Reklamation wegen Baulärm
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Hallo zusammen,
wir sind frisch zurück aus der Dominikanischen Republik und haben nun leider zum ersten Mal so richtig schön ins Klo gegriffen.
Vielleicht könnt ihr uns helfen, wie genau wir nun in der Beschwerdeführung beim Reiseveranstalter vorgehen sollen?Wir hatten im August für zwei Wochen im September gebucht. Zwar hatten wir über das HC-Forum bereits vor der Buchung gelesen, dass es eine Baustelle im Hotel gibt, jedoch sollte diese laut sämtlicher Forenaussagen absolut nicht störend sein. Außerdem teilte uns weder das Reisebüro, noch der Veranstalter irgendeine Info bezüglich dieser Baustelle mit. Also dachten wir uns, so anspruchsvoll sind wir nicht, dann wird es uns wohl auch nicht stören.
Pustekuchen. Die eine kleine Baustelle entpuppte sich vor Ort als insgesamt vier, davon der Neubau eines kompletten Bungalowkomplexes mit den notwendigen Bagger-, Stemm-, Boden-, Bohrmaschinenarbeiten und allem, was da so dazugehört. Diese Baustelle war direkt neben unserem Zimmer, ein Umzug war angeblich nicht möglich. es wurde täglich von ca. 10-21 Uhr gebaut und entsprechend gelärmt. Zusätzlich gab es die bereits besagte Großbaustelle am Strand und zwei weitere, kleinere Baustellen. Also zusammengefasst: Lärm, Gestank, Staub und Schutt in allen Ecken des Hotels.Wir haben beim zuständigen Reiseleiter reklamiert, der uns dann einen von uns handgeschriebenen Mängelbericht unterschrieb, da ihm wegen eines Agenturwechsels angeblich keine Vordrucke vorlagen. Das konnten wir natürlich nicht nachprüfen und auch auf mehrmalige freundliche und unfreundlichere Nachfrage änderte er seine Meinung nicht.
Nun zu meiner frage:
was muss in dem Brief an den RV stehen? Und kann ich den Höchstsatz laut Frankfurter Tabelle von 25% geltend machen? Muss ich direkt im ersten Schriftkontakt Bild- und Filmbeweise oder Zeugennamen vorlegen? Gibt es sonst noch etwas zu beachten? Sollten wir direkt mit Rechtsbeistand vorgehen'? Wir wollen aus dieser Angelegenheit kein Riesenfass machen. Aber eine entsprechende Entschädigung empfinden wir als durchaus gerechtfertigt.Vielen Dank und liebe Grüße
Lousitana -
Da die Lärmbelästigung bis in die Nacht anhielt sollte eine Forderung von 30% des Reisepreises beziffert werden.
Der Beschwerde fügt ihr lediglich das handschriftliche und bestätigte Protokoll bei, Anmerkung: Abhilfe konnte nicht geschaffen werden.
Mehr braucht es nicht, natürlich Reisedatum und Hotel, ggf. die Vorgangsnummer des Veranstalters.Edit:
Ich empfehle zunächst den direkten Kontakt mit Verzicht auf eine juristische Person zur Wahrnehmung eurer Interessen. -
Yep, könnte u.U. schwierig werden nach Ablauf der Frist Ansprüche geltend zu machen. Die Frist ist übrigens so definiert, daß der RV die entsprechende Meldung innerhalb von 4 Wochen nachweislich erhalten(!) haben muß. Eine Fristüberschreitung ist schon dann gegeben, wenn nur innerhalb der 4 Wochen verschickt, aber nicht empfangen wird.
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..."juristischer Person"...
liebe v.S., da bist auch du mal ins Fettnäpfchen gesprungen - beidbeinig. Selbstverständlich wäre eine als z.B. GmbH firmierende Anwaltskanzlei eine juristische Person. Ein einzelner Anwalt ist und bleibt Anwalt, von mir aus Jurist. -
Dank Dir für die Rückmeldung!
Prima, dann ist ja erst einmal alles im Lot. Den Anregungen von @vonschmeling würde ich mich ebenfalls anschließen.
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Kein Fettwännchen, lieber traveller, die Formulierung war bewusst gewählt, da ich eben nicht auf einen Anwalt einschränken wollte.

Wie dem auch sei - ich bin der Ansicht, dass eine direkte und persönliche Beschwerde der erste Schritt sein sollte. In den wenigsten Fällen ist eine Einigung derart schwierig, dass man sich juristischer Hilfe bedienen muss. -
Hallo,
wir hatten in unserem Urlaub extremen Baulärm, da das Nachbarhotel abgerissen wurde.
Dies haben wir uns auch von der Reiseleitung bestätigen lassen und nach dem Urlaub einen Mängelbericht per Einschreiben mit der unterzeichneten Kopie der Reiseleitung bei Alltours eingereicht. Bisher kam keine Reaktion- dies ist jetz 14 Tage her. Wie lange soll ich warten bzw. weiter vorgehen?
Vielen Dank.
Maike -
Hallo,
die Frage ist, wie lange war der Baulärm, war der Lärm über das ganze Hotel Areal zu hören?
Ist nur ein Teil vom Hotel betroffen gewesen etc...Vergiss bitte nicht, dass von 5% bis 60% vom Hoteltagespreis als Entschädigung in Frage kommt, nicht vom Gesamtreisepreis, so machen es viele Veranstalter, da ja der Flug nicht von einem Veranstalter gesteuert werden kann.
Da vertun sich recht viele mit.
Beispiel. Du hast 250€ für 1 Woche für das Hotel gezahlt. Das musst du durch die Tage teilen, dann hast du in etwa den Hoteltagespreis.
Davon dann die % von 5-60% abziehen (Frankfurter Tabelle, Achtung das sind nur KANN Richtwerte, die nicht Verpflichtend sind für Veranstalter).Heutzutage wird die Frankfurter Tabelle auch nicht mehr benutzt, sondern die Kemptener Tabelle.
Auch hier sind es nur Richtwerte, die nicht Bindend sind, sondern nur eine Orientierung sein sollen.https://www.reiserecht-fuehrich.de/PDFs/Kemptener%20Reisem%E4ngeltabelle-Version-1.pdf
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Hallo,
die Frage ist, wie lange war der Baulärm, war der Lärm über das ganze Hotel Areal zu hören?
Ist nur ein Teil vom Hotel betroffen gewesen etc...Vergiss bitte nicht, dass von 5% bis 60% vom Hoteltagespreis als Entschädigung in Frage kommt, nicht vom Gesamtreisepreis, so machen es viele Veranstalter, da ja der Flug nicht von einem Veranstalter gesteuert werden kann.
Da vertun sich recht viele mit.
Beispiel. Du hast 250€ für 1 Woche für das Hotel gezahlt. Das musst du durch die Tage teilen, dann hast du in etwa den Hoteltagespreis.
Davon dann die % von 5-60% abziehen (Frankfurter Tabelle, Achtung das sind nur KANN Richtwerte, die nicht Verpflichtend sind für Veranstalter).Heutzutage wird die Frankfurter Tabelle auch nicht mehr benutzt, sondern die Kemptener Tabelle.
Auch hier sind es nur Richtwerte, die nicht Bindend sind, sondern nur eine Orientierung sein sollen.https://www.reiserecht-fuehrich.de/PDFs/Kemptener%20Reisem%E4ngeltabelle-Version-1.pdf
@timtraveller sagte:
Vergiss bitte nicht, dass von 5% bis 60% vom Hoteltagespreis als Entschädigung in Frage kommt, nicht vom Gesamtreisepreis, so machen es viele Veranstalter, da ja der Flug nicht von einem Veranstalter gesteuert werden kann.
Beispiel. Du hast 250€ für 1 Woche für das Hotel gezahlt. Das musst du durch die Tage teilen, dann hast du in etwa den Hoteltagespreis.
Davon dann die % von 5-60% abziehen (Frankfurter Tabelle, Achtung das sind nur KANN Richtwerte, die nicht Verpflichtend sind für Veranstalter).Wo kommen denn diese Zahlen her ?
Die erwähnte Frankfurter Tabelle spricht von 5-25 % des GESAMTreisepreises....
https://www.tabelle.info/frankfurter_tabelle.html
Wobei die höheren Entschädigungen eher gezahlt werden wenn der Reisende durch sein Alter oder Gebrechlichkeiten ruhebedürftiger ist als der Durchschnittsurlauber. Insofern würde der gezahlte Betrag bei einem Reisepreis so im Bereich 1500-2000 € m.E. auch bei einem eventuellen kostenintensiven Rechtsstreit Bestand haben. -
Vergiss bitte nicht, dass von 5% bis 60% vom Hoteltagespreis als Entschädigung in Frage kommt, nicht vom Gesamtreisepreis, so machen es viele Veranstalter, da ja der Flug nicht von einem Veranstalter gesteuert werden kann.
Was für ein Käse, stimmt so ganz und gar nicht. Eigene Erfahrung sagt da was ganz anderes.
Wir hatten eine Baustelle außerhalb des Hotels. Baustellenlärm von Morgens ca.8.00 Uhr bis Abends 17.00 Uhr. sonntags war Ruhe. Nach längerer ,auch gerichtlicher Auseinandersetzung( mit Hilfe eines Anwalts) mit dem Reiseveranstalter haben wir so gut wie die Hälfte der gesamten !!! Reisekosten erstattet bekommen. Der Tagespreis des Hotels, spielte da keine Rolle.
Ach übrigens der Reiseveranstalter wollte uns auch erst mit einem Reisegutschein von 250 Euro abspeisen. Nur so zur Info.Gruß Jenny
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Selbstverständlich ist die Aussage von TimTraveller nicht zutreffend, die Minderung bezieht sich bei einer Pauschalreise immer auf den gesamten Reisepreis.
@Maike 22
... ich vermute "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"?
Leider wirst du vermutlich alleine keine Verbesserung des Angebotes erreichen.
Hast du denn die Forderung beziffert? Falls nicht, solltest du das spätestens jetzt tun.
Ferner muss die Art und Dauer der Lärmbelästigung genauestens spezifiziert werden, beispielsweise in Form eines Protokolls.
Wenn ein langwieriges schriftliches Geplänkel entsteht schreiben dir die recht bald, dass ihr Angebot das letzte sei und sie ferner nicht mehr auf deine Einlassungen antworten werden.
Also versuch es noch einmal mit Fristsetzung von 14 Tagen, ggf. macht es sinn, vergleichbare Entscheidungen zu googlen und darauf zu verweisen.Übrigens ist die örtliche Reiseleitung nie befugt, Reklamationen anzuerkennen, die Bestätigung ist lediglich ein formaler Akt der nachweist, dass um Abhilfe ersucht wurde.
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Hallo,
der Baulärm war im gesamten Hotelbereich für uns 9 Tage von 8-ca. 17.00 Uhr zu hören- auch unten am Strand, selbst noch am ca. 800 m weit entfernten Zentrum und Hafen. Am Pool konnte man gar nicht liegen, da zog auch der Feinstaub hin . Da im November auch viele Hotel geschlossen hatten, hätte uns auch ein Wechsel nichts gebracht. Wir haben für die komplette Reise ( 13 Tage ) 2500,- € gezahlt, da finde ich 130 € für 9 Tage Lärmbelästigung schon etwas wenig. Wir haben diverse Videoaufnahmen gemacht und ich habe dem Reiseveranstalter auch angeboten, ihm diese zur Verfügung zu stellen.
Ich habe jetzt noch einmal eine Mail hingeschrieben und mich auf die Frankfurter Tabelle berufen. Jetzt warte ich mal ab, ob noch ein weiteres Angebot kommt. -
Du musst deine Forderung beziffern, Maike 22 - 80x9= 720€.
Wie gesagt - sonst steht in der nächsten Mail drin, dass sie dir ferner nicht mehr antworten.
Man muss da sehr entschieden auftreten. Die Frankfurter Tabelle kennen die, und mit 5-60% kommt man ja auch nicht wirklich weiter. -
Ich habe den Betrag genau beziffert, allerdings ha sich meine Mail mit der Überweisung der 130,-€ überschnitten. Ich habe also eine weitere Mail hingeschickt, dass ich mich damit nicht zufrieden gebe und den Differenzbetrag aufgelistet.
Ich hoffe nun auf eineweitere Antwort....