Wirbelstürme und ihre Folgen.
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Hallo wir waren geschädigte des Huricans Emily.
Wie wir jetzt erfaren haben ist es ganz klare Strategie von der Rewe Touristik erstmal " die Gemüter Beruhigen lassen "(Zeit schinden ) und es dann nach ca 3-4 Monaten ruhig auf eine Klage ankommen zu lassen.
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@ eparalle
hast du für diese Aussage irgendwelche Fakten?
Denn hörensagen ist nicht so wirklich prickelnd. Es wäre schön wenn man näheres dazu erfahren könnte - denn sonst gibt das nicht wirklich Sinn. -
Hallo also ,
woher ich das habe (Da wir wie gesagt geschädigte von Emily waren); schrieb unser Anwalt nach unserer Rückreise einen Brief an
Jahn Reisen mit der bitte um Schadensersatz.
Worauf ein Brief kam mit der Aussage "das man sich unaufgefordert mit uns in Verbindung setzen würde"
Es kam ein Angebot uns 10% des Reisepreises zu ersetzen(absolut
Lächerlich).
Auf unser drängen rief unser Anwalt in unserem beisein die Rechtsabteilung der Firma Jahn reisen an.
Da das Telefon auf Lautsprecher gestellt war konnten wir es selber
höhren "das machen wir normalweise nicht,das wir zahlen und schon garnicht nach solanger Zeit.
Dann lassen Wir es Lieber auf eine Klage ankommen.Natürlich machen das auch andere Firmen .
Deswegen habe ich auch eine Klage gegen Jan Reisen erhoben. -
Ist es nicht so,daß Reiseveranstalter für Naturkatastrophen nicht haften?Hab ich zumindest mal so ähnlich gehört.
Gruß Silke
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Hallo,
wir haben bei Hurrikan Wilma im Hotel Paladium Kanthenah unaufgefordert eine Entschädigung überwiesen bekommen. Wohl für die Tage, die wir früher heimfliegen mußte.
Wir haben nichts erwartet, da wir froh waren, vom Hotel aus so gut betreut worden zu sein und auch die Reiseleitung hat uns sicher wieder nach Hause gebracht.
Für Naturkatastrophen kann man Niemand verantwortlich machen, außer man wird vorsätzlich schlecht versorgt.
Unser Reiseveranstalter war Gulet.Gruß Gertraud
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Für Naturkastrophen kann natürlich niemand haften. Aber wenn ein Reiseveranstalter seine Gäste nicht rechtzeitig heimfliegen kann, haftet er trotzdem insoweit, als er für versprochene, aber nicht erbrachte Leistungen als Reisemangel haftbar gemacht werden kann. Das ist eindeutig in der Rechtssprechung nach deutschem Recht so.
Kein Strand, kein All-Inclusive - Rückflug erst wie vereinbart am 14. Tag --> begründet zwei Reisemängel, für die Veranstalter geradezustehen hat. So ist es nun einmal.
Gruß
Peter
