Höhe der Stornogebühren-LMX verweigert Storno
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Hallo zusammen!
Ich habe Anfang der Woche über LMX eine Reise nach Alanya gebucht,wollte dann auf ein anderes Hotel umbuchen.Nach drei Tagen war trotz mehrerer Alternativvorschlägen meinerseits immer noch nicht umgebucht und die Preise bei LMX um 10% gestiegen,so beschloss ich zu stornieren.
Gebucht hatte ich zum 1.10.2013. Also storno 40 Tage vor Reiseantritt.LMX nimmt 35% Stornogeb.,da es sich um eine Packaging Reise handelt.
LMX will nicht stornieren,bevor ich verbindlich zusage,dieseGebühr(in dem Fall 153,00 Euro)zu zahlen .Solange bleibt die Buchung bestehen.
Ich habe denen geschrieben,dass ich ihre AGB zur Kenntnis genommen habe und die Reise storniere .Jetzt kriege ich keine Antwort.Die weigern sich ,meinen Storno anzunehmen,weil ich mir vorbehalten wollte,die Höhe der Stornogebühr juristisch überprüfen zu lassen.
Hat jemand Erfahrungen In dieser Richtung gemacht? -
Wenn ich das richtig verstehe, hast du noch keine Anzahlung geleistet, die mit der Stornogebühr verrechnet werden kann. Ist das richtig ?
In diesem Fall: Hast du verbindlich zugesagt, dass du die Stornogebühren übernehmen wirst?
Das "die AGB zur Kenntnis genommen" ist ja ein wenig vage... :?Allerdings bezweifle ich, dass sie dein Storno nicht annehmen, weil du die Stornohöhe "juristisch überprüfen" lassen möchtest. Das bleibt dir ja - auch lt. AGB - unbenommen.
Nein, ich gehe davon aus, dass sie auf deine "verbindliche Zusage" warten. -
Hallo!
Nein,ich hatte noch keine Anzahlung geleistet.Im Bezug auf die Stornokosten habe ich denen geschrieben,dass ich ihre AGB zur Kenntnis genommen habe,mir aber vorbehalten,die Höhe zu überprüfen.
Es gibt ein Urteil diesbezüglich vom Landgericht Köln,AZ.260 57/10,diese Rücktrittskosten (40 Tage vor Reiseantritt) "übersteigen nach gewöhnlichem Verlauf der Dinge den zu erwartenden Schaden des Anbieters.
Das hatte ich LMX so geschrieben.
Daraufhin antwortete LMX .das sie nur stornieren,wenn ich die Höhe der Stornogebühr verbindlich anerkenne.So wortlich --"Bis dahin bleibt Ihre Buchung bestehen." -
iIch habe das absichtlich vage gehalten,weil die mich mit "VERBINDLICH ANERKENNEN"
festnageln wollen.
Zunächst weiss ich nicht,ob mein Storno jetzt als zugestellt gilt,weil das alles per E-Mail gelaufen ist?
Soweit ich das verstehe,kann man doch jederzeit stornieren,da Bedarf es doch keiner Zustimmung des Reiseveranstalters? -
Nun ja, das konntest du natürlich schreiben.
Allerdings hast du die AGB deines RV und damit die Höhe der Stornokosten vor der Buchung durch Anklicken akzeptiert.
Sie nun im Nachhinein in Zweifel zu ziehen, ist schon ein wenig "verdreht". :?Auch sollte man vor dem endgültigen Buchungsklick schon genau überlegen, ob man das, was man da bucht, auch wirklich will.
Du hast gebucht, wolltest dann umbuchen, das war auch nicht das Richtige, also wolltest / willst du stornieren. Und das alles seit Anfang dieser Woche...
Natürlich kannst du jederzeit stornieren, allerdings musst du - wenn der RV noch keine Anzahlung von dir hat - auch verbindlich zusagen, dass du die Stornokosten trägst.
Und diese Zusage möchtest du ja nicht machen. -
@mavonalein
Die Überprüfung der Stornohöhe bleibt Dir unbenommen.
Sogar unter 5.3 der AGBs nachzulesen:
Der Kunde ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen, der Veranstalter, im Einzelfall gegen Nachweis einen der die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittsschaden geltend zu machen.In diesem Thread z.B. findest Du auch einige Infos über Höhe der Stornogebühren.

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@kourion
Klar ist das verdreht.Umbuchung war ja ein Problem von seiten LMX.Nach drei Tagen hatten die das immer noch nicht geregelt,die Alternativen waren mitlerweile von 515,-Euro von Anfang der Woche auf mittlerweile 650,-Euro gestiegen.Da Wochenende stand bevor,die LMX Mitarbeiterin hat frei,immer noch keine Lösung in Sicht..Das erste Hotel -Da hatte ich leider erst nach der Buchung Horrorfotos bei Hollydaycheck gefunden.
Es gibt Vertragsklauseln,die vom Gericht im Nachhinein für unwirksam erklärt werden.So verstehe ich auch das Urteil vom Landgericht Köln.
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@fraenni
Ja, und es gibt sogar einen Thread zu diesem "es bleibt Ihnen unbenommen" - der war übrigens recht interessant.
Hier ist er: "Pauschalisierte Rücktrittskosten"
@mayonalain
Ich bezweifle sehr, dass der RV aufgrund deines zitierten Gerichtsurteils die Stornogebühr senkt.
Demzufolge wirst du wohl selbst vor Gericht ziehen müssen, um dort dein Glück zu versuchen.
Wie's ausgeht, kann dir niemand sagen. Darum sollte man diesen Weg nur gehen, wenn man eine Reiserechtsschutzversicherung hat, die den Fall akzeptiert und abdecken wird.
Sonst könnte man bei einem negativen Ausgang - und selbst bei einem Vergleich - auf Kosten sitzenbleiben, die die 153 € Stornokosten bei weitem übersteigen. -
Hallo zusammen!
Vielen Dank für die Antworten,ich habe mich ein bischchen durch die von Euch gemailten Threats durchgeackert.
Ich glaube,ich werde mich wohl eher aus "psychohygienischen Gründen"nicht auf einen Rechtsstreit einlassen,sowas kann ja sehr zermürbend sein.Das merk ich ja jetzt schon.
Sh.. happens,das nächste mal passe ich besser auf und guck vorher Bilder bei Hollyday Check an . -
@mavonalain
du kannst die volle höhe der stornokosten doch begleichen und dann anschließend mit deiner rechnung zum ra gehen, um diese überprüfen zu lassen.
das steht dir in jedem fall frei.
aber erst fröhlich buchen, die agbs akzeptieren und einen tag später anzweifeln finde ich kein gutes geschäftsgebaren.
der veranstalter schickt dir im falle einer festen buchung ja auch kein:
"hier ist ihre bestätigung. ich weiß aber noch nicht, ob ich bock habe, sie am besagten tag ins besagte hotel zu befördern" -
Um auf der sicheren Seite zu sein würde ich auf jeden Fall hier schriftlich per Einschreiben mit Rückschein stornieren. Eine Stornierung ist wie eine Kündigung (ist es im übertragenen Sinne ja auch) eine einseitige, bedingungsfeindliche Willenserklärung und bedarf NICHT der Zustimmung des Vertragspartners.. Es ist aber damit zu rechnen daß LMX auf jeden Fall versuchen wird, den ihnen gemäß AGB zustehenden Staffelbetrag beizutreiben. Ich könnte mir vorstellen daß LMX die Forderungen dann an ein Inkassounternehmen abtritt mit den bekannten, unangenehmen Folgen und Kosten.Das Ganze könnte auf jeden Fall vor Gericht landen. Wichtig ist aber auf jeden Fall die Stornierung nachweisen zu können um noch höhere, dem Reisetermin zeitnähere Stornokosten zu vermeiden.
..aber was Praktisches aus eigener Erfahrung: Man sollte gewisse Hotelbewertungen und Darstellungen (auch hier) nicht überbewerten..ich bin oft schon in hier nicht so gut bewerteten Hotels angenehm überrascht worden..man sollte nicht zu voreilig und voreingenommen sein...

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@manovanolain1957, aus meiner Sicht handelt es sich in deinem Fall (Stornierung einer Reise, also Rückritt vom Vertrag) um ein einseitig empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft. (Die Kenner der Materie mögen mich bitte korrigieren, falls ich zu nachtschlafender Zeit auf dem falschen Ast throne.) Das heißt für mich, dass du bei einer Stornierung den RV natürlich von deinen Absichten (idealerweise schriftlich) in Kenntnis setzen musst (was du ja offensichtlich auch schon getan hast), aber nicht von dem Einverständnis des RV abhängig bist. Der RV hat deine Kündigung also hinzunehmen und nicht im Vorfeld von irgendwelchen Forderungen abhängig zu machen. Der RV hat natürlich nach §651i das Recht auf eine angemessene Entschädigung. Die würde er dir nun in einem 2. Schritt mitteilen in Höhe der von ihm angemessen erscheinenden pauschalisierten Stornokosten lt. AGBs. An der Stelle bleibt es dir wieder unbenommen, dem RV einen geringeren Schaden nachzuweisen bzw. dich juristisch beraten zu lassen. Das ändert aber vorerst nichts an der Tatsache, dass du jederzeit ohne Einwilligung des RV vom Vertrag zurücktreten kannst.
Noch ein Wort in eigener Sache: Verträge werden grundsätzlich geschlossen, um sie auch einzuhalten. Wenn du also internetaffin genug bist, um Gerichtsurteile für dich zu beanspruchen, dann gehe ich davon aus, dass du auch in der Lage bist, vor dem Eingehen eines Vertrages das Objekt deiner Begierde so hinreichend zu "studieren", dass einem glücklichen Vertragsabschluss nichts mehr im Wege steht. Es ehrt dich letztendlich, dass du dir dieser Tatsachen bewusst bist.
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Hi hi @ Armin, ich war wohl in der letzten Stunde wieder mit vielen Sachen neben meinem Beitrag beschäftigt, dass ich nicht gemerkt habe, dass du schon einen konstruktiven Beitrag zum Thema geleistet hast. Naja, vielleicht hält doppelt gemoppelt manchmal besser...

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Hallo,
schaut euch mal die AGB der LMX an. Mein Anwalt hat diese gründlich geprüft. Die müssen sich an Ihre eigenen AGB halten das betrifft auch Stornogebühren bzw. Stornokosten. Es gibt auch Urteile dazu, einfach mal googlen. Meiner Frau und mir hatte LMX eine Stornorechnung gesendet für eine Reise die wir gar nicht gebucht hatten. Sie verlangten 100% vom Reisepreis obwohl wohlgemerkt nicht gebucht, und der
Reisebeginn erst mehr als 3 Monate in der Zukunft liegt. Natürlich haben wir nicht bezahlt. Da die Forderung auch schlichtweg gegen Reiserecht verstößt. Im Gegenteil wir möchten ein Urteil erreichen und bereiten eine Klage vor. -
Der letzte Beitrag ist 11 Jahre her. Wenn man dynamisch gebucht hat, sind Stornogebühren extrem hoch