Ausgabeland des Reisepasses - Passagierangaben der Airline
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Ich habe eine Frage an einen erfahrenen Reisebüro-Mitarbeiter:
Ich muss bei BA zusätzliche Passagierangaben eingeben.
Nun ist es so, dass meine Freundin einen deutschen Reisepass hat, der aber jedoch - da sie in der Schweiz wohnt - in der Botschaft in Bern ausgestellt wurde.
Welches ist nun das Ausgabeland des Reisepasses? Deutschland oder die Schweiz?Danke für eure Hilfe!
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Ich bin zwar kein RB-Mitarbeiter, aber in D wohnender Ausländer.
Reicht das?
Mein australischer Ausweis wurde in GB (London) ausgestellt.
Ich gebe bei Reisen an:
Nationalität: AUS
wohnhaft in: D
Pass ausgestellt in: GBHatte noch nie Probleme damit.
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Man kann es auch komplizieren.
Ausgabeland?
Es ist ein Deutscher Pass, egal wo sie ihn dir überreicht haben.
Du bist deutscher Staatsbürger.
Und die Nummer des Passes muss man angeben.
Fertich.@ jo-joma
Konnte dir keine PM senden.
Als Nicht-EU-Bürger hast du die "Vorteile" von Schengen?
(Ich weiß, GB ist nicht Schengen.)
Aber als Aussi musst du hier in D. eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen?
Oder hast du noch eine Geburtsurkunde mit Swastika?. sorry.
Danke. -
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Ich war nur Neugierig

Könnte dir Stories erzählen über den in Berlin ausgestellten Reisepass, der nicht von der DDR anerkannt wurde.
Wir Eingemauerten hatten nur einen Behelfsmäßigen Personalausweis.
Stand vorn drauf und verwirrte Franzosen, Italiener, Schweizer usw. -
Das Ausgabeland ist und bleibt Deutschland, Wohnsitz spielt dabei keine Rolle.
Ich habe aktuell Reisepaesse mit Ausstellungsort Abu Dhabi und Shanghai und als OE'si Wohnort in D. Das interessiert aber niemanden; weder bei der Visa Beantragung noch bei der Passkontrolle.
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Da der Paß weiterhin Eigentum der BRD bleibt, ist das Ausgabeland auch die BRD.
5sonnen, es wurde nicht nach dem Ausstellungsort gefragt

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Nö, vor allem nicht, da Botschaften m.E. auch noch Hoheitsgebiet der betreffenden Länder sind...
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Das mit dem sog. Hoheitsgebiet stimmt nicht:
Gebäude von Botschaften oder Konsulaten: Das Gelände, auf welchem sich eine Botschaft oder ein Konsulat befindet, steht unter besonderem völkerrechtlichen Schutz (Art. 22 WÜD), so dass das Gastgeberland das Botschaftsgelände nicht ohne Einwilligung des Missionschefs betreten, durchsuchen bzw. Beschlagnahmungen oder Festnahmen durchführen darf. Das Gelände der Botschaft ist jedoch nicht exterritorial. Die Botschaft und ihre Diplomaten genießen jedoch diplomatischen Schutz und diplomatische Vorrechte. Botschaftensind nicht exterritorial, sondern gehören anerkanntermaßen grundsätzlich zum Staatsgebiet des Gastgeber- bzw. Empfangsstaates... Geklaut bei Wikipedia
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Ok, lass ich mich drauf ein, wenn ich auch nicht immer Alles, was auf Wiki steht unangefochten glaube, exterritorial für mich was Anderes als Hoheitsgebiet ist, welches man dann auch noch definieren müsste

Fakt ist, in das Feld gehört m.E. ganz klar Deutscheland und jut is

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Da bin ich bei dir, vor allem ist der Besitzer eines deutschen Passes/Ausweises nicht Eigentümer dessen. Dies ist die BRD. Warum nur zahlen wir dann alle die Gebühren hierfür?? Aber das ist ein anderes Thema

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Keine Angst,
regent0/Wilfried
"Deutsche Reisepässe" ausstellen, das tut sie nicht, die Schweiz!
Wie auch hier in ähnlichem Fall das "Justiz- und Sicherheitsdepartement Kanton Luzern" zu Handelsregister FAQ ausführt - siehe Punkt 4.
http://www.handelsregister.lu.ch/faq_beglaubigungenx.pdf
Musst nur Italien gegen Deutschland austauschen und schon stimmt es, jedenfalls die gemeinte Botschaft ist auch eine Berner. Was für "HRegV" gilt, damit muss sich auch die BA begnügen und kann keinen eigenen Modus Operandi einführen.PS: @ Frankenstephan
das habe ich mich auch schon oft gefragt.
