Zahlt die Hausratversicherung der Eltern?
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Grüß Gott,
ich hoffe sowas gabs hier noch nicht, hab dazu auch nichts gefunden, wußte aber auch nicht so ganz, was ich suchen sollte :X
Es kann ja vorkommen, dass die Hausratversicherung bei Diebstahl etc. zahlt (Außenhausrat). Jetzt sieht es so aus, dass meine Freundin und ich noch jeweils bei den Eltern wohnen. Sowohl Ihre Eltern als auch meine besitzen eine Hausrat die für diesen Außenhausrat haften, aber diese laufen nunmal auf die Eltern! Wie sieht das jetzt aus, wenn wir zusammen verreisen, haften im Normalfall die Hausratversicherungen? In den Bedingungen konnte ich nichts finden und unser Stammversicherungsvertreter ist im Urlaub
Schönen Dank

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"Anders bei der Hausratversicherung. Das Hab und Gut der Kinder, auch wenn sie volljährig sind, bleibt über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert, solange sie noch zu Hause wohnen. Sobald der Nachwuchs jedoch flügge wird und umzieht, ist ein eigener Hausratvertrag abzuschließen."
LG
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@cobra
das wichtigste wurde hier ja schon geschrieben.
ich will jetzt auch nicht so ins detail gehen, weil wir hier ja nicht in einem versicherungsforum sind.
die außenversicherung ist bei manchen gesellschaften nur auf europa beschränkt.
ich weiß ja nicht, wo du mit deiner freundin hinreisen möchtest.
wenn das für dich wichtig ist, dann frage noch mal bei deiner gesellschaft nach.und nur zur korrekur:
versichert die die gefahr "einbruchdiebstahl".
also diebstahl in verbindung mit einem (versuchten) einbruch.jetzt gerade in der ferienzeit habe ich immer wieder kunden, die bestohlen wurden.
dabei haben sie aber auch die balkontür aufgelassen oder dinge unbewacht liegen lassen.
das nennt man "einfachen" diebstahl und ist nur in manchen tarifen mit ganz bestimmten zusatzbausteinen versichert. -
kiotari:
"Anders bei der Hausratversicherung. Das Hab und Gut der Kinder, auch wenn sie volljährig sind, bleibt über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert, solange sie noch zu Hause wohnen. Sobald der Nachwuchs jedoch flügge wird und umzieht, ist ein eigener Hausratvertrag abzuschließen."LG
reicht es dazu, wenn der Hauptwohnsitz des Nachwuchs bei den Eltern ist, oder wollen die dann einen nachweis, dass man wirklich da wohnt(vor allem wenn man fürs Studium z.b. einen zweiten Wohnsitz woanders hat)