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Reisestornierung Ägypten

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • petramarionP Offline
    petramarionP Offline
    petramarion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,ist die Stornierung einer schon länger gebuchten Reise auf Grund eines Rates des AA "wird ausdrücklich abgeraten"
    eigentlich möglich? oder übernehmen die RV die volle Verantwortung wenn sie einen quasi "zwingen" die Reise anzutreten.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Sofern deine Reise in eine der Regionen führt, vor welchen lt. AA ausdrücklich gewarnt wird, wird dich kein Veranstalter zwingen. Dabei spielt der Buchungszeitpunkt keine Rolle, maßgeblich ist die "objektive" Gefahrenlage unmittelbar vor dem Reiseantritt.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Ahotep2A 1
        Ahotep2A 1
        Ahotep2
        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        petramarion hat für Mai eine Reise auf den Sinai/Dahab gebucht. Bis dato sind Flüge nach SSH bis zum 30.4.14 gecancelt von den Veranstaltern.

        Eine Gefahrenlage kann ich für die Badeorte nicht erkennen zur Zeit. Nicht mehr und nicht weniger als in den letzten Jahren auch. Der Sinai war, ist und wird immer politisch instabil sein. Es wird ja auch lediglich abgeraten, nicht gewarnt. Andere Urlaubsnationen fliegen ja auch!

        Was die Transferstrecken angeht, da ist es zur Zeit gefahrloser als noch in den letzten Jahren (siehe die vielen Entführungen). Und da gab es auch keine Teilreisewarnung o.ä. für das Gebiet Sharm-Dahab-Nuweiba.
        Ich gehe davon aus, das AA wird die Sicherheitshinweise bezügl. der Badeorte auf dem Sinai, in nächster Zeit aktualisieren bzw. entschärfen.

        Aber das Thema beschäftigt petramarion nicht erst seit heute. Wurde denn schon der Veranstalter kontaktiert?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Dieser Reisewarnungsdriss ist zuweilen nicht hilfreich aus subjektiver Sicht, jedoch in gewissem Rahmen eine rechtliche Absicherungsmaßnahme für Veranstalter.
          Obligatorische Antworten zur Thematik sind demnach auch Fehlanzeige ...

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • petramarionP Offline
            petramarionP Offline
            petramarion
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @vonschmehling

            danke für die Info ,
            es wird nicht ausdrücklich gewarnt, sondern nur " dringend abgeraten", was auch immer das für eine evtl. Stornierung zu bedeuten hat?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              ...nun, es ist eben keine Warnung, sondern ein Hinweis.

              Meist reicht allerdings bereits ein solch kleiner Hinweis um bei den Reiseveranstaltern die "Alarmglocken" läuten zu lassen und folglich den Kunden Umbuchungsoptionen oder gar eine Stornierung anzubieten.

              Allerdings geschieht in der Regel nur mittelfristig bzgl. des Reisetermins, so daß man bis zu rund 4 Wochen vor Antritt der Reise entsprechend dann informiert wird wie der RV entsprechend verfährt. So war es meiner Meinung nach zumindest in den bisherigen Fällen, wobei bei einer Ausweitung der Hinweise sicher auch noch kurzfristig eine Änderung möglich ist.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • ArminA Offline
                ArminA Offline
                Armin
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                ..es hängt auch sehr davon ab mit welchem Flugpartner der RV agiert..kommt dem RV dieser abhanden wegen Einstellung der Flüge (wie z.B. AB nach SSH bis 30.4.) so wird dieser eher geneigt sein Umbuchung bzw. Stornierung anzubieten weil die gebuchte Pauschalreise für diesen dann nicht bzw. unter erschwerten Bedingungen durchführbar ist. Deswegen bieten RV, die mit Linienflügen oder XG arbeiten, diese eher nicht an da Linienverbindungen und XG meistens erst eingestellt werden wenn wirklich "die Hütte brennt". Ich hatte bei den Unruhen 2011 selbst Erfahrung mit Stornierung durch den RV gemacht, auf Grund des Niedergangs der ägyptischen Chartergesellschaft Koral Blue wurden seitens meines RV JT-Touristik alle Reisen nach Ägypten mit 2 Monaten Vorlauf storniert, ich hatte innerhalb von 2 Tagen sogar die Anzahlung wieder zurück.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @petramarion
                  Curis Beitrag ist zutreffend - bis auf das Detail, dass "wird dringend abgeraten" (im Bezug auf eine bestimmte Region) eine "Reisewarnung" und kein sogenannter "Sicherheitshinweis" ist.
                  Die Entscheidung der Veranstalter kann dennoch variieren - du solltest dich deshalb unbedingt dort erkundigen!
                  Wer voraussichtlich mit der Durchführung des Fluges beauftragt ist spielt dabei übrigens ungefähr gar keine Rolle ...

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • curiosusC Offline
                    curiosusC Offline
                    curiosus
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    vonschmeling, "dringend abgeraten" bedeutet beim AA bei weitem keine "Reisewarnung", was man beim aufmerksamen lesen des Pamphletes auch deutlich erkennen sollte und kann.
                    Es ist und bleibt ein Sicherheitshinweis:

                    "AA" wrote:
                    Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird gewarnt. Dies gilt auch für den Badeort Taba.

                    und

                    "AA" wrote:
                    Von Reisen in alle anderen Regionen der Sinai-Halbinsel wird dringend abgeraten, einstweilen auch in die Badeorte.

                    sollten eigentlich eindeutig sein.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Curi, ich möchte nicht noch mehr Verwirrung stiften und gebe daher nur dieses eine aus vielen vergleichbaren gewählte Zitat zur Interpretationshilfe bei:
                      "Das Auswärtige Amt hat seine Reisehinweise für Ägyptenverschärft. Inzwischen wird von Reisen in alle Regionen der Sinai-Halbinsel dringend abgeraten. Touristen vor Ort sollten sich an ihren Reiseveranstalter wenden, um eine vorzeitige Abreise zu organisieren."

                      Da die Anwendung der nicht existierenden Regeln (es gibt keine bindende rechtliche Vorschrift für Veranstalter bezüglich des Wortlautes) sehr unterschiedlich gehandhabt wird, entbehren sich m.E. Diskussionen über die Prädikate "Warnung" oder "Hinweis".
                      Maßgeblich für die Betroffenen ist zunächst die Klärung, wie ihr Vertragspartner mit der Sachlage umgeht. Doch gibt es einige Fixpunkte wie z.B. die mittelfristige Einschätzung der Risikolage (im Bezug auf den Reisetermin) und das genaue Ziel.

                      Vollkommen korrekt ist die Aussage: Es gibt keine Reisewarnung für Ägypten sondern nur eine Teilreisewarnung für bestimmte Regionen.
                      Diese stützt das AA auf die permanent upgedateten Informationen der Botschaften und Konsulate vor Ort, somit verändert sich der Status Quo auch ständig.
                      Imho muss hier von Fall zu Fall sehr genau unterschieden werden und liegt die Entscheidung bezüglich geeigneter Maßnahmen bei Pauschalreisen weitgehend im Ermessen der Veranstalter.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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