geschrieben - um ein höher gelegenes Zimmer. Viel mehr kannst du m. E. nicht machen.

                    Aber für zukünftige Buchungen:
                    Falls Online-Buchung: Bitte schon auf dem Buchungsformular um ein Zimmer mit MB und Balkon - wobei du zumindest schon mal die Terrasse und damit der Erdgeschoss ausschließt.  Z. B. hier bei HC gibt's eine Möglichkeit, spezielle Wünsche zu äußern.

                    Wenn du in einem RB vor Ort buchst, kannst du diese Wünsche ebenfalls angeben: MB + Balkon + höhere Etage.  😉

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • demiD Offline
                      demiD Offline
                      demi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      nun ja… Wünsche kann man/Frau immer und überall äußern, ob sie denn dann auch erfüllt werden, steht auf einem ganz anderen Stück Papier…

                      Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KourionK Online
                        KourionK Online
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @demi
                        Ich hätte diesen Ratschlag gewiss nicht erteilt, wenn ich nicht eine 100%e Erfolgsquote aufweisen könnte.  😉

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • demiD Offline
                          demiD Offline
                          demi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          ja Kourion und es gibt auch Leutchen die regelmäßig Übergepäck haben und noch nie aufzahlen mussten

                          Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • KourionK Online
                            KourionK Online
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Nun ja, Übergepäck könnte aber kosten. 😉
                            Ein Wunsch hingegen kostet nichts.
                            Warum also sollte man ihn nicht äußern ?

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Ilse52I Offline
                              Ilse52I Offline
                              Ilse52
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              und nicht vergessen, die Kamera immer und überall mitnehmen, daß man alles fotografieren kann, was einem nicht paßt. Das nenne ich einen entspannten Urlaub.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • LexilexiL Offline
                                LexilexiL Offline
                                Lexilexi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Kourion:
                                Nun ja, Übergepäck könnte aber kosten. 😉
                                Ein Wunsch hingegen kostet nichts.
                                Warum also sollte man ihn nicht äußern ?

                                man kann einen wunsch äußern.
                                man sollte aber bitte nicht unerwähnt lassen, wie demi schon richtig schrieb, dass es eben nur ein unverbindlicher wunsch ist, auf den man keinen rechtsanspruch hat.
                                auf ein zimmer mit meerblick (und wenn auch nur eingeschränkt) hat man einen rechtsanspruch, wenn man es auch gebucht hat.

                                Das "F" in Montag steht für Freude.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ein "Wunsch" ist logischerweise nicht "(rechts)verbindlich", sonst hieße er "Anspruch".
                                  Eine vertragliche Zusicherung des "Meerblicks" impliziert eben diesen und wenn er auch nur die Fläche einer Briefmarke einnimmt, gilt er als erfüllt.
                                  Bäume sind Freunde!!

                                  Ich freue mich derweil, mein Zimmer im Urlaub nur "vor und nach  evtl. Blicken" zu nutzen - ich weiß, es ist ein Privileg, aber ein junges Paar sollte genau dieses Privileg ganz besonders haben!
                                  😉

                                  Derweil genieße ich lieber den Schatten, den die Bäume direkt am Meer spenden, als mir Gedanken zu machen, wer mich für den durch sie eingeschränkten Blick aus dem Zimmer entschädigen könnte ...
                                  :?

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                    demi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    … und die letzten Ruhestätten von Friseuren liegen teilweise auch unter Bäumen…

                                    Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #18

                                      @demi
                                      Dem würde ich nicht widersprechen und es auch nicht auf die Berufsgruppe eingrenzen!?

                                      Aber vielleicht hab ich aber auch nur deinen Gag total verkannt in der mir eigenen Zähflüssigkeit ...??
                                      :?

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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