Reiseveranstalter storniert einfach meine Reise
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Hallo,
ich bin neu hier in dem Forum und habe folgendes Problem.
Über ab-in-den-urlaub.de buchte ich eine Reise in die Türkei via Veranstalter Discount Travel. Ich löste einen Gutschein ein.
Gestern bin ich wiedergekommen und habe den Hinflug und Rückflug genutzt,nur die Hotelübernachtung hab ich wegfallen lassen und habe mir in der Nähe des Airports ein Hotel gebucht.
Nun rufe ich bei ab-in-den-urlaub.de an wegen Rückerstattung des Gutscheins.Mir wurde gesagt ich wäre angeblich nicht geflogen und sie hätten die Reise storniert. Geflogen bin ich, im Hotel bin ich nicht angereist.
Nun meine Frage - darf das Reisebüro einfach die Reise stornieren????
Über eine Rückmeldung freue ich mich.
Vielen Dank.
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Hi,
bitte stell doch deine Frage im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen": Klick hier -
.....oder ich verschiebe es einfach

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Ok Danke.Vielleicht weiß ja einer Rat

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So richtig sehe ich noch nicht durch...
Gehörten die Flüge nicht zum Gutschein ?
Du hast ein Hotel zu einem bestimmten Termin gebucht, hast Dich also angemeldet aber bist dort nicht angereist ?
Da Du nicht storniert hast, verfällt der Hotelgutschein, da nicht angereist aber gemeldet.
Gutscheine werden in der Regel nicht ausgezahlt, auch wenn man nicht alles nutzt. -
Ich habe es anders verstanden:
TO bucht pauschal Flüge + Hotel über Discount Travel. Setzt dabei einen Gutschein von a-i-d-u ein.
Er fliegt wie gebucht, lässt sich aber im Hotel nicht blicken und fliegt wieder zurück.
Zu Hause angekommen, will er den Gutschein bei a-i-d-u einlösen.
Er erhält die Auskunft von a-i-d-u, dass die Reise storniert wurde: seitens a-i-d-u ? seitens des RV ? Das ist mir allerdings nicht klar.Und wann wurde storniert ?
Er ist ja noch zurückgeflogen.
Wäre vor dem Zeitpunkt des Rückfluges die Stornierung erfolgt , hätte er dann nicht Probleme am Flughafen in der Türkei bekommen ? -
Gutscheine - wie auch immer geartet! - können zumeist nur insgesamt oder eben nicht/nur in Teilen genutzt werden.
Im Falle mangelder Nutzung werden übrige Teile gewöhnlich obsolete, eine Erstattung mangels Nutzung ist nicht vorgesehen.
Diese Hinweise müssten sich allerdings bereits aus den Bedingungen ergeben, die @fliegerairbus im Rahmen der Buchung/Nutzung akzeptiert hat ... -
Verstehe ich das richtig:
Nicht die Reise an sich wurde storniert. Discount-Travel hat nichts damit zu tun.Aber a-i-d-u storniert sozusagen die übernommene Buchung als Vermittler, da die Reise nicht "ordnungsgemäß" durchgeführt wurde ?
(Sorry, ich weiß nicht recht, wie ich's audrücken soll ;). ) -
@Kourion
Niemand storniert, die Reise wurde ja in Anspruch genommen.
Die Frage ist hingegen, welche Leistung @fliegerairbus reklamieren will und mit welcher Rechtfertigung?

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@fliegerairbus möchte offensichtlich das nicht genutzte (aber gebuchte!...und somit ist sein Ansinnen komplett unsinnig!) Hotel aus dem eingelösten Gutschein herausgerechnet und einen entsprechenden Betrag rückerstattet haben

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Ich glaube wir lesen das alle falsch (ich habe schon öfter Gutscheine eingelöst): Hier wurde eine Pauschalreise gebucht mit dem Betrag X. Bei der Buchung gebe ich an das ich einen Gutschein über z.B. 50,00 € habe. Diesen Betrag erhalte ich in der Regel nach Rückkehr aus dem Urlaub auf mein Konto überwiesen.
Und genau die, im Beispiel genannten 50,00 € will der TO haben. Und jetzt legt sich a-i-d-U quer. Da nur der Flug genutzt wurde gehen die wahrscheinlich davon aus, das keine Pauschalreise erfolgte (Pauschalreise=Flug+Hotel+evt. Transfer), sondern nur der "verbilligte" Flug aus dem Paket genutzt wurde. Damit könnte aidU sogar Recht haben, wenn in den Einlösebedingungen eine Pauschalreise/oder Hotelaufenthalt entsprechendes genannt ist. Und das scheint hier der Fall zu sein:
http://www.ab-in-den-urlaub.de/50EURO_popup
Birgit
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Ich für meinen Teil hab das genau so verstanden ... der Gutscheinbetrag soll erstattet werden, obwohl die Reise nicht vereinbarungsgemäß in Anspruch genommen wurde.
Sofern der Gutschein aber an die komplette Leistung gekoppelt war und das auch so in den Bedingungen steht, hat der ausgebende Vertragspartner selbstverständlich recht, wenn er die Zahlung verweigert.
Irritiernd ist allerdings der Threadtitel, denn eine in Anspruch genommene Reise kann nicht "storniert" werden ...
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Ja, irritierend ist der Threadtitel und der Satz des TO:
"Mir wurde gesagt ich wäre angeblich nicht geflogen und sie ( = a-i-d-u) hätten die Reise storniert." :?Zu dem Gutschein: Habe eben unter a-i-d-u nachgeschaut. Ist lt. a-i-d-u an eine Pauschalreise über 500 € (?) gebunden . Und ist TO nicht im Hotel aufgetaucht...
Nun, ich hoffe, er meldet sich noch einmal...
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Ich les ja hier sehr gerne mit, weil mich die Themen sehr interessieren.
Meistens blicke ich auch einigermaßen durch, aber irgdnwie verstehe ich nicht, was nun aidu dazu veranlasst, den gutschein nicht auszuzahlen.
habe mir die bedingungen durchgelesen und dort ist immer nur die rede von einer buchung.
es steht ja dort nicht, dass die reise so durchgeführt werden muss.
und fakt ist doch, dass er die reise komplett bezahlt hat und nicht mal die hotelkosten zurück wollte.
er hätte ja genauso gut am 1. tag ins hotel ein- und am letzten tag auschecken können ohne in der zwischenzeit nur einmal dagewesen zusein, hätte er dann den gutschein bekommen?für gegendarstellungen bin ich gerne offen

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Na, es bleibt die Frage ob der Mindestbuchungsbetrag von 500,00 € erreicht wurde.
Und wahrscheinlich vertritt AidU den Standpunkt das nur ein Flug und keine weitere Leistung gebucht wurde, könnte damit zusammen hängen das der TO sich nicht beim Vertreter des VA gvemeldet hat, da er ja keinen Transfer genutzt hat. Sind mir aber zu viele wäre, wenn und hätte
.Birgit
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Ich habe es genauso wie Alice aufgenommen. Eine Pauschalreise wurde gebucht und auch bezahlt. Die Flüge wurden wahrgenommen.
Weshalb wurde denn das gebuchte Hotel nicht in Anspruch genommen?
Bezahlt wurde ja aber die komplette Summe - also muss auch der Gutschein ausbezahlt werden. Ob er das (bezahlte) Hotel nun nimmt oder nicht...
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Sofern t.o. die spezifischen Bedingungen der Gutscheineinlösung nicht erhellt bleibt das hier "Rate mal mit Rosenthal"!

Insbesondere spielt es überhaupt keine Rolle, WARUM das Hotel nicht genutzt wurde - sofern die Nutzung Bestandteil der vertraglichen Übereinkunft war. -
@Claudia86
Ich vermutete nicht, ich stellte fest. Hier: Spielt keine Rolle im Sachverhalt.
Vermutlich allerdings wird deine Neugier mit den sachlichen Aufklärungen zur Causa auf der Strecke bleiben ...
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vonschmeling:
Sofern t.o. die spezifischen Bedingungen der Gutscheineinlösung nicht erhellt bleibt das hier "Rate mal mit Rosenthal"!Ich habe auch schon mal so einen Gutschein von a-i-d-u eingelöst.
Du tätigst eine Buchung und bekommst für deine nächste Buchung einen Gutschein mit Code. Mit diesem Code löst du dann bei der Folgebuchung den Gutschein ein."
"Die spezifischen Bedingungen der Gutscheineinlösung" sind auf deren Homepage beschrieben.
Trotz allem ist das Eingangsposting zu unverständlich um hier klare Aussagen zu machen, alles bleibt Spekulation.