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accor ibis budget - Rollstuhl-Zimmer nicht bekommen wie reserviert

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • miniellertM Offline
    miniellertM Offline
    miniellert
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    xxxThreadtitel angepasstxxx

    Hallo Ihr

    wir waren über Ostern in Paris und haben auf dem Rückweg zwei Zimmer im Budget verdun reserviert, extra per Telefon ein Rollstuhlgerechtes und Nichtraucher, da dies nicht schriftlich so bestätigt wurde habe ich extra hingemailt und bekam die schriftliche Zusage das Zimmer wäre rolligerecht. (schwerbehindertes Kind)

    Als wir gegen 21 h ankamen war keiner mehr da und nur der Automat zum Einchecken,
    der wiederrum mit unseren Daten gefüttert spuckte aus die Zutrittcodes für zwei Zimmer
    RAUCHER und nicht rolligerecht, man konnte das nicht ändern, Hotel wie ausgestorben, keiner mehr da , kein Telefon erreichbar, keine Notfallnummer ausgehängt.
    Ich kann Französisch und das nicht zu schlecht, andere Gäste haben mir bestätigt dass Abends keiner erreichbar wäre.
    Wir hatten extra vorab auch angefragt was wäre wenn wir am Abend kämen, kein Problem, mit den Codes käme man rein.

    Am Frühstück das Personal angesprochen meinte man nur ausweichend, wir hätten kein Rollizimmer reserviert gehabt - und weg war sie.
    Als wir zurückkamen haben wir schriftlich reklamiert, seit Ostern zog sich das hin, wir haben Fotos der Zimmer als Nachweis, was sollten wir auch sonst machen.
    Ein Zimmer war nicht nutzbar da so derart verraucht, das andere haben wir uns zu fünft geteilt - OHNE WORTE - Rolli im Auto, WC, Dusche nicht nutzbar.

    Nun kam endlich nachmehrfachen Nachfragen eine unverschämte Antwort:

    Ellert

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    • MettigelmädchenM Offline
      MettigelmädchenM Offline
      Mettigelmädchen
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo @minielert,

      was hast du denn für eine Antwort erhalten ?
      Und welche Frage hast du?

      Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • cjmddorfC Offline
        cjmddorfC Offline
        cjmddorf
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Würde mich auch interessieren.

        Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

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        • miniellertM Offline
          miniellertM Offline
          miniellert
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Die Antwort darf ich hier wohl nicht nennen da gelöscht wurde.

          Sie behaupten ich hätte ja jemand anrufen können übers Haustelefon und keinerlei rechte weil wir das nicht gemacht hätten. Das Haustelefon war aber hinter Gittern ( ohne Witz)
          Ich hab also quasi ein Zimemr zahlen müssen das ich nicht nutzen konnte und würde wissen da die einfach mit den nullachtfünfzehnkundendienst nur antworten wie man da weiter vorgehen könnte.
          Das ist ein großer Konzern der hier absolut kundenfeindlich vorgeht und dreist lügt

          Ellert

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Ahotep2A Online
            Ahotep2A Online
            Ahotep2
            Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Gelöscht wurde anscheinend das Doppelpost. Und wir sind hier im Forum reiserechtliche Fragen 😉 Die da sicher lautet, was sind die Rechte in Bezug auf Preisminderung bzw. Entschädigung, oder?
            Das Hotel verfügt über 3 Zimmer für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Solch eines wurde gebucht und schriftlich bestätigt?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • miniellertM Offline
              miniellertM Offline
              miniellert
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              genau, wir hatten zwei Nichtraucherzimmer gebucht, eines für Rollifahrer, nebeneinanderliegend.
              Bekommen haben wir zwei nicht rolligeeignete Raucherzimmer, eines extrem verraucht und nicht nutzbar ( Asthmaprobleme)
              das zweite eingeschränkt nutzbar da für den Rollifahrer ja weder Dusche noch WC nutzbar sind.
              Dass dies so war ist unstrittig, Bilder haben wir davon.
              Allerdings weisst Accor alles von sich mit der Aussage selbst schuld, Automatencheckin gibt immer solche Zimmer raus, egal was man gebucht und bestätigt bekam.
              Wir hätten mit dem Haustelefon Hilfe holen sollen, das war aber hinter Gittern weggeschlossen.

              Gebucht in Deutschland per Telefon- reklamieren muss man in Frankreich,was wir auch gemacht haben.

              Das Doppelpost hatten einen HIntergrund, hier will ich wissen ob andere sowas schon hatten und wie sie vorhingen, drüben als Tipp, Warnung, Hinweis, wie auch immer an Betroffene Rollifahrer dass eben immer mit dem Automat das passiert. Gesagt bekommt man das nämlichnicht, Aussage ist, kein Problem, mit der Eingabe des Codes bekommen sie ihr Zimmer

              Ellert

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              • bernhard707B Offline
                bernhard707B Offline
                bernhard707
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Möglicherweise fehlt auf der Page von ibis budget - Quelle - ein Hinweis, dass der automatische Check-In Point nicht auf die Vergabe von Zimmern für Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgelegt ist, auf die in Frankreich geltenden Rezeptions-Zeiten bis 21.00 wird hingewiesen - Klick -

                Life is too short to limit your vision ... indeed

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Bei so elementaren Zusagen wie "rollstuhlgerecht" und "NR" verstehen die Gerichte keinen Spaß! Wurde dieser Leistungsrahmen zugesagt und nicht erbracht sind 100% des Tagespreises für den betreffenden Zeitraum zu fordern.
                  Die Unterbringung gilt als unzumutbar und Ausflüchte der Ordnung "der Automat kann nicht unterscheiden" sind mindestens lapidar - eher jedoch höchst lächerlich.
                  Wenn der Automat differenzierte Kategorien nicht erkennen kann (was ein Mumpitz?!) darf er nicht alterntiv zu entscheidungsfähigem (??) Personal eingesetzt werden ...

                  Da die Marke vom einzelnen Unternehmer verantwortet wird ist eine Beschwerde ggf. in Paris zu erheben und dort auch der Gerichtsstand.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • bernhard707B Offline
                    bernhard707B Offline
                    bernhard707
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    D'accord ... weit mehr als nur lächerlich von Accor, sich auf nicht mit Codes programmierbaren Check-In Automaten für Personen mit eingeschränkter Mobilität  herauszureden.

                    OT
                    Ich denke @miniellert sollte diese schlechte Erfahrung mit ibis.budget sogar noch einmal als wichtigen Hinweis für andere user im Unterforum 'Handicap- und Barrierefreies Reisen' mit einem Beitrag hinterlegen.

                    Life is too short to limit your vision ... indeed

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ... wozu sie/er vermutlich weniger Lust verspürt angesichts der bereits erfolgten Löschung mit der Begründung Doppelbeitrag?!
                      :?
                      (Ich bekenne: Zuweilen sollte man im Kontext einfach mal differenzieren, die Doppelpostingkeule im Sack lassen und ist ein Sachvortrag gar nicht so selten interessant für verschiedene thematische Bereiche ...)

                      Rolligerecht und NR - ich wiederhole mich nicht versehentlich! - sind hochsensible Spezifikationen. Vollkommen unstreitig ist bei Nichterfüllung die gebuchte Leistung zu 100% mängelbehaftet und alles Erlangte zu erstatten.

                      Dabei spielt der Begriff "Budget" übrigens ebensowenig eine Rolle hinsichtlich des Anspruchs, wie in gegenteiliger Weise ein "Grandhotel", "Resort" oder "Palace" (t.b.c.) - nur um Skeptikern mit Lust auf entsprechende Kommentare vorzugreifen.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • miniellertM Offline
                        miniellertM Offline
                        miniellert
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ausser zu klagen hat also keiner eine Idee ?

                        Ich sehe auch Nichtraucher gerade in Zusammenhang mit wie auch immer gearteter Behinderung als elementar.
                        Das Benutzen von Dusche und Toilette sind für mich Grundrechte und haben was von Würde, darum bin ich so erschüttert wie man damit umgeht dass dies in unserem Fall nichtmal möglich war. Die Alternative weiterfahren und anderswo suchen hatten wir nicht, war ja schon alles bezahlt.

                        Das Thema Automat war schon bei der Buchung ein Thema da ich fast ahnte dass wir später kommen werden , das wurde mir erklärt als normales problemloses Verfahren , wir hätten ja schon reserviert,e infach Nummer eingeben und unsere Zimmer bekommen.
                        Mit der Nummer und Zimmer stimmte -  nur UNSERE Zimmer eben nicht.

                        Die werden sich denken können dass man wegen einer Übernachtung diesen Aufwand mit Anwalt etc scheut und daher abwimmeln, traurig...

                        Ellert

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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Du  brauchst zunächst keine Klage und auch keinen Anwalt - stelle die Forderung und gut is.
                          Klage müsste ggf. folgen, wenn Accor Budget Paris auch nach erneuter Beschwerdeführung bei der gegenwärtigen Haltung bleibt.

                          Berufe dich auf eine zu 100% nicht erfüllte vertraglich fixierte Leistung.
                          Wie auch immer unwahrscheinlich: Drohe in diesem Fall rechtliche Schritte an sofern deiner Forderung weiter widersprochen wird ...

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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