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Reisepreisminderung bei Schimmel

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Rainer14480R Offline
    Rainer14480R Offline
    Rainer14480
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, da ich mit meinem Reiseveranstalter keine Reisepreisminderung wegen entgangener Urlaubsfreuden verhandeln konnte, suche ich jetzt rechtlichen Beistand. Die Sachbearbeiterin die mein Anliegen wegen der entgangenen Urlaubsfreuden für ganze drei Tage in einem verschimmelten Zimmer bearbeitet hat mich und meine Frau für meinen Vorschlag von einer Reisepreisminderung von 80 euro für drei Nächte in einem verschimmelten Zimmer verhöhnt. Es gibt dazu ein Protokoll vom Reisebegleiter und Video sowie Bildmaterial, sowie die entsprechenden verhöhnenden Mails vom Services des Veranstalters, der sich auf Kundenzufriedenheits Prozente bei Holidaycheck beruft. Welch Brüller, wenn man schon Bildmaterial zur Verfügung stellt. Was kann ich machen um mir mein Recht auf entgangene Urlaubsfreuden einzuklagen. Hat jemand damit Erfahrungen?
    Ich würde mich freuen wenn Ihr mir dazu Hilfe geben könnt. Ich finde es einfach eine Frechheit was der Veranstalter sich da erlaubt hat.

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    • cjmddorfC Offline
      cjmddorfC Offline
      cjmddorf
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      es ist natürlich schade, dass dir der schimmel für 3 tage den urlaub verdorben hat, aber für 80 euro, wenn das kein tipfehler ist, zu klagen, halte ich für dreist.

      Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Um zunächst einmal die Begrifflichkeiten zu ordnen:
        Schimmelbefall (dokumentiert!) ist u.U. ein Minderungsgrund, bemessen wird der Anspruch in % auf einen Tagessatz der Reisekosten.
        Ein zusätzlicher Schadenersatz wegen unnütz aufgewendeter Urlauszeit ist nur in extrem seltenen Fällen zu erlangen, von Kakerlaken bis Ratten gelten allerhand Begegnungen als "ortstypisch" und damit als schlichte Unannehmlichkeit, welche keinerlei Kompenstationsansprüche rechtfertigt.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Rainer14480:
          Hallo, da ich mit meinem Reiseveranstalter keine Reisepreisminderung wegen entgangener Urlaubsfreuden verhandeln konnte, suche ich jetzt rechtlichen Beistand.

          Ja mach das - nur nicht hier!
          Viel Erfolg ...

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • Mam62M Offline
            Mam62M Offline
            Mam62
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Evtl gibts ja Foren mit Threads wie: "Reisepreisoptimierung leichtgemacht", "Lerne Reklamieren ohne zu leiden", "Wie ich meinen Geschäftspartner so gründlich beschimpfe, dass er gerne zahlt".

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Rainer14480:
              Was kann ich machen um mir mein Recht auf entgangene Urlaubsfreuden einzuklagen. Hat jemand damit Erfahrungen?

              Dein Recht auf dem Klageweg versuchen ... was sonst?!

              Nochmal: Du kannst eine Reispreisminderung geltend machen jedoch keinen zusätzlichen Schadenersatz. Je nach Beeinträchtigung können 50 - 100% eines Tagessatzes hierfür infrage kommen. Da du aber scheinbar keine Einigkeit mit dem Veranstalter erzielen konntest bleibt dir nur der Klageweg. Dessen Rahmen solltest du auf Erstattung von max. 100% des Tagespreises (für die betreffenden Tage!) begrenzen und eher nicht damit rechnen, soweit oder gar mit einem höheren Beitrag erfolgreich zu sein ...
              :?

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • cjmddorfC Offline
                cjmddorfC Offline
                cjmddorf
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                eine rückmeldung vom TE würde ich schon begrüssen.

                Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

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                • ericmuE Offline
                  ericmuE Offline
                  ericmu
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,
                  so einfach ist das nicht, ' Klagen' wegen Schimmel, es muss eine einwandfreie
                  Dokumentation - Fotos und ideal eine schriftliche Beurteilung des Reiseleiters vorliegen,
                  je nach Grad gibt es wie schon geschrieben ein paar % vom Tagessatz,
                  ob sich da ein Rechstsstreit lohnt, oft sind die Kosten höher, des Ausgang ungewiss.
                  Unter Pech ablegen ! Schade um Zeit, Geld und Nerven.
                  Etwas Tolereanz sollte man mitbringen bis zur tragbaren Grenze die ist
                  bei jedem nach Anspruch verschieden.
                  Man kann im Vorfeld viel vermeiden, wenn man die Beschreibungen / Bewertungen
                  genauer liest auch zwischen den Zeilen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • SokratesS Offline
                    SokratesS Offline
                    Sokrates
                    Experte Istanbul
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Da es sich offensichtlich bei der in Rede stehenden Angelegenheit um dieses Hotel nebst der Bewertung handelt, empfehle ich, vor der Erteilung weiterer Rat- und Vorschläge, den ganzen Vorgang unvoreingenommen zu lesen - einschließlich des Kommentars des Hoteliers.

                    Ich habe selbiges getan und enthalte mich daher jeden Kommentars!

                    LG

                    Sokrates

                    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • cjmddorfC Offline
                      cjmddorfC Offline
                      cjmddorf
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ich stosse mich einzig und allein an der forderung von 80 euro.
                      wegen eines solchen betrags mache ich nicht eine riesige welle.

                      Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

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                      • Mam62M Offline
                        Mam62M Offline
                        Mam62
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Es geht ja auch, wie bei vielen deutschen Rechtsstreitigkeiten um's "Prinzip". Und darum, es dem Veranstalter und dem Hotelier zu zeigen...

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • MaliniM Offline
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                          Malini
                          Verwarnt Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Sokrates:
                          empfehle ich, vor der Erteilung weiterer Rat- und Vorschläge, den ganzen Vorgang unvoreingenommen zu lesen - einschließlich des Kommentars des Hoteliers.

                          Mir reichen schon gewisse Kommentare des TO hier im Forum...  :?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • cjmddorfC Offline
                            cjmddorfC Offline
                            cjmddorf
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            In den USA wäre so etwas ein "frivolous lawsuit", wenn jemand auf die absurde idee kommen würde klage einzureichen. Keine ahnung ob es diese terminologie auch in deutschland gibt.

                            Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • SokratesS Offline
                              SokratesS Offline
                              Sokrates
                              Experte Istanbul
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @cjmddorf

                              Ich habe diesen Ausdruck noch nicht gehört, aber wieso gibt es dann die Klagen und Urteile in den USA, wo sich jemand aus eigener Duseligkeit mit heißem Kaffee verbrüht und der Kaffeeverkäufer einen Millionenbetrag an Schadenersatz zahlen muss?

                              LG

                              Sokrates

                              Edit: Sry, mich hat Deine Formulierung "käme" irritiert, daher meine Frage, die sich aber jetzt erledigt hat. 😉

                              Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Domino27D Offline
                                Domino27D Offline
                                Domino27
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @cjmddorf
                                Der TO will nicht wegen 80 Euro klagen, sondern erwartet mehr. Die 80 Euro wurden wohl vom Hotel als "Schadensersatz" angeboten.

                                Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • SokratesS Offline
                                  SokratesS Offline
                                  Sokrates
                                  Experte Istanbul
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Das Angebot kam wohl von einer Sachbearbeiterin des RV - und war nach Ansicht des TO eine Verhöhnung.

                                  LG

                                  Sokrates

                                  Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • cjmddorfC Offline
                                    cjmddorfC Offline
                                    cjmddorf
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    lest ihr das so ? kann man machen, aber ist nicht ganz eindeutig, bin leider kein germanist.
                                    egal, einige hier im forum haben juristisch viel drauf und haben sich ja schon geäussert.
                                    Sokrates, ein frivolous lawsuit ist ein lawsuit bei dem es von vorneherein feststeht, dass er keine chancen auf einen positiven ausgang im sinne des klägers hat. eine klageerhebung ohne meriten quasi. da kann der kläger sogar bestraft werden, weil er die zeit des gerichts verschwendet. so mein absolut laienhaftes verständnis.
                                    das mit dem heissen kaffee im schoss ist eine andere sache. da wird die eigene doofheit einem anderen in die schuhe geschoben und dieses vorhaben wird leider immer wieder belohnt.

                                    Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

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                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ganz eindeutig betrachtet der t.o. das Angebot einer Minderung von 80€ als zu gering und nennt es verhöhnend. Um das zu beurteilen müsste man den Reisepreis kennen.
                                      Der Reiseleiter hat in angemessener Frist für Abhilfe gesorgt, aus meiner Sicht ist bei einer Klage nicht mit signifikanter Nachbesserung des Erstattungsbetrages zu rechnen.
                                      Nein, etwas analoges zum frivolous lawsuit gibt es in D leider nicht (daher auch die chronische Überlastung der Gerichte). So erbrachten beispielsweise Klagen wegen einer vorverlegten Abreise die sagenhafte Summe von 40% eines Tagespreises der Reise, namentlich 45€.
                                      Ich finde es in der Tat hilfreich, die Rezension des t.o. zu lesen einschl. der Erwiderung des Hotelmanagers. Es mutet schon ein wenig eigenartig an, wenn sich ein Hotelgast auf Rhodos über das Vorhandensein von Klimaanlagen beschwert ...
                                      Wie gesagt - einer Klage gebe ich wenig Aussicht auf Erfolg, mehr möchte ich dazu auch nicht mehr sagen.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Rainer14480R Offline
                                        Rainer14480R Offline
                                        Rainer14480
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Dreist ist es wenn man unverschämt ist! Dreist ist nicht drei Tage in einem Zimmer mit einer Luftfeuchtigkeit von gefühleten 90 % zwei Nächte zu verbringen und sich vielleicht irgendwelche Schimmelsporen ständig einatmen zu müssen. Ich wünsche Dir ebensolche Erlebnisse! Dreist? Weist scheinbar garnicht was dieses Wort beeutet? Dreist iste es so ein Zimmer überhaupt Touristen für viel Geld anzubieten. Das ist dreist!

                                        cjmddorf:
                                        es ist natürlich schade, dass dir der schimmel für 3 tage den urlaub verdorben hat, aber für 80 euro, wenn das kein tipfehler ist, zu klagen, halte ich für dreist.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • C.+S.C Offline
                                          C.+S.C Offline
                                          C.+S.
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Ich tue mich hier ebenfalls schwer, die 80 Euro, die im Raum stehen, als Angebot des Veranstalters anzusehen.

                                          Bei entsprechender Interpunktion des Eröffnungsthreads ergäben sich 2 Möglichkeiten:

                                          1)  Die Sachbearbeiterin , die mein Anliegen wegen der entgangenen Urlaubsfreuden für ganze drei Tage in einem verschimmelten Zimmer , bearbeitet , hat mich und meine Frau für meinen Vorschlag von einer Reisepreisminderung von 80 euro für drei Nächte in einem verschimmelten Zimmer , verhöhnt.

                                          2)  Die Sachbearbeiterin ,   die mein Anliegen wegen der entgangenen Urlaubsfreuden für ganze drei Tage in einem verschimmelten Zimmer bearbeitet , hat mich und meine Frau für meinen Vorschlag von einer Reisepreisminderung , von 80 euro für drei Nächte in einem verschimmelten Zimmer verhöhnt.

                                          Für mich ist Variante 1 schlüssiger, also dass die Summe in dieser Höhe vom TO gefordert wurde.  Bei Variante 2 stört mich das "von" vor den 80 Euro.

                                          .

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