Reisebüro/Club Magic Travel
-
Das Reisebüro/Club Magic Travel in Wien bzw. Leobendorf/NÖ bzw. dessen Geschäftsführer xx bitte Persönlichkeitsrechte beachtenxx hat seinem schlechten Ruf wieder einmal alle Ehre erwiesen. Anstatt des beworbenen bzw. gebuchten Hotels Titanic Beach in Lara/Antalya wurde den ca. 200 Reisenden erst an Ort und Stelle ein wesentlich billigeres Hotel (IC Green Palace) vorgesetzt und den Kunden hiefür keinerlei Preisnachlass gewährt. Die einzige Reaktion des Herrn editiert auf Beschwerden war, dass er im Reisebus den Reiseteilnehmern seinen nackten Hintern zeigte! Auch die übrigen Leistungen entsprachen z.T. nicht dem Prospekt, sodass hierüber nicht nur Beschwerde bei der Tourismus-Servicestelle im Ministerium erhoben wurde, sondern auch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft ergehen wird.
-
Laut AGB handelt es sich um einen Vermittler, Reisebüro und nicht um den Veranstalter, der Ansprechpartner wäre.
Gebe dazu mal bitte kurz Rückmeldung.
-
Wenn ich es richtig interpretiere tritt das Reisebüro hier als Veranstalter ein und ist demnach verantwortlich für die mängelunbehaftete Erbringung der gebuchten Leistungen.
Es wäre interessant zu erfahren, ob die Staatsanwaltschaft einen Ermittlungsbedarf erkennt und falls ja mit welchem strafrechtlichen Hinter(n)grund.
-
Es ist tatsächlich so, wie vonschmeling richtig interpretiert: In den Prospekten aller von Magic Travel organisierten Reisen wird zwar die Fa. Eko Travel aus Zilina (Slowakei) als Reiseveranstalter angegeben und es gelten auch die slowakischen Bedingungen, die natürlich kein Kunde kennt. Als Reiseveranstalter fungiert jedoch in der Realität der "Vermittler" Magic Travel, welcher somit für die mängelunbehaftete Erbringung der lt. Prospekt gebuchten Leistungen verantwortlich ist. Eine erfolgreiche zivilgerichtliche Klage gegen diese Firmen wegen Nichteinhaltung des Vertrages ist nahezu aussichtlos, seitens der österreichischen Stellen (Ministerium,Gewerbebehörde, Wirtschaftskammer) scheint auch kein großes Interesse an einer Verfolgung zu bestehen, obwohl ihnen die Missstände bekannt sein dürften, sodass nur mehr eine Sachverhaltsdarstellung bzw. Anzeige bei der Staatsanwaltschaft hoffen lässt, dass dem Treiben von Magic Travel und vor allem seines Geschäftsführers endlich einmal ein Riegel vorgeschoben wird. Andernfalls bleibt nur mehr die Möglichkeit, potentielle Kunden in Reiseforen dahingehend zu warnen, was hiermit geschehen ist.
-
Es wird u.U. so sein, wie von @vonschmeling vermutet und von @Kritikus "erhärtend dargelegt"...
...m.E. aber fraglich, wie irgendwelche Stellen auf "in der Realität der RV" reagieren würden und hier eine Tatsache sehen würden.
Interessant wäre ebenso mal die Reisebeschreibung etc. exakt zu durchforsten...es gibt durchaus RV in diesem Segment, die irgendwo einen Vermerk a la "Beispielhotel" stehen haben.
-
Ich versteh irgendwie nicht, dass man eine Reise bucht, ohne die Bedingungen des Reiseveranstalters zu kennen. Oder die gesetzlichen Grundlagen des Landes in dem der Veranstalter seinen Sitz hat.
Wenn Magic Travel Reisen eines ausländischen Unternehmens vermittelt, was soll denn da irgendeine österreichische Behörde unternehmen?
-
"Reiseveranstalter im Sinne von § 651 a BGB ist,
wer mindestens zwei touristische Hauptleistungen (z.B. Beförderung und Unterkunft ...) in einem Angebotspaket gebündelt zu einem Gesamtpreis anbietet und die Gesamtheit der Reiseleistungen in eigener Verantwortung und für eigene Rechnung organisiert, anbietet und durchführt.Reiseveranstalter kann jede natürliche oder juristische Person sein, eine gewerbliche, gewinnorientierte oder ständige Veranstaltertätigkeit ist nicht erforderlich; auch ein gemeinnütziger Verein kann Reiseveranstalter sein. Vertragspartner des Kunden ist der Reiseveranstalter."
Quelle: DTV
Insofern ist auch nach österreichischem Recht der Vermittler, hier Magic Travel, als Veranstalter zu behandeln und unterliegt persönlich dem Reisevertragsrecht sowie der daraus resultierenden Haftung.
Daran kann es aus meiner Sicht keinen Zweifel geben.Die ausländischen GB können somit unberücksichtigt bleiben hinsichtlich der Ansprüche der Kunden und ist Landesrecht (Sitz des Vermittlers in A) anzuwenden.
Sollte sich demnach herausstellen, dass Magic Travel eine Unterbringung seiner Kunden im fraglichen Hotel nie vorgehabt hat ist eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft u.U. ein probates Mittel zur Wahrung der Interessen der Betroffenen.Interessant wäre die Gestik des Herrn Veranstalters, wenn sagen wir 50% der Reisenden vor Ort auf ihrem Recht auf das gebuchte Hotel bestünden und die sofortige Heimreise begehrte, falls der Vertrag nicht erfüllt wird.
Er müsste sodann 100 Rückflüge organisieren und bezahlen, den gesamten Reisepreis erstatten und mit einer Forderung von zusätzlichen 50% als Schadenersatz rechnen ...
Möglicherweise wäre damit seinem Tun wirksam und nachhaltig entgegenzutreten? -
Nachtrag:
Die Rechtsprechung ist hinsichtlich der veranstalterischen Tätigkeit von Vermittlern überaus verbraucherfreundlich. So ist beispielsweise eine Vermittlerklausel im Katalog / Prospekt unbeachtlich, wenn die sonstigen Umstände, Werbung, Kataloggestaltung und Buchungsunterlagen aus der Sicht des Kunden für eine Veranstaltertätigkeit sprechen.
Es kann somit jemand Reiseveranstalter sein, ohne sich als solcher zu bezeichnen. -
hä, was willst Du eigentlich wirklich oder noch ?
Deine HB-Titel "Nicht enttäuscht", ......insgesamt gesehen, keine schlechte Alternative. Auf Grund meiner Beschwerde erhielten wir eine Junior-Suite, die wirklich luxuriös war.
Ges. 5,3, Preis/Leistung sehr gut usw.
Vllt. liest Du Deine eigene HB noch mal in Ruhe. :? -
Ad „Holginho“: Der Reiseprospekt der Fa. Magic Travel GmbH war einzig und allein auf das 5 Sterne Luxus Hotel Titanic Beach Lara mit ausführlichster Hotelbeschreibung ausgerichtet. Es gab keinerlei Segment, indem auch nur auf die Möglichkeit eines alternativen Beispielhotels hingewiesen wurde. Der Schlusssatz des Prospekts lautete: „Die Titanic lädt Sie auf eine unvergessliche Reise ein. Wir würden uns freuen Sie als Gast in dem Titanic Beach & Resort Hotel willkommen heißen zu dürfen.“ Ich habe auch an Ort und Stelle recherchiert und festgestellt, dass vom Reiseveranstalter bzw. Vermittler das Hotel Titanic offensichtlich niemals für die angegebene Zeit gebucht worden war, sondern einfach unter Vorspiegelung falscher Versprechungen die Kunden mehr oder weniger betrogen wurden. Wenn die Staatsanwaltschaft auf Betrugsvorwürfe nicht reagieren sollte, ist mir allerdings um den österreichischen Rechtsstaat bang.
Ad „Mam62“: Wie soll man bei der Buchung einer Reise auf einer Ferienmesse feststellen, ob der im Prospekt ganz klein gedruckte ausländische Veranstalter wirklich der tatsächliche Veranstalter ist und nicht doch der sogenannte Vermittler, dessen Geschäftsführer jederzeit den Eindruck erweckt, selbst der Reiseveranstalter zu sein,was er de facto auch ist? Und dann zeige mir jemand, wie man zu slowakische Bedinungen (sic!) kommt.
-
Den beiden Statements von „vonschmeling“ ist nichts hinzu zu fügen, sie sind einfach richtig!Nun scheint auch der Geschäftsführer von Magic Travel aufgewacht zu sein und postet unter „fraenni“ seine Meinung in der für ihn so typischen Sprache: „hä, was willst Du eigentlich wirklich oder noch?“ Ein weiterer Kommentar dazu ist wohl überflüssig.
-
fraenni ist ein langjähriger und bekannter User unseres Reiseforums.
Bitte nicht bei der kleinsten Kritik mit solchen Behauptungen aufwarten :?Eine Nachfrage wird doch erlaubt sein. Dann gehe doch mal bitte darauf ein. Du schreibst selber, wegen des G20 Gipfels wurden wir vor Ort umgebucht. Du bekamst als Upgrade eine Suite und warst scheinbar sehr zufrieden.
-
@Kritikus,
danke für Deine weitere Ausführungen. Ich wollte Deine Darlegung keinesfalls anzweifeln, sondern einzigst "Eventualitäten" aufzeigen. Alles weitere hat @vonschmeling ja schon komplett dargelet.Völlig daneben (und das auch im "Ton" ) liegst Du allerdings bei Deinen Verdächtigungen in Richtung @fraenni. Diese sind, mit Verlaub, völliger Mumpitz...und hier würde Dir eine Entschuldigung m.E. gut zu Gesicht stehen.
U.U. wichtig ist hier übrigens der Hinweis von @Ahotep auf die "Begründung" "G20-Gipfel"!
-
Ich glaube man sollte die Sachverhalte nicht vermischen.
Der Veranstalter hatte dem Anschein nach nie vor, seine Reisekunden im beworbenen Hotel unterzubringen. Zwar wurde eine Lösung vor Ort angeboten, mit der der Beschwerdeführer gut zurecht kam, das ändert allerdings nichts an einem Vertragsbruch.
Mit der Buchung haben die Kunden Anspruch auf das Titanic Beach Resort, auf diesen können sie bestehen.Ich finde es bemerkenswert, das Kritikus nicht das Alternativhotel mit einer grottigen Bewertung abstraft sondern vielmehr objektiv berichtet. Schließlich ist das an den beschwerten Aspekten vollkommen unbeteiligt.
Sie/ er unterscheidet zwischen der erbrachten (ordentlichen Leistung) und dem faktischen Vertragsbruch. Ich kann daran nichts Erklärungsbedürftiges erkennen. -
Wichtig im Hinblick auf die Lauterkeit des Organisators ist der Wahrheitsgehalt der Recherche, dass im Magic Travel nie im Titanic Beach reserviert gewesen sein soll.
Ebenfalls kann es aus Sicht der Geschädigten ziemlich wurscht sein, weshalb vor Ort umgebucht wurde - sie hätte die Alternative nicht annehmen müssen - G20 hin oder her.
Fraglich bleibt letztlich, wer vertragsbrüchig wurde - das Hotel ("wegen G20"???) oder der Veranstalter.
Zivilrechtliche Ansprüche bestehen hingegen nicht, die Reiseteilnehmer haben mit der Annahme der Unterbringung einem neuen Vertragsschluss zugestimmt. Die Lösung erwies sich als ungefähr adäquat, Schadenersatzforderungen sind damit hinfällig. -
Sofern den Reisenden ein Beweis mangelnder Buchungsvorkehrungen im Hotel Titanic Beach Resort seitens des Veranstalters gelingt, kann dieser nichts "vermischen".
Um einen solchen belastbaren Vorwurf würde sich sodann in der Tat die Staatsanwaltschaft kümmern müssen. -
Ad @ahotep: Ich kann deine Stellungnahme nicht nachvollziehen und bringe dazu ein anderes Beispiel: Wie würdest du reagieren,wenn du beispielsweise über ein Kartenbüro eine Karte für eine Aufführung in der Wiener Staatsoper bestellst und bezahlst und erst vor Beginn der Vorstellung erfährst, dass sie ausverkauft wäre (was nachweislich unrichtig ist) und dafür eine andere Aufführung in einem wesentlich billigeren Theater ansehen darfst, die dir zwar auch recht gut gefällt, aber eben keine Staatsopernaufführung ist? Das wäre dir egal? Eine solche – wesentlich billigere - Lösung wäre demnach nicht „adäquat“, wie @vonschmeling in einer anderen Stellungnahme meint. Ein wesentlicher Unterschied besteht dennoch: Während ich in Wien nicht in ein anderes Theater gegangen wäre und somit Schadenersatzforderungen stellen könnte, blieb den Reisenden in der Türkei gar nichts anderes übrig als das angebotene Ersatzhotel zu akzeptieren. Hätten sie selbst einen vorzeitigen Rückflug organisieren und extra bezahlen sollen? Letztendlich mussten sie froh sein, nicht in einer letztklassigen Spelunke unterzukommen. Wo liegt da dieGrenze zwischen „adäquat“ und „nicht adäquat“?
Nur so nebenbei: Das Upgrade im anderen Hotel war natürlich nicht gratis, sondern kostete mich ein ganz schönes Bakschisch – aber das war es mir Wert, insbesondere auch deshalb, weil die Junior-Suite wahrscheinlich jene war, die für den Geschäftsführer von Magic Travel vorgesehen war. Ich habe seine bei der Rezeption darüber gezeigte Empörung mit Freude beobachtet.
Ad @vonschmeling: Den Wahrheitsgehalt meiner Recherche zu würdigen, überlasse ich anderen. Ein diesbezüglicher Mail-Verkehr mit demTitanic-Hotel liegt jedenfalls vor.
-
Wissen wir denn schon genau, dass die Eko Travel nur das Hotel anbietet und die Magic Travel den Flug dazu?
Oder ob beide Leistungen von Eko kommen und MT doch nur der Vermittler ist?
So erklärt sich möglicherweise, dass man im Titanic nichts von einer Reservierung durch MT weiß, da diese von Eko getätigt wurde. Oder gar von einer örtlichen Agentur.@Kritikus, auch auf einer Ferienmesse wird man nicht gezwungen zu buchen und kann man sich die Bedingungen geben lassen und lesen. Wenn ich die nicht einsehen kann, dann buche ich halt nicht.


(und