Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Allgemeine Fragen
  5. cédula de citación
  6. cédula de citación

cédula de citación

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
9 Beiträge 0 Kommentatoren 3.9k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • BluBerryB Offline
    BluBerryB Offline
    BluBerry
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    habe eine Vorladung von der Juzgado de Primera Instancia bekommen.
    Wurde per Einschreiben an meine Postadresse versand.
    Alles auf Spanisch, Übersetzen mit dem Translator wird auch nur teilweise verstanden.
    Geht wohl um einen Diebstahl den ich vor einiger Zeit im Urlaub hatte.
    Wer kann mir nun helfen? Konsulat sagt sei nicht zuständig.
    Im Vorraus vielen Dank.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...es gibt für einen solchen Fall auch Dolmetscher... 😉

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Türkiye seviyorumT Offline
        Türkiye seviyorumT Offline
        Türkiye seviyorum
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Bei www.pauker.at wird dir in fast jeder Sprache kostenfrei geholfen. Einfach den deutschen oder spanischen Text eingeben und die Übersetzung lässt nicht lange auf sich warten.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • soosiS Offline
          soosiS Offline
          soosi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Die genannte HP gibt nicht viel her....auch ich würde einen Dolmetscher empfehlen,anscheinend handelt es sich um eine relevante Sache.

          Vaya con Dios y quiêreme como soy

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • rumssteinR Offline
            rumssteinR Offline
            rumsstein
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich würde einen Übersetzer nehmen, keinen Dolmetscher, es geht ja nur um schriftliches Übertragen, oder? In jeder größeren Stadt gibt es Übersetzungsbüros. Falls noch deutsche Behörden oder Versicherungen involviert sind/werden sollen, brauchst Du eh eine beglaubigte Übersetzung, da nützen Dir Websites oder Amateure nichts.

            Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.

            (Alexander Freiherr von Humboldt)

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              ...ich glaube kaum, daß ein Übersetzer/ein Übersetzungsbüro ausreichend ist, da es ja eine Vorladung ist... 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • rumssteinR Offline
                rumssteinR Offline
                rumsstein
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich hatte es so verstanden, dass zunächst erst einmal das Anschreiben von der juzgado verstanden. i.e. übersetzt werden soll, dann wäre ein Übersetzer nötig. Sollte es zu einer Verhandlung im Ausgangsland kommen, wird das Gericht bzw. die zuständige Behörde, wenn es sich z.B.um eine Zeugenaussage / Beschuldigtenvernehmung /Anklage handelt, einen Dolmetscher für die mündliche Verhandlung stellen. Vielleicht nennt der Betroffene ja noch ein paar Details.
                Anmerkung: im Volksmund werden die Begriffe parallel verwendet, aber fachlich gesehen bedeutet übersetzen schriftlich, dolmetschen mündlich.

                Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.

                (Alexander Freiherr von Humboldt)

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • BluBerryB Offline
                  BluBerryB Offline
                  BluBerry
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
                  Also wie gesagt es geht wohl um eine Anzeige die ich bei der Polizei gemacht hatte weil ich bestohlen wurde, ich bin als Streithelfer aufgeführt.
                  Im Schreiben heißt es laut Übersetzer das es um die Teilnahme am Abschluss der mündlichen Verhandlung im Probeverfahren für Diebstahl/ Straftaten geht?!
                  Bei Rechten und Pflichten ist auch etwas erwähnt das Kosten von mir übernommen werden sollen.

                  Hab eigentlich gedacht hier evtl. einen ähnlichen Fall zu lesen.
                  Hab auch erneut rumtelefoniert und bin letztendlich beim deutschen Konsulat der Kanaren gelandet. Die nette Frau meinte ich brauche mir keine Sorgen machen, muss nicht extra runterfliegen, die Verhandlung würde auch ohne mich stattfinden. Ich sollte nur dem Gericht mitteilen das ich mich ja in Deutschland aufhalte und auch berufstätig bin.
                  Habe dem Gericht das jetzt auch so gefaxt. Reaktion bisher keine.
                  Der Streitwert ( Gestohlenes) ist eben in Realation ziemlich gering, weshalb ich kein Übersetzungsbüro/ Dolmetscher, Anwalt, etc. involvieren wollte.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • rumssteinR Offline
                    rumssteinR Offline
                    rumsstein
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Dann ist ja alles okay und Du kannst die Angelegenheit im Ordner "Reiseerfahrungen" ablegen. 😉

                    Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.

                    (Alexander Freiherr von Humboldt)

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    Antworten
                    • In einem neuen Thema antworten
                    Einloggen
                    • Sortiert nach
                    • Älteste zuerst
                    • Neuste zuerst
                    • Meiste Stimmen

                    • 1 von 1
                    Reiseforum Service
                    • RSS-Feed abonnieren
                    • Verhaltensregeln im Reiseforum
                    • Reiseforum Hilfe
                    • Forensuche
                    • Aktuelle Themen

                    • Inhalte melden
                    • Veranstalter AGB
                    • Nutzungsbedingungen
                    • Datenschutz
                    • Privatsphäre-Einstellungen
                    • AGB
                    • Impressum
                    © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                    • Erster Beitrag
                      Letzter Beitrag