Serviceentgelt: Zufriedenheit kostet extra
Kreuzfahrten
2
Beiträge
0
Kommentatoren
1.6k
Aufrufe
-
Es gibt auch ein ähnliches Urteil zu Costa. Bei dem MSC-Urteil muss man allerdings dazu sagen, dass es noch nicht rechtskräftig ist. Ob die beiden Urteile auf andere Reedereien übertragbar sind, ist mehr als fraglich, denn bei jeder Reederei sind die "Bedingungen" betreffend das Trinkgeld/Serviceentgelt anders formuliert. Außerdem muss man berücksichtigen, dass diese Entscheidung wettbewerbsrechtlicher Natur ist.
Gruß
Carmen