Reisemangel Ja oder Nein ???
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Hallo ihr Lieben,
meine Freundin und ich sind demnächst eine Woche auf Mallorca.
Wir haben ein Hotel mit dazugehörgen Meerblick gebucht.
Jetzt habe ich in Holiday Check gelesen das es erst ab der 3 Etage Meerblick gibt.
Da bei den untersten Etagen Bäume im weg sind.
Wie kann ich sicher gehen das ich ein Zimmer in den obersten Etagen bekomme?
z.B. 10€ als Bestechungsgeld???Gilt es als Reisemangel wenn der Meerblick durch Bäume nicht vorhanden ist?
Danke schonmal
LG Torsten -
Hi,
- abwarten, vllt. bekommst Du ja dein Zimmer in den oberen Etagen
- wenn nicht, an der Rezeption nachfragen ob das Zimmer gewechselt werden kann, da du Meerblick gebucht hast
- bekommst Du auch auf Nachfrage kein Zimmer, von dem aus du das Meer sehen kannst, obwohl Du es nachweislich gebucht hast, wäre es ein Reisemangel.
& wegen dem Bestechungsgeld: dann nimm lieber etwas mehr Kohle mit - für den Fall, dass dir der Platz im Restaurant nicht gefällt, du eine bestimmte Liege am Pool möchtest und die anderen Urlauber bezahlen kannst, damit Sie den Strand nicht nutzen und Du ihn für dich und deine Liebste alleine hast

Schönen Urlaub euch.
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Der letzte Absatz gefällt mir

Wenn die 10€ an der Reze nicht langen, alternativ den Gärtner damit bestechen nen Baum zu fällen
Torsten, wenn Du auch nur ein Fitzelchen Blau durch die Bäume schimmern siehst, haste Meerblick, also erstmal abwarten und nicht schon vorm Urlaub verrückt machen oder refinanzieren!
Vielleicht ist Eure Hütte ja gar überbucht und Ihr bekommt woanders nen Beachbungi

undwech
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doc3366:
Wenn die 10€ an der Reze nicht langen, alternativ den Gärtner damit bestechen nen Baum zu fällen
das ist mal ein produktiver Vorschlag

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Meerblick bedeutet, dass man das Meer sehen können muss, zumindest ein bisschen. Wenn nicht explizit "frontaler Meerblick" versprochen ist, kann es auch sein, dass man nur einen seitlichen blick hat, das Meer nur vom balkon aus sehen kann oder der Blick durch Bäume etwas eingeschränkt ist. Aber es MUSS was vom Meer zu sehen sein.
Meerseite bedeutet, dass man Richtung Meer wohnt, der Blick aber sehr sehr eingeschränkt sein kann und man so gut wie gar nichts sieht.
Wenn Du Meerblick gebucht hast und gar nichts vom Meer siehst, reklamiere bei Rezeption und Reiseleitung und verlange ein Zimmer mit besserem Blick.
Wenn Du das nicht bekommst, wäre das selbstverständlich ein Reisemangel, der zu einer Reisepreisminderung berechtigt. -
Wir äußern vor Urlaubantritt immer per Mail an das Hotel unseren Zimmerwunsch. Hat bis jetzt immer geklappt, Zimmerwünsche wurden erfüllt.
Schreib ein freundliche Mail an eurer Hotel mit der Bitte ein Zimmer in den oberen Etagen zu bekommen.
Viel Glück! -
Danke für eure Antworten
Ich habe nochmal geschaut und bin auf folgendes gestoßen.
Der Grund ist warum soviele Deutsche in den untersten Etagen untergebracht werden ist, dass die Schweizer direkt bei Buchung Ihre Zimmer auswählen können.
Also ist es ja klar das keiner über der Terasse untergebracht werden möchte.Wie sieht jetzt meine weiteren Möglichkeiten aus?
Habe eine Mail an das Hotel geschrieben, mit Zimmerwunsch und werde nochmals Alltours bzw. das Reisebüro kontaktieren.
Ich meine es ist für mich kein "Weltuntergang wenn ich nicht ganz oben wohne",
aber ich möchte wenigstens sicher gehen damit ich alles probiert habe.Danke
Torsten
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Sollte es dich trotz Schreiben ans Hotel erwischen: Bitte an der Rezeption - wie schon geschrieben - um ein höher gelegenes Zimmer. Viel mehr kannst du m. E. nicht machen.
Aber für zukünftige Buchungen:
Falls Online-Buchung: Bitte schon auf dem Buchungsformular um ein Zimmer mit MB und Balkon - wobei du zumindest schon mal die Terrasse und damit der Erdgeschoss ausschließt. Z. B. hier bei HC gibt's eine Möglichkeit, spezielle Wünsche zu äußern.Wenn du in einem RB vor Ort buchst, kannst du diese Wünsche ebenfalls angeben: MB + Balkon + höhere Etage.

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Kourion:
Nun ja, Übergepäck könnte aber kosten.
Ein Wunsch hingegen kostet nichts.
Warum also sollte man ihn nicht äußern ?man kann einen wunsch äußern.
man sollte aber bitte nicht unerwähnt lassen, wie demi schon richtig schrieb, dass es eben nur ein unverbindlicher wunsch ist, auf den man keinen rechtsanspruch hat.
auf ein zimmer mit meerblick (und wenn auch nur eingeschränkt) hat man einen rechtsanspruch, wenn man es auch gebucht hat. -
Ein "Wunsch" ist logischerweise nicht "(rechts)verbindlich", sonst hieße er "Anspruch".
Eine vertragliche Zusicherung des "Meerblicks" impliziert eben diesen und wenn er auch nur die Fläche einer Briefmarke einnimmt, gilt er als erfüllt.
Bäume sind Freunde!!Ich freue mich derweil, mein Zimmer im Urlaub nur "vor und nach evtl. Blicken" zu nutzen - ich weiß, es ist ein Privileg, aber ein junges Paar sollte genau dieses Privileg ganz besonders haben!

Derweil genieße ich lieber den Schatten, den die Bäume direkt am Meer spenden, als mir Gedanken zu machen, wer mich für den durch sie eingeschränkten Blick aus dem Zimmer entschädigen könnte ...
:?
