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Hotel belastet Kreditkarte wg angeblichem Zimmerschaden

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • TampranangT Offline
    TampranangT Offline
    Tampranang
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    wir haben die letzten 2 Nächte unseres Thailandurlaubs in Patong gebucht, am 2ten Abend aber bereits ca. 10 Uhr ausgecheckt, weil unser Flug 2,5 Stunden später ging. Beim Auschecken wurde uns mitgeteilt, das wir den Fernseher kaputt gemacht haben sollen. Wir waren perplex denn wir hatten den Fernseher nicht angerührt, nicht einmal eingeschaltet. Angeblich hat ihn das Zimmermädchen laufend, und bereits im defekten Zustand am Morgen bei der Zimmerreinigung vorgefunden.
    Wir wollten den Manager sprechen, dieser war natürlich nicht da. Ein hin und her über 30 min, es wurde telefoniert, noch mehrfach in unser Zimmer gegangen. Man wollte uns 15.000 Baht in Rechnung stellen (340 EUR), dies haben wir natürlich abgelehnt. Da Aussage gegen Aussage stand, sich kein Ergebnis abzeichnete und es zeitlich für uns langsam knapp wurde, sind wir gegangen.

    Die 15000 Baht wurden uns trotzdem ohne unser Einverständnis auf der Kreditkarte (die hatten wir wie üblich beim check in vorlegen müssen) belastet. Wir haben nun diesem Betrag bei der Kreditkartengesellschaft widersprochen - befürchten aber, dass es damit nicht getan ist. Darf denn das Hotel einfach den Betrag abbuchen? Wenn dem so ist, müsste man ja bei jedem Hotelbesuch die Inventarliste checken, es kann einem ja sonst alles unterstellt werden?? Vielen Dank für Antworten!!

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Nein, darf es nicht ... und wird dem Widerspruch wohl stattgegeben.
      Den Betrag solltet ihr zeitnah als Gutschrift vorfinden.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Rhodos-PeterR Offline
        Rhodos-PeterR Offline
        Rhodos-Peter
        Verwarnt Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Das Hotel darf den Beitrag erstmal abbuchen, die Beweislast liegt jedoch beim Hotel. Da in diesem Fall Aussage gegen Aussage steht, fürchte ich, dass ohne juristischen Beistand die Angelegenheit nicht so einfach aus der Welt zu schaffen ist.
        Ein ähnlicher Fall (von vielen) ist z.B. hier in der FAZ geschildert.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Aus dem Beitrag von Tampranang interpretiere ich, dass der die Belastung nicht autorisiert hat. Folglich kann er den Betrag reklamieren und wird ihn wieder gutgeschrieben bekommen. Hierzu hat er 4 Wochen Zeit (nach Erhalt der KK Abrechnung).
          Die Belastung ohne Beleg und Unterschrift ist nicht rechtens.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • Rhodos-PeterR Offline
            Rhodos-PeterR Offline
            Rhodos-Peter
            Verwarnt Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ... die gängige Praxis sieht doch so aus, Quelle:

            "Beim Einchecken ins Hotel und der Buchung über das Internet wird inzwischen fast regelmäßig die Kreditkartennummer erfragt. Diese soll als nicht näher beschriebene "Garantie" dienen oder der Zweck der Abfrage wird gar nicht erst erläutert. Die Rechnung wird anschließend vom Konto abgebucht, ohne das der Kunde einen Beleg unterschreibt und so der Rechnungshöhe zustimmt. Dies führt dann zu Problemen, wenn der Kunde den abgebuchten Rechnungsbetrag als überteuert reklamieren will. Die Kartenfirma oder die kartenausgebende Bank fühlen sich dann nicht für zuständig und verweisen den Kunden unmittelbar an den Hotelier, wenn er etwas zu reklamieren hat. Sitzt dieser im Ausland, wird die Reklamation kaum von Erfolg gekrönt."

            Legt das Hotel in dem geschilderten Fall nun eine Rechnung/Beleg/etc. für den beschädigten TV vor, wird mit der fragliche Summe erstmal die Kreditkarte belastet, was auch geschehen ist (nichts anderes schrieb ich)
            Recht haben und auch bekommen ist nicht das Gleiche und (wie ich auch schrieb), ich vermute, ohne rechtlichen Beistand könnte es ggf. schwierig werden, viel Erfolg...

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Frage:

              Tampranang:
              Darf denn das Hotel einfach den Betrag abbuchen?

              Antwort:
              Nein, darf es nicht, und somit ist der Widerspruch die exakt richtige Maßnahme.

              Ob es damit "getan" ist vermag ich nicht zu beurteilen.
              Allerdings müsste das Hotel schlüssig vortragen können, dass das Gerät nur durch den Bewohner Tampranang beschädigt worden sein kann - was ich für einigermaßen schwierig halte.
              Dass es gängige Praxis ist, beim Check-In die KK Nummer zu hinterlegen dürfte bekannt sein und wurde weder bestritten noch nachgefragt.
              Die Belastung mit Kosten für nicht benutztes Inventar hingegen ist nicht "gängig" und auch nicht rechtens.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • de la DivaD Offline
                de la DivaD Offline
                de la Diva
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Tampranang hat leider nicht geschrieben, ob er beim Auschecken eine Hotelrechnung zu zahlen hatte ( z.b. andere Leistungen des Hotels noch inanspruch genommen hat).
                Diese Leistungen hat er natürlich zu zahlen und sollte auch eine Rechnung bekommen haben.
                Man kann sich auch schwer vorstellen, dass die Gäste das Hotel verlassen konnten(durften) OHNE das die Rechnung ausgehändigt (in diesem Fall MIT TV) wurde und damit dann bezahlt wurde.
                Vielleicht sind sie in "Panik" geraten, den Flieger nicht mehr zu bekommen und haben gedacht, dass könnten sie dann von zuHause aus klären - aber alles nur Vermutung.

                Sollte NUR der TV "berechnet" worden sein von der Kreditkarte und die Kreditkartengesellschaft bucht den Betrag zurück, haben sie Glück. Dann würde sich auch ein Rechtsstreit erübrigen, der sicher kompliziert und teuer werden könnte.

                Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Tampranang:
                  Man wollte uns 15.000 Baht in Rechnung stellen (340 EUR), dies haben wir natürlich abgelehnt. Da Aussage gegen Aussage stand, sich kein Ergebnis abzeichnete und es zeitlich für uns langsam knapp wurde, sind wir gegangen.

                  Die 15000 Baht wurden uns trotzdem ohne unser Einverständnis auf der Kreditkarte (die hatten wir wie üblich beim check in vorlegen müssen) belastet.

                  Klingt für mich weder nach Panik, noch nach Beleg und Autorisierung.
                  Dem Widerspruch wird in jedem Fall stattgegeben, Ärger droht erst, wenn das Hotel doch einen Beleg mit Unterschrift aus dem Hut zaubert.
                  😉

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                  • de la DivaD Offline
                    de la DivaD Offline
                    de la Diva
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @vsJa - da hat mich meine "Vorstellungskraft" verlassen 😱 ,  Unstimmigkeiten bei Rechnungslegung konnte man ja schon desöfteren in Hotels "beobachten" - wobei es (zumindest was ich da sehen und hören konnte) nicht so ablief, dass man den Gast hat einfach gehen lassen. Irgendwie hat man sich immer eines "Druckmittels" bedient um an das Geld zu kommen.

                    Ist hier der Ablauf so gewesen, kann sich @Tampranang sicher beruhigen (auch das ist Spekulation meinerseits aber eine positive 😉 ).

                    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ich habe bereits Hotelzimmer gesehen, deren Zustand meine Vorstellungskraft bei weitem überstieg - insofern ist die Methode mit der Absicherung mittels KK Nummer ganz klar gerechtfertigt.
                      Jedenfalls sollte man sehr genau hinsehen bevor man die Rechnung unterschreibt - der Widerspruch erschwert sich erheblich, wenn man einen nicht genossenen Petrus abzeichnet. Ohne Autorisierung sollte Tampranang in der Tat annehmen dürfen, dass die Sache mit Erhalt der Gutschrift erledigt ist.
                      😉

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                      • TampranangT Offline
                        TampranangT Offline
                        Tampranang
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Vielen Dank für die Einschätzungen! Der eigentliche Rechnungsbetrag belief sich auf ein paar Baht - für 2 Kaltgetränke aus der Minibar. Den Betrag haben wir bar gezahlt. Die zugehörige bezahlte Rechnung haben die aber auch nicht rausgerückt.
                        Insofern gibt es für den abgebuchten Betrag für das abgeblich defekte TV-Gerät keine autorisierte Rechnung und ich hoffe das die Kreditkartenfirma den Betrag zurückbucht. Sie fordern nun den Beleg vom Hotel an (den es nicht gibt),  haben aber mitgeteilt "das das Hotel nicht verpflichtet ist, der Kreditkartenfirma Auskunft zu geben." Ich berichte weiter.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • ArminA Offline
                          ArminA Offline
                          Armin
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          ...dann bist Du meines Erachtens auch nicht verpflichtet zu zahlen..ohne Beleg keine Zahlung..das Hotel müßte sich dann das TV-Geld auf dem Rechtsweg holen 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ErJoUnterwegsE Offline
                            ErJoUnterwegsE Offline
                            ErJoUnterwegs
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Wurde denn beim Check-in nur die Kreditkartennummer erfragt oder, wie wir es schon öfter erlebt haben, eine Unterschrift auf einer Blanko-Kreditkarten-Abrechnung verlangt? Falls die beim Auschecken nicht zurückgegeben wird, hat das Hotel dann einen Beleg mit Unterschrift und trägt einen beliebigen Betrag ein. Dann wird es mit der Reklamation schwer.

                            seid nett zueinander

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Sorry, aber daran würde sich der T.O. imho erinnern bzw. hätte das erwähnt ... 😉

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • mkfpaM Offline
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                                mkfpa
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Sorry aber Unterschrift auf einer Blanko-Abrechnung ist ein absolutes No-Go. Ich verweigere grundsätzlich eine Unterschrift bei einem hotel Check-in. Bisher musste ich deswegen nur ein mal den "Manager" antanzen lassen.  Normalerweise reichte, bei den wenigen Fällen wo dies gefragt wurde, ein striktes Nein.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  vonschmeling
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Da ich diese Ansicht zu 107% teile habe ich vorsichtig formuliert.
                                  Der T.O. machte auf mich nicht eben den Eindruck, vollkommen unreflektiert hier vorstellig zu werden.
                                  Die Warnung an sich kann allerdings nicht schaden wie´s scheint ... :? 😱

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • TampranangT Offline
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                                    Tampranang
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo,

                                    hier nun der aktuelle Stand: Die Kreditkartenfirma hat beim Hotel den Beleg angefordert. Das Hotel hat dann sämtlich (unnötige)  Unterlagen vom einchecken (Ausweiskopien, Voucher...) geliefert, dazu die Abrechnung für den abgebuchten Betrag - mit fehlender Unterschrift. Wir wurden aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben, was wir getan haben, nun wurde uns der Betrag unter Vorbehalt zurückgebucht!
                                    Ich bin gespannt ob noch etwas kommt. Beim nächsten einchecken werde ich jedenfalls sehr vorsichtig sein - und insbesondere niemals eine Unterschrift leisten (habe ich auch schon mal unbedarft gemacht...). Danke für alle Meinungen!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • de la DivaD Offline
                                      de la DivaD Offline
                                      de la Diva
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Das hört sich ja erstmal gut an.

                                      P.S. Man kann sich immer  vorbehalten bar zu zahlen und am Ende des Urlaubs doch mit KK bezahlen. Hat noch keiner abgelehnt und so kommt man eventuell nicht in die Verlegenheit dann so viel Ärger zu haben.

                                      Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Naja - nicht ganz ...
                                        Einen gewissen Teil der Beherbergungskosten kann der Hotelier bar als Vorausszahlung verlangen. Die Methode stärkt nicht unbedingt die Möglichkeiten des Gastes im Hinblick auf die Erstattung im Falle einer Beschwerde ...
                                        :?
                                        Zu vermeinden sind beim Gebrauch einer CC halt Blankounterschriften. Das halte ich jedoch für keine besondere Herusforderung ... 😉

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Ich hab mit der Blankounterschrift beim Check-in noch keine Probleme gehabt. Achte allerdings akribisch darauf, dass später entweder der korrekte Betrag eingetragen wird oder ich den Beleg zurückbekomme. War bisher immer ok.

                                          Die Alternative ist halt oft nur, einen Betrag bar zu hinterlegen. Und da ist es ja auch nicht sicher, ob der dann am Ende noch da ist... Aber auch damit hatten wir noch keine Unregelmäßigkeiten. Lasse mir immer alles sauber quittieren.

                                          In beiden Fällen verringert es allerdings den Verhandlungsspielraum als Gast, wenn es wie beim TO läuft. Mann kann ja dann nicht einfach gehen. Ich werde es wohl beim nächsten Mal auch zu vermeiden versuchen.

                                          @mkfpa @vonschmeling: Wie macht Ihr das dann genau wenn beim Check-in Deposit verlangt wird? Verweigert ihr das dann komplett?

                                          seid nett zueinander

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