RB zahlt Rückvergütung nicht aus
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Ich weiß nicht recht wohin mit meiner "Reiserechtlichen Frage" und versuche es einfach mal hier:
Mein Problem ganz kurz geschildert: Ich habe im Juli 2013 per Internet eine Pauschalreise, bei einem in Düsseldorf ansässigen Vermittler, mit folgendem Angebot und unter folgender Maßgabe gebucht "Rückvergütung (80 E) kommt zur Auszahlung ca. 4 Wochen nach Reiserückankunft". Die Höhe der Rückvergütung berechnete sich
nach dem Wert der Reise.Die Rückankunft war am 25. Dez.13. Die Rückvergütung habe ich trotz mehrmaliger Nachfrage noch immer nicht. Mittlerweile stellt sich der Düsseldorfer Reisevermittler mir gegenüber "tot".
Zuletzt habe ich die Aufforderung zur Auszahlung per Post mit Einschreiben/Einwurf geschickt. Keine Reaktion. Eine Frist habe ich noch nicht gesetzt.
Habe ich eine Handhabe? Einen Rechtsschutz habe ich nicht.
Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank und schöne Grüße
vladi57Threadtitel geändert!
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...welcher RV gewährt eine solche "Rückvergütung"? Ich kenne derlei Angebote nur von RBs.
Wie steht es mit den AGBs, wie ist die Rückvergütung des RV dort geregelt und warum wendest Du Dich nicht an den RV sondern an das RB?
Fragen über Fragen... -
curiosus:
...welcher RV gewährt eine solche "Rückvergütung"? Ich kenne derlei Angebote nur von RBs.Manche Online-Portale - wie zB Hotelreservierung.de - geben dir bei einer Buchung einen Gutscheincode für die NÄCHSTE Buchung einer Pauchalreise.
Der Gutschein-Betrag wird dir dann irgendwann überwiesen, Inschallah
Ich schätze das war in diesem Fall ähnlich. -
Alika, das enttäuscht mich ja so sehr. Ich arbeite selbst seit Jahrzehnten im Vertrieb/Verkauf.
Kunden mit Angeboten locken, und wenn der Auftrag verbindlich ist, sich nicht mehr an die Absprachen halten.
Ein völliges NoGo für mich. Da geht jegliches Vertrauen des Kunden verloren und er wird sich umgehend an ein anderes Unternehmen wenden. -
vladi, auch mein in Dummdorf ansässiges Onlinereisebüro vergütet teilweise nach den Reisen, dann bekomme ich aber mit der Buchungsbestätigung immer einen Scheck, den ich nach der Reise an sie einsenden muss und das Geld wird dann innerhalb einer Woche überwiesen. Hat bisher 6-7 mal problemlos geklappt.
Aber es hängt auch immer vom Veranstalter ab, den Du über sie buchst. Bei manchen Veranstaltern wird die "Rückvergütung" direkt in der Buchung berücksichtigt, hängt von den Verträgen zwischen den beiden Vertragspartnern untereinander ab.
Gerade momentan habe ich drei Hotels in Thailand dort gebucht, bei zweien wurde der Preis um den Rabatt direkt gemindert und für das dritte habe ich einen Scheck bekommen, da drei verschiedene Veranstalter, über die die Hotels gebucht wurden.
Mein Vermittler heißt übrigens allsun und nach den "neuen" Richtlinien darfst Du auch Deinen nennen und auch den/die Veranstalter, denke, das könnte hier durchaus hilfreich sein.
Rechtlich gesehen wird es darauf ankommen, was Du schriftlich in der Hand hast und lässt sich m.E. aus Deinen bisherigen Informationen hier so nicht ermitteln.
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Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Ja doch, ich habe Emails gespeichert, deren Inhalt die Rückvergütung als Vertragsbestandteil ausweist.
Ich will die Hoffnung noch nicht aufgeben und werde es jetzt nochmal mit einer
Fristsetzung versuchen. Auch der Hinweis, daß ich den Fall bei HC öffentlich machen werde, könnte evtl. hilfreich sein, wie doc3366 meint.P.S.: ich hätte versucht die Überschrift von RV auf RB abzuändern. Es gelingt mir leider ncht.
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vladi, Du hast mich missverstanden, ich meinte nicht, Du sollst Vermittler und Veranstalter nennen, um Druck auf den Vermittler auszuüben, sondern damit Dir andere User vielleicht mit ihren Erfahrungen besser helfen können.
Was mich interessieren würde, Du schreibst, "mittlerweile stellt sich der Veranstalter tot", was hat er denn vor der Leichenstarre zu Deinem Anliegen gesagt? Irgendwie muss er sich doch dazu geäussert haben?
Solltest Du Dich hier nicht äussern wollen, gerne auch per PN, da mich das Thema sehr interessiert.
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Wie ich schon weiter vorne schrieb, gibt es bei den Veranstaltern verschiedene Abrechnungsmodelle mit den Reisebüros, darauf folgend auch verschiedene Abrechnungen zwischen Buchern und Vermittlern. Ich könnte Dir z.B. VA nennen, die Direktinkasso anbieten und andere wiederum nicht und insofern kann ich mir vorstellen, daß zwar eine Verrechnung nach dem Urlaub beschrieben wurde, diese aber schon bei Buchung stattfand und der Fehler hier liegt. Deshalb fragte ich auch, was der Vermittler kommuniziert hat.
Darin z.B. liegt auch der Unterschied zu diesem Beitrag:
Alika wrote:
Hallo,
meines Erachtens ist diese Rückvergütung eine freiwillige Leistung des Reisebüros, indem es auf einen Teil seiner Provision vom Reiseveranstalter verzichtet.
Einen rechtlichen Anspruch darauf hast Du wohl nicht.
Gruß
Alikadenn wenn der Vermittler den Preis direkt mindert, hat es absolut nichts mit Kulanz zu tun. Auch nicht, wenn sie bei Buchung, z.B. per Scheck, eine Rückvergütung nach Reiseende schriftlich bestätigen.
Deine Kulanz trifft höchstens dann zu, wenn Mitarbeiter XYZ der vladi am Telefon sagt, nach dem Urlaub gibt es dann nochmal so ca. 80€, aber selbst das hat vladi schon ausgeschlossen und so versuche ich nur zu ergründen, wo der Hase im Pfeffer liegt, bevor vladi sagt, wenn die Asche nicht bald auf dem Konto ist, schalte ich HC und den Herrn Benkö ein, worauf hin der Vermittler nen Lachanfall bekommt, weil der Ausgleich schon geflossen ist, aber irgendwo in der Kommunikation unterging.
vladi, ich will Dir bestimmt nicht zu nahe treten und glaube eigentlich schon, daß Du weißt, was gesprochen, versprochen und schriftlich bestätigt wurde. Aber gerade in Verhandlungen und Gesprächen mit inzwischen bestimmt mehreren Ansprechpartnern geht oftmals etwas unter und man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht, also bitte verstehe meine Nachfragen nicht falsch!
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@vladi57
Setze den Vermittler in Verzug und mach deine Forderung danach gerichtlich geltend.
Wenn dir die Rückvergütung im Rahmen der Buchung vertraglich zugesagt wurde gibt´s da keinerlei Vertun.
Mahnverfahren anblasen und gut is ... -
Ich hab jetzt per Einschreiben/Rückschein ne Frist gesetzt. Mal sehen was passiert? Ich kanns aus kaufmännischer Sichtweise nicht verstehen. Da zahl ich doch lieber die vereinbarte Rückvergütung aus und behalte einen kontinuierlich buchenden Kunden, als daß ich diesen wegen so einer Summe verliere. -
Die Zusage einer Rückvergütung ist eine werbliche Maßnahme und soll der Kundenbindung dienen. Sich nicht daran zu halten macht sie tatsächlich mindestens wirkungslos - insbesondere wenn der Kunde auch noch per Einschreiben und Rückschein nachfragen muss ...?!
Mir ist so ein Verhalten ebenfalls unverständlich.