Südkorea Reise storniert
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Hallo,
ich hatte bei FTI eine Südkorea Rundreise gebucht, die am 27. März hätte beginnen sollen.
Aufgrund der politischen Situation auf der koreanischen Halbinsel, habe ich die Reise storniert, leider bleibe ich auf 55% Stornogebühren sitzen. Ich wollte umbuchen, oder einen Gutschein, aber FTI beruft sich auf seine AGBs, die sagen, solange das Auswärte Amt keine Reisewarnung ausspricht, kann nicht kostenlos storniert werden.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen in einem Land, das von Krieg bedroht ist, herumzureisen.
Ich bin wirklich ziemlich geschockt im Moment, nun habe ich keinen Urlaub und muss zahlen. Das die Reise über Ostern stattfindet sind auch fast alle Reisen ausgebucht, ich hatte mehrere Anfragen gestartet, leider ohne Erfolg.
Beim Reisebüro hatte ich nun noch mal darum gebeten, einen offiziellen Kulanzantrag bei FTI einzureichen, evtl. hilft das ja.
Ich wundere mich nur, wie ein Reiseveranstalter mit seinen Kunden, die wirklich viel Geld für diese Reise zahlten, umgeht?!
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und/oder einen Tipp für mich.
Ich möchte einfach noch nicht aufgaben. Ach ja, eine Rechtsschutzversicherungen habe ich nicht. Sonst hätte ich die Sache sofort dem Anwalt übergeben.
LG
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...nun, der Umgang ist durch die AGB vorgegeben und diese hast Du akzeptiert. Was erwartest Du eigentlich? Du kündigst einen geschlossenen Vertrag, da hat der Reiseveranstalter dann entsprechende Recht Dir gegenüber, so wie es im umgekehrten Fall ja auch der Fall wäre, wenn ein RV trotz geschlossenem Vertrag Dich z.B. nicht befördern würde.
Wenn es Dich "beruhigt" und den Anwalt dann belustigt, dann wende Dich an einen...

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Svende, so hart das klingt, aber FTI handelt aufgrund seiner AGB´s und somit korrekt. Ohne Reisewarnung des AA besteht kein Recht auf kostenlose Stronierung. Auch eine Umbuchung wäre nicht kostenlos, aber da scheinst Du ja auch keine Alternative für Dich gefunden zu haben. Wünsche Dir aber viel Erfolg mit Deinem Kulanzantrag.
LG
Heike -
Und auch eine bestehende Rechtsschutzversicherung würde bei den angeführten Gründen kaum eine Deckungszusage erteilen.
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..und auch der Anwalt hätte Dich auf die AGB Deines RV und die fehlende Reisewarnung des AA hingewiesen.
Ein Vorteil durch eine RSV darf hier m.E. ebenfalls bezweifelt werden - die hätten Dein Vorhaben aufgrund der Eindeutigkeit der Sachlage nur sehr unwahrscheinlich unterstützt.
Nicht das wir uns falsch verstehen - schade um Deinen Urlaub! Das aktuelle Szenario in und um Südkorea ist nun nicht wirklich ein aktuelles, sondern in nur Nuancen different schon seit langer Zeit konstant so. Insofern ist auch weder die fehlende Reisewarnung des AA noch ein nicht vorhandenes Abweichen Deines RV von seinen AGB keine Überraschung!
Und, Kulanz ist grundsätzlich freiwillig und kann nicht "erzwungen" werden.
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Überflüssiges Zitat entfernt.
Anfang Oktober 2012 -
Was an den Fakten allerdings nichts ändert!
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... und auch nur marginal an der politischen Lage im Land.
Auch im Oktober 2012 gab´s dort schon ein wenig vertrauenerweckendes Regime.
Bestünde "akute Gefahr für Leib und Leben", gäbe es eine Reisewarnung und Anspruch auf Erstattung.
Aus diplomatischer Sicht wäre es sinnvoller gewesen, mit FTI über eine Umbuchung zu verhandeln. Noch sinnvoller, vor der Entscheidung zu stornieren die Bedingungen für diesen Schritt zu eruieren ...
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von Schmeling, wie oben schon steht, wollte ich zuerst umbuchen oder einen Gutschein, darauf ging FTI nicht ein. Auch über die Konditionen, was das Stornieren betrifft, habe ich mich erkundigt. Aber am Ende musste ich es eben so hinnehmen. Ich hatte mit der Verbraucherzentrale gesprochen und auch der RA von FTI hat mich angerufen.
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Niedlich, wie hier Möchtegern Advocaten agieren

Natürlich kannst - und solltest- Du Dich mit Deinem Anliegen an einen Anwalt wenden.
Reisewarnungen sind nur ein INDIZ zur Handlung - niemals Gesetzt!!!Und so, wie ich es einschätze, dürftest Du sogar Recht bekommen !!
Reisewarnungen sind nur eine Richtlinie für VA, welche aber nicht gesetzlich festgeschrieben ist! Ergo kannst Du subjektiv genauso handeln, wie der VA ( guter RA vorausgesetzt)
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Zweifellos ein gut gemeinter Tipp von @vonschmeling, vor allem im Hinblick auf andere hier mitlesende user.
Hat eben in deinem Fall nicht funktioniert und selbst die Verbraucherzentrale wird dir keine weiteren Hinweise, als hier bereits erwähnt, gegeben haben. -
@ abholl, mann muß nicht zwingent Rechtswirtschaftliches studiert haben, obwohl ich dieses tat.....um im www nicht diese Tatsachen zu eruieren.
Seis drum - ein Anwalt (bin selbst keiner) könnte auch ohne Versicherung, zur Genugtuung helfen!
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Ist doch prima, dann kannst du ja als Nicht-Anwalt dem guten @Svende das Ergebnis deiner Recherchen im Net sogar direkt hier im Thread mitteilen.
Oder sind die etwa ähnlich nebulös, wie deine ersten Beitrage im Forum seit knapp 8 Jahren? -
Du meinst den § 651j BGB.
Da müsste der TO aber sehr gut argumentieren, wie seine SÜDkorearundreise plötzlich und unerwartet durch höhere Gewalt seitens NORDkorea vereitelt werden könnte. Denn den Konflikt gibts seit vielen Jahren, er ist nicht erst seit der Buchung eingetreten, die Gefahr ist jedes Jahr die Gleiche und Experten sehen kein Anwachsen der Bedrohung.
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Ob dieser Konflikt seit Jahren exestiert tangiert hier überhaupt nicht! Der VA ist für die angebotene Leistung in Anspruch zu nehmen. Der Verbraucher nimmt dementsprechend "Unregelmäßigkeiten" und Gefahr seiner "Gesundheitheit" wahr und reagiert (hoffentlich)
demensprechend. Es geht hier nur um "Extremitäten" (ergo Ansichtslage) - wie "Extrem", enscheidet noch das Gericht! -
@mind
Man sollte die Wirtschaft rechts vom Bahnhof gelegentlich verlassen, bevor man unfassbar peinlich anmaßend wird ... (mit Abstürzen kenne ich mich aus!)
Soviel zur "Rechtswirtschaft" ...
(chapeau! Selten eine perfektere Selbstdemontage gelesen!!)Ich bin zudem ein Fan von Selbstvertrauen, es sollte aber kurz unter Größenwahnsinn enden.

Insofern: Fröhliches Weiterfaseln, lieber "Advocat" - über den Wert deiner "Einschätzung" mag sich der geneigte Leser ein eigenes Urteil bilden ...

